Verdacht der Bestechlichkeit von Mandatsträgern und der Geldwäsche

Ermittlungen gegen Bystron: Erneut Hausdurchsuchungen kurz vor EU-Immunität

von Alexander Wallasch (Kommentare: 1)

Wurde Petr Bystron zunächst in Sicherheit gewogen, um dann doch überraschend zu durchsuchen?© Quelle: Pixabay/JuergenPM

Neue Aktivitäten der Generalstaatsanwaltschaft München in Ermittlungssache gegen Petr Bystron: Hieß es zunächst am Morgen in den Medien „Ermittlungen gegen AfD-Politiker Bystron müssen pausieren“ , mit Hinweis auf die Immunität eines EU-Abgeordneten, überraschte die Generalstaatsanwaltschaft heute mit erneuten Hausdurchsuchungen bei Bystron.

Bystrons Privathäuser, Wohnungen und sein Bundestagsbüro wurden bereits im Mai durchsucht. Was meinte die Staatsanwaltschaft übersehen zu haben? Und welche neuen Erkenntnisse führten das Landeskriminalamt via richterlichen Beschluss zu bisher nicht durchsuchten Zielen?

Alexander-Wallasch.de spricht mit der Münchner Generalstaatsanwaltschaft.

Der enge zeitliche Zusammenhang zwischen Medienberichten, dass die Staatsanwaltschaft wegen der Immunität für EU-Abgeordnete die Ermittlungen ruhen lassen müsse, und der wenige Stunden später erfolgten wiederholten Hausdurchsuchungen, legen von außen betrachtet die Idee nahe, dass hier der Durchsuchte zunächst bewusst in Sicherheit gewogen werden sollte. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft allerdings verneint diesen Zusammenhang auf konkrete Nachfrage.

Frage: Was ist bei den ersten Durchsuchungen mit über 70 Beamten liegengeblieben, was hat man eventuell beim ersten Durchgang übersehen, was kann neu dazugekommen sein? Hinweise auf neue Beweismittel müssen jedenfalls vorgelegen haben, solche, die dazu geführt haben, dass neue Durchsuchungsmaßnahmen beantragt und bewilligt wurden.

Schriftlich teilt die Münchner Oberstaatsanwaltschaft gegenüber Alexander-Wallasch.de mit:

„Auf Ihre Anfrage kann ich bestätigen, dass die Generalstaatsanwaltschaft München heute (13.06.2024) im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen einen Bundestagsabgeordneten wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit von Mandatsträgern und der Geldwäsche unter Beachtung der Immunität weitere Objekte in Berlin durchsucht hat, um weitere Beweismittel sicherzustellen. Durchsucht wurde auch bei Dritten, die nicht beschuldigt sind. Sichergestellt wurden insbesondere Unterlagen und Datenträger, die in der Folgezeit in Hinblick auf belastende oder entlastende Beweismittel ausgewertet werden. Mit dem Vollzug der Maßnahme wurde das Bayerische Landeskriminalamt beauftragt. Weitere Auskünfte können derzeit nicht gemacht werden. Auf die im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geltende Unschuldsvermutung wird hingewiesen.“

Demnach waren heute „weitere“ Objekte im Rahmen der Ermittlungen gegen Petr Bystron Ziel von Hausdurchsuchungen und es wurden hier ebenfalls wie schon im Mai „Unterlagen und Datenträger“ sichergestellt, auch bei Personen, gegen die nicht ermittelt wird.

Petr Bystron war heute telefonisch und auch über die sozialen Medien nicht erreichbar.

Zuletzt war er Teil der Delegation der neu gewählten EU-Abgeordneten, die bei der ID-Fraktion im Europaparlament um Wiederaufnahme baten und explizit deshalb den Abgeordneten Maximilian Krah mit großer Mehrheit aus der Delegation ausschlossen. Ebenfalls mit Meldung von heute hatte die ID diesen Antrag allerdings abgelehnt. Naheliegend ist hier die „Rassemblement National“ von Marine Le Pen federführend, die auch von der AfD-Spitze immer wieder als Ansprechpartner genannt wird.

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Parteichefin Alice Weidel hatte auf Nachfrage von Alexander-Wallasch.de am Vormittag mitgeteilt:

„Eine offizielle Stellungnahme des RN liegt uns noch nicht vor. Wir warten heute noch Telefonate ab, die ich mit Freunden in Brüssel führen werde, dann werden wir weitere Sondierungen betreiben und ausloten, welche Optionen es für alternative Zusammenschlüsse gibt. Wir sind dabei recht zuversichtlich.“

So erwartbar die jetzt bestätigte Absage von Frau Le Pen bzw. des RN oder der ID war, so naheliegend die Annahme, dass die AfD-Delegation diesen Antrag unabhängig vom Ausgang genutzt hatte, um Krah zu isolieren. Um nicht mehr mit Krah zusammenarbeiten zu müssen, unabhängig von der Entscheidung der Franzosen.

Petr Bystron wurde im Übrigen nicht so ohne Weiteres in der Delegation aufgenommen. Laut AfD-Co-Chef Tino Chrupalla habe Bystron eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass er kein Geld angenommen hat und „die Aussagen alle falsch sind“. Das hätten auch einige Abgeordnete von ihm gefordert, und das sei, so Chrupalla, auch wichtig gewesen.

Jetzt könnte man fragen, warum Petr Bystron diese Versicherung nicht direkt nach Beginn der Ermittlungen abgegeben hat. Damit wären ihm mutmaßlich viele interne Debatten und Mutmaßungen erspart.

Die Antwort ist einfach: Auch für Bystron gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung, wie gleich nach den ersten Durchsuchungen die Münchner Generalstaatsanwaltschaft explizit und mit drei Ausrufezeichen betont hatte. Und auch heute heißt es abschließend aus München: „Auf die im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geltende Unschuldsvermutung wird hingewiesen.“ Es wäre hier reinste Kaffeesatzleserei, darauf hinzuweisen, dass dieses Mal die drei Ausrufezeichen fehlten.

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