"Eine Prozessausspähung seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz findet nicht statt"

Exklusiv: Gericht zwingt Faeser und Haldenwang zu Fairness-Garantie für Elsässer

von Alexander Wallasch (Kommentare: 6)

Wird Compact zu Nancy Faesers Waterloo?© Quelle: Youtube / Tagesschau, Screenshot

Hat es das in der Bundesrepublik schon gegeben? Ein Gericht fordert das Bundesinnenministerium und seinen Verfassungsschutz dazu auf, eine verbindliche Fairness-Erklärung gegenüber einem Angeklagten abzugeben. Und das Ministerium kommt dem nach!

Rechtsanwalt Dirk Schmitz hatte vor wenigen Stunden darüber berichtet:

Im obligatorischen Hauptsacheverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr die Hauptverhandlung völlig überraschend vom 12. Februar 2025 auf den 10. Juni 2025 verschoben. Aber ein weiteres Detail des Berichts von RA Schmitz ist von maximaler Brisanz! Die Rechtsvertreter von Elsässer haben nämlich gerade einen wichtigen Zwischensieg errungen:

Elsässer wird als „Verfassungsfeind“ vom Bundesamt beobachtet und wohl auch abgehört. Damit dann wohl auch dessen Rechtsvertreter in den Haupt- und Nebenverfahren. Diese haben jetzt beim Bundesverwaltungsgericht beantragt, zu verbieten, die Verteidigungsstrategie von der Haldenwang-Behörde ausspionieren zu lassen.

Und das Gericht forderte daraufhin tatsächlich das Ministerium auf, entsprechende verbindliche Erklärungen wegen „Fair Trial“ abzugeben. Das Recht auf ein faires Verfahren („Fair Trial“) ist eine justizmäßige Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips. Der Grundsatz ist in Europa in Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) niedergelegt.

Daraufhin erklärten Faeser und Haldenwang kleinlaut und gleichlautend unter anderem:

„Bei der Beobachtung verfassungsschutzrelevanter Bestrebungen im Kontext der Vereinigung der „COMPACT-Magazin GmbH“ einschließlich … „CONSPECT Film GmbH“ wird seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz der Grundsatz des fairen Verfahrens vollumfänglich gewährleistet. Eine Prozessausspähung seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz findet nicht statt. Sofern zufällig Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Prozessstrategie beim Bundesamt für Verfassungsschutz anfallen bzw. eingehen sollten, würden diese weder zur Akte genommen noch berücksichtigt werden. Die Führungskräfte des Bundesamtes für Verfassungsschutz stellen die Einhaltung dieses Grundsatzes … sicher.“

"Es bleibt spannend. Bis dahin sind tausende von Seiten Aktenvortrag der Ämter von Elsässer und seiner Verteidigergemeinschaft ,Pro Pressefreiheit' auszuwerten und zu erwidern", schreibt Rechtsanwalt Dirk Schmitz.

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