Das Landgericht zerlegt den Justizskandal der Staatsanwaltschaft

Der Staat gegen Michael Ballweg – Hier exklusiv der Beschluss des Landgerichts

von Alexander Wallasch (Kommentare: 7)

Nicht einmal die Mindestanforderungen einer Anklagerhebung wurden erfüllt.© Quelle: Ballweg / Pixabay Momentmal

Alexander-wallasch.de liegt der Beschluss des Stuttgarter Landgerichts vor. Ein 56 Seiten langes Gemetzel einer Anklage, die nie hätte erhoben werden dürfen.

Die gute Nachricht: Das Landgericht Stuttgart wird keine Hauptverhandlung gegen Querdenken-Gründer Michael Ballweg eröffnen.

Die schlechte Nachricht: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat in einer Nacht- und Nebelaktion eine Pressemittteilung herausgegeben, in der sie eine „sofortige Beschwerde gegen den Beschluss“ einlegte. Das Landgericht hatte sich noch nicht öffentlich geäußert und Ballwegs Anwälte waren nicht informiert.

Rechtsanwalt Dirk Schmitz konnte gegenüber alexander-wallasch.de nur mit dem Kopf schütteln und befand mit Blick auf die blamierte Stuttgarter Staatsanwaltschaft, bildlich gesprochen sei das „wie ein Sechser in der Klassenarbeit, kombiniert mit Eckestehen und Mülleimer auf dem Kopf.“

Alexander-wallasch.de liegt jetzt exklusiv der immerhin 56 Seiten lange Beschluss des Landgerichts Stuttgarts vor, der sich mit Blick auf die Schlechtleistung der Staatsanwaltschaft streckenweise schlimmer liest, als es von Schmitz und anderen angenommen wurde.

Was das Landgericht der Staatsanwaltschaft an Schlechtleistung ins schwarze Büchlein schreibt, kommt einer Hinrichtung gleich. Als Außenstehender ohne Kenntnisse der Arbeitsabläufe muss man sich fragen, wie sich Richter und Staatsanwälte anschließend begegnen.

Eine Anmerkung vorweg. Was man sich immer wieder in Erinnerung rufen muss: Hier geht es um einen Menschen, um seinen Ruf und seine Freiheit, die ihm für neun Monate genommen wurde aufgrund der Arbeit einer Staatsanwaltschaft, die gerade von den Juristenkollegen am Landgericht in der Luft zerrissen wurde.

Die Richter beschließen: Die Eröffnung des Hauptverfahrens werde abgelehnt hinsichtlich der Tatvorwürfe eines fast zehntausendfachen Betrugs. Und das ebenso wie der Vorwurf der Geldwäsche in vier Fällen. Hier soll es insgesamt um knapp eine halbe Million Euro gegangen sein. Es bleiben lediglich vier Fälle von Steuerhinterziehung, die noch verhandelt werden sollen.

Die Gründe für die Abweisung des Betrugsvorwurfs gegen Michael Ballweg lesen sich seitenweise wie das Protokoll einer umfangreichen Schlechtleistung der Staatsanwaltschaft.

Diese habe laut Gericht die Ermittlungen gar nicht vernünftig abgeschlossen und einfach mal auf einer unzureichenden Tatsachengrundlage Anklage erhoben. Die Anklage – sagt das Gericht! – habe teilweise nicht einmal die Mindestanforderungen einer Anklagerhebung erfüllt.

Ohrfeigen am Fließband für die Staatsanwälte

So sei es für den Angeklagten nicht eindeutig erkennbar, warum er überhaupt angeklagt wurde. Das Landgericht lehnt die Eröffnung des Hauptverfahrens auch deshalb ab, weil die Staatsanwaltschaft fehlerhafte Prämissen aufgestellt hatte und darauf den weiteren Gang des Ermittlungsverfahrens gründete.

Das wiederum lese sich laut Landgericht so, als sei eine Sachaufklärung gar nicht durchführbar gewesen. Die Staatsanwaltschaft habe laut Gericht nicht einmal verstanden oder verstehen wollen, was überhaupt der Zweck der Gründung von Querdenken 711 gewesen sei. Das allerdings, so das Gericht, wäre für das Verfahren die zentrale Frage gewesen.

Die Staatsanwaltschaft sei stattdessen von Voraussetzungen ausgegangen, die auf einer eigenen, vorab getroffenen Bewertung beruhten, so das Landgericht.

Und damit ist das 56-seitige Papier gerade einmal bei Seite 3 angekommen, die Wangen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft sind aber schon purpurrot, die Ohrfeigenbatterie hat sich gerade erst warmgeschlagen. Die Staatsanwaltschaft, so geht es weiter, sei einfach nicht in der Lage gewesen, eine zweckentsprechende Verwendung des von Querdenken 711 eingeworbenen Geldes von einer zweckwidrigen abzugrenzen.

Ein ablehnendes Fazit reiht sich hier an das nächste. So habe es auch kein eine Hauptverhandlung begründendes aussagekräftiges Ermittlungsergebnis gegeben.

Die Staatsanwaltschaft hatte an die Spender von Querdenken 711 Fragebögen verschickt. Das Landgericht erkennt zu dieser Aktion, sie habe nicht zu brauchbaren Ergebnissen geführt. Das alles liest sich tatsächlich, als habe ein von Hass zerfressener Jan Böhmermann hier mal interimsmäßig die Staatsanwaltschaft angeführt.

Die Fragebögen seien alleine aus dem eigenen Blickwinkel der Staatsanwaltschaft und auf Grundlage einer bereits vorweggenommenen eigenen Bewertung erstellt worden. Und es kommt auch hier noch schlimmer: Die Antworten seien so dürftig ausgefallen, dass es zu keinem aussagekräftigen Bild kommen konnte hinsichtlich der Absicht der Zuwendungen.

Mit dem kleinen Finger stupst das Landgericht einen Turm der Anklage um, der gleich alle weiteren zu Fall bringt: Wenn kein Tatverdacht des versuchten Betrugs vorliege, könne auch keine Geldwäsche vorliegen usw.

Zu Erinnerung zwischendurch nochmal erwähnt: Michael Ballweg saß neun Monate im Gefängnis in Stuttgart-Stammheim ein. Neun Monate seiner Freiheiten beraubt, weil eine Staatsanwaltschaft das so wollte und auch die Haftprüfung keine Freilassung erwirkte.

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Nun hatte das Landgericht – auch das ist aus dem Beschluss, der alexander-wallasch.de exklusiv vorliegt, ersichtlich – der Staatsanwaltschaft Gelegenheit gegeben, die Anklage zurückzunehmen. Aber die wollten nicht und beharrten auf der Anklage. Dem hat das Landgericht jetzt einen Riegel vorgeschoben. Es erkennt keinen von der Staatsanwaltschaft behaupteten hinreichenden Verdacht auf eine Straftat. Auch sei keine hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit gegeben.

Aber auch an der Stelle ist das Landgericht mit seiner Backpfeifenorgie noch lange nicht durch. Das Landgericht befindet weiter, dass die Staatsanwaltschaft rechtsstaatlich durchaus bedenklich agiere.

Fast ein Schmankerl am Rande, aber für Michael Ballweg von wesentlicher Bedeutung: Das Landgericht stellt klar, dass Querdenken gleich Ballweg ist. Es gebe demnach keine Organisation „Querdenken“. Was bedeutet das? Das heißt einfach, dass auch niemand dem anderen etwas wegnehmen kann.

Und es muss, nebenbei bemerkt, auch Auswirkungen haben auf die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts über Querdenken.

Das Gericht stellt noch obendrauf fest, dass für den Angeklagten überhaupt gar keine rechtliche Verpflichtung bestand, zwischen Zuwendungen und übrigem Vermögen zu trennen. Davon aber sei die Staatsanwaltschaft fälschlicherweise ausgegangen. Auch hätten sich die Verwendungszwecke der Zuwendungen laufend geändert, stellt das Gericht fest.

So sehr es sich auch darum bemüht haben mag, auch das Landgericht kann sich nicht ganz freimachen davon, sich auf die Irrpfade der Staatsanwaltschaft zu begeben zum Zwecke, diese offenzulegen. Eine richterliche Expedition einmal quer durch den Irrgarten – oder ein Minenfeld? – der Staatsanwaltschaft.

Das Landgericht stellt weiter fest: Das Manifest von "Querdenken" beschränke sich auf allgemeine rechtspolitische Ausführungen und erschöpfe sich darin, zu betonen, die Grundrechte wieder einzufordern bzw. wiederherzustellen und die Demokratie fördern zu wollen. Man mag sich vorstellen, wie es den drei Richtern dabei ergangen sein mag, diesen verbohrten Staatsanwälten mit dem Rotstift hinterherzujagen.

Ein fehlerhaftes Vorverständnis

Ein Vorwurf zieht sich durch das gesamte Papier: Das Landgericht attestiert der Staatsanwaltschaft ein fehlerhaftes Vorverständnis.

Die Staatsanwaltschaft baue ihre Ermittlungsarbeit auch darauf auf, dass man an eine große Zahl an Unterstützer die schon erwähnten Fragebögen versandte. Das Landgericht bügelt diese Bemühungen gleich an mehreren Stellen weg.

Die Ergebnisse dieser zeugenschaftlichen Befragungen seien nicht nur deshalb unbrauchbar, weil die befragten Zeugen zu einem großen Teil offensichtlich unwillig waren, schriftlich aussagekräftig auf die gestellten Fragen zu antworten. Vielmehr sei, so das Gericht, die Unbrauchbarkeit der Antworten auf die Anhörbögen bereits in der Formulierung der dort gestellten Fragen angelegt.

Das ist in etwa vergleichbar mit der Beurteilung der Arbeit von Drückerkolonnen, die auf Teufel komm raus den Fuß in die Tür stellen.

Das Fazit dann eindeutig: Die Staatsanwaltschaft gehe auf Basis untauglicher Tatsachengrundlage davon aus, dass eine einheitliche Tat, nämlich ein (versuchter) Betrug in 9.450 tateinheitlichen Fällen vorläge. Diese Bewertung ließe sich laut Gericht anhand des bisher vorliegenden Ermittlungsergebnisses aber gar nicht treffen.

Und so geht das dann noch seitenweise weiter. Dieser 56 Seiten lange Beschluss ist noch lange nicht abgearbeitet. Dem Landgericht Stuttgart ist es hier wesentlich zu verdanken, dass die verlorene Ehre des Michael Ballweg und der Justizskandal seiner neun Monate andauernden Freiheitsberaubung hier so offen daliegt.

Ein Team von Juristen und Journalisten muss sich in den kommenden Wochen über dieses Papier beugen. Aber ein Ergebnis wird jetzt schon feststehen: Der Staat hat sich einer außerparlamentarischen Kraft entledigt.

Und indem Michael Ballweg den Kopf hinhalten musste, hat der Staatsapparat sein wahres Gesicht gezeigt: Eine repressive Fratze. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart als willige Vollstrecker. Das Landgericht Stuttgart hat diesen Justizskandal jetzt beendet oder mindestens aufgedeckt und an Ballweg einen ersten Schritt in Richtung einer Wiedergutmachung geleistet.

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