Sibyllinische Antworten der Bundesagentur

Das Bürgergeld für Ukrainer ist sicher – Lachhafte Sanktionen und rege Reisetätigkeiten

von Alexander Wallasch (Kommentare: 9)

Und wie es aussieht, sind viele Empfänger nicht einmal in Deutschland ansässig.© Quelle: Pixabay/ Succo / padrinan, Bildmontage Von Alexander Wallasch

Wo leben eigentlich Ukrainer, die hier Bürgergeld beziehen? Zentrale Unterkünfte erwecken bisweilen den Eindruck, als handle es sich um Adressen und nicht um Wohnorte. Zudem sind die Sanktionen lachhaft. Wir fragen die Bundesagentur für Arbeit, was da los ist.


2023 berichteten wir über ein Braunschweiger Hotel, in welchem über 300 Ukrainer einquartiert werden sollten. Eine von tausenden vergleichbaren Unterbringungen in Deutschland.

Dieses Hotel geriet in den Fokus des Interesses, weil es einen bemerkenswerten Betreiberwechsel gab: Das Deutsche Rote Kreuz musste sich einer Ausschreibung stellen und verlor diese an ein Unternehmen aus Dubai.

Das Erstaunliche: Trotz regelmäßiger Checks direkt vor Ort sind dort bis heute keine Ukrainer anzutreffen. Es ist oft überhaupt niemand anzutreffen mit Ausnahme einer Handvoll Sicherheitsbeamten mutmaßlich mit arabischem Migrationshintergrund. Die Männer bewachen oder schützen hier offenbar Ukrainer, die gar nicht da sind oder die es nicht gibt. Mitten im Hochsommer sind zudem alle Fenster der mehrstöckigen Gebäudes verschlossen, niemand hält sich im Freien auf.

2023 wurden von der Stadt Braunschweig monatlich 335.000 Euro für Sicherheitsdienste für gerade einmal 700 Asylanten bzw. Flüchtlinge bezahlt.

Eine INSA-Umfrage hat jetzt ergeben, dass eine Mehrheit der Deutschen möchte, dass Arbeitsverweigerer kein Bürgergeld mehr bekommen sollen. Arbeitsverweigerer sind das eine. Aber was ist mit jenen, die auch noch Aufenthaltsverweigerer sind?

Alexander-Wallasch.de schickt einen umfangreichen Fragenkatalog an die Bundesarbeitsagentur, welcher von einer Sprecherin der Agentur beantwortet wird. Wir wollten unter anderem wissen, wie oft Ukrainer zurück in die Ukraine reisen, sei es, um Urlaub zu machen oder andere Dinge zu erledigen.

Frage: Wie viele Anträge auf Ausreise für eine bestimmten Zeitraum wurden von Ukrainern gestellt bzw. bewilligt in 2023 bzw. in den Monaten Januar bis Juli 2024? Um welche Zeiträume handelt es sich?

Antwort der Arbeitsagentur: Hierzu liegen uns leider keine Statistikdaten vor.

Kommentar: Will man nicht oder kann man nicht? Wer könnte im digitalen Zeitalter so eine Statistik erheben? Die Arbeitsämter vor Ort oder die entsprechenden Regionaldirektionen? In jedem Fall gilt: Man muss es wollen und eine Idee davon bekommen, mit welchem Ziel man diese Statistik erstellt.

Frage: Werden die Leistungen in dieser Zeit weiterbezahlt?

Antwort der Arbeitsagentur: Grundsätzlich gilt: Wer Bürgergeld bezieht, darf insgesamt höchstens 3 Wochen pro Kalenderjahr nicht erreichbar sein. In diesem Zeitraum werden die Leistungen weiterhin bezahlt. Die Abwesenheit muss jedoch vorher angezeigt und genehmigt werden. Wer ohne Zustimmung des Jobcenters nicht erreichbar ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/pflichten-verstehen-und-beachten/abwesenheit-erreichbarkeit

Kommentar: Auch Ukrainer dürfen demnach maximal 3 Wochen im Jahr in die Ukraine fahren, wenn sie weiter durchgängig ihr Bürgergeld kassieren wollen. Dass sie überhaupt in die Ukraine reisen dürfen, liegt unter anderem daran, dass sie nicht als Asylanten in Deutschland sind, sondern direkt ins Bürgergeld einreisten.

Beispielsweise der Landkreis Dachau schreibt dazu:

„Ukrainische Flüchtlinge, die einen Aufenthaltstitel haben, können jederzeit in die Ukraine zurück reisen um z. B. Verwandte zu besuchen oder sich um ihre dortigen Anliegen zu kümmern. Allerdings muss dies im Falle von Sozialleistungsbezug dem Sozialamt gemeldet werden. Für Flüchtlinge, die sich länger als sechs Monate nicht in Deutschland aufhalten, erlischt die Aufenthaltserlaubnis.“

Frage: Wie oft werden Ukrainer (Leistungsempfänger) durchschnittlich aufgefordert physisch im Jobcenter zu erscheinen?

Antwort der Arbeitsagentur: Die Ukrainerinnen und Ukrainer werden in der Regel alle 6 Wochen eingeladen.

Kommentar: Die Bundesarbeitsagentur erklärt demnach, dass jeder der 532.000 erwerbsfähig gemeldeten Ukrainern alles 6 Wochen in einem für ihn zuständigen Jobcenter erscheint. Mathematisch sind das 8,6 Termine im Jahr. In Summe sind das für die Genannten 4,6 Millionen Termine im Jahr. Dauert jeder Termin lediglich 15 Minuten, dann sind das 1,52 Millionen Arbeitsstunden von Mitarbeitern der Arbeitsagenturen, die pro Jahr allein dafür benötigt werden, nur die erwerbsfähig gemeldeten Ukrainer mindestens auf ihre Anwesenheit hin zu überprüfen.

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Frage: Wie oft wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, was sind die Sanktionen?

Antwort der Arbeitsagentur: Grundsätzlich kann das Bürgergeld bei einem Melde- bzw. Terminversäumnis (ohne Nachweis eines wichtigen Grundes) in Höhe von 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfes gemindert werden. Wir haben keine statistischen Daten dazu, wie oft Termine im Jobcentern von Ukrainerinnen und Ukrainer nicht wahrgenommen werden. Wir können Leistungsminderungen insgesamt ausweisen, hier kann es sich aber auch um andere Gründe handeln. Ich füge Ihnen dazu eine Auswertung bei. Daten liegen bis März 2024 vor. Die Quote liegt bei 0,1 Prozent für alle Arten von Gründen. Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis berichten von einer guten Termintreue der Ukrainerinnen und Ukrainer.

Kommentar: Zusammengefasst drohen also bei Nichterscheinen Sanktionen von 10 Prozent auf das Bürgergeld (Mehrbedarfe, Mieten usw. sind davon nicht betroffen). Aber wie oft das passiert, weiß die Arbeitsagentur nicht. Also kann sie auch nicht kalkulieren, wie viele Mitarbeiter wirklich benötigt werden.

Hier ist noch zu prüfen, in wie weit das einem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht, wenn deutschen Bürgergeldempfängern offenbar bis zu 30 Prozent der Leistungen bei Versäumnissen gekürzt werden können. Seit Ende März 2024 können sogar Totalsanktionen ausgesprochen werden, „wenn zweimal innerhalb von zwölf Monaten ein als zumutbar eingestuftes Jobangebot abgelehnt wird.“

Tatsächlich werden solche Sanktionen bei Ukrainern so gut wie nie ausgesprochen (0,1 Prozent). Schaut man sich alle Bürgergeldempfänger an, dann liegt diese Quote bei 2,6 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die sanktioniert werden. Demnach werden Bürgergeldempfänger, wenn sie keine Ukrainer sind, fasst dreißig Mal so häufig sanktioniert.

Frage: Was ist die Erfolgsbilanz bei der Arbeitsvermittlung für Ukrainer?

Antwort der Arbeitsagentur: Eine Bilanz wird hier im Kontext des sog. „Job-Turbo“ im Herbst vom BMAS gezogen. Aktuell sehen wir, trotz der konjunkturell schwierigen Rahmenbedingungen, eine positive Entwicklung bei der Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen. Diese ist umso erfreulicher, da die allgemeine Lage am Arbeitsmarkt schwieriger geworden ist. Bezogen auf Geflüchtete insgesamt sind 935.600 Menschen aus den Asylherkunftsländern und der Ukraine aktuell in Beschäftigung. Bei den Ukrainerinnen und Ukrainer sehen wir gegenüber Februar 2022 (Beginn des Krieges) einen Aufwuchs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung um 142.000 auf knapp 200.000 und bei den Minijobs um 42.000 auf 50.000.

Kommentar: Diesen 935.600 Geflüchteten in Arbeit steht folgende Gesamtzahl gegenüber:

„Ende 2023 (waren) insgesamt 13 895 865 ausländische Personen und 3 173 135 Schutzsuchende mit Wohnort in Deutschland im Ausländerzentralregister registriert.“

Dazu muss man wissen, dass, was hier als Beschäftigung statistisch gezählt wird, keineswegs eine Vollbeschäftigung sein muss. Es reichen mitunter wenige Stunden im Monat, um statistisch als „Beschäftigter“ gezählt zu werden.

Frage: Wie hoch ist der Prozentsatz der in Arbeit vermittelbaren Ukrainer unter den Ukrainern insgesamt?

Antwort der Arbeitsagentur: Stand Juli 2024 sind rd. 532.000 erwerbsfähige Ukrainerinnen und Ukrainer gemeldet. Diese stehen jedoch nicht alle unmittelbar dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Aufgrund von Sprach- und Integrationskursen, Ausbildung/ Schule oder auch Pflege- und Betreuungspflichten stehen rd. 210.000 Personen zur Vermittlung in Arbeit zur Verfügung. Dies entspricht rd. 39 % (bezogen auf die rd. 532.000).

Frage: Wie hoch ist der Prozentsatz der arbeitenden Ukrainer?

Antwort der Arbeitsagentur: Die Beschäftigungsquote von ukrainischen Staatsangehörigen lag zuletzt bei 28,2 Prozent. Da aber nach wie vor Menschen aus der Ukraine nach Deutschland flüchten, sagt die Quote wenig über die Integrationserfolge der Personen aus, die beispielsweise 2022 nach Deutschland zugezogen sind.

Fazit: Hierzu muss man wissen, dass die Ukrainer 2024 längst nicht mehr zu den Spitzengruppen der Zuwanderer nach Deutschland zählen. Dem Verweis der Sprecherin der Agentur kann es hier kaum gelingen, die enttäuschende Quote zu relativieren. Zumal hier die Definition von „Beschäftigung“ noch gar nicht hinreichend gewürdigt wurde.

Etwa 75 Prozent der Bürgergeldempfänger aus der Ukraine sind nicht in Deutschland beschäftigt. Und wie es aussieht, sind viele Empfänger nicht einmal in Deutschland ansässig.

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