Schmierstück oder Schmiergeld?

Fall Bystron immer absurder: Der Spiegel sieht keine Straftat mehr

von Alexander Wallasch (Kommentare: 11)

Politik und Medien stehen hinter dem AfD-Abgeordneten am Geldautomaten© Quelle: Pixabay/ Ausschnitt

Hat der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron Parteifreunde und Medienvertreter reingelegt? Allein die Fragestellung stände bereits unter Verdacht, Teil einer Kampagne zu sein, die darauf abzielt, AfD-Politiker im Superwahljahr 2024 zu diskreditieren.

Der Münchener Generalstaatsanwalt, der gestern die Hausdurchsuchungen angeordnet hatte, betonte in einer E-Mail gegenüber Alexander-Wallasch.de explizit, dass im Fall Bystron unbedingt die Unschuldsvermutung gilt. Dick gedruckt und zudem mit drei dicken Ausrufezeichen versehen, hieß es in der Nachricht ausdrücklich:

„Auf die geltende Unschuldsvermutung wird ausdrücklich hingewiesen!!!“

Gestern am späten Abend erschien noch ein Artikel im Spiegel, der sich explizit mit Hausdurchsuchungen und den angeblichen Vorwürfen gegen Petr Bystron befasst hatte.

Erneut beeindruckte das Magazin aus Hamburg mit einer ganzen Kompanie an Autoren, die gleichzeitig an dem Schmierstück gearbeitet haben wollen. Noch zwei Autoren mehr, dann hätte der Spiegel eine eigene Bystron-Elf ins Rennen schicken können.

Um so erstaunlicher, dass neun Redakteure, die gemeinsam recherchiert, geschrieben und investigiert haben wollen, so substanzlose und bedrückend unsaubere Ergebnisse abgeliefert haben. Dafür ist die Schlagzeile besonders knackig und schreibt von „Schmiergeld“.

Ein Absatz aus besagtem Artikel geht so:

„Noch am selben Tag soll Bystron die komplette Summe wieder am Bankautomaten abgehoben haben, gestückelt in 200-Euro-Scheine. Die Transaktion soll zu einer Geldwäscheverdachtsanzeige der Bank geführt haben, für die sich die bayerischen Ermittler jetzt interessieren.“

Da es sich laut Spiegel um 30.000 Euro handeln soll, muss man sich die Frage stellen, wie genau man diese hohe Summe überhaupt an einem Tag an einem „Bankautomaten“ abheben will. Grundsätzlich ist das gar nicht möglich. Und warum funktionierte das dann nur in 200-Euro-Scheinen?

Tatsächlich gibt es Banken, die das – oft personell begleitet an einem speziellen Automaten im Haus – über eine spezielle Auszahlkarte ermöglichen. Aber nichts Genaues erfährt man dazu aus dem Spiegel-Artikel.

Es wird noch dubioser – und keiner der neun Autoren hinterfragt hier –, wenn Bystron das Geld zuvor in bar auf ein Firmenkonto eingezahlt haben soll. Wenn, wie es früherer Artikel samt raschelnden Geldscheinen behauptet haben, Bystron das Geld in bar bekommen haben soll, wozu der sinnfrei wirkende Umweg über ein Konto und die am selben Tag erfolgte erneute Abhebung anstelle der Idee, dass Geld einfach Schein für Schein händisch auszugeben, was zweifellos der deutlich einfachere Weg gewesen wäre?

Es kommt journalistisch einem Offenbarungseid gleich, dass die Autoren an der Beantwortung dieser und anderer Fragen offenbar nicht interessiert sind. Und diese Schlechtleistung wird noch massiver, wenn es weiter heißt, „womöglich auch in Kryptowährung.“ Waren es nun 30.000 Euro in bar oder nicht?

Endgültig aus dem Ruder läuft die Recherche, wenn der Spiegel noch Ende April titelte: „AfD-Politiker Bystron soll sich über Stückelung der Geldscheine beschwert haben“. Nein, hier ist nicht die Stückelung am angeblichen Geldautomaten gemeint, sondern Bystron soll sich angeblich während der spekulierten Bargeldübergabe des ominösen Artem Martschewskyj über eine Stückelung beschwert haben!

Neun (!) Spiegel-Autoren machen im Artikel keinerlei Anstalten, solche und weitere Widersprüche aufzulösen.

Weiterlesen nach der Werbung >>>

Ihre Unterstützung zählt

Mit PayPal

Hierbei darf man nicht vergessen, dass der „Spiegel“ nicht irgendein unbeteiligtes Magazin ist, das Blatt betont auch hier erneut, dass die Anwürfe gegen Bystron zurückgingen auf „Recherchen von SPIEGEL und ZDF“.

Der Supergau dann zum Schluss dieses journalistischen Offenbarungseids: Der Spiegel gesteht verschämt ein, selbst dann, wenn Bystron Geld genommen habe, sei das gar nicht strafbar gewesen. Strafbar wäre es erst, so der Spiegel, „wenn ein Abgeordneter gegen Schmiergeld für ein Gesetz stimmte oder im Plenum eine Rede im Sinne seiner Finanziers hielte“.

Und weiter heißt es da:

„Zwar hat der Bundestag den Strafgesetzparagrafen zur Bestechung von Mandatsträgern erst kürzlich verschärft. Doch das neue Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Im Fall Bystron kommt die Reform womöglich zu spät.“

Das muss man sich mehrfach langsam vorlesen: Die Geldannahme ist nicht bewiesen, sie unterliegt sogar der Unschuldsvermutung, wie der Münchner Generalstaatsanwalt mit drei dicken Ausrufezeichen gegenüber Alexander-Wallasch.de meint, dringend betonen zu müssen. Aber darüber hinaus ist, was Bystron da gemacht haben soll – aber weiter vehement bestreitet – noch nicht einmal strafbar!

Alles weist hier auf ein politisches Verfahren mit engem Bezug zum Wahlkampf hin. Aber der Spiegel ist nur ein Magazin, gewissermaßen die mediale Exekutive der Bundesregierung. Die viel spannendere Frage ist doch: Warum ermittelt der Münchner Generalstaatsanwalt, wenn es selbst bei einer Geldannahme gar keine mutmaßliche Straftat gibt, wie selbst der Spiegel kleinlaut zugibt?

Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft muss jetzt dringend ein paar Fragen beantworten oder sie muss auf einen spektakulären Beifang der Hausdurchsuchungen als letzten Ausweg hoffen.

Folgende offenen Fragen an den Generalstaatsanwalt müssen beantwortet werden:

  • Wegen welcher Delikte ermitteln Sie genau und führen Hausdurchsuchungen durch? Wegen zukünftiger oder aktueller?
  • Hat das Ministerium im Fall Bystron angewiesen, zu ermitteln?
  • Oder gab es ein Gespräch mit dem Ministerium?
  • Wenn ja: Wer konkret hat dieses Gespräch geführt?

Ihre Unterstützung zählt

Mit PayPal

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Kommentare