Anwaltskanzlei Ralf Höcker teilte heute auf ihrer Webseite mit:
Der NDR hat behauptet, dass es auf dem Potsdam-Treffen eine Diskussion über die Ausweisung deutscher Staatsbürger und den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft gab. Dazu hat sich der NDR bei seiner Berichterstattung auf den irreführenden Correctiv-Bericht zum Potsdam-Treffen bezogen. Beide Aussagen hatte das OLG Hamburg dem Sender bereits als unwahr verboten, da es diese Diskussionen auf dem Treffen nicht gab.
Dennoch löschte der NDR zwei weitere Berichte nicht, in denen er die beiden bereits gerichtlich verbotenen Falschbehauptungen ebenfalls verbreitete. Nun hat das Landgericht Hamburg bestätigt, dass der Sender teilweise sogar wortgleich genau die Aussage weiter verbreitet hat, die dem NDR verboten wurde. Das Gericht bestätigte außerdem, dass der NDR bei seinem Verstoß gegen das Verbot schuldhaft gehandelt hat.
Dass die Sendeanstalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu seiner Berichterstattung ein Verbot des Oberlandesgerichts Hamburg ignoriert und sogar zum Wiederholungstäter wird, grenzt an Selbstüberschätzung. Diese überrascht leider nicht, da bereits im Gerichtsverfahren realitätsfremde Äußerungen seitens des NDR fielen: Es sei zu befürchten, dass der NDR durch ein Verbot in die Kritik gerate. Deshalb sollten sich Gerichte aus Sicht des NDR nicht durch Entscheidungen in eine öffentliche Debatte einmischen. Damit möchte sich der NDR über das Recht stellen und in die öffentliche Debatte zum Potsdam-Treffen ungestraft mit falschen Behauptungen eingreifen. Ein bemerkenswertes Selbstverständnis, das durch die Gerichtsentscheidung einen Dämpfer bekommen hat.
Für die Überheblichkeit des NDR muss nun der Beitragszahler aufkommen. Die gegen den NDR festgesetzten Strafzahlungen, Gerichts- und Anwaltskosten in vierstelliger Höhe werden aus den Gebührengeldern der Bürger beglichen. Der NDR finanziert sich hauptsächlich über die Rundfunkbeiträge. Werbeerträge machen nur einen kleinen Teil der Einnahmen aus.
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Kommentar von Rainer Möller
Der NDR kann sich das nur leisten, weil er von der CDU "gedeckt" wird. Die CDU überlebt nur (noch), weil die Senioren sie wählen. Wir brauchen also eine Flugblattaktion: Lieber Senior, wollen Sie das wirklich, dass der NDR Sie belügt?
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Kommentar von Karl Georg Lempenheimer
Danke für die nett gemeinten Hinweise, was man tun könne.
Nun ist die Sache die, dass ich gerade hier lese und deshalb auch gleich hier gerne eine zumindest soweit informierende Recherche gelesen hätte, wie hoch die Strafe ist, und ob sie tatsächlich der Sender von den Rundfunkgebühren zahlen muss aber nicht die Verantwortlichen persönlich, was nicht nur nach meinem Rechtempfinden angebracht wäre sondern auch bei vergleichbarer, amtlicher😉 Rechtsprechung tatsächlich gemacht wird. Bei VW wird Winterkorn angeklagt, vorher schon ein paar andere Mitarbeiter und ggf. bestraft, nicht die Firma. Das ist das normale Vorgehen.
Wenn schon nicht die Höhe der Strafe bekannt ist, also nicht recherchiert wurde, dann ist die Behauptung (Sender muss Strafe bezahlen) vielleicht auch nur der erste beste kolportierte Gedanke, der aus dem Fundus alternativer Standards gezogen wurde.
Klar, man könnte auch dem Sender die GEZ-Einnahmen kürzen oder eine Woche Sendeverbot verhängen, aber diese Frage stellt sich erst gar nicht, wenn die Verantwortlichen persönlich bestraft werden.
Dass in schweren oder hartnäckigen Fällen letztlich auch Gefängnis angesagt ist, unterstreicht lediglich nochmal die Plausibilität, dass die zu Bestrafenden nur Personen sein können, aber nicht erst dann sondern schon von Anfang an.
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Kommentar von Perry Moppins
'Amtlich', der ist gut! Was in der BRD ist denn überhaupt noch amtlich?
Dann müßte man darüber diskutieren, ob es in der BRD überhaupt Beamte gibt... kann man alles nachlesen.
Satire!
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Kommentar von .TS.
@Karl Georg Lempenheimer: Man kann einen Betrieb schlecht einsperren, aber sehr wohl die Finanzmittel entziehen. Oder gleich einer faeseresken vereinsgesetzlichen Sonderbehandlung unterziehen.
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Kommentar von .TS.
Damit hat der Schutzgeldschundfunk sich wieder einmal das Prädikat "Lügenpresse" nachweislich und mit juristischem Siegel verdient.
Aber auch andere Propagandapostillen bemühen die Räuberpistole der Geheimtreffen-Mär nach wie vor penetrant weiter, so z.B. das südwestliche Kesselschmierblatt. Dies aber raffinierter, man erwähnt nur andauernd diese Veranstaltung im Kontext einer angeblichen Demokratiegefährdung und baut darauf daß das alte, längst widerlegte Narrativ weiterhin verfängt.
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Kommentar von Karl Georg Lempenheimer
Ist es amtlich, dass die Strafen gegen den NDR ausgesprochen wurden aber nicht gegen die Verantwortlichen? Was wäre bei Gefängnisstrafen? Man kann ja nicht den Sender einsperren.
Wie hoch ist die Strafzahlung überhaupt?