Anwalt Ralf Ludwig im Interview über ein Grundsatzurteil

Hammer aus der Kammer: Wer die traditionelle Ordnung und unsere Werte nicht grundlegend verändern will, ist Rechts!

von Alexander Wallasch (Kommentare: 11)

Anwalt Ludwig klagt gegen Vorwurf, „rechts“ oder „rechtsaußen“ zu sein.© Quelle: Ralf Ludwig

Rechts ist, wer als rechts bezeichnet wird. Das Kammergericht Berlin bleibt auch nach der „Reichelt-Entscheidung“ seiner verfassungsfeindlichen Linie treu. Diese Entscheidung strahlt bis nach Münster aus, wo gerade über die Diffamierung der AfD durch die Verfassungsschützer verhandelt wird.

Freiheitsrechte werden von den Berliner Richtern gleichgesetzt mit Rassismus und Antisemitismus. Wer sich für das Grundgesetz einsetzt, gilt in Berlin schon als rechtsaußen. Der kuriose Rechtsfall des Querdenker-Anwalts Ralf Ludwig. Exklusiv im Interview.

Sie haben Anfang des Jahres gegen das Schweizer Portal „Republik“ geklagt. Worum ging es?

Das Portal „Republik“ hat einen Bericht gebracht, in dem es um die angeblichen Verbindungen zwischen der radikalen Rechten in Deutschland und in der Schweiz gehen soll. Und in dem Zusammenhang haben sie mich zwar nur kurz, aber namentlich erwähnt, haben gesagt, ich würde rechts bis rechts außen politisieren.

So ein Rechts-Framing ist ja nichts Neues, warum dagegen klagen?

Eine solche Bezeichnung stellt eine reale Bedrohung dar. Mich hat noch nie jemand als „rechts“ bezeichnet. Und als ich den Eilantrag beim Landgericht in Berlin erhoben habe, kam gerade dieser 13-Punkte-Plan von Nancy Faeser heraus, wonach die Bundesinnenministerin massive Grundrechtseinschränkungen daran binden will, dass jemand politisch „rechts“ sei.

Die Einreisesperre für Martin Sellner ist in dem Zusammenhang sicher zu nennen. Auf der anderen Seite soll es aber auch Ausreisesperren geben. Da geht es darum, dass verhindert werden soll, dass politisch Rechte zum Netzwerken ausreisen. Sie wollen den Rechten die Konten sperren, Menschen mit angeblich rechter Gesinnung aus dem öffentlichen Dienst entfernen und so weiter. Wenn jemand „rechts“ ist in diesem Programm, oder „rechtsaußen“, dann sollen demjenigen gewaltige Nachteile widerfahren. Dagegen wehre ich mich.

Aber sind nicht Querdenker grundsätzlich rechts geframt worden während der Coronamaßnahmen-Kritik?

Ja, die Querdenker-Bewegung teilweise, aber nicht ich.

Sie sind doch ein Protagonist der Querdenken-Bewegung ...

Ich bin Querdenken-Anwalt, das kommt übrigens auch in dieser Entscheidung vor. Da kann ich gleich noch etwas dazu sagen. Aber ich selbst, ich als Person – was ja auch völlig absurd wäre – bin noch nie aufgrund irgendwelcher Äußerungen, die ich getätigt hatte, als rechts oder rechtsaußen bezeichnet worden. Das widerspräche auch meiner gesamten politischen Historie und meiner politischen Einstellung. Die haben alles Mögliche gemacht, mich geframt als „Spendensammler“ oder sonst irgendwas. Aber mich persönlich hat noch nie jemand als politisch rechts bezeichnet.

Dann also die Klage vor Gericht ...

Ja, ich bin vor das Landgericht in Berlin gegangen mit einem Unterlassungsantrag, dass das Schweizer Magazin „Republik“ aufgefordert wird, zu unterlassen, mich als rechts bis rechtsaußen zu bezeichnen.

Und das geht von Deutschland aus rüber in die Schweiz, das kann man machen?

Das geht. Die Website wird ja auch in Deutschland veröffentlicht. Es gab auch Streit darüber, ob das Gericht in Berlin zuständig ist oder nicht. Aber im Endeffekt hat sich das Kammergericht als zuständig angesehen. Das Landgericht war sehr schnell, das Kammergericht nicht. Nach der Entscheidung des Landgerichts haben wir sofort Beschwerde eingelegt.

Der Beschluss des Landgerichts kam am 12. März. Das Landgericht hatte meinen Eilantrag zurückgewiesen mit der Begründung, die Bezeichnung von jemandem als „rechts“ oder „rechtsaußen“ sei lediglich ein Werturteil, das sei gar nicht dem Beweis zugänglich, und damit könnte jeder über jeden sagen, er sei „rechts“ oder „rechtsaußen“, ohne dass es tatsächlich überprüfbar wäre.

Daraufhin sind Sie in die Beschwerde gegangen ...

Genau. Daraufhin bin ich in die „sofortige Beschwerde“ gegangen. Diese sofortige Beschwerde hat länger gedauert, sie ist erst heute zurückgewiesen worden. Das hat so lange gedauert, weil gesagt wurde, sie wären völlig überlastet am Kammergericht und hätten nicht genug Richter, und deswegen können sie die sofortige Beschwerde nicht schnell bearbeiten. Die Beschwerde wurde also heute zurückgewiesen. [Anmerkung der Red.: Weiter unten finden Sie den Beschluss des Kammergerichtes Berlin vom 19.4.2024 im kompletten Wortlaut]. Interessant für mich in dem Zusammenhang, das Kammergericht hat gegenüber dem Landgericht quasi noch einen draufgesetzt:

Wir haben zum Beispiel vorgetragen, dass es ja schließlich seit 2001 schon eine Definition für das gibt, was „rechts“ oder „rechtsaußen“ ist. Die Polizei macht nämlich Kriminalstatistiken und schreibt in diese Statistiken hinein, was linksmotivierte Straftaten sind, was rechtsmotivierte Straftaten sind und so weiter.

Das heißt, es gibt eine offizielle Definition der Innenminister dafür, was „rechts“ ist. Diese Definition haben wir in der Beschwerde benannt und haben gesagt: Danach ist „rechts“, wenn „die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet“. ​

Also im klassischen Falle Rassismus und Antisemitismus, so etwas ...

Rassismus, Chauvismus, Antisemitismus und so weiter. Klassische rechte Themen eben. Das haben wir vorgetragen. Und hier sagt jetzt das Kammergericht in Berlin tatsächlich: Ja, wenn man sich das mal genau anguckt, sei das doch auch nur ein Werturteil der Polizei, wenn sie eine Tat als politisch motivierte Tat bewerten. Das sei nicht dem Beweis zugänglich. Und damit sagt das eigentlich gar nichts. Und was die Polizei da macht, sei im Prinzip eine Spielerei, die auch Steuergeld kostet, die aber letztlich gar nicht überprüfbar ist.

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Interessant hier auch, dass gerade bei diesen Delikten in der Regel nur um 50 Prozent aufgeklärt werden, aber nachher in den Statistiken weiter 100 Prozent rechtsextrem sind, obwohl man die restlichen 50 Prozent gar nicht aufgeklärt hat, man also eigentlich gar nichts Gerichtsfestes darüber aussagen kann ...

Ja, genau. Und jetzt wird es wirklich interessant: Also die Conclusio ist, wie sie sagen, dass daraus folgt, dass die Annahme, ob eine politisch motivierte Straftat vorliegt oder nicht, nur anhand einer Bewertung der konkret zu beobachtenden Umstände zu beurteilen ist, was ja stimmt.

Aber jetzt kommt ihre Lösung: Die Vornahme einer Bewertung sei aber gerade keine dem Beweis zugängliche Tatsachenbehauptung. Das heißt, was die Polizei da macht, ist, dass sie guckt, war das möglicherweise ein dunkelhäutiges Opfer und ein weißer Täter? Hat der weiße Täter möglicherweise gesagt, „ihr blöden Schwarzen, ihr habt in diesem Land nichts zu suchen“ und so weiter. Das sind dann Anhaltspunkte, anhand derer die Polizei feststellt, ob es eine rechts motivierte Straftat ist oder nicht. Die alle sind aber nach der Auffassung des Kammergerichts einer Überprüfung gar nicht zugänglich.

Also, selbst wenn beispielsweise ein Linker auf irgendein Auto eine Flasche wirft und schreit, ihr, Sch... - Kapitalisten, wegen euch verhungern Menschen auf der Welt, und der Polizist sagt, naja, das ist doch typisch rechts, dann ist diese Bewertung des Polizisten einem Beweis nicht zugänglich. So jedenfalls sieht es das Kammergericht und macht damit den Begriff selbst völlig beliebig. Einen Begriff, den die Innenministerin dann aber andererseits nutzen will, um Grundrechte einzelner Personen massiv einzuschränken.

Wie genau wird das alles begründet? Was können Sie daraus zitieren?

Der erste Punkt ist, dass sie sagen, dass die Frage, ob etwas „rechts“ ist oder nicht, einem Beweis gar nicht zugänglich sei, sondern dass das ein reines Werturteil sein soll. Und selbst die Anhaltspunkte, die die Polizei laut Beschluss der Innenministerkonferenz nutzt, also die Definitions-Merkmale für eine Straftat im Bereich „links“ oder „rechts“ oder „islamistisch“ motiviert – selbst diese Definitionsmerkmale stellen laut Kammergericht nur eine Meinung dar und keine überprüfbaren Tatsachen.

Das ist Punkt eins, den sie benennen. Deswegen gilt das, was ich vorgetragen habe: Guckt euch doch mal die Definition der Innenminister an und dann überprüft doch mal meine Person, und ihr werdet feststellen, dass nichts davon auf mich zutrifft. Also kann ich gar nicht „rechts“ sein. Dazu sagen sie, das stimmt nicht. Das sei eine reine Meinungsfrage.

Ist das jetzt etwas, wovon dann andere, zukünftige Fälle etwas ableiten können?

Natürlich. Darauf kann sich sogar die AfD berufen. Die AfD kann jetzt sagen, wir können vom Verfassungsschutz gar nicht bewertet werden, weil dieser ja auch die Definition der Innenminister benutzt und das Ganze nur eine Meinung ist, ein Werturteil.

Es wird doch immer gesagt „gesichert rechtsextrem“. Und hier sagt jetzt das Kammergericht, es gibt gar nichts gesichert Rechtsextremes oder Rechtes oder „rechtsaußen“, das sei nur eine Meinung – damit also völlig irrelevant. Mit dieser Entscheidung kann der Verfassungsschutz die Beobachtung der AfD einstellen.

Aber dann ging es noch weiter in der Begründung ...

Genau. Aber jetzt fängt das Kammergericht an und will selbst definieren, was „rechts“ ist. Und da sagen sie – und das ist der entscheidende Satz:

„Sowohl das eine als auch das andere Moment lassen eine Meinung zu, der Antragsteller betätige sich politisch rechts bis rechtsaußen, trete also (gegebenenfalls extrem oder populistisch) für eine traditionelle gesellschaftliche Ordnung an und wolle deren Werte und Normen nicht grundlegend verändern.“

Auf Deutsch: Wer sich für das Grundgesetz, für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und deren Werte und Normen einsetzt, darf genau deswegen als rechtsaußen bezeichnet werden. Weil, wer heutzutage in Deutschland für eine traditionelle gesellschaftliche Ordnung – also Grundgesetz oder Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – antritt und für deren Werte und Normen eintritt und diese nicht grundlegend verändern will, der ist ein Rechter!

Mal rein intellektuell betrachtet, erscheinen in dem Kontext zwei Dinge interessant: Nämlich zum einen Kanzler Scholz, der keine roten Linien mehr kennt, und zum anderen befinden wir uns in einer Gesellschaft der „Transformation“, das heißt, Ralf Ludwig verweigert die Transformation und ist dadurch automatisch rechtsradikal?

Genau. Rechtsaußen ist jemand, der die Transformation einer Gesellschaft mit individuellen Freiheitsrechten hin zu einer Gesellschaft mit kollektiven Freiheitsrechten verweigert. Eine Transformation, welche den Einzelnen jederzeit zum Objekt staatlichen Handelns machen lässt, wenn der Staat der Auffassung ist, das ist erforderlich. Und der steht dann plötzlich am äußeren rechten Rand der Gesellschaft. Siehe Corona, siehe Klima, siehe Ukrainekrieg ...

Dazu passend dann 2019 Angela Merkel und deren Aussage in etwa: Von China lernen ...

Exakt. Und genau diesen gesellschaftlichen Veränderungsprozess erleben wir hautnah seit März 2020. Ich habe im Übrigen nichts gegen einen Veränderungsprozess. Dieser muss aber auf Grundlage unserer traditionellen Normen und Werte aus der Mitte der Gesellschaft kommen und nicht vom Reißbrett einiger weniger nicht demokratisch legitimierter Organisationen.

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