Die Solidarität ist groß, seit den ersten Berichten über die massive Zensur und dem Versuch, Alexander-Wallasch.de vom Netz zu bringen.
Nochmal für Sie zusammengefasst: 14 von Zwangsgebühren finanzierte Behörden lassen das Internet umfassend mit Künstlicher Intelligenz durchsuchen. Und sie machen das wie ein Geheimdienst im Geheimdienst inklusive einer intensiven Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaften und Verfolgungsbehörden.
Von außen betrachtet konnte bisher niemand exakt sagen, in welchem Rahmen, in welchem Umfang genau und nach welchen Algorithmen diese 14 miteinander vernetzten Landesmedienanstalten gegen die Meinungsfreiheit vorgehen. Die Behörden machen es einfach.
Ein KI-gestütztes Tools mit Namen „KIVI“ führte mutmaßlich die massiven Angriffe gegen Alexander-Wallasch.de. Denkbar ist zudem, dass der Angriff einer politischen Weisung folgt. Ebenso, wie er Resultat einer kampagnenartigen massiven Diffamierung über sogenannte „Beschwerdeformulare“ sein kann. Auch ein Zusammenspiel dieses großen Zensurorchesters ist eine Erklärung.
Die Balance zwischen einer wie auch immer gearteten Medienaufsicht und dem alternativlosen Schutz der Meinungsfreiheit wurde zerstört. Oder mit den Worten von Donald Trump ausgedrückt: „It‘s from China!“. Eingeführt wurde ein chinesisches Kontrollvirus.
Die Medienanstalt NRW arbeitet mit der Condat AG, zusammen, welche die Künstliche Intelligenz KIVI entwickelt hat und die automatisierte Durchsuchung von Internetseiten und sozialen Netzwerken entlang einer individuellen Programmierung ermöglicht.
Das Unternehmen wirbt unter anderem für sein Produkt mit dem Versprechen, dass die Zensoren entlastet werden: Dank der Schutzfunktionen, die das Tool bietet, habe die psychische Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Monitoring-Team maßgeblich abgenommen.
Der Einsatz von KIVI ist bedenklich und womöglich grundsätzlich illegal. Glaubwürdige Datenschützer müssten längst in Alarmstimmung sein bis hin zur Frage der Speicherung der mutmaßlich illegal erworbenen Daten. Kein Mensch weiß, was im Fall von KIVI überhaupt potenziell problematische Inhalte sein sollen, die hier identifiziert und gesammelt werden.
Die Landesmedienstellen agieren wie im Wilden Westen als Hilfssheriffs bzw. Hilfsstaatsanwälte. An einer Stelle loben sie sich selbst dafür, dass sie auch bereits gelöschte Verstöße noch aufspüren und verfolgen können.
Ging es ursprünglich um die Bespitzelung und die Jagd auf Nutzer der sozialen Medien, sind die Landesmedienanstalten dazu übergegangen, die Neuen Medien mit geheimdienstlichen Instrumenten der Überwachung, des Ausspionierens und der Verfolgung zu tyrannisieren, wie jetzt bei Alexander-Wallasch.de geschehen.
Legitime Meinungsäußerungen werden markiert und es wird unterstellt, diese seien strafbar. Verunsicherung, Drohung, Nachstellung. Die meisten knicken ein, löschen und zensieren sich selbst. Für die Zukunft ist ihnen das Maul gleichsam dauerhaft gestopft. Denn schon das Wissen um die Existenz eines solchen Überwachungstools führt bei vielen zur Selbstzensur: Der politisch willkürlich gezogene Kreidestrich hält die emsigen Ameisen zurück.
Es ist ein Alp: Die Angst, dass eigene Beiträge von einer KI überwacht und möglicherweise missverstanden werden, steht am Beginn der Selbstzensur und markiert den Anfang vom Ende der Meinungsfreiheit. Die Folge ist ein jammervoller Elefantismus der Medien, ein großes Hin- und Her-Geschaukel vor dem tiefen dunklen Urwald „Meinungsfreiheit“, den zu betreten man sich aus Angst vor Zensur schon selbst verwehrt. Nasch nicht vom Baum der Erkenntnis!
It‘s from China!
In der Volksrepublik China ist die Medienzensur allgegenwärtig. Die Regierung kontrolliert strikt die Verbreitung von Informationen und nutzt dabei sowohl technische Mittel wie die sogenannte „Great Firewall“ („Golden Shield Project“). Aber auch die althergebrachte personelle Überwachung steht in China weiter hoch im Kurs zur Zensur von Äußerungen im öffentlichen Raum.
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Ihre Unterstützung zählt
Die Landesmedienanstalten sind die Speerspitze der Einführung einer umfassenden Zensurpraxis nach chinesischem Vorbild. Deutschland übernimmt Überwachungs- und Zensurpraktiken autoritärer Regime.
Kollateralschäden werden dabei billigend in Kauf genommen. Fehlinterpretationen sind impliziert. Die Landesmedienanstalten sagen es selbst: KIVI soll immer besser werden, falsche Verdächtigungen werden neu bewertet und neu eingespeist, um KIVI immer wirkmächtiger zu machen. Auf dem langen Marsch zur großen einzigen Wahrheit wird es also Opfer geben für das große Ganze.
Die demokratische Gesellschaft ist an ihrem Endpunkt angekommen. Demokratie und Meinungsfreiheit führen zu nichts Gutem mehr, sie sind der vereiterte Blinddarm der Gesellschaft, sie müssen also entfernt werden.
Ist das KI-gestützte Überwachungstool KIVI der Landesmedienanstalten verfassungsfeindlich? Und hier insbesondere im Hinblick auf das Grundgesetz (GG)?
Artikel 5 Absatz 1 GG garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Pressefreiheit. Die automatisierte Überwachung von Inhalten durch KIVI entspricht einer Vorzensur. Und so eine Vorzensur ist als Konzept in Deutschland verboten. Während der Staat keine direkte inhaltliche Zensur ausübt, nutzt er hier ein technisches System, das de facto denselben Effekt hat. Zudem gibt es keine eindeutige gesetzliche Grundlage, die den Einsatz von KIVI durch die Landesmedienanstalten regelt.
Und wer kontrolliert eigentlich KIVI? Wenn eine KI über die potenzielle Strafbarkeit von Inhalten entscheidet, stellt sich die Frage nach der richterlichen Überprüfbarkeit.
In einer Demokratie dürfen Eingriffe in Grundrechte nur auf Basis von Gesetzen erfolgen. Eine Medienaufsicht darf nicht zu staatlicher Meinungslenkung führen. KIVI bewirkt aber genau das, wenn es kritische Stimmen systematisch markiert.
Dann ist es nichts anders als eine automatisierte Kontrolle des öffentlichen Diskurses: Die Unterdrückung kritischer Stimmen durch technische Maßnahmen statt durch offene politische Auseinandersetzung. Es gibt keine transparente Kontrolle, keine richterliche Überprüfbarkeit und keine gesetzliche Grundlage.
Die Anwendung von KIVI durch die Landesmedienanstalten läuft daher Gefahr, verfassungswidrig zu sein und markiert eine Entwicklung in Richtung lückenloser digitaler Überwachungsstaat.
Alexander-Wallasch.de wurde angegriffen. Wir nehmen diesen Kampf auf. Und wir werden transparent über jeden Schritt berichten. Mit Ihnen als Leser, Freunde und Unterstützer an unserer Seite sind wir mächtig und gern auch mal furchtlos.
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Kommentar von pan tau
@T. Murx, das war ein Mißverständnis, ich hätte "Freispruch" in Anführungsstriche setzen sollen. Ich meinte: freigesprochen auf dem Blatt Papier, in Wirklichkeit begründungsfrei lange "Untersuchungs"-haft. Daher auch mein Nachsatz, dass solche "Freisprüche", wenn gehäuft vorkommend, in normalen Zeiten Blauhelmeinsätze auslösen würden.
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Kommentar von Joachim Winter
Seit Jahr und Tag richten wir uns bei Youtube darauf ein, welche Wörter man nicht benutzen darf, um nicht gelöscht oder demonetarisiert zu werden. Ein Guten Moreggruß bei uns lautet: Wir sind demonetarisiert worden. Ein Eiertanz der - ja - Selbstzensur. Seit Jahren.
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Kommentar von T. Murx
Nana, Kommentator pan tau: "Ballweg ist auch freigesprochen worden." Meinen Sie das ironisch? Ansonsten sollten Sie sich mit dem Fall dringend noch einmal genauer befassen.
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Kommentar von Maru Wetterstein
Ich würde GAR NICHTS unternehmen.
Man hat Sie herausgepickt, um ein Exempel zu statuieren, indem man Ihr kreatives Widerstandspotential mit sinnlosen Behördenakten beschäftigt und Sie so verschlissen will.
Die wollen Sie kontrollieren, indem sie sich Ihre Zeit und Energie holen, die Sie für Wichtigeres brauchen.
Am besten - wie im Aikido - alle Angriffe ins Leere laufen lassen und sich denen als Zielscheibe entziehen
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Kommentar von Carl Peter
BÜRGERSTRAFTATVEREITELUNGSSELBSTMASSNAHME
Was ist damit gemeint?
Mit dem Wissen um die (nicht einheitlich geregelte) Größe einer Gefängniszelle von bis zu 10 Quadratmetern, hat der Bürger selbst sein Augenmerk darauf zu richten, wie er sein Wahrscheinlichkeitsberechnetes straffällig gewordenes Leben im Ernstfall dann vor Ort bestmöglich organisiert.
Erste Untersuchungen zur Bürgerstraftatvereitelungsselbstmassnahme werden ergeben, daß schon einfache Hilfmittel genügen, um den Bürger vorbeugend in die Lage zu versetzen, um den "Lohn" einer Straftat auch raumzeitlich zu begreifen.
Mittels Klebeband, Gaffa hält am besten, wird der Grundriss einer Gefängniszelle im eigenen Wohnraum markiert, ein Straftatsbestand quasi simuliert und anhand des begrenzten Raumes untersucht, ob einem die künftigen Lebensbedingungen ausreichen.
Ein nicht mit straffällig werden wollenden Familienmitglied simuliert die Oranisationsstruktur, zum Beispiel Bereitstellung von Medien und Nahrung.
Es könnte natürlich auch viele Neubauten von Gefängnissen ersparen und die Entwicklung einer IKnast-App beschleunigen.
Ein vereinfachtes Modell mit weniger Platzbedarf böte eine einfache Holzkiste, auf die man sich in einer geschützten Wohnraumecke stellen könnte, um zum Beispiel Staatsdelegitimierende Wut- und Hassreden einzuüben - das Modell wurde schon in aller Öffentlichkeit in England erfolgreich erprobt, und nannte(?) sich "Speaker's Corner" (ausser Kritik an den Royals war oder ist beinahe alles erlaubt).
Es war aber (wieder mit deutscher Hilfe) auch schon mal schiefgegangen:
Am 18. März 1945 starben drei Menschen, als Speakers’ Corner von einer „V2“-Rakete getroffen wurde.
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Kommentar von T Schuetz
"In einer Demokratie dürfen Eingriffe in Grundrechte nur auf Basis von Gesetzen erfolgen."
Putzig. Derlei Altnormalaltweißmännerdenk wurde in den letzten 4 Jahren doch gründlich weggefaesert und auf den Müllhaldewang der Rechtsstaatlichkeitsgeschichte gedoppelwummst.
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Kommentar von pan tau
@Rainer Möller
Zitat: "Dass der Autor zur Selbstzensur gedrängt wird, ist als Argument eher dünn. Vieles hängt wirklich davon ab, ob die Sache zur Anzeige und vor Gericht gebracht wird. Wenn der Autor dann freigesprochen wird,..."
Ballweg ist auch freigesprochen worden. Eine hinreichende Dichte solcher Fälle würde bei rechtsstaatlichen Anrainern vermutlich Blauhelmeinsätze auslösen.
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Kommentar von Rainer Möller
Nebenbei: Auch hier sieht man, wie wir zum Wilhelminismus zurückkehren. Ob auch die Institution eines "Sitzredakteurs" wiederkommt?
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Kommentar von Rainer Möller
Juristisch nicht sehr überzeugend. Ein Monitoring bereits veröffentlichter Artikel ist definitiv keine Vorzensur. Es entspricht eher einer Rasterfahndung. Dass der Autor zur Selbstzensur gedrängt wird, ist als Argument eher dünn. Vieles hängt wirklich davon ab, ob die Sache zur Anzeige und vor Gericht gebracht wird. Wenn der Autor dann freigesprochen wird, kann man im Nachgang auch das Vorgehen der Landesmedienanstalt problematisieren. Aber es wird sich nicht vermeiden lassen, relativ viele Prozesse zu führen, um bei hinreichender Urteilsdichte ein stabiles "Richterrecht" zu bekommen. Denn die Parteien und Parlamente werden sehr gerne erst mal den Richtern den Vortritt lassen.
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Kommentar von Wolf-Dieter Busch
Was sind die Sanktionsmöglichkeiten?
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Kommentar von winfried Claus
Unsere Freiheit, die Meinung zu sagen, endet dort wo die Selbstzenzur beginnt. Demokratie ohne Meinungsfreiheit ist wie ein demokratischer Faschismus!