Gegen die zahlreichen Behauptungen des jetzigen Gesundheitsministers hatte Anwalt und Aktivist (gegen die C-Maßnahmen) Markus Haintz geklagt. Der Vorwurf gegen Lauterbach: Verbreitung von Fakenews. Das Landgericht Ellwangen erkannte in der Behauptung des Gesundheitsministers, die C-Impfung gegen Corona sei nebenwirkungsfrei, kein Vergehen, nein, das sei Meinungsfreiheit.
Unabhängig von der Sachlage ist jetzt entschieden: Lauterbachs Aussagen sind durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, das Urteil ist hier nachzulesen.
Dr. Martin Schwab, Rechtsprofessor an der Universitär Bielefeld, hat dieses Urteil in einem Kommentar auf seiner Facebook-Seite eingeordnet:
Liebe Community,
Heute wende ich mich an Sie/Euch mit einigen Bemerkungen zum Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 19.10.2022 - 1 O 49/22.
1. Was ist passiert?
Karl Lauterbach hatte im vergangenen Jahr sein Unverständnis über jene zum Ausdruck gebracht, die eine "nebenwirkungsfreie" Impfung ablehnten. Es gehe darum, "warum eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht will, obwohl sie gratis ist und ihr Leben und das vieler anderer retten kann. Daher bin ich pessimistisch was freiwillige Opfer für den Klimaschutz betrifft"
Rechtsanwalt Markus Haintz (den Namen kann ich hier öffentlich machen, weil er auch in Medienberichten offengelegt wurde, siehe etwa exxpress.at vom 5.11.2022, https://exxpress.at/lauterbach-spricht-von.../ ) verklagte Karl Lauterbach auf Unterlassung dieser Äußerung: Sie enthalte Falschinformationen und betreffe jeden, der sich gegen eine C-Impfung entscheide, in seinen eigenen Rechten, weil Karl Lauterbach allen diesen Menschen unterstelle, sie beteiligten sich an der Tötung zahlreicher Mitmenschen.
2. Wie hat das Gericht entschieden?
Das LG Ellwangen wies die Klage ab. Dabei könne offenbleiben, ob der Kläger wirklich in seinen eigenen Rechten betroffen sei. Denn jedenfalls sei die Äußerung von Karl Lauterbach vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) gedeckt.
Entscheidend für diese rechtliche Bewertung sei der Kontext, in dem die Äußerung von Karl Lauterbach gefallen sei. Es stimme zwar, dass es sich um Tatsachenbehauptungen handle, wenn Karl Lauterbach von einer nebenwirkungsfreien Impfung sowie davon spreche, dass diese das Leben anderer retten könne. Indes habe dieser Satz lediglich der Begründung eines Werturteils gedient: Karl Lauterbach habe einem Tweet von Prof. Dr. Stefan Rahmstorf zugestimmt, der die Frage aufgeworfen habe, ob sich dieser Wahlkampf auf die Alternativen Currywurstrettung oder Weltrettung zuspitze. Es habe sich also um eine Vermengung von Tatsachenbehauptung und politischem Werturteil gehandelt.
Dieser Umstand zieht aus der Sicht des LG Ellwangen für die rechtliche Einordnung eine bemerkenswerte Konsequenz nach sich, die ich hier im Wortlaut zitiere:
"An die Wahrheitspflicht dürfen im Fall der Vermengung von Tatsachenbehauptung und Werturteil im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen gestellt werden."
Im Klartext: Solange jemand Tatsachenbehauptungen zur Begründung einer politischen Meinungsäußerung heranzieht und mit dieser Äußerung verquickt, kann er behaupten, was er will.
3. Welche Auswirkungen hat dieses Urteil auf die Praxis?
Das LG Ellwangen hat - möglicherweise ohne es zu wollen - den Kritikern der C-Spritzen einen großen Gefallen getan. Denn die Meinungsfreiheit gilt nach dem Grundgesetz für jedermann, also nicht nur für die Befürworter, sondern auch für die Kritiker der C-Injektionen. Es darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
Nehmen wir z.B. an, jemand möchte in den sozialen Medien auf eine Studie (mittlerweile sind es über 1.250!) hinweisen, die von Fällen kündet, in denen die Injektion doch nicht so ganz nebenwirkungsfrei war, befürchtet aber, vom unerbittlichen Bannstrahl des Shadow-Banning, der Sperrung oder gar der Löschung des eigenen Accounts getroffen zu werden, weil angeblich "Falschinformationen" verbreitet würden. Für einen solchen Fall öffnet das Urteil des LG Ellwangen das Tor für die folgende Vorgehensweise:
- Die Anbieter sozialer Medienplattformen haben die Meinungsfreiheit ihrer Nutzer zu respektieren. Das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG entfaltet eine sog. mittelbare Drittwirkung im Privatrechtsverkehr. Die Konzerne, die hinter den Medienplattformen stehen, können sich also nicht auf den Standpunkt zurückziehen, sie übten keine staatliche Gewalt aus.
- Wenn man also nicht einfach eine Studie verlinkt, die auf Risiken hinweist oder die Immunisierungswirkung in Frage stellt, sondern diesen Hinweis in einen Kontext stellt mit Äußerungen aus Politik und Medien (z. B. mit dem oben zitierten Tweet von Karl Lauterbach), nimmt man am politischen Meinungskampf teil. Und dann - ich wiederhole, was das LG Ellwangen ausgesprochen hat - dürfen an den Wahrheitsgehalt keine Anforderungen gestellt werden.
Dann aber fällt jede Begründung für Shadow-Banning, Sperrung oder Löschung des Accounts, die auf die Begründung "medizinische Falschinformation" gestützt wird, juristisch in sich zusammen - mal ganz abgesehen davon, dass es schon ganz schön anmaßend ist, wenn "Faktenchecker" meinen, sie könnten ohne jeden eigenen medizischen Sachverstand die Ergebnisse von begutachteten Studien in eingeführten Fachzeitschriften einfach mal so als "Falschinformation" abtun.
Das Urteil des LG Ellwangen erhöht damit die Erfolgsaussichten von Klagen gegen die Anbieter sozialer Medienplattformen gegen die Einschränkung oder den Ausschluss von der Nutzung wegen angeblicher Falschinformationen. Das Urteil zwingt außerdem zu der Konsequenz, dass Lösch-Algorithmen schon in sich rechtswidrig sind - weil sie einen möglichen politischen Kontext einer Tatsachenbehauptung gar nicht erkennen können.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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Kommentar von hans
Lügen über Lügen und ein völlig verrückter Gesundheitsminister! - Alice Weidel - AfD
https://www.youtube.com/watch?v=_IK0uK6L--I
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Kommentar von Sven-Uwe Urban
Es ließt sich zwar schön, was von der Meinungsfreiheit abgedeckt sein soll, aber ich fürchte das unterstellt eine Seriösität unserer Gerichte und Richter die wir schon lange hinter uns gelassen haben. Vielleicht ist genau diese Meinung der Griff der unserer Justiz die Maske von der Fratze reißt. Und zum Vorschein kommt der Nachfahre von Hitler und Stalin. Diese Vorgänge haben das Potential zur ersten offensichtlichen Rechtsbeugung.
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Kommentar von Arno Nühm
Interessant... Nach dieser Erklärung müsste auch etwa dieser Text von der Meinungsfreiheit gedeckt sein:
Es ist allgemein bekannt, dass Maschinengewehre überhaupt nicht funktionieren und uns nur von der Film- und Fernsehindustrie gezeigt werden, um uns zu erschrecken.
Ich finde deshalb, man sollte ein Maschinengewehr auf Karl Lauterbach richten und abdrücken. Der schlechteste Gesundheitsminister aller Zeiten hat es verdient, auch einmal erschreckt zu werden, nachdem er uns alle wegen der leichten Erkältung Covid-1984 in Panik versetzt hat!
Ein offensichtlicher Fall von Verbindung einer Falschaussage ("Maschinengewehre funktionieren nicht" -- fast so absurd wie "die Impfung ist nebenwirkungsfrei") als Begründung einer politischen Meinungsäusserung ("man sollte ein Maschinengewehr [gegen Lauterbach einsetzen]").
Das war selbstverständlich nur ein Beispiel dafür, was diese obskure Rechtsprechung erlaubt, und ich bin nicht der Meinung, dass man ein Maschinengewehr auf Lauterbach richten und abdrücken sollte.
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Kommentar von inge jarl clausen
Die Reduzierung der Vielfalt in allen Bereichen ist die Wurzel für die Zerstörung der lebenden Systeme auf dem Planeten Erde. In gutem Glauben zu zerstören ist die gemeinsame Politik. Sie basiert auf einem Verständnis des Menschseins, dem sogenannten bio-medizinischen Modell.
Ich sehe das medizinische Modell als eine emotionale Unterdrückung durch Angst als Kontrolle, die in die Gier rennt, denn ohne Liebe kann jeder Ersatz nie genug sein. Angst ist ein emotionaler Konfliktzustand, den man bekämpfen, maskieren, fliehen oder einfrieren kann. Aber verleugnete Angst projiziert den Feind/die Bedrohung aus dem Selbst heraus, ..
Das Füttern von Verzweiflung und Hilflosigkeit ist keine Erweiterung der Fürsorge.
Manchmal ist es so liebevoll wie möglich, harte Fakten unverblümt auszusprechen, denn der Anstoß zur Heilung muss aus dem eigenen Willen kommen und darf nicht als Manipulation eines anderen verstanden werden.
Lass es offen. Blockiere nicht die Entdeckung eines anderen, nur um dein eigenes Glaubenssystem zu schützen.
Binra
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Kommentar von Hildegard Hardt
Professor Schwabs Analyse ist logisch und rechtlich einwandfrei. Er berücksichtigt aber leider nicht, daß wir schon lange nicht mehr in einem Rechtsstaat leben und derartige Klagen grundsätzlich abgewiesen werden.
Politiker genießen in unserem System bekanntlich Narrenfreiheit, die sogar so weit reicht, daß sie einem Krieg zustimmen dürfen, unter dessen veheerenden Folgen wir alle zu leiden haben.
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Kommentar von Gunter Dringenberg
Wenn ich die täglichen Nachrichten aus Deutschland lese, bekomme ich nicht nur Schüttelfrost, sondern neuerdings auch rotgrüne Ausschläge am ganzen Körper... die sind so hässlich wie die Politik in diesem Land.