Deutsch darf sein, wer Israel schützt

In Sachsen-Anhalt: Einbürgerung nur noch mit schriftlichem Bekenntnis zum Existenzrecht Israels

von Alexander Wallasch (Kommentare: 9)

Ein Lippenbekenntnis und eine folgenlose Unterschrift© Quelle: Pixabay / Conmongt

CDU-Chef Friedrich Merz und andere hatten es nach den antisemitischen Ausschreitungen auf deutschen Straßen eingefordert: Bei Einbürgerungen soll zukünftig ein Bekenntnis zu Israel als deutsche Staatsräson geleistet werden.

Sachsen-Anhalt macht jetzt ernst mit dieser Forderung. Die christdemokratische Innenministerin des Landes hat das in einem Erlass an die Landkreise und kreisfreien Städte festlegen lassen. Auf der heute beginnenden Innenministerkonferenz will Sachsen-Anhalt darauf hinwirken, dass dieses Bekenntnis zum „Existenzrecht Israels“ auch von anderen Bundesländern übernommen wird. Bewerber sollen dann bundesweit ein derartiges Bekenntnis schriftlich ablegen müssen.

Aber was soll der Hintergrund sein? Wird es so sein, dass man zukünftig, wenn ein Eingebürgerter auf einer Anti-Israel-Demonstration dabei erwischt wird, wie er „From the River to the Sea“ skandiert, dann wieder ausgebürgert wird? Nur er allein oder seine über den Familiennachzug ebenfalls eingebürgerten Leute ebenfalls? Die Verfahren und die Arbeit der Anwälte kann man sich vorstellen. Die Gerichte werden weitere Überstunden machen müssen. Aber dafür müssten die Verstöße erst einmal von der Exekutive festgestellt werden. Ein Papiertiger, der nicht beißt.

Die überwiegende Zahl der Neueinbürgerungen hat einen muslimischen Hintergrund. Der WDR fragte Ende Oktober: „Antisemitismus unter Muslimen: Wie groß ist das Problem in Deutschland?“ In wenigen Wochen hatte es in Nordrhein-Westfalen nach Angaben der Behörden seit dem Terrorangriff der Hamas 204 antisemitische Straftaten gegeben. Das meiste davon seien Sachbeschädigungen, Volksverhetzung und Schmierereien an Häusern gewesen, heißt es in dem WDR-Artikel.

Sichtbar werde das Problem auch an Schulen: Ein Lehrer aus dem Münsterland berichtete gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Sender, fast täglich erlebe er judenfeindliche Vorkommnisse in Klassenzimmern und auf dem Schulhof.

Da muss auch nicht lange gerätselt werden: Ein Bekenntnis zu Palästina und der Wunsch, Israel ins Meer zu jagen, findet sich gleich bei einer ganzen Reihe von marktbestimmenden Rappern muslimischer Herkunft. Hier könnte man anmerken, dass diese immerhin auf Deutsch rappen. Aber das ändert nichts an den Inhalten. So werden die Kinder und Jugendlichen gleich von zwei Seiten antisemitisch gedrillt, wenn man antisemitische Elternhäuser noch dazu nimmt.

Und diesem verfestigten Antisemitismus will man jetzt bei Einbürgerungen begegnen, indem man die Neudeutschen ein Papier unterschreiben lässt?

Es gibt eine alte deutsche Redewendung, die da heißt: „Papier ist geduldig“. Ursprünglich geht sie auf den römischen Philosophen Cicero zurück und besagt im Kern: Wann und ob etwas Unterschriebenes umgesetzt oder eine Vereinbarung eingehalten wird, steht auf einem anderen Blatt. Der Grund, warum Zuwanderer die deutsche Staatsangehörigkeit neben ihrer bisherigen annehmen wollen, hat wohl eher mit dem Wunsch nach Sicherheit zu tun und mit ihrem bisherigen Aufenthaltsstatus, weniger mit einem Bekenntnis zu unseren Werten.

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Die Vorstellungen, warum jemand Deutscher werden will, formuliert die Bundesregierung auf der Webseite „make-it-in-germany.com“. Inhaltlich könnte man, was da geschrieben steht, als schwarz-rot-gold-blauäugig beschreiben. Welchen Wert hat es überhaupt, bei der Einbürgerung ein schriftliches und mündliches Bekenntnis einzufordern? Laut § 10 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz hat der Einbürgerungsbewerber bisher ein „Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Deutschland“ abzulegen in Wort und Schrift.

Vor der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde muss er schriftlich eine sogenannte „Loyalitätserklärung“ ablegen und mündlich folgenden Satz aufsagen:

„Ich bekenne feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“

Zuletzt hat die Ampelregierung in ihrer Reform des Einbürgerungsrechts die Einbürgerung in bestimmten Fällen schon ab drei bzw. fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich gemacht (vorher acht) und die Doppelstaatsbürgerschaft wesentlich erleichtert in Hinblick etwa auf Sprachnachweise.

Schon nach drei Jahren darf Deutscher werden, wer sich auszeichnet „durch besondere Integrationsleistungen" wie gute Sprachkenntnisse, ehrenamtliches Engagement oder sehr gute Leistungen im Job. Auf die Prüfungen bzw. Bestätigungen darf man tatsächlich gespannt sein. Die bisher notwendigen Sprachkenntnisse wurden weiter herabgesetzt. Nancy Faeser hatte dazu noch vollmundig erklärt: „Wer unsere Werte nicht teilt, kann nicht Deutscher werden.“ Aber warum eigentlich nicht? Weil man einen Satz aufsagt und ein Papier unterschreibt? Hier muss man sich ernsthaft die Frage stellen, wie die innere Haltung überhaupt festgestellt werden soll. Eine Gewissensprüfung findet nämlich nicht statt.

Die Ministerin erklärte weiter, dass diese Reform ein Paradigmenwechsel sei, weil die Einzubürgernden nicht mehr gezwungen würden, einen Teil ihrer Identität abzulegen. Aber um welche Identität geht es hier? Eine antisemitisch geprägte, muslimische Identität ist vielfach verbürgt. Und hat bisher noch wenige daran gehindert, ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland durch Einbürgerung dauerhaft zu festigen.

Anfang 2019 berichtete eine juristische Fachseite, dass in den vergangenen zehn Jahren lediglich 300 Eingebürgerte ihre deutsche Staatsangehörigkeit zurückgeben mussten wegen Täuschung, Bestechung oder falscher Angaben. Die Dunkelziffer bei Identitätstäuschungen sei aber hoch, hatte das Bundesinnenministerium bestätigt. Diese Zahl könnte jetzt noch deutlich höher sein, wenn viele Antisemiten vortäuschen, keine zu sein.

Hinzu kommt die Frage, was man hier Neudeutschen abverlangt, was viele Altdeutsche selbst nicht verinnerlicht haben.

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