Der Tathergang wird von der Erfurter Polizei wie folgt beschrieben:
„Donnerstagabend kam es auf dem Erfurter Domplatz bei einer Wahlkampfveranstaltung des BSW zu einem Zwischenfall. Während des Redebeitrags von Sahra Wagenknecht verschaffte sich ein 50-jähriger Mann gegen 19:20 Uhr Zutritt zum abgesperrten Bereich vor der Bühne. Anschließend bespritzte er die Politikerin mit einer unbekannten, roten Flüssigkeit. Polizeikräfte überwältigten den Angreifer und nahmen ihn vorläufig fest. Sahra Wagenknecht wurde von der Flüssigkeit am Arm getroffen, blieb jedoch unverletzt. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen Sachbeschädigung und Beleidigung aufgenommen. Eine politische Motivation des Täters kann gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden.“
In verschiedenen Medien ist die Rede davon, dass der Farbspritzer kurz nach Ende der Rede von Wagenknecht in Erfurt über eine Absperrung hinweggekommen sei und dann mittels einer Art Spritze die Farbe in Richtung der Chefin des Bündnis Sahra Wagenknecht verspritzt und auch getroffen haben soll.
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Die Polizei-Pressestelle Erfurt war am Morgen noch nicht erreichbar. Zeitungen berichten, die rötliche Farbe sei „sehr haftbar und haltbar“ gewesen. Benutzt worden sein soll eine Art medizinische Spritze. Der Täter soll dabei etwas Unverständliches gebrüllt haben.
Die Farbspritzereien erinnern an einen Farbbeutelangriff gegen den damaligen Außenminister Joschka Fischer auf einem Parteitag der Grünen, der anschließend über und über mit roter Farbe bespritzt war und zudem Verletzungen am Trommelfell erlitten hatte.
Wenn von der Flüssigkeit gegen Frau Wagenknecht von ihrer Zusammensetzung her keine unmittelbare gesundheitliche Gefahr ausgegangen ist und tatsächlich eine Spritze verwendet wurde, um aus der Distanz rote Farbe zu verspritzen, kann zunächst nicht von einem Anschlag auf die Gesundheit von Wagenknecht ausgegangen werden.
War es bei Joschka Fischer der vehemente Protest gegen dessen Zustimmung für einen Nato-Einsatz gegen Jugoslawien 1999 und demnach ein Anti-Kriegsprotest, muss man beim Farbanschlag gegen Frau Wagenknecht vom Gegenteil ausgehen: Einem Angriff gegen die Verweigerung, die Ukraine weiter mit Waffen, Material und Geld zu unterstützen.
Die Verwendung von roter Farbe dürfte auch bei Wagenknecht als Ersatzflüssigkeit für Blut benutzt worden sein. Eine nähere politische Erklärung einer Gruppe oder des 50-jährigen „Farbspritzers“ selbst steht noch aus.
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Kommentar von .TS.
Früher war die Ersatzflüssigkeit noch blau...
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Kommentar von Karl Georg Lempenheimer
Nur eine einzige, schwache Idee, wo es 100 Möglichkeiten geben könnte? Wo nehmen Sie nachweislich oder durch ein vorhandenes Indiz einen Zusammenhang zu Joschka Fischer her?
Dürfte? Also wahrscheinlich? Meine Güte! Dazu muss man erst mal an Ersatzblut (=Blutkonserven) kommen. Einfacher: Rote-Beete-Saft, anderer roter Saft, verdünnter Ketchup oder aufgelöste rote Farbe für Ostereier.
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Kommentar von Dietmar Simons
Sieht stark nach einem vom System inszenierten "Vorfall" aus, um der "systemtreuen Blitzableiter Partei" BSW ein paar Stimmen zuzuschustern.
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Kommentar von Palmström
Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung! Also Frau Wagenknecht kommen sie mal zur Sache und machen beim Generalstaatsanwalt Anzeige wegen Körperverletzung.
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Kommentar von Bernhard Rossi
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Bin schon heute gespannt, was der Tatverdächtige bei der Polizei und im Prozess aussagen wird.