Steht die Haftentlassung des Querdenken-Gründers unmittelbar bevor?

Geldwäschevorwurf gegen Michael Ballweg fallengelassen: Anwalt Ralf Ludwig im Interview

von Alexander Wallasch (Kommentare: 14)

Im ersten Haftbefehl war es noch ein vollendeter Betrug. Und im zweiten Haftbefehl nur noch ein „untauglicher Versuch“.© Quelle: privat

Michael Ballwegs Anwalt und Weggefährte Ralf Ludwig ist guter Dinge: Das Verteidigerteam bekam heute Post der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, welche ein Einstellungsschreiben zusandte, in dem Ballweg mitgeteilt wurde, dass nicht mehr wegen Geldwäsche gegen ihn ermittelt wird.

Alexander-wallasch.de sprach mit Ralf Ludwig über die neue Situation und auch darüber, ob für Michael Ballweg jetzt Hoffnung bestehe, dass er demnächst wieder in Freiheit ist.

Alexander Wallasch: Es gab heute eine überraschende Wendung im Fall Michael Ballweg. Was ist da passiert?

RA Ralf Ludwig: Wir haben heute per Post die Nachricht bekommen, dass die Vorwürfe wegen Geldwäsche gegen Michael Ballweg eingestellt wurden.

Alexander Wallasch: Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Anklage nach neun Monaten endlich ans Gericht gegangen ist …

RA Ralf Ludwig: Ja, die Anklage ist zum Landgericht vor die große Wirtschaftsstrafkammer gegangen. Und von dort aus wird jetzt die Anklageschrift an die Verteidigung weitergeleitet. Wir können dazu Stellung nehmen, und dann wird entschieden, ob die Anklage tatsächlich zugelassen wird.

Alexander Wallasch: Ist das nicht ungewöhnlich, dass zuerst eine Einstellung der „Geldwäsche“ kommt, während die Klageschrift noch gar nicht vorliegt? Oder ist das ein durchaus normaler Vorgang?

RA Ralf Ludwig: Nein, die Staatsanwaltschaft arbeitet sehr langsam und informiert die Verteidigung insgesamt sehr schlecht über die Vorgänge. Wir werden sehr, sehr stiefmütterlich behandelt durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Alexander Wallasch: Woran liegt das?

RA Ralf Ludwig: Das kann ich nicht sagen, das mögen interne Probleme sein, das mag eine schlechte technische Ausstattung der Staatsanwaltschaft sein, oder es mag einfach sein, dass sie die Situation, die sie jetzt gerade haben, auch nicht so angenehm finden.

Alexander Wallasch: War es nicht so, dass der Vorwurf der Geldwäsche, der jetzt eingestellt wurde, bereits bei einem der Haftprüfungstermine von der Verteidigung als falsch dargestellt, aber vom Haftrichter nicht angehört wurde? Ist das richtig zusammengefasst?

RA Ralf Ludwig: Tatsächlich hat Michael Ballweg am 15. August 2022 mit einem Dokument, das er handschriftlich angefertigt hat, sich dahingehend in das Verfahren eingebracht. Das hat das Gericht auch entgegengenommen. Aber weder gewürdigt noch wahrscheinlich genauer angeschaut.

Alexander Wallasch: Oder „nicht sofort gewürdigt“, weil offensichtlich haben sie es ja jetzt endlich gewürdigt …

RA Ralf Ludwig: Ja genau, das hat die Staatsanwaltschaft jetzt gewürdigt. Fakt ist: Was jetzt zur Einstellung geführt hat, ist schon seit August 2022 bekannt.

Alexander Wallasch: Heißt das, die Staatsanwaltschaft kommt nun zu einem Urteil, zu dem der Haftprüfungsrichter zuvor nicht gekommen ist?

RA Ralf Ludwig: Das Interessante ist, dass das Oberlandesgericht im Wesentlichen genau auf diesen Vorwürfen der Geldwäsche und diesen zugrunde liegenden Handlungen - nämlich die Geldabhebungen und Geldeinzahlungen in den Beschlüssen, die sie in der Haftsache erlassen haben - rekurriert haben. Und das, obwohl wir immer wieder vorgetragen haben, dass es sich bei dem Geld, das ein- und ausgezahlt wurde, um privates Geld handelte.

Alexander Wallasch: Das heißt, das, was jetzt noch ansteht, ist im Grunde genommen nur noch der Tatvorwurf des so genannten „untauglichen“ Versuchs eines Betruges?

RA Ralf Ludwig: Im ersten Haftbefehl war es noch ein vollendeter Betrug. Und im zweiten Haftbefehl nur noch ein „untauglicher Versuch“. Nachdem sie dann die Zeugen befragt haben - was übrigens der Haftrichter im ersten Haftprüfungstermin auch nicht machen wollte: Er meinte, auf die Zeugen komme es nicht an – haben sie dann doch angefangen, die Zeugen zu befragen. Und nachdem die Zeugen gefragt waren, haben sie es dann von einem vollendeten Betrug auf den versuchten Betrug reduziert.

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Alexander Wallasch: Das war eine vereinfachte Zeugenbefragung per Post …

RA Ralf Ludwig: Genau, die Zeugen wurden angeschrieben und schriftlich befragt.

Alexander Wallasch: Wenn es dem Schenker vollkommen gleich ist, wie der Beschenkte sein Geld verwendet, wo ist dann eigentlich die Grundlage des Betruges?

RA Ralf Ludwig: Der Vorwurf ist, dass Michael Ballweg nicht wusste, dass es den Schenkern völlig gleichgültig war.

Alexander Wallasch: Nochmal langsam bitte, denn das erscheint ja noch merkwürdiger, als es der Fall eh schon ist. Das heißt also übersetzt, die Anklage lautet, dass Michael Ballweg davon ausgegangen ist, dass er einen Betrug ausübt, den der Schenker aber gar nicht als solchen sehen würde, wenn er denn ausgeführt wird? Das klingt nach einer irren Groteske. Wo wurde Ballweg da missverstanden?

RA Ralf Ludwig: Gar nicht, das unterstellen sie ihm einfach. Und natürlich ist das grotesk. Und deswegen werden wir sehen, ob sie die Anklage überhaupt zulassen. Das ist eine große Wirtschaftsstrafkammer, da sind Richter, die schon durchaus Ahnung haben.

Alexander Wallasch: Das heißt, die Staatsanwaltschaft hat jetzt nach neun Monaten ihre Arbeit endlich abgeschlossen. Es gab zwischendurch Haftprüfungstermine und der Haftrichter wurde ausgetauscht. Erst nach neun Monaten liefert die Staatsanwaltschaft an das Landgericht Stuttgart ihre Anklage. Und die große Wirtschaftskammer könnte jetzt theoretisch noch sagen: Nein, die Klage nehmen wir nicht an, Ende der Veranstaltung? Kann denn so eine U-Haft überhaupt entschädigt werden oder hat Ballweg dann einfach Pech gehabt?

RA Ralf Ludwig: Doch, eine U-Haft wird auch entschädigt, wenn man zu Unrecht inhaftiert war.

Alexander Wallasch: Liegt das im Bereich des Möglichen?

RA Ralf Ludwig: Absolut, das war für uns vom ersten Tag im Bereich des Erwartbaren. Wir haben der Staatsanwaltschaft schon häufiger gesagt, dass sie mit jedem Tag, den sie Michael Ballweg in Untersuchungshaft lassen, die Sachen nur teurer machen.

Alexander Wallasch: Welchen Gegenwert haben die neun Monate?

RA Ralf Ludwig: Aktuell werden 75 € pro Tag bezahlt, aber man kann ja auch noch andere Schäden geltend machen.

Alexander Wallasch: Zum Beispiel?

RA Ralf Ludwig: Die wirtschaftlichen Schäden, alles, was er in der Zeit nicht an Geld macht, er ist ja alleiniger Geschäftsführer eines Unternehmens gewesen.

Alexander Wallasch: Heißt das am Ende, dass die verpassten Schenkungen dann ebenfalls hochgerechnet werden?

RA Ralf Ludwig: (lacht)

Alexander Wallasch: Michael Ballweg sitzt in U-Haft, während draußen mittlerweile selbst Leute wie Armin Laschet eine Aufarbeitung des Corona-Regimes fordern. Ist Ballweg hier auch gewissermaßen um die Lorbeeren seiner Arbeit betrogen worden?

RA Ralf Ludwig: Das kommt ja jetzt noch. Sie geben ja noch nicht zu, dass Michael auch wegen seines Engagements sitzt.

Alexander Wallasch: Wie geht es Michael Ballweg? Wie ist seine Hoffnung jetzt?

RA Ralf Ludwig: Er hat es erfreut aufgenommen und es geht ihm sehr gut.

Alexander Wallasch: Hat er denn mittlerweile irgendwelche Kommunikationsmittel? Hat er die Möglichkeit zu schreiben, Schreibmaschine, Computer oder Laptop?

RA Ralf Ludwig: Er hat Bleistift und Papier.

Alexander Wallasch: Danke für das Gespräch!

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