Von Dirk Schmitz M.A., Rechtsanwalt
Nach großem Bahnhof mit Bademantel und Hundertschaften vor den Wohnungen und Büros von Elsässer und Co. musste Faesers Bundesinnenministerium nun Möbel, Rechner und alle beschlagnahmten Gegenstände kleinlaut zurückgeben. Übrigens, ohne dass Frau Ministerin die Presse darüber informierte. Allseits bekannt: Das Magazin erscheint wieder – mit größerem Echo als je zuvor.
Im obligatorischen Hauptsacheverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr die Hauptverhandlung völlig überraschend vom 12. Februar 2025 auf den 10. Juni 2025 verschoben.
Interessant ist, dass das BVerwG den Rechtsstreit damit gezielt in den Bundestagswahlkampf terminierte. Ob dies ein negativer Hinweis für den Kläger ist oder der Fangschuss für Faeser ist, bleibt offen.
Interne Stimmen aus der Verwaltung des BVerwG raunen allerdings, dass die Sache im Hauptsacheverfahren nicht anders ausgeht und die Richter deutlich auf Abstand zur rechtswidrig hemdsärmeligen Art der Bundesinnenministerin und ihrem wohl bis zum 31. Dezember 2024 verpensionierten Verfassungsschutz-Chef gehen wird. Möglicherweise mit der ganzen Bundesregierung?
Gegen Faeser spricht der Satz des BVerwG in seiner Verfügung:
„Es wird darauf hingewiesen, dass – sollte sich die Notwendigkeit ergeben – der 11. und 12. Juni 2025 als mögliche Fortsetzungstermine vorgesehen sind.“
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Darüber hinaus haben die Rechtsvertreter von Elsässer einen wichtigen Zwischenpunkt gemacht:
Da Elsässer als „Verfassungsfeind“ vom Bundesamt beobachtet und wohl auch abgehört wird, damit wohl auch dessen Rechtsvertreter in den Haupt- und Nebenverfahren, haben diese beim Bundesverwaltungsgericht beantragt, solches zu verbieten - damit die Verteidigungsstrategie von den Haldenwang-Schlapphüten nicht ausspioniert wird.
Das Gericht forderte daraufhin das Ministerium verbindlich auf, entsprechende Erklärungen wegen „Fair Trial“ abzugeben. Das Recht auf ein faires Verfahren („Fair Trial“) ist eine justizmäßige Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips. Der Grundsatz ist in Europa in Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) niedergelegt.
Daraufhin erklärten Faeser und Haldenwang kleinlaut und gleichlautend unter anderem:
„Bei der Beobachtung verfassungsschutzrelevanter Bestrebungen im Kontext der Vereinigung der „COMPACT-Magazin GmbH“ einschließlich … „CONSPECT Film GmbH“ wird seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz der Grundsatz des fairen Verfahrens vollumfänglich gewährleistet. Eine Prozessausspähung seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz findet nicht statt. Sofern zufällig Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Prozessstrategie beim Bundesamt für Verfassungsschutz anfallen bzw. eingehen sollten, würden diese weder zur Akte genommen noch berücksichtigt werden. Die Führungskräfte des Bundesamtes für Verfassungsschutz stellen die Einhaltung dieses Grundsatzes … sicher.“
Es bleibt spannend. Bis dahin sind tausende von Seiten Aktenvortrag der Ämter von Elsässer und seiner Verteidigergemeinschaft „Pro Pressefreiheit“ auszuwerten und zu erwidern.
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Rechtsanwalt Dirk Schmitz M.A. war über 20 Jahre lang Mitarbeiter und Redakteur des AfP (Archiv für Presserecht), Zeitschrift für das gesamte Medienrecht.
Folgen Sie RA Dirk Schmitz auf Twitter: @schmitzidirk. Dirk Schmitz M.A., seit 1991 Rechtsanwalt, langjähriger ehrenamtlicher Richter, Kommunikationswissenschafter, engagierter Verteidiger, derzeit im Kryptowährungsprozess “Onecoin” vor dem Landgericht Münster. Schmitz sieht durch den Zeitgeist Meinungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit in Gefahr. Als “alter Liberaler” ohne FDP-Hintergrund steht Schmitz für Bürgerrechte und “die Freiheit des Andersdenkenden”. Sein dem Philosophen Voltaire zugeschriebener Leitspruch lautet: „Obwohl ich völlig anderer Meinung bin als Sie, würde ich mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.“
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Kommentar von Bernd Neumann
Ich gebe gerne zu, daß ich Compact noch nie gelesen oder gelauft habe, auch nicht vor 2022, als Elsässer wie so viele aus der Querfront-Szene ins russophile Fahrwasser abdriftete. Man wäre geneigt zu sagen, viel Feind, viel Ehr. Trotzdem war und bleibt das Vorgehen der Regierung ein krimineller Akt.
Es gab und gibt auch in der alternative Presselandschaft viele, die Elsässer nicht ausstehen können und - klammheimlich - ganz froh waren, daß Faeser ihm ordentlich eins auf den Deckel gab und ihn wirtschaftlich schädigte. Da ich hir spekuliere, nenne ich auch keine Namen. So schnell wird er das nicht wettmachen können, insbesondere, wenn ihm, wie vielen seiner Denkrichtung, der Krieg in der Ukraine wirklich wegen eines Waffenstillstandes abhanden kommen sollte. Aber da wäre er nicht der einzige, die darauf ein Gewschäft gebaut haben.
Insegsamt ist es gut, daß Faeser und der VS in die Schranken gewiesen wurden - gewonnen ist damit nichts. Sie würden es wieder tun, und weil sie links sind, können sie es tun, weil sie es können und viele es gut finden. Vor Gericht kann dieser Kampf nicht gewonnen werden.
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Kommentar von .TS.
Nach mehreren vorbildlichen Artikeln ist dieser hier leider ein Negativbeispiel der Hurrapresse:
1.) "Das Bundesinnenministerium erlitt" mitnichten "eine schwere Schlappe", denn das Hauptziel die Arbeit von compact zu sabotieren wurde erfolgreich erreicht: Bis heute ist die Arbeit durch das angerichtete Chaos, verstärkt durch Konten- und Räumlichkeitskündigungen, erheblich erschwert, Finanzmittel gehen mit erheblicher Verzögerung ein, und sämtliche Veranstaltungen die in der zweiten Jahreshälfte geplant waren sind nach wie vor abgesagt. Als gewollter Kollateralschaden wurde dadurch insbesondere auch die publikumswirksame Unterstützung der blauen Oppositionspartei in den mitteldeutschen Landtagswahlen massiv behindert.
Daß dem Ministerium erwartbar hohe Verfahrenskosten bevorstehen wird die Verantwortlichen nicht stören, denn die zahlt schließlich am Ende der aufrechte ausgepresste Teuerzahler.
2.) Es ist völlig unklar warum der Termin in den Zeitraum des Bundestagswahlkampfes nach hinten verschoben wurde. Der naheliegendste Grund wären organisatorische Gründe, etwa dringlichere Termine, krankheitsbedingte Rückstände, mangelnde Vorbereitungszeit usw. Hier ohne Nachfrage und Antwort zu suggerieren das Gericht würde damit eine wahlrelevante Aktion tätigen ist angesichts dieses unzureichenden Kenntnisstandes schlicht und ergreifend unseriös.
Fazit: Das könnt ihr besser, Halbwahrheiten und Hurrapropaganda solltet ihr lieber correctivisten & Konsorten überlassen!
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Kommentar von Palmström
Um sich richtig zu informieren müssen die Richter die ganzen Zeitschriften durchlesen und Filme anschauen. Na das dauert und Frau Nancy bekommt ihre Amtszeit zu Ende. Wenn es gut läuft, Teppichkante anheben und drunter gekehrt und fertig.
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Kommentar von winfried klemm
Ich bin ein Radikaler Demokrat und ein freier Meinungsfaschist - ich würde Jeden die freie Meinung vorschreiben und wer dies nicht akzeptiert, den würde ich an den Pranger stellen. Einen §130 dürfte es nie geben und alle existierenden Nazigesetze sollten sofort außer Kraft gesetzt werden. Ich bin gegen jede Demokratie, sofern sie in der praktischen Anwendung keine Volksherrschaft ist. Wer den Ohnmächtigen ihren Hass verbieten will, der treibt sie in den Selbstmord, in einen Krieg gegen sich selbst. Deshalb bin ich der beründeten Meinung, das Pazifisten, die Bellizisten töten sollten, wir sollten aus der Geschichte lernen!