Eine staatlich geförderte Remigration in den sicheren Tod

Die Bundesregierung und die Deportation wehrfähiger Ukrainer

von Alexander Wallasch (Kommentare: 12)

Um sie wie Jagdbeute zur Schlachtbank zu führen© Quelle: DALL.E

Was sich mutmaßlich gerade hinter den verschlossenen Türen des Kanzleramts und einer ganzen Reihe von Ministerien anbahnt, könnte zum größten Skandal der Regierung Scholz in den letzten Wochen seiner Amtszeit werden.

Es geht um ein von langer Hand geplantes Vorhaben, hunderttausende von wehrfähigen Ukrainern in Deutschland an die ukrainische Front zu deportieren. Oder anders ausgedrückt: Es geht um eine staatlich geförderte Remigration in den sicheren Tod.

Das Beunruhigende daran: Während sich die Regierenden und ihre linksradikalen Vorfeldorganisationen seit einem Jahrzehnt konsequent weigern, Millionen illegale Zuwanderer außer Landes zu bringen und damit endlich geltendes Recht anzuwenden, verabredet die Bundesregierung mit der ukrainischen Kriegsführung offenbar gerade die massenhafte Rückführung von Ukrainern und arbeitet womöglich fieberhaft daran, eine Rechtslage zu schaffen oder wie man sich einfach über die bestehende hinwegsetzt.

Alexander-Wallasch.de hat dahingehend in den letzten Tagen gleich eine ganze Reihe von Anfragen an die Bundesregierung und die Bundesministerien versandt, die auf eine Weise beantwortet wurden, die Schlimmeres ahnen lässt: Eine Geheimniskrämerei und eine an Verschleierung erinnernde Auskunftslosigkeit.

Nochmal zur Erinnerung, wie alles seinen Anfang nahm. Der Kanzler hatte Anfang Dezember in einer Regierungserklärung Folgendes gesagt:

„Der ukrainische Präsident hat mir gerade mitgeteilt, dass er in Deutschland und Polen eine ukrainische Behörde mit erschaffen will, die die Ukrainerinnen und Ukrainer entweder bei der Rückkehr oder bei der Arbeitsaufnahme in Deutschland unterstützt, so dass wir gemeinsam in diese Richtung arbeiten können.“

Vor wenigen Tagen hatten wir angefragt, wie weit die Umsetzung dieser verstörenden Pläne schon vorangeschritten ist. Damit stießen wir auf eine Mauer aus widersprüchlichen Angaben und einer fehlenden Auskunftsbereitschaft, die nicht mit Geheimhaltung begründet wurde. Warum auch?

Zuletzt erreichte Alexander-Wallasch.de am heutigen vierten Adventssonntag eine Nachricht aus der Pressestelle des Auswärtigen Amtes. Wenige magere Worte, versehen mit dem Hinweis, dass diese nicht öffentlich verwendet werden sollten, dass nicht geschrieben werden soll, dass das Auswärtige Amt nichts mitzuteilen habe. Man wollte uns quasi untersagen, zu schreiben, dass das Auswärtige Amt schweigt.

Oder doch, einen Hinweis gab es noch: Man habe der Antwort der Bundesregierung an Alexander-Wallasch.de nichts hinzuzufügen (Wir hatten diese Antwort in der Anfrage mit angefügt).

Aber was hatte die Bundesregierung geantwortet, als wir von ihr wissen wollten, inwieweit die ukrainische Behörde in Deutschland mittlerweile umgesetzt worden sei? Ein Regierungssprecher hatte Alexander-Wallasch.de geschrieben:

„Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen als ein Regierungssprecher wie folgt beantworte: Wie der Bundeskanzler in der Regierungsbefragung im Bundestag am Mittwoch (4.12.) gesagt hat, hat Präsident Selenskyj bei den Gesprächen in Kyjiw seine Überlegungen zur Schaffung einer ukrainischen Behörde, die Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland und Polen bei Rückkehr bzw. Arbeitsaufnahme unterstützen soll, geteilt. Zu Fragen von Status, Aufgaben, Befugnissen und weiteren Fragen steht die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, mit der ukrainischen Regierung und dort konkret mit dem im Aufbau befindlichen ukrainischen Ministerium für Nationale Einheit, im Austausch. Ich kann bestätigen, dass am Tag des Deutsch-Ukrainischen Wirtschaftsforums auch darüber gesprochen wurde. Die weiteren Details befinden sich in Klärung. Freundlicher Gruß“.

Wenn also der Regierungssprecher sagt, dass „insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der ukrainischen Regierung und dort konkret mit dem im Aufbau befindlichen ukrainischen Ministerium für Nationale Einheit, im Austausch“ ist, dann kann uns der Arbeitsminister Genaueres sagen. Also fragten wir dort nach.

Aber das Arbeitsministerium, das gerade noch von der Bundesregierung als maßgeblich involvierte Stelle bezeichnet wurde, zog sich den Schuh nicht an: „Wir wissen von nichts!“ – oder in den eigenen Worten des Arbeitsministeriums:

„Zu Fragen von Status, Aufgaben, Befugnissen und weiteren Fragen in Bezug auf die seitens der Ukraine geplanten Strukturen steht die Bundesregierung mit der ukrainischen Regierung und dort konkret mit dem im Aufbau befindlichen ukrainischen Ministerium für Nationale Einheit im Austausch. Die weiteren Details befinden sich in Klärung."

Die Bundesregierung verweist an den Arbeitsminister, der spielt das offenbar viel zu heiße Eisen sofort zurück. Was ist da los?

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Wir fragen also nach:

„Das BPA (Bundespräsidialamt) hat nun allerdings mitgeteilt, dass konkret Ihr Ministerium mit dem geplanten ukrainischen Behörde im Austausch steht. Sie könnten die Fragen beantworten. Wollen Sie mir die Fragen beantworten?“

Das will das Arbeitsministerium nicht auf sich sitzen lassen und leitet unsere Nachfrage an die Bundesregierung (BPA) zurück! Und die antwortet dann wie folgt:

„Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die uns die Kolleg*innen von BMAS weitergeleitet haben. Als ,eine Regierungssprecherin' (ohne Nennung meines Namens) kann ich Ihnen dazu Folgendes mitteilen: Über die Ausgestaltung der angesprochenen Einrichtung wird derzeit auf Fachebene gesprochen. Eine Federführung des BMAS ist nicht gegeben. Wie mitgeteilt sind weitere Details noch zu klären.“

Das ist kurios und wäre nur dann vernünftig erklärbar, wenn es etwas zu verheimlichen gäbe, das von besonderer Relevanz wäre und das man nicht öffentlich diskutiert haben will.

Nochmal: Über die Planung einer ukrainischen Behörde in Deutschland gibt es offiziell keine Geheimhaltungsstufe, denn auch die müsste man begründen.

Was ebenfalls klar ist: Eine Behörde eines fremden Staates in Deutschland wäre ungesetzlich. Ist das der Grund für die Geheimniskrämerei? Ist man noch in der Findungsphase, wie man es der ukrainischen Armeeführung und einem neu zu gründenden ukrainischen Ministerium bestmöglich machen kann, die Hand nach den wehrfähigen Ukrainern in Deutschland auszustrecken?

Hat die Bundesregierung solcherlei juristische Fragen an das Justizministerium verwiesen? Auch dort haben wir nachgefragt. Der Justizminister will davon aber auch nichts wissen und antwortet:

„Dem Bundesministerium der Justiz liegen zu der von Ihnen geschilderten Angelegenheit keine Erkenntnisse vor.“

Aber der Justizminister belässt es nicht dabei. Gegenüber Alexander-Wallasch erklärt seine Sprecherin besonders hilfreich:

„Für die Beziehungen der Bundesregierung zur Ukraine ist grundsätzlich das Auswärtige Amt zuständig. Für Fragen zu Migration und Rückkehr ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesinnenministerium zuständig. Bitte wenden Sie sich an die Pressestellen der genannten Ministerien.“

Und damit finden wir uns dann mit unseren Fragen auf einer endlosen Kreisbahn wieder. Denn das Auswärtige Amt hatte sich, wie eingangs erwähnt, heute morgen am vierten Advent gemeldet und mitgeteilt, der Antwort der Bundesregierung sei nichts hinzuzufügen.

Bleibt nur noch das Bundesinnenministerium, das laut Bundesjustizministerium ebenfalls zuständig sein soll. Das Ministerium von Nancy Faeser immerhin bestreitet gar nicht, schon die Finger im Spiel zu haben:

„Das BMI ist innerhalb seiner Zuständigkeiten eingebunden.“

Zusammengefasst: Der hier gegenüber Alexander-Wallasch.de vorgeführte Stille-Post-Kreisverkehr der Ministerin lässt Zweifel zu, dass es diese Bundesregierung ernst nimmt mit einer gesetzlich garantierten Auskunftspflicht gegenüber Journalisten und einer Gewährleistung der Pressefreiheit.

Das ist ein Punkt. Aber der viel relevantere Punkt ist jener, an dem sich die Bundesregierung offenbar gerade im Hinterzimmer hunderttausende Ukrainer wie Jagdbeute zurecht legt, um sie im passenden Moment zur Schlachtbank zu führen.

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