Von RA Dirk Schmitz
Ist eine markante „ss“-Darstellung beim Wort „Ossi“ nur eine Hommage an die Originalschrift der Hard-Rock-Band „Kiss“ oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen?
Der Zweite Weltkrieg endete vor bald 80 Jahren am 8. Mai 1945. Das ist böse juristische Folklore mit idiotischen Auswirkungen.
Ob ein „OSSi“-Aufkleber auf dem Auto das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a Strafgesetzbuch (StGB) darstellt, beschäftigt die niedersächsischen Gerichte. Das OLG Braunschweig hob eine freisprechende Entscheidung des Amtsgerichts Northeim auf, das Amtsgericht muss erneut verhandeln.
Urteil vom 06.03.2025, Az. 1 ORs 8/25
Auf dem Auto des Angeklagten klebte ein Aufkleber "OSSi", wobei die Staatsanwaltschaft meint, die Buchstaben "ss" in der Wortmitte seien mit den Runen der nationalsozialistischen Schutzstaffel identisch. Der Mann wehrt sich dagegen. Er habe kein verbotenes Zeichen der NSDAP verwendet. Vielmehr habe er die beiden „Blitze“ bei der Bestellung des Aufklebers ausschließlich mit “KiSS” in Verbindung gebracht.
Aus tatsächlichen Gründen kam es beim AG Northeim zum Freispruch. Zwar entsprächen die Buchstaben den verbotenen Kennzeichen im Sinne der §§ 86a Abs. 1 Satz 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB, jedoch sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen, dass ihm bewusst war, SS-Runen zu verwenden, meinte der Amtsrichter.
Der 1. Strafsenat hob das Urteil kleinkariert auf, weil die schriftlichen Urteilsgründe der ersten Instanz nicht für die „revisionsrechtliche Beurteilung“ genügten. Es fehle eine Beschreibung des Aufklebers oder eine ordnungsgemäße Abbildung. Dem Erscheinungsbild komme aber eine maßgebliche Bedeutung für die Bewertung des Sachverhaltes zu.
Zum anderen bedürfe es einer konkreten Darstellung der Zeichen für die Überprüfung, inwieweit die Urteilsausführungen zum nicht nachgewiesenen Vorsatz des Angeklagten tragfähig und rechtsfehlerfrei seien. Insoweit fehle auch eine Beschreibung der seitens des Angeklagten zum Vergleich herangezogenen Zeichen der Rockgruppe.
Viel zu tun, die deutsche Justiz ... Was für Menschende arbeiten bei der Staatsanwaltschaft? Alle für Helene Fischer?
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1ors825-olg-braunschweig-revision-ossi-aufkleber-ss?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000016477595&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid&fbclid=IwY2xjawJYwu9leHRuA2FlbQIxMAABHaJOyNbanxLeKBsVdyI56sBOpnh_fJEPab1-uJxhg4v3_nOqG9ikOznLMg_aem_OP98hUATZjDk4GUU5zXT0A
Zu "KiSS" - liebe Staatsanwälte - hat bereits das Landgericht Berlin abweisend entschieden ...
https://www.kissnews.de/.../BeschlussLandgerichtBerlin.pdf
Disclaimer: Alexander-Wallasch.de bzw. Alexander Wallasch weisen ausdrücklich darauf hin, dass Interview-Äußerungen und Artikel und längere Zitate ausdrücklich die Meinung des Zitierten, des Autors bei Fremdartikeln oder des Zitierenden wiedergeben und nicht zwingend die Meinung von Alexander-Wallasch.de bzw. Alexander Wallasch.
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Zur Anmeldung
Kommentare
melden
Kommentar von Schwar Zi
Teile der (weisungsgebunden) Staatsanwaltschaft werden für den Normalbürger immer mehr zur Belastung, so zumindest mein Eindruck. Es wird rigoros eine "Haltung" eine "Ideologie" verfolgt, inzwischen sogar im Verkehrsrecht. Wenn alle Zeugenaussagen, alle Fotos vom Unfall und sogar die Schadenfotos den "Angeklagten" entlastent wird trotzdem weitergemacht. Die Richterin appelliert zu Beginn der Vernadlung: "Sie wissen man nicht, warum man hier heute überhaupt verhandeln würde, die Beweislage wäre spräche eindeutig zu Gunsten des Angeklagten..." aber man macht weiter und weiter...Freisprüche können nicht akzeptiert werden, der Angeklagte muss bestraft werden...weil Fahrer von SUV, konservativ und Dackel Besitzer... Es geht um Haltung...möglichst der "korrekten Haltung"...die "richtige Seite"...
Und da wundert man sich, wenn Jahr für Jahr hundertausende echte Fachkräfte, Steuerzahler dieses Land verlassen.
melden
Kommentar von Farg Alucard
Die KISS-Logo-Nummer geht immer noch? Das ist ja köstlich. Ein 45 Jahre alter langer Bart.
https://www.spiegel.de/politik/sieg-helau-a-7840d739-0002-0001-0000-000014315348?context=issue
Mir gefällt besonders diese Passage:
"Statt Lob auszuteilen, steckten die Beamten etwas ein: Sie beschlagnahmten, von Pakleppas Pullover, eine schwarz-rot-weiße Anstecknadel mit der Aufschrift »Antifaschistische Aktion stoppt Strauß«. Denn die beiden letzten Buchstaben im Namen des Kanzlerkandidaten der Union waren zu SS-Runen stilisiert.
Für das Tragen der Protest-Plakette wurde Pakleppa jetzt auch bestraft. Das Amtsgericht Darmstadt verhängte gegen ihn einen Strafbefehl über 300 Mark, weil er »Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen öffentlich verwendet« habe.
Das macht beispielsweise die amerikanische Brutalorockgruppe »Kiss« nun schon jahrelang und immerzu. Die »SS-Schergen des Rock 'n' Roll« ("Neue Zürcher Zeitung"), die mit infernalischem Show-Gebaren und faschistischem Gestus bundesdeutsche Teenies im Blitzkrieg eroberten, führen die Nazi-Runen im Namenszug. Und der ist millionenfach verbreitet -- auf Plattencovern und Konzertplakaten."
Dass das Originallogo noch heute den selben Beißreflex hervorruft wie vor 45 Jahren, wird für die geschäftstüchtigen Chaim Witz und Stanley Bert Eisen ein Schenkelklopfer wert sein. Heute Abend werde ich mal wieder ihr Debütalbum auflegen. Ist immer noch mein Lieblingsalbum von KISS...