Wie versichert sich die Politik ihrer Vorfeld-Organisationen? Indem sie sie finanziell abhängig macht. Das seit nunmehr zehn Jahren mit Abstand erfolgreichste staatliche Schmiermittel ist das Förderprogramm „Demokratie leben!“, welches 2014 von der damaligen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) ins Leben gerufen wurde.
Der Startzeitpunkt war besonders günstig gewählt, im Folgejahr begann die Massenzuwanderung und die Regierung Merkel war auf solche Nichtregierungsorganisationen (NGO) angewiesen, die ihr außerparlamentarisch zuarbeiteten und oppositionelle Kritik an allen Fronten abräumen helfen.
Und damit dieses wahrgewordene Märchen der unerschöpflichen Geldquelle für regierungsfreundliche Privatorganisationen potentiell auch wirklich jedes entfernte Eckchen der Republik erreichen kann, überall dort, wo noch Opposition zu bekämpfen ist, wurde innerhalb dieses Förderprogramms die Möglichkeit offengehalten, dass die so geförderten NGOs ihrerseits Fördermittel weiterreichen können, ohne dass die so Geförderten dafür eigene Anträge bei „Demokratie leben!“ stellen müssten.
Die AfD-Fraktion im Bundestag wollte dazu von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage unter anderem wissen:
„Übersieht die Bundesregierung die Durchleitung von Fördermitteln von Nichtregierungsorganisationen an andere Nichtregierungsorganisationen, wenn ja, inwieweit, und inwieweit sind ggf. die unmittelbaren oder mittel-baren Zuwendungsempfänger für die Weiterleitung von Bundesmitteln der Bundesregierung gegenüber rechenschaftspflichtig?“
Antwort der Bundesregierung:
„Eine zentrale Übersicht über die Durchleitung von Fördermitteln von Nichtregierungsorganisationen an andere Nichtregierungsorganisationen besteht nicht. Eine Auswertung danach, ob eine Zuwendung oder Weiterleitung der Zuwendung an oder durch eine Nichtregierungsorganisation erfolgt, ist methodisch nicht möglich ...“
Es folgt eine umfängliche und sprachlich umständliche Erklärung samt Querverweisen, die man sich allesamt hätte sparen können, wenn man das System der Förderung von „Demokratie leben!“ von Anfang so angelegt hätte, dass eine Weiterförderung ausgeschlossen ist.
Hat man aber nicht. Und der mutmaßliche Grund ist einfach: Auch die Bundesregierung muss erklären, warum bestimmte linke Organisationen aus Steuergeldern gefördert werden. Weiterförderungen sind damit ein Stück weit aus der Verantwortung der Bundesregierung genommen.
Die Bundesregierung teilt den Fragstellern mit:
„Eine Auswertung mit vertretbarem Aufwand wäre nur möglich, wenn alle Letztempfänger datenbankmäßig erfasst würden, was jedoch nicht der Fall ist. (...) Zuwendungsrechtlich verantwortlich bleibt dabei der Erstempfänger bzw. der Zweitempfänger, sofern der Erstempfänger lediglich Delegationsträger ist.“
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Solche Aussagen sind freilich angesichts der gigantischen Fördersummen im dreistelligen Millionenbereich kaum noch nachzuvollziehen.
Die Fragesteller wollen es selbst kaum glauben und haken noch einmal nach:
„Besitzt die Bundesregierung eine Übersicht über Nichtregierungsorganisationen, die letztlich – also als letztempfangende Nichtregierungsorganisationen – die finanziellen Mittel aus der unmittelbaren Förderung von Nichtregierungsorganisationen in Anspruch nehmen bzw. genommen haben?“
Die Antwort der Bundesregierung:
„Eine zentrale Übersicht über Nichtregierungsorganisationen, die letztlich – also als letztempfangene Nichtregierungsorganisationen – die finanziellen Mittel aus der unmittelbaren Förderung von Nichtregierungsorganisationen in Anspruch nehmen bzw. genommen haben, besteht nicht.“
Mit anderen Worten: Die Bundesregierung weiß nicht, welche NGOs mit Millionen von Steuergeldern als Zweit- oder Drittempfänger gefördert werden. Und sie will es auch nicht wissen, getreu dem Motto: „Was ich (offiziell) nicht weiß ...“. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort explizit, dass eine „zentrale Übersicht oder Steuerung“ zudem nicht vorgesehen sei.
Weiter heißt es da:
„Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden (...) Mittel an Letztempfänger zur Umsetzung von sogenannten Einzelmaßnahmen weitergeleitet. (...) Auch die Prüfung der Verwendung der Fördermittel obliegt bei Weiterleitungen stets den Erstmittelempfängern.“
Im weiteren Verlauf der Antwort der Bundesregierung heißt es, ihre Übersicht erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit. „Zwischenmittelempfänger werden in der Übersicht nicht ausgewiesen, da es sich bei diesen ausnahmslos nicht um NGOs handelt.“
Das ist allein deshalb interessant, weil die Bundesregierung zunächst in ihrer Antwort mitgeteilt hatte, dass sie bereits ein Problem darin sehe, wie man „NGO“ überhaupt definieren soll.
Aber das dicke Ende folgt im Wortsinne: Es fehlte zwar der Anspruch auf Vollständigkeit, aber die Liste der Geldempfänger aus dem „Demokratie leben!“, welche die Bundesregierung ihrer Antwort anhängt, ist unfassbare 250 Seiten lang. Und auf jeder einzelnen Seite sind dutzende Empfänger aufgelistet. Auf Seite 1 etwa findet sich „Correctiv“, weitere folgen.
Wer mag, kann sich diese monströse Krake, über deren Unterkraken die Bundesregierung nichts sagen will, einmal leibhaftig anschauen. Die Anfrage wurde Mitte April 2024 auf dem Server des Bundestages hochgeladen:
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Kommentar von Thomin Weller
Die politische Armutsindustrie hat neue hybride Aufgaben und Ziele.
Wie ein Krebsgeschwür wuchsen alle möglichen gGmbH, e.V. und andere luftige Konstrukte aus dem Boden mit aberwitzig abstrusen Inhalten.
Teilweise wurde die gesamte Behindertenbereiche in ein e.V. oder gGmbh zusammengeführt und H4 Bezieher dorthin zwangsvermittelt.
Viele gGbmH und e.V. müssen, damit sie staatlich Förderungsfähig sind, eine Qualitätsnorm wie z.B. ISO 9xxxx erfüllen.
Die Industrie muss viel Geld bei unabhängigen Instituten für eine ISO Zertifizierung bezahlen. Z.B. "Zertifizierungsstellen für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen. Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065"
Das ist in der politischen Armutsindustrie nicht so, sie haben eine eigene Zertifizierungsstelle für die gGmbHs, e.V. damit sie staatliche Gelder erhalten.
Eine politische Zertifizierung, dazu fast kostenlos.
Erst dann dürfen sie z.B. an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.
Z.B. Es werden Kontigente z.B. Deutschkurse ausgeschrieben, dafür gibt es eine staatliche Plattform.
Das Ganze nur damit die Statistiken nach unten manipuliert werden können, wurden/werden Menschen in Bullshit Jobs einer Bullshit gGmbH, e.V. für 1Euro zwangsvermittelt.
Datenbanken wie COSACH, VerBIS, KodiaK für psychologische Profile etcpp. geben weitere Auskunft.
Welche NGO in der Liste gehört zur "EU Hybrid Fusion Cell" zur Abwehr einer hybriden Bedrohung?
Siehe
http://dip.bundestag.de/btd/18/093/1809388.pdf
http://dip.bundestag.de/btd/18/092/1809221.pdf
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Kommentar von F. Lo
Der Teufel steckt wohl im Detail. Man fragt sich zum Beispiel, wofür genau die Bundeszentrale für politische Bildung, eine Bundesoberbehörde, noch Geld bekommen hat; oder das Progressive Zentrum e.V. als linksliberale „Denkfabrik“; oder die IQ Consult Gemeinnützige Gesellschaft für Weltoffenheit, Toleranz und Vielfalt mbH als Tochter des DGB Bildungswerks; oder der Bundesverband russischsprachiger Eltern; oder die Bertelsmann Stiftung. usw.
Die allermeisten Organisationen dürften dem Normalbürger wohl kaum bekannt sein, zumal wenn sie nur kleinere Summen erhalten haben, und man wüsste gern, ob es jemanden in der Bundesregierung gibt bzw. in den entsprechenden Ministerien/Ämtern, der den Überblick hat. Dass neben den Hauptträgern von Demokratie leben! die politischen Stiftungen recht viel Unterstützung erfahren, die Hauptorganisationen und untergeordnet Landesorganisationen und spezifische Fachstellen, überrascht nicht.
Die Liste ist aber fraglos interessant, weil sie verlässliche Informationen bereithält. Und dass, wie die Bundesregierung zu Recht feststellt, „der Begriff der Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization – NGO) rechtlich nicht eindeutig definiert ist und innerhalb der verschiedenen Ressorts in Abhängigkeit von der jeweiligen Fachpolitik unterschiedlich geprägt ist“, bleibt ein generelles Problem. Wer wie die Amadeu Antonio Stiftung oder das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik von Millionen von Euros an Steuergeld profitiert, ist eigentlich eine Teil-Regierungsorganisation. Man könnte jeden Verein und Verband, der zu mindestens X Prozent staatlich finanziert wird, als teilstaatlich definieren.
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Kommentar von Thomin Weller
Dem ganzen Spuk sollte ein Ende bereitet werden.
Es geht wenn gewollt sogar ganz einfach.
Das Merowinger Stammesrecht, Stände-/Stammesgesellschaft und die salischen Stammesrechtsordnung befassen sich mit allen möglichen Rechtsfällen, wobei der Schuldige "sofern er freien Standes war" fast immer eine Geldbuße entrichten musste.
Unfreie dagegen wurden mit Körperstrafen wie Hieben oder Rutenschlägen und in wenigen Fällen sogar mit dem Tod bestraft.
Seit dem Mittelalter gibt es die Trennung zwischen der natürlichen und der juristischen Person(Kapital).
Die juristische Person konnte niemals in ein Gefängnis kommen, egal was diese angerichtet haben. Siehe auch Doku "The Corporation".
Fast alle NGO sind Stiftungen, gGmbH und es gibt sogar eine gemeinnützige Aktiengesellschaft der Kirche die das Gesundheitssystem zu Ader lassen und jedes Jahr mehr als 25% Nettogewinne verzeichnen, die Agaplesion gAG.
Der absolute wirtschaftliche Widerspruch in sämtlichen Betrachtungen. Gemeinnützige Gewinnerzielung?
Alle Gelder dieser Gruppen stehen ausserhalb der "sozialen Marktwirtschaft" und Steuergesetzen und ausserhalb des GG. Siehe Konkordat-kanonische Recht.
Russland hat es richtig gemacht.
Alle NGOs die politische Ambitionen haben, sind unzulässig. Die KAS, FDP ua. wurden zurecht rausgeworfen.
Die Staatskirchen haben die weltweit größte Schwarzgeldkasse, alleine in Deutschland locker über 500 Mrd. und sind die größten Grundbesitzer und zahlen Null Steuern.
Soweit gelesen auch das Gelände von S21.
Aus dem Grund werden die Grundbücher wie ein heiliger Gral bewacht und geheim gehalten.
Eine politische NGO kann niemals gemeinnützig sein, wenn doch wäre jeder einzelne Bürger das auch.
Die steuerliche Subvention halte ich für absolut rechtswidrig.
Der 100-jährige Verfassungsbruch Trennung Kirche(NGO)-Staat.
"Die ehemalige FDP- und SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid Matthäus-Maier, die am 22. Mai an der Diskussion im Karlsruher Schlosshotel mitwirken wird, gestand nach der Lektüre von Darnstädts Buch, dass sie "Tränen der Wut" in den Augen hatte, als ihr das ganze Ausmaß der kirchlichen Einflussnahme auf das Bundesverfassungsgericht bewusst wurde." Thomas Darnstädt Buch "Verschlusssache Karlsruhe".
Meine Steuerleistungen werden dafür benutzt irgendwelche Relegionen oder Ideologien zu finanzieren.
Rechtsstaat, zum piepen.
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Kommentar von Bernhard Rossi
Die beiden großen Altparteien haben seit 1949 Posten in Verwaltungen, Verbänden, Kommunalen Unternehmen, Energieversorgern, Banken usw. an ihre Klientel und natürlich Parteibuchbesitzer verteilt.
Streng nach dem Besten-Prinzip!
Wenn die Freien Demokraten gebraucht wurden, um die Macht und die Mehrheit in der Legislatur zu sichern, bekamen auch deren Vertreter Posten und Jobs. Die Bündnis90/Die Grünen probieren es mit Nichtregierungsorganisationen, genannt NGOs, und können damit auf jeden Fall und völlig unkontrolliert viel mehr Unheil anrichten als ein einzelner Parteimann im Amt!