Ein Schreiben der BKK-VBU an einen Elfjährigen hat viele Leser verstört – Wir fragen nach

Große Empörung: Zahlt Krankenkasse Kindern fünf Euro für mRNA-Spritzung?

von Alexander Wallasch (Kommentare: 1)

Lass Dir die J1 und die Zahnvorsorge in der Praxis bestätigen und Du bekommst 70 Euro und pro Impfung noch 5 Euro dazu – auch ohne Eltern und vertraulich.© Quelle: Pixabay / Clker-Free-Vector-Images, grafikacesky I Montage Alexander Wallasch

Große Aufregung in den sozialen Netzwerken rund um ein Schreiben einer Krankenkasse an einen elfjährigen Mitversicherten. Die Post kam aus dem Hause der in Berlin ansässigen Betriebskrankenkasse BKK-VBU, einer gesetzlichen Kasse mit etwas mehr als 550.000 Versicherten.

Worum geht’s? Die BKK schrieb eine Einladung an Kinder und Jugendliche zur J1-Untersuchung. Die J1 folgt den U1- bis U11-Untersuchungen. Der Brief ist kurz gefasst und lautet inhaltlich wie folgt:

„Hallo Xxxxxx,

du bist jetzt ein Teenager und bei der Jugenduntersuchung J1 (zwischen 12 und 14 Jahren) wirst du von Kopf bis Fuß untersucht und es wird geprüft, ob du alle wichtigen Impfungen erhalten hast (denke an Deinen Impfpass). Du kannst alle Fragen stellen, die dich bewegen – auch ohne Eltern und vertraulich.
Vereinbare gleich deinen Termin. Mehr zur J1 gibt es unter meine-krankenkasse.de/kindervorsorge.
Deine BKK-VBU.

PS: Lass Dir die J1 und die Zahnvorsorge in der Praxis bestätigen und Du bekommst 70 Euro und pro Impfung noch 5 Euro dazu. Infos unter meine-krankenkasse.de/bonus“

Woran sich der Zorn in den sozialen Medien entzündete, ist sofort ersichtlich.

alexander-wallasch.de spricht deshalb mit einem Sprecher der Kasse und hinterfragt zunächst die Authentizität, die bestätigt wird: „Ja, das Schreiben ist so verschickt worden.“

Warum es an einen Elfjährigen verschickt wurde, wie ein Video in den sozialen Medien empört feststellt, ist auch schnell erzählt:

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Die Kasse erinnert an die Untersuchung der 12- bis 14-Jährigen, der Hinweis, dass diese Untersuchungen anstehen, kann demnach schon einen noch Elfjährigen per Post erreichen. So weit, so normal und unauffällig.

Zum geforderten Impfausweis: Da Impfen Teil der gesundheitlichen Kinder- und Jugendvorsorge ist, wird auch darum gebeten, den Impfausweis mitzubringen. Betont wird, dass das Kind ein Anrecht auf diese J1-Untersuchung hat. Es sich hier also um das Wohl des Kindes dreht.

Für besondere Aufregung sorgte dann die Bemerkung, dass das Kind „auch ohne Eltern“ mit dem Arzt vertraulich sprechen kann. Die Vermutung geht in die Richtung, dass im Rahmen der J1-Untersuchung der Patient vom Kinderarzt zu einer Corona-Impfung überredet werden soll. Das wird vom Sprecher der Kasse vehement bestritten.

Diese vertraulichen Gesprächsmöglichkeiten wären nämlich dafür da, Probleme vorzutragen, die man eventuell mit den Eltern nicht besprechen kann. Hier geht es unter anderem um typische Probleme von Pubertierenden usw.
Aber der wichtigste Zündfunken dieses Schreibens: Die fünf Euro für eine Impfung. Wird dem Kind hier ohne Wissen der Eltern für fünf Euro eine Corona-Spritze aufgeschwatzt?

Ein Sprecher der BKK-VBU weist auch das deutlich zurück. Es gäbe definitiv kein Bonus-Geld für eine Corona-Impfung, noch habe es jemals ein Bonussystem für eine Corona-Impfung gegeben.

Sehr wohl aber werden hier die üblichen Impfempfehlungen mit 5 Euro je Impfung vergütet. Welche Impfungen das sind, erfährt man hier.

Unser Fazit:

Das Arzt-Patienten-Verhältnis zwischen Kindern/Jugendlichen und ihrem Kinderarzt sollte immer von den Eltern mit einer besonderen Aufmerksamkeit beobachtet werden.

Jedenfalls seit es Ärzten erlaubt ist, Kindern ab 14 Jahren ohne Einwilligung der Eltern eine Corona-Spritze zu geben. Die einzige Voraussetzung für den Arzt ist hier, dass dieser einschätzen muss, ob der Jugendliche diese Entscheidung geistig umfänglich tragen kann, also „einwilligungsfähig“ ist.

Das hat für Unmut bei vielen Eltern gesorgt, welche die mRNA-Impfkampagnen der Regierung kennen. So mutet es tatsächlich verstörend an, wenn der Bundesgesundheitsminister so genannte Familienleitfäden herausgibt, die schon mit Stand Dezember 2021 schreiben:

„Die COVID-19-Impfung kann auch bei 5- bis 11-jährigen Kindern ohne Vorerkrankungen bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern bzw. Sorgeberechtigten nach ärztlicher Aufklärung erfolgen. Die offizielle STIKO-Empfehlung dazu wird zeitnah vorliegen.“

Allerdings findet das bei der J1 gar nicht statt. Irgendeine Corona-Impfempfehlung ist nicht Teil der J1. Was nicht ausschließt, dass der Arzt diese Impfung dort ebenfalls ansprechen könnte, aber im Zusammenhang mit einer J1-Untersuchung gehört das definitiv nicht zu seinen Aufgaben.

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