Vertreten wurden die Truppenangehörigen durch ein Anwaltsteam, unter ihnen die in coronakritischen Kreisen hinlänglich bekannte Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner. Als Zeugen waren für die Klägerseite unter anderem Prof. Sucharit Bhakdi, der Datenanalyst Tom Lausen und der Pathologe Prof. Arne Burkhardt geladen.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in diesem Prozess wird nicht nur für den Umgang der Bundeswehr mit ihren Mitarbeitern hinsichtlich der Impffrage von entscheidender Bedeutung sein. Nein, es wird auch eine Signalwirkung in Bezug auf die Impfpflicht im Gesundheitswesen haben.
Das #TeamWallasch entsandte zu diesem Termin eine Reporterin, die direkt aus dem Verhandlungssaal Bericht erstattete.
Ein paar Zahlen vorweg: Bei der Bundeswehr gab es kumuliert von März 2020 bis Ende April 2022 knapp 60.000 Coronafälle (positiver Test). Am 29.4. 2022 waren tagesaktuell 6.950 Soldaten coronapositiv. Das ist bei 180.000 Soldaten eine ziemlich hohe Inzidenz, circa fünf Mal höher als in der Bevölkerung. Und das bei einer höheren Impfquote in der Truppe (94 Prozent) als in der Gesamtbevölkerung.
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Gerade mal zwei Soldaten sind bei der Bundeswehr in zwei Jahren Pandemie mit oder an Corona gestorben. Und das, obwohl es zur DNA des Militärs gehört, sich häufig in verdichteten Gruppen zu bewegen.
47 Fälle von Impfnebenwirkungen wurden bisher von der Bundeswehr an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet. Darunter 5 x Myokarditis, mehrere Thrombosen, Hauterkrankungen, Allergieausbrüche usw. Medizin-Statistiker sprechen allgemein von einer Dunkelziffer im Bereich von Faktor 4 bis 10. Warum sollte es bei der Bundeswehr anderes sein?
Ein Soldat, über 50 Jahre alt, ist im zeitlichen Zusammenhang mit der Coronaimpfung nach Vorhofflimmern gestorben.
Die Bundeswehr-Anwälte und -Ärzte, die nach Aussage unserer Reporterin insgesamt sehr unbeholfen und schlecht vorbereitet wirkten, wichen während der Verhandlung keinen Millimeter von ihrer Meinung ab, dass nur die angeblich supereffektive Impfung die Infektionszahlen reduzieren könne.
Auf die Frage der Klägerseite, wie viele Corona-Fälle es 2020, 2021 und in 2022 gegeben habe, idealerweise aufgeschlüsselt nach vor der Impfung und seit der Durchimpfung, konnte die Bundeswehrseite keine Auskunft geben.
Einer der befragten Bundeswehr-Ärzte stellte fest, dass man bei leichteren Komplikationsfällen nach Corona-Impfung von einem zeitlichen Meldeverzug gegenüber dem PEI von bis zu zwei Jahren ausgehe. Die 47 schweren Fälle (s.o.) haben man aber sofort dort angezeigt.
Datenanalyst Tom Lausen referierte anschließend über die Daten der deutschen Betriebskrankenkassen von 10 Millionen Versicherten zu Impfnebenwirkungen. Diese seien im Jahr 2021 überproportional angestiegen. Das belegten, so der Analyst, die von ihm gesichteten Zahlen.
Im letzten Jahr sei gegenüber dem Vorjahr 4,2 Mal mehr geimpft worden, es hätte 16 Mal mehr gemeldete schwere Nebenwirkungen gegeben und laut Krankenhausberechnungen 282 Todesfälle. Lausens Schlussfolgerung daraus: Die Bundeswehrdaten sind untererfasst.
Lausen weiter: Von Januar bis August 2021 gab es 383.000 Arbeitsunfähigkeitstage wegen Impfnebenwirkungen im Wesentlichen durch COVID-19-Impfstoffe. Im gleichen Zeitraum 373.000 Arbeitsunfähigkeitstage wegen Coronaerkrankungen.
Nach Tom Lausen kam ebenfalls für die Klägerseite Prof. Sucharit Bhakdi zu Wort.
Er habe im Studium gelernt, was der Nürnberger Kodex ist. Medizin-Versuche müssen danach immer freiwillig sein. Bei schädlichen Wirkungen ist ein Abbruch zwingend erforderlich.
Prof. Bhakdi erklärte das Wesen einer sinnvollen, weil schützenden Impfung. Die Covid-Impfung erfülle diese Anforderungen nicht. Er schilderte, wie Pfizer in der Zulassungsstudie getrickst habe. PCR-Positive in der ungeimpften Kontrollgruppe würden als "Kranke" geführt. Außerdem wären bei 20.000 Geimpften in der Zulassungsstudie keinerlei Nebenwirkungen festgestellt worden. Prof. Bhakdi hält das für gefälscht.
Es sei bekannt, dass der Mensch natürliche Immunzellen habe, die ihn gegen das Coronavirus schützen.
"Zwei Menschen wussten das zu diesem Zeitpunkt in Deutschland und jetzt sitzen wir beide hier nebeneinander", sagte Prof. Bhakdi und wandte sich dabei direkt an den ebenfalls anwesenden Bundeswehr-Infektiologen Privatdozent Dr. Roman Wölfel, der genau dies in einem Interview vor wenigen Monaten gesagt habe.
Prof. Bhakdi erklärte in seiner Befragung, dass eine ganz neue Studie aus der Berliner Charité, an der Prof. Drosten mitgewirkt hat und die im international renommierten The Lancet publiziert wurde, die Wirkungslosigkeit der Covid-Impfung gegen Corona aufzeigen würde.
Das unterstützt das schon seit Ende 2020 bekannte Fazit von Prof. Bhakdi: Die unter anderem von BioNTech/Pfizer produzierten und dann an Abermillionen Menschen injizierten Stoffe dürfen nicht als Impfung bezeichnet werden, weil sie keine Wirkung gegen Corona, dafür aber schädliche Nebenwirkungen haben. Ihr Nutzen ist danach gleich null. Die mit ihrer Verabreichung einhergehenden Risiken dafür unendlich.
Aus Prof. Bhakdis Sicht werden die Menschen mit diesen unerprobten Stoffen vergiftet. Autoimmunerkrankungen in noch nie dagewesener Zahl werden die Folge sein, sogenannte Killerlymphozyten drohen verschiedene Körperorgane der „Geimpften“ zu zerstören.
Der Appell des Wissenschaftlers richtet sich klar und direkt an die Bundeswehrvertreter: Sie könnten dem Land einen großen Dienst erweisen, indem sie die Impfpflicht in der Bundeswehr fallen ließen, so Prof. Bhakdi. „Die Corona-Impfung ist ein Kardinalverbrechen gegen die Menschheit“,
Im Anschluss sollte der Pathologe Prof. Arne Burkhardt sprechen, der bei 80 Prozent der von ihm Obduzierten die Corona-Impfung als todesursächlich diagnostiziert hat.
Über den Ausgang des Prozesses werden wir Sie an dieser Stelle zeitnah informieren.
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Kommentar von Torsten Ziesche
Vielen Dank für diesen klaren und informativen Beitrag. Journalismus pur. Möge das Gericht sich seiner Verantwortung nur der Wahrheit - und nicht dem Staat - zu dienen, erinnern.
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Kommentar von W.Constantin
Das Fundament des gesamten Konstrukt ist der PCR Test. Ohne ihm gäbe keine Inzidenz Werte, gäbe nur Patienten mit Symptomen und diese würden zum Arzt gehen und sich behandelt lassen.
Der PCR Test ist nachgewiesen das falsche Werkzeug und liegt zugrunde kein echtes Virus sondern ein mit einem Computer Program konstruierter Virus.
Ohne dieser Grundstein - PCR Test - ist die ganze Debatte sinnlos.
Das sollten die Richter erkennen und würdigen. Es kann nur ein Urteil gäben:
KEINE IMPFPFLICHT allgemein!
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Kommentar von V. Fumare
Wer eine Bevölkerung mit einem zweistelligen Prozentsatz an zukünftigen Invaliden für übertrieben hält, wird sich schon demnächst gewaltig wundern. Nach allem, was jetzt schon an fatalen Wirkungen der Impfung offenkundig ist (wobei das nur die kurzfristigen Folgen sind), kann man sagen: Contergan wird man vergleichsweise noch als laues Lüftchen ansehen. Und alles weitere Augenzuhalten wird uns jetzt genau gar nichts nützen.
Empfehlenswerte, kompakte Zusammenfassung der Schadwirkungen der Corona-Impfung: https://www.achgut.com/artikel/mrna_impfstoffe_die_katastrophalen_folgen_werden_sichtbar
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Kommentar von Mario Unterwegs
Korrektur, es sind ca. 2.200.000 aktive Fälle bundesweit.
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Kommentar von Andreas Gloger
Es würde mich wundern, wenn das Bundesverwaltungsgericht gegen die Impfung entscheidet. Dafür ist der Sumpf zu tief. Aber wer weiß, vielleicht gibt es ja dennoch eine Überraschung.
Bin sehr gespannt auf die Begründung des Urteils. Bitte dranbleiben. Danke!
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Kommentar von Mario Unterwegs
Ich war leider nicht bis zum Schluss da.
Das mit der hohen Inzidenz bei der Bundeswehr war ein Missverständniss.
Diese 6950 sind die aktiven Fälle. Zum Vergleich bundesweit haben wir bei einer Inzidenz von um die 600 etwa 100000 aktive Fälle. Mit aussagekräftigen Zahlen konnte die BMW-Seite nicht aufwarten. Im Prinzip wie das RKI.
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Kommentar von Stefan Meschkank
Danke für den Zwischenbericht.