„Durch diese Protokolle ist der Ruf des RKI erst einmal ruiniert“

Das Volk gegen das Robert Koch-Institut: Jetzt spricht der Anwalt von Paul Schreyer

von Alexander Wallasch (Kommentare: 9)

„Der transparente Rechtsstaat muss transparent sein.“© Quelle: Pixabay / Colibrie

Das Rauschen der Wellen, welches die Veröffentlichung der freigeklagten RKI-Protokolle verursacht, ist mittlerweile zu einem schrillen Alarmton angeschwollen. Als noch ein Leak echte Vergleichsmöglichkeiten bot, explodierte das Kartenhaus des RKI. Im Exklusiv-Interview:

Rechtsanwalt Dr. Christoph Partsch vertritt seit über zwei Jahren Paul Schreyer, den Herausgeber des Multipolar-Magazins, gegen das Robert Koch-Institut.

Im Interview mit Alexander-Wallasch.de erklärt Dr. Partsch den aktuellen Stand des Verfahrens: Um was es jetzt geht und welche neuen Möglichkeiten sich aus dem jüngsten Leak der ungeschwärzten RKI-Protokolle ergeben. Im Verlauf des Gesprächs ist bei Dr. Partsch eine tiefe Enttäuschung über die Täuschungsmanöver des Bundesinstituts erkennbar.

Rechtsanwalt Dr. Christoph Partsch im Interview mit Alexander Wallasch:

Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens von Paul Schreyer/Multipolar, den Sie anwaltlich vertreten, gegen das RKI?

Der Stand ist etwas verworren, weil wir seit circa zwei Jahren auf Herausgabe der Unterlagen klagen. Unmittelbar vor Ansetzung eines Termins hat die Gegenseite dann erklärt, sie würde einen Großteil herausgeben, wenn auch geschwärzt wegen personenbezogener Daten. Dann wurde der Termin vom Verwaltungsgericht abgesetzt.

Anschließend hat es doch noch vier Wochen gedauert, bis das RKI auf seiner Website einen Gutteil der Protokolle veröffentlichte. Wir gingen damals davon aus, dass das natürlich die beantragten streitgegenständlichen Unterlagen waren. Wie sich später herausstellte, war es das wohl zu einem guten Teil nicht.

Wir hatten dann noch vor einem Monat eine mündliche Verhandlung, in der es um die geschwärzten personenbezogenen Daten ging. Auch dort herrschte etwas Verwirrung, weil Herr Drosten in seinem Buch gesagt hatte, er habe sein Einverständnis erklärt. Das RKI sagte, das Einverständnis hätten sie aber nie erhalten. Also wurde das nachgeholt. Und dann wurde tatsächlich der Name von Herrn Drosten entschwärzt. Das hätte man auch vorher machen können. Denn letztendlich ist Herr Drosten eine sehr bekannte Person. Diese Daten betrafen auch nur seine Sozialsphäre.

Es wird also mit hohem Aufwand seitens des RKI versucht, diese Unterlagen nicht herauszugeben und aus den Protokollen ergibt sich ja auch, dass die RKI-Führung offensichtlich eine Weisung an die Rechtsabteilung gegeben hat, umfangreich die IFG-Klagen (Red.: Informationsfreiheitsgesetz) nicht zu beantworten, sondern sich verklagen zu lassen.

Das ist eine Zumutung für einen Bürger, der das Ganze bereits mit seinen Steuern bezahlt hat. Es ist auch kein besonders wissenschaftlicher Ansatz. Und es ist vor allem rechtswidrig.

Wir müssen jetzt sehen, was das Verwaltungsgericht Berlin aus dieser sehr verworrenen Lage macht. Wir haben nun mit gestrigem Schriftsatz beantragt, das Verfahren wieder zu eröffnen, weil sich aus den Unterlagen, die Frau Velasquez von einem Whistleblower erhalten hat, deutlich ergibt, dass uns im Mai die Originalprotokolle zu einem Großteil nicht vorgelegt wurden, sondern überarbeitete Protokolle.

Nachfrage: Jetzt ist etwas Interessantes passiert. Diese Protokolle wurden akribisch auf ihre Metadaten hin untersucht. Wie sind Sie überhaupt auf die Idee gekommen, dass man so etwas tun sollte? Dabei ist ja etwas entdeckt worden ...

Da müssten Sie bitte meinen Mandanten fragen. Er hat das Ganze gemacht. Und er hat in einem Artikel Herrn Laussen genannt, mit dessen Hilfe er entsprechende, sehr akribische Untersuchungen gemacht hat.

Wir wären nicht auf die Idee gekommen, weil wir immer noch davon ausgehen, dass sich eine Behörde rechtskonform und wahrheitsgemäß auch in Prozessen verhält. Wir müssen diesen Glauben offensichtlich aufgeben.

Gab es nicht früher diesen Standardsatz, ein deutscher Beamter lügt nicht, er verdreht nur gerne mal ein bisschen?

Diesen Standardsatz kenne ich nicht, aber es wurde mir noch an der Universität mitgeteilt, die deutsche Verwaltung arbeite rechtmäßig. Das fand ich schon damals einen Witz, dreißig Jahre nach der Nazizeit. Mittlerweile werfen solche Fälle doch die Frage auf, was für ein Ethos solche Verwaltungen noch haben. Sie sind nach §20 Absatz 3 Grundgesetz verpflichtet, nach Recht und Gesetz zu arbeiten.

Der Rechnungshof hat ja gerade dieses Bundesministerium der Gesundheit dabei erwischt, dass sie in einem – übrigens von mir geführten – verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht die Wahrheit gesagt haben. Das gleiche gilt für ein landgerichtliches Verfahren, wo wir ebenfalls – das sind die  Maskenklagen – den Kläger vertreten.

Da scheint ein Ministerium – und das RKI ist sozusagen Weisungen verpflichtet, die aus dem Bundesgesundheitsministerium kommen – da scheint ein Ministerium seit Herrn Spahn, aber auch unter Herrn Lauterbach, rechtlich frei zu drehen und rechtswidrige Anweisung zu geben.

Weiterlesen nach der Werbung >>>

Ihre Unterstützung zählt

Mit PayPal

Wie beurteilen Sie die Arbeit der Medien in diesem Fall? Diese Verfahren sind ja sehr komplex und müssen dem Leser entsprechend übersetzt werden ...

Zur Zeit brauchen wir erst einmal Transparenz darüber, welche Unterlagen vorliegen, wie die verändert wurden, was mit denen passierte. Und dann braucht man natürlich eine fachkundige Einordnung, die abseits von Ministerialinteressen, parteilichen Interessen oder auch Skandalisierungsinteressen die Sachen einordnet und aus der Vielfalt der Informationen etwas herausarbeitet, was der normale Mensch – und dazu gehöre ich selbst – überhaupt verarbeiten kann.

Wir werden aus dem RKI zugeschmissen mit fehlerhafter Information und es wird die Transparenz der entscheidenden Informationen verweigert. Das geht nicht. Der transparente Rechtsstaat muss transparent sein, sonst wird es schwierig. Und daran fehlt es gerade im Bereich "Aufarbeitung Corona“, "Aufarbeitung Maskeneinkauf“, Aufarbeitung ... da gibt es ganz viele Bereiche, die anlässlich der Corona-Epidemie oder -Pandemie fehlerhaft gelaufen sind. Und da wünschte ich mir eine emotionslose, saubere Transparenzherstellung und Aufarbeitung.

Warum wirkt es so, als habe das RKI kein gesteigertes Interesse daran, diese Dinge aufzuklären?

Ich bin sehr verwundert. Ich hatte in meiner Harmlosigkeit vermutet, dass das RKI eine wissenschaftliche Einrichtung sei. Es benimmt sich in diesen Protokollen aber eher wie eine Public-Relations-Agentur. Ab und zu deuten sich in den Protokollen immer wieder Anmerkungen von sachkundigen Wissenschaftlern an, die dann sagen, so klar ist das ja auch nicht oder sollen wir es tatsächlich so machen? Aber im Ergebnis scheint es der politischen Linie gefolgt zu sein und nicht so sehr den wissenschaftlichen Vorgaben.

Und das ist einigermaßen erschütternd. Da muss das RKI an seinem eigenen Ruf arbeiten, denn durch diese Protokolle ist der Ruf erst mal ruiniert.

Was ist denn für Sie die Idealvorstellung, wie sich dieses Verfahren in Sachen Schreyer versus RKI auflösen soll? Was soll im Idealfall dabei herauskommen?

Ein stattgebendes Urteil oder tatsächlich die Offenlegung durch die Behörde, so dass es nicht mehr zum Urteil kommen muss. Aber das ist durch die Vorlage von verfälschten Unterlagen sehr kompliziert und komplex geworden.

Und dann müsste ein Gericht oder eine andere Institution wirklich in die Unterlagen hineingehen und mit viel Personalaufwand klären, was dort passiert ist, das dann auch offenlegen und in einem Bericht beschreiben. Idealerweise ist das ein Rechnungshof oder ein Datenschutzbeauftragter, den wir ja haben. Das wäre eigentlich deren Aufgabe, dort zu untersuchen und in einem Bericht der Öffentlichkeit mitzuteilen, was sie gefunden haben.

Was dann auch eine Aufforderung von Ihnen an diese Person wäre?

Absolut. Da gibt es ja mehrere Institutionen, die man mittlerweile damit befassen kann. Der Bundesrechnungshof hat sich sehr mit dem Einkaufsverhalten des Bundesgesundheitsministeriums bei den Masken beschäftigt und ist dabei zu vernichtenden Urteilen gekommen. Dieser könnte sich der Sache widmen, oder eben der Datenschutzbeauftragte, der ja auch für die Informationsfreiheit zuständig ist. Das wäre eigentlich deren Aufgabe, dort Klarheit zu schaffen.

Und dann brauchen wir in diesem Gesamtkomplex wahrscheinlich auch noch irgendwelche parlamentarischen Institutionen: Untersuchungsausschuss und Enquete-Kommission. Auch eine Sonderbeauftragte ist ja mal von Herrn Lauterbach eingesetzt worden. Aber die muss noch beweisen, dass sie auch wirklich, ohne parteilich zu sein, das ganze aufarbeitet. Also, da gibt es noch viele spannende Sachen.

Danke für das Gespräch!

Ihre Unterstützung zählt

Mit PayPal

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Kommentare