Das Landgericht hat die Unterlassungsaufforderung der NGO Campact gegen Alexander-Wallasch.de abgewiesen und dabei grundlegende Prinzipien der Pressefreiheit bekräftigt. Der Streit drehte sich um die Wiedergabe einer Rede von Sevim Dağdelen, in der behauptet wurde, Campact werde von Steuergeldern finanziert. Campact warf Alexander-Wallasch.de vor, sich diese Aussage zu eigen gemacht zu haben, ohne sich ausreichend davon zu distanzieren. Das Gericht stellte jedoch klar, dass Medien nicht verpflichtet sind, zitierte Aussagen mit einem distanzierenden Disclaimer zu versehen, um berichten zu dürfen. Eine solche Pflicht würde die Arbeit freier Medien als vierte Gewalt erheblich erschweren.
Das Gericht führte aus, dass der Kontext und die Darstellung des Beitrags eindeutig machen, dass Alexander-Wallasch.de die Rede Dağdelens lediglich zitiert hat. Der Blogbeitrag berichtete über die Rednerin, lobte ihr Engagement für den Frieden, ging jedoch nicht explizit auf die streitgegenständliche Aussage ein. Selbst wenn Alexander-Wallasch.de die Rede inhaltlich unterstützt hätte, wäre dies kein Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung gewesen. Das Gericht wies darauf hin, dass die Unterlassungserklärung erst am 21. März 2025 von Campact angenommen wurde, während der Blogbeitrag bereits vorher veröffentlicht wurde. Somit lag zeitlich kein Verstoß vor, da die Verpflichtung erst mit der Annahme durch Campact wirksam wurde.
Die Entscheidung ist ein Sieg für Alexander-Wallasch.de, der sich gegen die „klagewütige“ NGO durchsetzte. Dennoch bleibt die Erleichterung verhalten, da weitere Auseinandersetzungen drohen. Insbesondere die Landesmedienanstalten, finanziert mit fast 200 Millionen Euro Zwangsgebühren, bedrohen die Existenz des Blogs und fordern die Löschung tausender Artikel. Alexander-Wallasch.de sieht sich als Kämpfer für Meinungsfreiheit und Pressefreiheit, die zunehmend eingeschränkt werden.
Ein weiterer Schlag kam von Google, das die Zusammenarbeit mit Alexander-Wallasch.de wegen angeblicher „Desinformation“ und „zahlreicher Verstöße“ aufgekündigt hat. Die Werbeeinnahmen waren zwar begrenzt, aber relevant. Rechtsanwalt Dirk Schmitz rät, auch hier juristisch vorzugehen. Diese Kämpfe kosten Zeit, Nerven und Geld, weshalb Alexander-Wallasch.de auf die finanzielle Unterstützung seiner Leser angewiesen ist. Mit bis zu einer Million Lesern pro Monat sieht sich der Blog als „kleiner Riese“ unter den neuen Medien und will trotz der Angriffe seine Arbeit fortsetzen. Der Kampf gegen Zensur und für freie Berichterstattung wird als stellvertretend für die Pressefreiheit in Deutschland geführt. Ob Campact Rechtsmittel einlegt, bleibt abzuwarten.
Von RA Dirk Schmitz und Alexander Wallasch
Wer oder was ist Campact? Laut Selbstdarstellung eine „Kampagnen-Organisation, mit der angeblich über 3 Millionen Menschen entschlossen für progressive Politik eintreten und unsere Demokratie verteidigen“.
Laut Wikipedia „baut die Organisation mit Hilfe von Appellen politischen Druck auf“. In der Eigendarstellung heißt es weiter, man engagiere sich „für Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und eine starke Zivilgesellschaft“.
Oder übersetzt: Campact wendet sich gegen die Opposition und räumt mit bösen Aktionen die medialen Gegner der Regierung vom Spielfeld ab.
Eine Besonderheit bei Campact: Man liegt zwar auf Regierungskurs, aber man möchte keine direkte Staatsknete haben - wie tausende anderer Nichtregierungsorganisationen (NGO) aus dem Vorfeld der wechselnden Bundesregierungen von Merkel über Scholz bis vielleicht bald zu Merz. Und wer das über Campact trotzdem behauptet, wird verklagt. Allerdings: Die Tochtergesellschaft HateAid hat diese Berührungsängste nicht und greift gierig Staatsknete ab.
Auf Unterlassung verklagt bzw. angegangen wurden hier Protagonisten wie Hans-Georg Maaßen (Werteunion) und Sevim Dağdelen (BSW). Beide hatten an unterschiedlichen Stellen behauptet, Campact sei auch mit Steuergeldern finanziert. Maaßen in einer Pressemittteilung und Dağdelen auf einer Friedensdemonstration vor dem Brandenburger Tor.
Wir spekulieren: Zunächst sind beide davon ausgegangen, dass, wer die Opposition bekämpft, sich auch vom Staat bezahlen lässt. Programme wie „Demokratie leben!“ aus dem Familienministerium stellen dafür für tausende NGOs hunderte Millionen Euro zur Verfügung – wer beantragt, wird bezahlt. Hier erhalten zahllose NGOs wie beispielsweise die „Amadeu Antonio Stiftung“ seit Jahr und Tag Millionen an Judasgeldern aus der Steuerkasse.
Die Union hatte sich exakt wegen dieser Vorfeld-Finanzierung mit 551 Fragen an die Regierung gewandt. Mit dem Resultat, dass Wendehals und Wählerbetrüger Friedrich Merz im Koalitionsvertrag mit der SPD die Finanzierung des politischen Vorfeldes gegen die Opposition trotzdem einfach fortführt.
Campact macht dieselbe Politik, will aber nach außen sichtbar keine Gelder vom Staat. Allerdings ist Campact zu fünfzig Prozent an HateAid beteiligt, die sehr wohl Staatsgelder einsacken. Eine ehemalige Mitarbeiterin von Campact hält weitere 25 Prozent und die verbleibenden 25 Prozent liegen bei Gerald Hensel, gut bekannt vor Jahren aus seiner Kampagne „Kein Geld für Rechts“, wo er Portale wie Tichys Einblick vernichten wollte und damit eine sensationelle Bruchlandung hingelegt hatte.
Hensel als Partner von Campact ist noch einmal eine eigene Geschichte wert: Er hatte als Angestellter einer Werbeagentur Kunden dazu aufgerufen, Werbung auf bestimmten Portalen zu boykottieren. Als er dafür einen Shitstorm erntete und eine Menge Taschentücher verbrauchte , kam er auf die Idee, diese Shitstorms zukünftig zu kriminalisieren. Das war die Geburtsstunde von HateAid und Campact und die Regierung griffen der Heulsuse „gegen rechts“ unter die Arme. Campact als Partner und die Regierung mit Staatskohle. Hensel war nach seinem hochnotpeinlichen Bauchklatscher also wieder im Geschäft.
Soviel in aller Kürze zum Hintergrund von Campact und Co. Campact bekommt direkt kein Geld, sehr wohl aber HateAid, an dem Campact beteiligt ist.
Maaßen bzw. die Werteunion als auch Dağdelen hatten diese Unterscheidung nicht explizit vorgenommen und davon gesprochen, dass Campact von Steuergeldern finanziert wird. Die Werteunion in einer Pressemittteilung und Dağdelen vor dem Brandenburger Tor. Alexander-Wallasch.de hat beide Meldungen dokumentiert. Beide Male selbstverständlich, ohne uns die Inhalte „im Rechtssinne“ zu eigen zu machen. Und darauf kam es an.
Alexander-Wallasch.de wehrte sich zunächst gegen eine beantragte Unterlassungsverfügung. Hier gab Maaßen aber dann vorsorglich eine Unterlassungserklärung ab. Aus „Frontbegradigungsgründen“ haben wir nach einigem Hin-und-Her ebenfalls erklärt, wohlwissend, dass es eigentlich nichts zu unterlassen gibt, weil wir selbst nichts behauptet hatten.
Der Gedanke war ganz einfach: Wir wollten den Mist vom Tisch und Ruhe haben, um konzentriert an unseren Kernthemen weiterarbeiten zu können. Denn das steckt hinter solchen Unternehmungen: Terror durch Überziehen des Gegners mit zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, nicht weil man vom eigenen Sieg zwingend überzeugt ist, sondern den Feind „mundtot“ machen möchte.
Diese Scientology-Methode aus den 90ern scheint Campact zu kopieren.
Wir zitierten die Rede von Sevim Dağdelen in Berlin in ihrer Gesamtheit. Und wurden erneut von Campact verklagt, dieses Mal sollen wir gegen unsere defensive Unterlassungserklärung verstoßen haben und 6.000 Euro „Vertragsstrafe“ berappen, eine zweite Unterlassung abgeben und natürlich die Anwaltskosten des Gegners tragen – diesmal auf die Aussagen von Frau Dağdelen bezogen. Wir sollen also unser mediales Kerngeschäft unterlassen – abzubilden, was andere gesagt oder geschrieben haben.
Wir plaudern aus dem Nähkästchen: Unser Anwalt Dirk Schmitz hatte schon im Fall Maaßen dringend empfohlen, diese Unterlassung nicht zu unterzeichnen. Sein Argument: Kämpfen! Dagegen muss man angehen, weil es falsch ist. Macht man das nicht, enden diese Versuche der Unterdrückung der freien Berichterstattung niemals. Und er sollte recht behalten.
Aber dieses Mal war es Rechtsanwalt Schmitz wirklich zu „spooky“ und wir folgten seinem Rat, jetzt die Schilder hochzunehmen und mit dem Schwert – nein, dem Florett eines exzellenten Juristen – ins Gefecht zu gehen. Zuerst war es nur eine Unterlassung plus Kosten, jetzt sollten es „all over“ am Ende weit über 10.000 Euro sein, die wir nicht zahlen werden. Denn das Resultat wäre gewesen, dass andere nun hätten behaupten können, Wallasch finanziere Campact. Das wollten wir dem Gegner nicht zumuten.
Kein langes Rumgerede: Kommen wir zum Happy End. Zum Sieg von Alexander-Wallasch.de gegen Campact. Das Landgericht Berlin II – und dort die Zivilkammer 2 – hat gegen Campact entschieden:
„Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.“
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Und wenn man sich anschaut, in welcher Ausführlichkeit hier gleich drei Richter des Landgerichts die Unterlassungsaufforderung abweisen, da können einem die Juristen schon leidtun, mit was sie sich hier täglich beschäftigen und was sie dann noch in aller Ausführlichkeit begründen müssen.
Das Gericht stellt fest: Alexander-Wallasch.de hat sich die Äußerung von Sevim Dağdelen nicht zu eigen gemacht. Das Gericht stellt fest, dass sich Alexander-Wallasch.de nicht explizit distanzieren muss, um überhaupt zitierend berichten zu dürfen: Wir müssen uns nicht „ernsthaft von dieser Erklärung distanzieren“.
Oder plastischer: Medien müssen zitierende Aussagen nicht zwangsläufig und immer mit einem distanzierenden Disclaimer begleiten – damit wäre die Arbeit der freien Medien als vierte Gewalt schwer durchführbar.
Wir haben uns gegen Campact gewehrt und die klagewütige NGO in die Knie gezwungen. Das Gericht stellt weiter fest:
„Sowohl aus dem Kontext als auch aus der Art und Weise der Darstellung wird eindeutig erkennbar, dass der Antragsgegner die Rede von Sevim Dağdelen zitiert: So geht der Wiedergabe der Rede ein Bericht über dieselbe voraus. Zudem steht aufgrund des Inhalts der Rede zweifelsfrei fest, dass es sich um die Wiedergabe derselben handelt.“
Das Gericht befindet weiter zur von Alexander-Wallasch.de dokumentierten Rede von Sevim Dağdelen:
„Entgegen der Ansicht des Antragstellers (Campact) reicht es hier für ein sich Zu-eigen-Machen der streitgegenständlichen, von Sevim Dağdelen stammenden Äußerung durch den Antragsgegner nicht aus, dass er unter anderem auch die streitgegenständliche Äußerung verbreitet hat, ohne sich selbst ernsthaft von dieser Erklärung zu distanzieren. Denn sowohl aus dem Kontext als auch aus der Art und Weise der Darstellung wird eindeutig erkennbar, dass der Antragsgegner die Rede von Sevim Dağdelen zitiert: …“
Weiter heißt es:
„Vielmehr hat der Antragsgegner in dem relativ kurzen Beitrag, der dem Zitat der Rede vorausgeht, über die Person der Rednerin berichtet und ihre Courage und ihr Engagement für den Frieden gelobt. Auf die streitgegenständliche Äußerung, der Antragsteller werde von Steuergeldern finanziert, ist er hingegen an keiner Stelle eingegangen. (…) Allein aus dem Umstand, dass der Antragsgegner die Rede von Sevim Dağdelen insgesamt als bewegend beschreibt und schreibt, dass man sich eine solche Rede auch von anderen Parteivertretern gewünscht hätte, kann noch nicht der Rückschluss gezogen werden, dass er sich den gesamten Inhalt der Rede zu eigen gemacht hätte.“
Aber es wird noch düsterer für Campact: Selbst wenn wir die Aussage der BSW-Politikerin explizit gefeiert, bejubelt und uns zu eigen gemacht hätten, wäre der Fall für Campact verloren gegangen. Zwar hatten wir die Unterlassung am selben Tag unterzeichnet, als wir die Pressemeldung der Werteunion dokumentierten. Aber das Gericht muss die Campact-Anwälte mit Grundwissen belehren:
„Durch das Veröffentlichen seines Blogbeitrags am selben Tag hat der Antragsgegner nicht gegen die Unterlassungsverpflichtungserklärung (…) verstoßen. Denn – entgegen der Ansicht der Antragstellerseite – kommt es für den Beginn der Verpflichtung nicht auf den Zeitpunkt der Abgabe der Unterlassungsverpflichtungserklärung an, sondern auf die Annahme durch den Unterlassungsgläubiger. Erst durch die Annahme kommt ein Unterlassungsvertrag zwischen den Parteien zustande (…) Die Unterlassungsverpflichtungserklärung des Antragsgegners hat die Antragstellerin jedoch erst am 21. März 2025 angenommen. Mithin stellt die Veröffentlichung der hier streitgegenständlichen Äußerung (einer Dritten) bereits in zeitlicher Hinsicht keinen Verstoß gegen die (…) vorliegende Unterlassungserklärung dar.“
Ob Campact sich die Bestätigung vom Kammergericht in Form eines Rechtsbehelfs holen möchte? Wir warten ab.
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Liebe Leserinnen und Leser, Freunde und Unterstützer,
eine Erleichterung und Genugtuung ist nach der Abwehr dieses Angriffs absolut berechtigt. Aber dies ist nur ein Etappensieg. Die Auseinandersetzung mit den Landesmedienanstalten hat noch gar nicht richtig begonnen! Diese mit bald zweihundert Millionen Euro Zwangsgebühren finanzierte Überwachungsstelle will unsere Arbeit komplett vernichten und uns zwingen, tausende Artikel zu löschen. Diesen Kampf wollen und müssen wir in den kommenden Monaten in aller Intensität weiterführen.
Aber dabei darf und will ich unsere Hauptarbeit auf keinen Fall vernachlässigen! Mit bis zu einer Million Leser im Monat ist Alexander-Wallasch.de ein kleiner Riese unter den neuen Medien. Und das ist für mich Auftrag und Verpflichtung. Aber auch diese Arbeit will finanziert werden. Und es gibt nur einen Weg: Ihre finanzielle Unterstützung!
In einer Folgegeschichte, die heute schon veröffentlicht wurde, musste ich schon die nächste Hiobsbotschaft verkünden: Google hat uns faktisch die Zusammenarbeit aufgekündigt. Zwar waren die Werbeeinnahmen deutlich überschaubar, aber sie waren nicht nichts. Die Begründung des Multis mit Monopolstellung: „Desinformation“. Und wie es weiter heißt: „Auf Ihrer Website liegen zahlreiche Verstöße vor.“
Rechtsanwalt Dirk Schmitz reagierte erneut ebenso empört wie ich und empfahl dringend, dagegen vorzugehen. Das bedeutet aber, dass wir jetzt auch noch gegen Google vor Gericht ziehen müssen. Auch hier wollen wir aufrecht und siegreich vom Platz gehen. Aber es dauert, es kostet Nerven und viel zusätzliche Zeit.
Auch diesen Krieg führen wir stellvertretend für die Meinungs- und Pressefreiheit im Lande, die unser Deep State immer mehr „einhegen“ – meint töten – möchte.
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