Sie haben den Prozess gegen Professor Sucharit Bhakdi verfolgt. Bitte geben Sie uns eine kurze Zusammenfassung.
Der Tag hat ja damit begonnen, dass Sucharit Bhakdi von mehr als dreihundert Menschen vor dem Gerichtssaal erwartet wurde. Nur ein kleiner Teil konnte in den Gerichtssaal hineingelangen. Das hatte damit zu tun, dass dort die Sitzplätze begrenzt waren und Prozessvertreter entsprechend zugelassen werden sollten.
Aber selbst für die war es schwierig, Plätze zu bekommen. Dann hat das Gericht sich erstmal damit auseinandersetzen müssen, dass die Verteidigung sagte, die Anklage sei völlig unvollständig und in der Form auch unzulässig, weil eben klar geworden sei – offensichtlich über die vorherige Akteneinsicht – dass die Staatsanwältin sich beispielsweise zur Vorbereitung der Anklageschrift überhaupt nicht die betreffenden Videos komplett angesehen hat.
Das löst dann natürlich logischerweise bei der Verteidigung die Frage aus, ob so eine unzureichend vorbereitete Anklage überhaupt zugelassen werden könne.
Die Bundesstaatsanwaltschaft hatte die Klage neu aufgerollt, nachdem diese ursprünglich von einem Gericht abgewiesen wurde. Da denkt man doch, dass es nun besondere neue Gründe gibt …
Ich denke, es ist immer Aufgabe jeder Staatsanwaltschaft, sich besonders vorzubereiten. Denn schließlich geht es hier um die Verurteilung eines Menschen, die möglicherweise am Ende eines solchen Verfahrens steht.
Die gewichtigen Gründe haben dann aber am Ende offenbar gefehlt …
Ja, das ist absolut richtig, aber so etwas erleben wir im Moment in Deutschland. Und damit muss man sich als Jurist dann eben abfinden. Dagegen gibt es aber das Rechtsmittel, seine Einwände vorzubringen. Und deshalb war es ein völlig richtiger Einwand der Verteidigung zu sagen, eine Anklageschrift, die so unzureichend vorbereitet ist, die kann nicht verhandelt werden.
Der Richter hat dann trotzdem gesagt, wir werden heute verhandeln. Und daran schloss sich dann an, dass sich das Gericht beide fraglichen Videos angesehen hat. Es geht hier einmal um eine Aussage von Sucharit Bhakdi auf einer Veranstaltung der Partei „Die Basis“, und zum anderen um ein Video mit Kai Stuht. Im Verlauf dieses Videos hatte Sucharit Bhakdi bestimmte Aussagen getätigt, die zu diesem Verfahren führten.
Wenn man das zusammenfasst: Die Aussagen, die Bhakdi getätigt hat, waren Aussagen, die darauf hinweisen sollten, dass mit großer Vorsicht darauf geachtet werden muss, dass so etwas wie früher, beispielsweise während des Holocaust, nicht ein weiteres Mal passiert. Es waren Äußerungen, die eigentlich vorsorglich formuliert worden sind und welche die Leute besonders sensibilisieren sollten. Deshalb musste sich das Gericht beide Videos anschauen, um sich ein Bild zu machen. Und wie mir berichtet wurde, sind beide Videos auch vollständig angeschaut worden.
Aber ist das nicht sogar ein Vorteil, wenn man hier nicht mit Verfahrensfehlern rausgeht, sondern tatsächlich, wie jetzt geschehen, das Ganze auch verhandelt? Das macht doch den Freispruch am Ende noch viel wertvoller …
Das finde ich auf jeden Fall auch. Insofern habe ich mir, als ich das gehört habe, schon gedacht, es ist am Ende für Sucharit Bhakdi viel besser, dass der Richter sich die Mühe gemacht hat, sich alles ganz genau anzuschauen, um am Ende zu diesem eindeutigen, glasklaren Freispruch zu gelangen.
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Haben Sie die Erwartung, dass die diffamierenden Schlagzeilen der Alt-Medien im Vorfeld des Prozesses jetzt revidiert werden?
Ich glaube, dass das Urteil eine unheimliche Wirkung haben wird. Sucharit Bhakdi ist vollständig freigesprochen worden. Vor 2020 hätte jeder Jurist gesagt, dass genau das passieren muss. Keiner hätte bei diesen Aussagen an den Vorwurf der Volksverhetzung auch nur im Ansatz gedacht.
Heute ist es eine absolute Sensation, wenn sowas passiert, weil wir in den letzten drei Jahren natürlich erlebt haben, wie die Justiz teilweise völlig blind war und Dinge einfach durchgewunken hat, die eine Staatsanwaltschaft ihr vorgelegt hat.
Aber inzwischen ist es so, dass wir jetzt tatsächlich dieses Urteil erleben. Ich glaube, dass es eine große Wirkung haben wird. Sucharit Bhakdi ist vollständig rehabilitiert, das Urteil wird Ausstrahlwirkung auf andere Verfahren haben. Und es wird vermutlich Leuten die Augen öffnen, die bisher gedacht haben, dass hier nur geschwurbelt wird.
Aber finden sie nicht auch, dass man sich davor schützen sollte, das Urteil und die Arbeit des Gerichts in irgendeiner Form überzubewerten als großartige Leistung? Das war doch nicht mehr als basische und einfachste Arbeit, die dort erledigt wurde. Es gibt doch jetzt überhaupt keinen Grund, dieses Gericht zu feiern, oder?
Da stimme ich absolut zu. Der Richter hat nichts anderes gemacht, als seine Pflicht zu tun. Aber ich sage trotzdem: Richter, die heutzutage ihre Pflicht tun, sind inzwischen in Deutschland eine Sensation und eine positive Meldung wert. Ich lobe tatsächlich diese sachliche Arbeit, diese ruhige Arbeit des Gerichts. Vor 2020 hätte ich gesagt, das ist Standard und eigentlich zu erwarten.
Ganz besonders schlimm hat sich für mich der Autor Lars Wienand von T-Online zum Prozess hervorgetan. Er höhnte händereibend im Vorfeld des Prozesses auf mieseste Art und Weise: „Jetzt kommen die 'Querdenker'-Idole vor Gericht”. Was kann man von so einem nach dem Freispruch erwarten?
Mit Lars Wienand habe ich persönlich auch schon ruhige, sachliche Telefonate geführt und habe zwei Seiten an ihm erkannt. Er kann einerseits sachlich zuhören und dann auch überraschend zustimmen. Auf der anderen Seite sieht man dann eben solche Seiten an ihm. Ich werde nicht recht schlau aus dieser Art des Journalismus. Für mich hat das in der reißerischen Form tatsächlich nichts mehr mit einem sachlichen Journalismus zu tun. Und ich würde mir wünschen, dass er die Seite, die er eben auch hat, nämlich sachlich zuzuhören, nach vorne bringt und einfach auch wieder nur seine Arbeit macht als Journalist, nämlich sachlich und unvoreingenommen.
Aber wie soll das auf dem Portal wie T-Online funktionieren? Das erscheint mir gerade besonders widersprüchlich.
(lacht) Das kann sein, aber das dürfen Sie mich nicht fragen. Da muss man dringend Lars Wienand und die Verantwortlichen von T-Online fragen, denn wenn dort seriöser Journalismus vorgelebt werden soll, dann müsste man eben sachlich berichten.
Ich bin gespannt, wie heute die sogenannte Mainstream-Presse über dieses Prozessereignis berichten wird. Es waren von Spiegel bis dpa alle da. Ich weiß nicht, ob sie bis zum Ende dageblieben sind. Zwischendurch habe ich mal mitbekommen, dass einige Journalistenkollegen gegangen sind, vielleicht weil sie erwartet haben, dass das Urteil nicht so ausfallen wird, wie sie sich das offensichtlich wünschten.
Wir werden die Berichterstattung sehr genau beobachten. Ich glaube trotzdem, dieses Urteil hat eine ganz wichtige Wirkung auch auf andere Verfahren, und insofern kann ich absolut dem Anwaltsteam gratulieren. Die Verteidigung hat glänzende Arbeit geleistet, hervorragend argumentiert, und das Ergebnis war dann dementsprechend der Freispruch.
Danke für das Gespräch!
alexander-wallasch.de erreicht kurz nach dem Freispruch Querdenken-Gründer Michael Ballweg, der uns gegenüber erklärt:
"Der Freispruch für Prof. Sucharit Bhakdi ist keineswegs ein Sieg des Rechtsstaates. Vielmehr zeigt er auf, dass der Staat seine Staatsanwälte losschickt, um Menschen einzuschüchtern, die sich für die Grund- und Menschenrechte einsetzten. Ich freue mich sehr für Prof. Sucharit Bhakdi."
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Kommentar von Tom
Link zu einer Leseprobe vom
Prof. Dr. Bhakdi Bestseller
Corona Fehlalarm
mit kurzem Kapitel:
Versagen der Medien in der Corona Krise !
Sucht (natürlich nicht mit Google) nach pdf:
Corona Fehlalarm Leseprobe copy
docdroid.net/LLjRo15
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Kommentar von Fragender01123
Leben wir in einem Land, indem wir einem Gericht zutrauen einen der tiefsten Humanisten zu verurteilen?
Nur gut, das Goethe, Schiller und Humboldt bereits verstorben sind.
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Kommentar von Bernhard Rossi
Meinungsfreiheit mit Volksverhetzung erschlagen zu wollen, ist ein einmaliger Vorgang!
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Kommentar von Exmalico
Auch in meinem kritischen Freundeskreis herrscht größte Freude über den Freispruch von Herrn Prof. Bakhdi. Ich fürchte nur, die Meinungs-Manipulierer und Framer der Obrigkeit werden nicht loslassen, denn der Freispruch bringt eine bewährte Methode ins Wanken -- denn, wenn man das Urteil richtig versteht, könnte man zukünftig nun die israelischen Regierungen und ihre Politik kritisieren, ohne gleich dafür automatisch als "Antisemit" oder "Volksverhetzer" diffamiert werden zu können...
#Beatrix D: Warum solchen Staatsanwälten (und anderen Staatangehörigen) "nichts passiert", hat vor einiger Zeit in einem sehr bemerkenswerten Artikel zur Rechtslage Thomasa Roeper erörtert:
https://www.anti-spiegel.ru/2023/warum-abgeordnetenbestechung-in-deutschland-nicht-strafbar-ist/
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Kommentar von Beatrix D.
Ich frage mich, wie solche Staatsanwälte mit unvollständig recherchierten und somit falschen Anklageschriften durchkommen!
Ich frage mich, warum solchen Staatsanwälten nichts passiert!
Auch so ein aus dem Nichts losgetretener Prozess kostet Zeit, Geld und Reputation - nicht nur des Staatsanwalts, der soll sich in meinen Augen schleichen, sondern auch der Rechtsstaatlichkeit!!
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Kommentar von Walter
Es fehlt ein Mittel, um gegen diese elenden Gesinnungsanwaltschaften vorzugehen, die erst solche Politprozesse möglich machen.
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Kommentar von Politikus
Erst mal mein Glückwunsch zum lupenreinen Freispruch.
Gut, dass es noch Richter mit Zivilcourage gibt, aber wie lange noch?
Ich empfehle auch den Link zu einer Agenda, die man nur verstehen kann, wenn nan weiss, dass große globale Konzerne die Macht in der UNO und ihren Unterorganisationen übernommen haben.
Näheres dazu dindet man auch in Blog von Dr. Norbert Häring.
Hier der Link zu der Stellungnahme von Ärzten mit demokratischer Haltung:
https://www.mwgfd.org/pk-who-cares/
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Kommentar von Barbara Blume
Wieso erinnert mich das beschriebene Verhalten der Staatsanwältin an Emilia Fester ?
Wo und was hat die Dame studiert und wo ihre Examen gemacht ?
Fragen über Fragen ...
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Kommentar von Peter Löcke
Gibt es irgendwann ein Protokoll dieses Schauprozesses? Wenn nur die Hälfte dessen stimmt, was nach außen gedrungen ist, muss es sich um eine Mischung aus Loriot und Kafkas Prozess gehandelt haben.
Es geht los und der Richter deutet direkt an, dass die von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Anklageschrift wohl recht dünn und chancenlos sei und eigentlich nicht für einen Prozess reiche. Ins gleiche Horn stoßen Bakhdis Verteidiger. Auftritt Silke Füssinger, eine ehrgeizige Staatsanwältin und selbsternannte Antisemitismus-Jägerin. Ihr Beweismaterial sind zwei Videos. Nur muss Frau Füssinger eingestehen, dass Sie trotz monatelanger Vorbereitungszeit nur Faktenchecker-Schnipsel dieser Videos gesehen habe. Peinlich. Also holt man die Chips raus und schaut gemeinsam die hier im Artikel erwähnten Videos an. Bakhdis Interview mit Kai Stuht und sein Auftritt bei einer Veranstaltung der Basis. Später dann möchte Frau Füssinger einen Kommissar aufrufen, der aussagt, wie oft die Videos bei youtube angeklickt wurden. Wow. Ich dachte immer, das stünde unter den Videos. Und welche juristische Relevanz soll das haben? Zur Krönung soll Frau Füssinger um Aufschub gebeten haben für ihr Plädoyer.
Grotesk und kafkaesk. Ich hätte gerne das Protokoll und anschließend die Filmrechte. Immerhin ging der Prozess besser aus als der bei Kafka.
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Kommentar von E
Tillessen Urteil und sämtliche Feststellungen des BVerfG würden Aufschluss geben, warum die rechtlichen Dinge sind wie sie sind und die Menschen vor Gericht, von der Pozilei und Juristen nur Unrecht erfahren. Aber das interessiert den Wallasch wohl ebenso wenig wie die Masse der verantwortlichen Landesverräter. Sobald die Militärtribunale kommen, wird niemand von diesen vergessen werden.
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Kommentar von Torsten Kandziora
Das Urteil freut mich sehr.
Wie jedoch die Wahrheitsmedien daraüber und wie sie berichten werden ist klar.
Beispiel. Eben wollte meine Mails bei GMX checken. Bevor ich dort Zugriff bekomme werde ich "informiert".
Eine "Information" zum Prozess. Aufmacherüberschrift: Urteil! ... Volksverhetzung. Aha. Urteil Volksverhetzung. Alles klar. Ich wollte mehr wissen und las weiter im Text bis... "Corona-Kritiker und umstrittener Arzt Bhakdi freigesprochen."
So machen "sie" es heute.
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Kommentar von Ben
Hoffentlich hat der Freispruch Bestand, ich bin erleichtert, ich halte sehr viel von Prof. Bhakdi und war etwas besorgt!
Heute muss man ja in diesem Rechtstaat mit allen rechnen und gut, das er offensichtlich (teilweise) noch funktioniert.
Dann warten wir mal die nächsten Tage ab und hoffentlich müssen sie hier nicht über eine Hausdurchsuchung beim Richter berichten!