DAS ORIGINALDOKUMENT DER VOLLSTÄNDIGEN UND UNGEKÜRZTEN VERBOTSVERFÜGUNG EXKLUSIV IM ANHANG
„Die VS-Einstufung endet mit dem Tag des Vollzugs“ - so steht es dick über einer knapp 80 Seiten langen Verbotsverfügung, welche Nancy Faeser dem Verleger Jürgen Elsässer zugestellt hat. Adressiert wurde an:
„Die Vereinigung ,Compact-Magazin GmbH' und ihre Teilorganisation ,CONSPECT Film GmbH', Zu Händen Ihrer Mitglieder“.
„Der Verein ,Compact-Magazin GmbH'" richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Elsässer und Mitstreiter erfuhren erst durch dieses Papier, dass sie jetzt ein „Verein“ seien. Weiter heißt es da, die beiden GmbHs seien hiermit verboten worden und werden aufgelöst. Es folgt eine Liste von Compact-Internetangeboten, die ab sofort nicht mehr bereitgestellt werden dürfen. Die Genannten dürfen keine Ersatzorganisationen mehr gründen und keine Namen oder Kennzeichen der GmbHs nutzen.
Seitenweise folgen in der Verfügung Abbildungen verschiedener, jemals von Compact verwendeter Logos und Grafiken. Insbesondere das weiße C auf einem roten Kreis hat es Frau Faser angetan und steht im Bannstrahl der Verfügung.
Das Vermögen „des Vereins ,Compact-Magazin GmbH'“ usw. werde beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet. Was erklären könnte, dass auch Fahrzeuge von Elsässer bei den Hausdurchsuchungen mitgenommen wurden, wie der Verleger gegenüber der Presse erzählte.
Angegebener Hauptgrund: Die Vereine richten sich angeblich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Das 80-Seiten-Papier beschreibt zunächst die „Historische Entwicklung“ der GmbHs, die jetzt Vereine sein sollen. Nicht von Geschäftsführern, sondern von einer „Führungsebene“ ist die Rede, als ginge es um einen Fall von Clankriminalität. Die Umdeutung der Elsässer GmbHs zu "Vereinen" wird stringent betrieben, was – zumindest für Unbeteiligte – beim Lesen durchaus eine gewisse Heiterkeit auslösen kann, allein aufgrund der Beharrlichkeit von Frau Faeser.
Über etliche Seiten hinweg wird im Detail die Arbeit von Compact beschrieben, bis hin zum Online Shop und der Feststellung, dass Compact-Magazine auf Veranstaltungen auch „aus dem Rucksack heraus“ verkauft wurden. Die Finanzierung der C-Produkte wird erläutert. Auch über die Spendenhöhe wird Auskunft gegeben. So habe Compact laut Frau Faeser in einem Jahr über 200.000 Euro an Spenden eingenommen.
Die „Vereinseigenschaft“ als formelle Verbotsvoraussetzung wird beschrieben. Das Magazin verbreite „regelmäßig antisemitische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte“ und richte sich somit „gegen die verfassungsmäßige Ordnung“. Der Sturz des Systems sei eine der zentralen Zielvorstellungen des Elsässer-Clans.
Exemplarisch dafür habe sich der Verleger bzw. Clanführer auf einer Spendengala im Sommer 2023 wie folgt geäußert: „Wir wollen einfach das System stürzen“. Ziel sei „der Sturz des Regimes“.
Das ist schon deshalb interessant, weil in den KriSta-Protokollen des BMI und BMG gefühlt auf jeder zweiten Seite von Regimen die Rede ist, so etwa von einem „Impfregime“. Stilmittel der GmbHs seien unter anderem „Polemik und Tabubrüche“ sowie „tendenziös-verzerrende und selektivmanipulative Darstellungen“, schreiben die Autoren des Bundesinnenministeriums.
Nein, wir sind nicht in Faesers kleiner Journalistenschule, sondern weiterhin mitten drin in einer Verbotsverfügung, die das Lebenswerk eines Journalisten zerstören soll bzw. schon zerstört hat.
Die GmbHs gehen taktische Bündnisse ein, heißt es. Die Vernetzung werde strategisch und konsequent betrieben. Was ist gemeint? Das klassische unternehmerische Networking? Oder ist es vergleichbar mit dem Rechercheverbund zwischen Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR?
Frau Faeser weiter: Die Bündnisse der GmbH richteten sich auch an Beobachtungsfälle „rechtsextrem“. Aber das ist ein klassischer Zirkelschluss von Faeser: Der Faeser untergeordnete Verfassungsschutz erklärt jemanden zum Beobachtungsfall, um dann eine Kontaktschuld auszusprechen. Die normalerweise vor einem Verbot notwendige „Anhörung“ des Vereins wird ausgesetzt, heißt es weiter. Warum? Im öffentlichen Interesse sei „eine sofortige Entscheidung“ notwendig geworden, meint die Ministerin.
Was konkret sind Faesers Vorwürfe gegen Elsässer und mit welchen Begründungen?
Das Compact-Magazin lasse nicht klar erkennen, welche Ordnung an die Stelle der bestehenden Ordnung treten soll, heißt es da. Seitenweise ein Zettelkastenspiel mit Begriffen und Anwürfen ohne eine einzige valide Beweisführung. Eine zentrale Forderung der GmbHs sei „der Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand“. Compact unterscheide regelmäßig zwischen "Staatsbürgern mit Migrationshintergrund" und sogenannten „Bio-Deutschen“.
Das allerdings macht etwa das BKA schon standardmäßig, ohne deshalb zu riskieren, von der Ministerin als „Verein“ aufgelöst zu werden. Das BKA untersteht der Ministerin sogar als nachgeordnete Behörde.
Zuletzt hat die Grüne Göring-Eckardt von sich reden gemacht, als sie „weiße Spieler“ in der Nationalmannschaft im Vergleich mit farbigen Sportlern diffamierte. In der Verbotsverfügung heißt es analog dazu über Texte bei Compact: „Spieler mit Migrationshintergrund werden stellvertretend für alle Deutschen als nicht zugehörig ausgegrenzt.“ Wer hier nicht lachen muss, der wohnt im Keller.
Seitenweise folgen Zitate der GmbH und von Elsässer selbst um die Frage, was über den Pass hinaus Deutschsein bedeuten könne. Der Name Sellner taucht aus dem faeserschen Nebel auf. Sellner wird zitiert. Compact unterstelle Menschen mit Migrationshintergrund „ausländische" bzw. „migrantische Interessen“. Aber versucht die Bundesregierung das nicht aktuell selbst in Form der Einführung einer Bezahlkarte, die explizit verhindern soll, dass Geld zum Schaden Deutschlands in Milliardenhöhe ins Ausland geschafft wird?
Es folgen Schlagzeilen aus dem Compact-Magazin wie „Das Schlachten hat begonnen“ – ein Artikel über die Zunahme von Messerattentaten. Ein kritischer Artikel über eine Tchibo-Werbung mit schwarzen Modellen wird abgebildet und der Begriff „Volksaustausch“ kritisiert.
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Als Grund für das Verbot werden C-Sätze wie der Folgende zitiert:
„Einer kleinen aber lautstarken und einflussreichen Gruppe kann die Ersetzung der Deutschen durch Kulturfremde gar nicht schnell genug gehen.“
Meinte Compact die Grünen? Was ist verboten an diesem Satz? Auch der Satz, der „Bevölkerungsaustausch“ sei längst im Gange, gilt Frau Faeser als Verbotsgrund.
„Umvolkung“ und „Remigration“ werden angeprangert. Compact wolle die „Umkehr von Remigrationsbewegungen“ und Compact unterstelle „afroarabischen“ Zugewanderten pauschal, dass diese kriminell seien und eine Gefahr von ihnen ausgehe. Der Debatte um Ausweisungen und Abschiebungen widmet Faesers Verbotsbegründung viele Seiten – wieder mit langen Passagen aus Compact-Texten. Compact wolle ein eigenes „Remigrationsministerium“, vermerkt die Verbotsbegründung ebenfalls empört.
Björn Höcke kommt für Frau Faeser deutlich zu häufig bei Compact vor. Der sei ja „rechtsextrem“, also gibt es eine Kontaktschuld. Konzepte von Sellner wie von Höcke verbreiten laut Faeser „völkisches Gedankengut“.
Wenn es danach geht, müsste das BMI allerdings jeden Karnevalsverein schließen. In der vorliegenden Verbotsverfügung wird Compact behandelt wie ein Organ inhaftierter Reichsbürger. Alles liest sich bei Faeser wie ein raunendes Stochern im immer gleichen trüben Wasser. Aber um was zu finden? Islamfeindliche Ressentiments? Um diese dann zu verbieten? Compact schildere die „Migration von Flüchtlingen“ als Tsunami und „Bombe“. Schnell verbieten!
„So wird Deutschland abgeschafft“ – Wumms, verbotene Schlagzeile!
„Freiwild Frau“ – Wumms, verbotene Schlagzeile!
Man müsste diese Faeser-Verfügung zum Verbot einfach nur leicht adaptiert ins Russische übersetzen und als außergerichtliches Scheinverfahren der russischen Organe gegen ein Dissidentenmedium leaken, es würde für bare Münze genommen.
Wenn Compact „Finanzelite“ schreibt, unterstellt das BMI sofort Antisemitismus, das sei eine Chiffre für „Finanzjudentum“. Herhalten muss dafür eine Compact-Ausgabe, die sich mit der Folklore der Pyramide mit dem Auge auf den Dollar-Banknoten befasst. Netflix hätte dazu sicher einen Film mit Tom Hanks parat. Noch bleibt Netflix aber unbehelligt. Jedenfalls solange die Königin immer eine Schwarze ist, selbst noch im Wikingerdorf Kattegat.
Ebenfalls antisemitisch ausgelegt und als Verbotsgrund mit aufgeführt, wird von Frau Faeser Kritik an George Soros und seiner Foundation. Das dessen Arbeit und massive politische Einflußnahme in Europa in der Kritik steht, ist allerdings unbestritten.
Kritik am „Great Reset“ wird Compact und Elsässer als antisemitisch untergeschoben. Dazu beisteuern sollen in der Verbotsverfügung die „beweisführenden“ Compact Cover „Geheime Mächte“ und „Das große Erwachen“ sowie „Die teuflischen Pläne der globalen Eliten“. In Veröffentlichungen behaupte Compact, es fände ein „Great Reset“ statt. Und Compact verweise dabei auf WEF und Klaus Schwab. Verbieten!
Von einem „sekundären Antisemitismus“ ist von Faeser die Rede, wenn das Magazin von einer „unbarmherzigen Kollektivschuldideologie“ schreibt und an die Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten erinnert. Währenddessen allerdings fährt Kanzler Scholz nach Polen und sagt den Polen Kriegsentschädigungen zu. Compact relativiere „die Täterschaft Deutschlands im Zweiten Weltkrieg“, so Faeser. Da steht tatsächlich „im“. Aber müsste es für die ganz große Täterschaft nicht „am“ heißen? Wer relativiert hier 80 Jahre später was?
Das BMI schreibt, dass „in Teilen von ,Compact' Hitler verehrt wird“. Begründung: Elsässer habe gesagt, der Schuldkult zerstöre die Psyche der Deutschen. Aber war es nicht Hendryk M. Broder, der sein Buch „Vergesst Auschwitz“ titelte (und es freilich ganz anders meinte)?
Noch ein Foto eines Compact-Titels: „Geschichtslügen gegen Deutschland“. Ein Verbotsgrund? Der Spiegel war jahrzehntelang der erste Biograph aller führenden Nationalsozialisten. Wie oft war der Führer Titelboy des Spiegel? Adolf Hitler brachte es bis zum Jahr 2016 auf insgesamt 48 „Spiegel"-Cover! Nie verboten!
Frau Faeser macht Martin Sellner via Verfassungsschutz zum „Rechtsextremen“. Und wieder greift die Kontaktschuld, wenn Sellner für Compact schreibt bzw. seine Bücher besprochen werden. Das große Finale hat sich Nancy Faeser bis zum Schluß aufgehoben. Es kommt in Gestalt des silbernen „Höcke-Talers“, der im Compact-Shop verkauft wird.
So albern es klingt, so ernst ist es Elsässer wohl damit gewesen, den AfD-Chef von Thüringen seinen Fans als Silbermünze zu verkaufen. Eine Wertanlage sei das. Der soll ihm jetzt zum Verhängnis werden. Aber wäre ein Faeser-Taler das Mittel zur Wahl der Verbotsvermeidung? Schuldig ist Elsässer hier vor allem deshalb, weil auch Höcke zuvor von Faesers Verfassungsschutz als „rechtsextrem“ markiert wurde – Kontaktschuld inklusive. Auch die Kontaktierten werden automatisch „rechtsextrem“ markiert.
Ein Screen zeigt zwei Personen, die den Wolfsgruss zeigen. Der ist aber in Deutschland nicht verboten. Oder Pardon: Es sieht nur aus wie der Wolfsgruß. Der Verfassungsschutz nennt es „Okay-Zeichen“ als „White-Power-Geste“, abgebildet bei Compact. Verbieten!
Und dann ist Nancy Faeser endlich beim bösen Kochbuch angekommen. Elsässers Compact-Magazin habe ein Werbebanner für das Kochbuch „Kochen wie im Deutschen Reich“ online geschaltet. Untertitel „Die 88 besten Fleischgerichte aus dem Reich“. Ja, das ist wirklich unappetitlich – aber was darüber hinaus? Und Frau Faeser schreibt es ja in ihrer Verbotsbegründung ganz enttäuscht: Das Buch beinhalte lediglich Kochrezepte. Wenn auch in einer absichtlich kontaminierten Anzahl, die als Autokennzeichen untersagt ist.
Dann folgen als Abspann noch eine Reihe regierungskritischer Cover, von denen allerdings kein einziges an jene heranreicht, die Spiegel und Co etwa von Trump, Orban und einer Reihe von AfD-Spitzenpolitkern in den letzten Jahren gefertigt haben. Verbotsverfahren? Fehlanzeige.
Da wäre dann noch ein Hausmeister irgendwo bei Compact, der Habeck mal ein Auge ausschießen wollte. Diese Aussage verdeutliche, so Faeser, welche Wirkung Compact habe. Verbieten!
Währenddessen füllen sich die Frauenhäuser überwiegend mit muslimischen Frauen, deren Männer sie totschlagen wollen. Auf so etwas fies herumzureiten, ist dem Compact-Magazin jetzt nicht mehr möglich. Zumindest vorerst nicht. Es wurde verboten.
Und um das alles und nichts zu untermauern, präsentiert Nancy Faeser ihren Gästen zum Dessert noch eine Liste böser Kommentare. Hat sich Faeser im Vorfeld bei Haldenwang vergewissert, wie viele davon von fleißigen Mitarbeitern seiner Behörde geschrieben wurden?
Was man zusammengefasst habe, seien keine „vereinzelnden Entgleisungen und Ausrutscher“. Der Einzelfall darf im Compact-Verbotsfall nicht angerufen werden. Das „Gesamtbild“ entscheide. Ein Gesamtbild, so die Verbotsverfügung weiter, dass sich aus „einzelnen Äußerungen und Verhaltensweisen zusammenfügt“. Ist das versteckte Kamera? Wird man beim Lesen gefilmt? Von Haldenwang persönlich?
Anders kann man sich diese Loriot-Bezüge jedenfalls kaum mehr vorstellen. „Mein Name ist Lohse, ich kaufe hier ein.“ Kann man eine Regierung eigentlich auch stürzen, indem man sie einfach abwählt?
Diese Verfügung liest sich wie ein gigantischer überblähter Wikipedia-Eintrag für Elsässer und Compact. Und man könnte mit verkniffenen Augen auch auf die Idee kommen, dass es dieselben Autoren sind, die auch im Wikipedia ihr Unwesen treiben.
ZUM DOWNLOAD >>>>>>>>>>>
Verbotsverfügung BMI [30,0 MiB]
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Kommentar von Bernhard Rossi
In einer ruhigen Stunde am Wochenende werden ich mir diese Begründung einmal zu Gemüte führen. Das Ausmaß von 80 Seiten? Was ist der Grund?
Hätten nicht ein, zwei Seiten genügt? Hand- und Gerichtsfestes vorzutragen!
Den Kurs der verantwortlichen Behördenvorsteherin Faeser seit dem Amtsbeginn am 8. Dezember 2021, die nachweislich mit der Antifa sympathisiert, erklärt uns Schriftsteller Henrik Ibsen (1828 - 1906): "Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück."
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Kommentar von .TS.
Ja was denn nun - Vereinigung oder Wirtschaftsbetrieb? Allein schon dieses indifferente Herumgeeier als Mittel zum Zweck zeigt wie hochgradig das Vorgehen wider alle rechtsstaatlichen Prinzipien auf Willkür basiert. Ebenso fragwürdig ist daß damit auch Beschlagnahmungsartig nicht nur die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens sondern auch die private Existenz auf ein für die grundrechtlich zustehende Abwehr unzureichendes Minimum reduziert wurde.
Generell hatte ich beim Lesen weiter Teile der Argumentation das Gefühl daß es in Wirklichkeit um berechtigte Vorwürfe gegen ARD, ZDF, Böhmermann, Reschke, Süddeutsche, Ampelregimeung usw. ginge. Daß die Argumente mangels Substanz geradezu gebetsmühlenartig immer wieder bemüht werden paßt dann umso mehr dazu.
Daß man sich erdreistet die Zulässigkeit gegenüber der EMRK eigenmächtig zu proklamieren, insbesondere auch in Anbetracht des fragwürdigen und auch den persönlichen Bereich übermäßig schädigenden Vorgehens, zeigt wie weit die selbstüberschätzende Anmaßung im Hause Antifäserins schon ausgeartet ist.
Geradezu schwachsinnig wird es aber bei der duzendseitenweisen Auflistung was alles "antisemitisch" sein soll: Kritik am weltweiten Kapital, Kritik an der Regierung, Kritik an den Coronoia-Maßnahmen, Kritik am Transhumanismus, Kritik an semi-Geheimtreffen wie Bilderberger oder WEF, Kritik an fragwürdigen Geheimdienstoperationen, Theorien über eben diese, Kritik an der Massenzuwanderung, berechtigtes Erinnern an Kriegsverbrechen der Alliierten, Kritik an Instrumentalisierung aller Art, Thematisierung der Pharmafia, Kritik an der transatlantischen Vorherrschaft,... - da fragt sich wer denn überhaupt noch in diesem Lande nicht "antisemitisch" (ohnehin ein weiteres zur reinen Worthülse verwischter Begriff) sein soll.
Fazit: Als rechtlich tragfähige Verbotsbegründung reicht das nur in einem Gesinnungsregime aus, aber als Zeitzeugnis das selbstoffenbarend dokumentiert welcher diktatorische Ungeist in solchen Köpfen wuchert und den früheren föderalen und auf dem Prinzip der Gewaltenteilung aufbauenden Rechtsstaat in breitem Ausmaß unterwandert hat.
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Kommentar von Siggi S.
Auch hierzu möchte ich zitieren:
"WEHRET DEN ANFÄNGEN!" ABER WELCHEN?
„Wehret den Anfängen!“ ist ein geflügelter Ausspruch, wenn es um die Warnung vor gefährlichen politischen Entwicklungen geht."
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Kommentar von John Neumann
Bizarre Konsequenzen aus der Verbotsverfügung: Das Tragen von T-Shirts mit „C“ vor rotem Hintergrund ist jetzt strafbar, ebenso wenn auf einer Demo zugunsten von Compact irgendwo der Compact-Schriftzug auftritt, was natürlich jede Aolidaritäts-Demo erschwert.
Zudem sind auch Nachfolgeorganisationen verboten, die von denselben „Mitgliedern“ der verbotenen „Vereine“ bzw. GmbHs gegründet werden.
Elsässer kann also keine neue GmbH gründen - das könnte möglicherweise gegen Art. 12 GG verstoßen, alles was er und die übrigen Mitarbeiter tun können, ist als Einzel-Journalisten, Einzel-Unternehmer oder Angestellte zu arbeiten. Einzel-Journalist hat den Nachteil, dass keine beschränkte Haftung wie bei der GmbH besteht, sondern Elsässer dann auch mit seinem Haus etc. haften würde. Aber einen Einzel-Journalisten kann man zumindest nicht nach Vereinsrecht verbieten.
Compact und Herrn Elsässer ist zu raten, parallel Eilanträge beim BVerwG und beim BVerfG zu stellen. Warum parallel? Das BVerwG wird vermutlich negativ entscheiden, da recht staatstreu besetzt, nicht so erfahren mit Grindrechten und es hat im Fall Linksunten.Indymedia Vereinsrecht für anwendbar gehalten.
Man kann direkt parallel zum BVerfG (normalerweise ist Rechtswegerschöpfung nötig, aber bei der hier gegebenen drohenden wirtschaftlichen Existenzvernichtung und wegen der besonderen Bedeutung - zum 1. Mal in der Geschichte des modernen Deutschlands wurde ein Presse-Unternehmen verboten - müsste nach § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG eine Ausnahme möglich sein. Der Antrag beim BVerfG hat den Vorteil, keine Gerichtskosten zu verursachen und er hat größere Erfolgschancen. Es ist gut möglich, dass das BVerfG das Vereinsgesetz nicht als Rechtsgrundlage für das Verbot eines Presseunternehmens genügen lässt, da im Vereinsgesetz keine Abwägung mit der Pressefreiheit und keine milderen Mittel als das Verbot vorgesehen sind.
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Kommentar von Carl Peter
@Thomas Fetsch
Vielen Dank für die rechtliche Klarstellung, das ist mir bei den anwaltlichen Betrachtungen in der Berichterstattung zu kurz gekommen.
Als Bürger fühle ich mich als würde- und ehrlos behandelt, diese Vorgehensweise ist für das Nachkriegsdeutschland nicht akzeptabel.
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Kommentar von Thomas Fetsch
Ein kleiner juristischer Hinweis:
Soweit die hier vom Verbot betroffenen GmbHs als "Verein" im Sinne des Vereinsrechts behandelt werden, ist das (zumindest insoweit) keine willkürliche Umdeutung. Der Vereinsbegriff im Vereinsrecht (hier § 2 VereinsG) ist schon von seinem Regelungszweck her sehr weit. Diese Deutung korrespondiert im Übrigen auch mit der gesellschaftsrechtlichen Sichtweise. Nach dieser wird der (eingetragene) Verein als Grundform jeder Körperschaft angesehen, so dass jede GmbH, AG etc. im Kern auch einen Verein darstellt. Vereinsrecht findet daher, soweit im Gesellschaftsrecht keine Regelung vorhanden sein sollte, subsidiär Anwendung auf gesellschaftsrechtliche Sachverhalte. Es ist daher zumindest nicht aus diesem formalen Grund rechtswidrig, was Frau Faeser hier veranstaltet hat.
Eine völlig andere Frage ist natürlich sodann, ob die Anwendung des Vereinsrecht auf Presseunternehmen (und damit die Möglichkeit, ein Presseunternehmen auf diese einfache Weise vom Markt zu nehmen) nicht aus grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Erwägungen ausscheidet. Das wird von verschiedenen Verfassungsrechtlern so nämlich gesehen. In der Verbotsverfügung des Innenministeriums wird so getan, als habe die bisherige Rechtsprechung diese Frage bereits (eindeutig) entschieden. Das ist aber nicht der Fall. Insbesondere im Verbotsfall von linksunten.indymedia war der Sachverhalt in entscheidenden Aspekten anders gelagert, so dass Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht die Frage nicht bzw. nicht in dieser Eindeutigkeit beantworten mussten. Ich habe aufgrund der besonderen Bedeutung der Meinungs- und Pressefreiheit für die Demokratie erhebliche Zweifel, dass das Vereinsrecht, das der Bedeutung der Pressefreiheit aufgrund seiner eigentlich anders gelagerten Zielrichtung nicht unmittelbar Rechnung trägt, als ausreichende Grundlage für ein Verbot herangezogen werden kann. Hinzu kommen dann ja auch Kompetenzfragen, da das Presserecht der Länderhoheit unterliegt.
Also: Die Einordnung als Verein ist per se nicht problematisch, die sonstige Vorgehensweise aber gleichwohl - und zwar ganz erheblich.
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Kommentar von Eddy Nova
Großartiger Artikel - beste Unterhaltung ! Dann war ich aber kurz ärgerlich über WALLASCH.de ...Ich nutzte den Download unter dem Artikel VERBOTSVERFÜGUNG BMI und habe dann die PDF gelesen !
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Verdammt dachte ich ich wollte doch die COMPACT VERBOTSVERFÜGUNG und bekomme eine 80 seitige COMEDYSEITE ...( kleiner Scherz )
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Aber im Ernst , dieser GEFAESERTE Mist kann doch unmöglich eine ernstgemeinte Verbotsverfügung sein ...
Das sowas in Deutschland möglich ist - Unglaublich ...Da müssen völlig durchgeknallte am Werk gewesen sein. Nicht ein Part mit dem gegen ELSÄSSER rechtlich vorgegangen werden könnte - was augenscheinlich ja auch nicht geschieht ...
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Die interessante Frage wäre ob das Vereinsrecht - sofern überhaupt anwendbar , eine Hintertür bietet etwas das von der Meinungsfreiheit komplett gedeckt ist , im Vereinsfall anders zu bewerten ?!
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MEIN FAZIT * Es ging nur darum die COMPACT Kontaktdaten abzugreifen , die Möbel wurden nur "weggefaesert" um einen Neustart zu erschweren . Alle entwendeten , pardon Freudscher Fehler ...beschlagnahmten Gegenstände werden sich bereits jetzt in einem Zustand befinden das J.E. sie gleich auf die Müllkippe werfen kann ...Es wird Zeit das es sich AUSGEFAESERT hat ...
Ich wette 10 für 1 das beim Rolator Revolutionär und seiner Prinzengarde nicht anders agiert wurde ...Das Regime scheint wirklich fertig zu sein ...
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Besten Dank WALLASCH.de für die gute Arbeit ...
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Kommentar von John Kelsh
Ok. Und welche GmbH äääh Verein wird als nächstes liqudiert?
Dieses ständige Umdeuten ist meiner Meinung nach Willkür.
Welche Möglichkeiten haben wir denn da als Bürger? Da reicht ja schon, dass dem Nachbar die Nase nicht passt und schon ist man weg vom Fenster.
In der Schule habe ich bis zum Erbrechen "das Dritte Reich" durchgenommen. Und die Methoden, vor denen uns damals gewarnt wurden, erkenne ich heute wieder.
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Kommentar von Palmström
Das jetzt wirtschaftliche Einheiten in das Vereinsrecht fallen sollen ist ja das dümmste was man sich denken kann.
Im Gmbh-Gesetz steht davon nichts. Sicher auch nicht in dem für AG. Diese neue Deutung sollte zuerst dort als Gesetz einfließen. Am besten mal ein Schema zur Verflechtung der Gesetze zeichnen.
Ansonsten kann die Lösung nur Kapitalflucht sein, alles kann sofort enteignet werden. Das erinnert an die Enteignungen in der damaligen SBZ und später in der DDR. Wer schnell genug war hatte wenigstens noch ein paar Zeichnungen im Koffer.
Einfach nur abartig.
Die Begründungen sind fadenscheinig. Wer hat bei anstößigen Artikeln abgemahnt? Hat die Frau Ministerin doch glatt vergessen und dem Unheil zugesehen? Hatte sich der Presserat gemeldet?
Sollten arabische Staaten ihr Kapital aus „Vereinen“ abziehen? Besser heute als morgen?
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Kommentar von Carl Peter
Im Jahr 2006 erschien Bettina Röhls Buch “So macht Kommunismus Spaß! Ulrike Meinhof, Klaus Rainer Röhl und die Akte Konkret.”
Das alte linke Magazin Konkret, da wo der Elsässer gewissermaßen seinen Ursprung nahm - und nix da mit von links nach rechts gewandelt, der will immer noch ein ein gescheites Volk um sich rum, wenngleich ich keine Methodik kenne, die den Weg von doof zu gescheit beschreiben würde, da ist das Scheitern ja vorprogrammiert.
Und damals beim Lesen dachte ich: Wo sind sie alle hin? Die unermüdlichen Linksaussen, abgekämpft und abgehetzt zwischen Studentenbude und Salon - wo bin ich selbst hingeraten?
Sie haben es bis in die Regierung geschafft und ziehen grade Welpen groß, obwohl es die meisten ja ablehnt hatten, ohne Gesellschafts- und Systemänderung jemals auf Regierungsbänken zu knien - wir sahen und sehen, es geht, und damals wie heute wurde und wird das deutsche Volk verachtet, und dieses neue Talmi erglänzt im untergegangenen Nazismus und stellt sich weiter dämlich an, nicht nur wieder für Bratwürste.
So ein Volk braucht keine Regierung, da reicht eine Zitronenpresse - der alte grüne Fischer hat das ja angedeutet.
Und die meisten sind sich ihrer hohen Pensionen gewiss, da arbeitet die Zitronenpresse im Nirwana der Wirtschaft noch betriebssicher.
Ein paar der alten Linksaussen wollen noch nicht aufs Altenteil und wollen sich nicht mit ihrer verrutschen Perspektive zufrieden geben - sogar wenn sie sich selbst in der Regierung als Rechtsaussen aufstellen, um das Spiel zu gewinnen, letztendlich sollen es dann die Welpen richten.
Ich glaube, wir alle haben nur noch ein murmelndes Gehirn.
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Kommentar von Perry Moppins
Frage: was ist die 'Beklopptenrepublik Täuschland'? Eine private NGO? Mit privaten AGB? Außerhalb von Völkerrecht? Ist die UNO eine Entität im Völkerrecht, oder eine private NGO`? Und die EU? Und die WHO?
Man beachte die Rechtskreise, und die Vortäuschungen.
Satire!
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Kommentar von Mad Max
'Sozialismus ist, zu Ende gedacht, die Tyrannei der Dümmsten, Geringsten, Oberflächlichen und Dreiviertel-Schauspieler.' Nietzsche