Vorbemerkung: Die folgende E-Mail erreichte Alexander-Wallasch.de am Vormittag. An den geschilderten Fall des ermordeten Mädchens werden sich viele erinnern. Auch die Lehrerin stand im Fokus der Berichterstattung. Sie kommt hier zu Wort, ohne das Alexander-Wallasch.de einzelne Inhalte oder Aussagen ihres Briefes auf den tatsächlichen Sachverhalt hin genauer geprüft hat. Es besteht allerdings auch kein konkreter Anlass, die Aussage der Lehrerin im Kern anzuzweifeln.
Mein Name ist Myriam K., ich bin eine liebende Mutter, eine kritisch denkende Staatsbürgerin, eine Lehrerin mit Herz und eine gewissenhafte Beamtin. Seit Jahren beobachte ich mit großer Sorge viele gefährliche politische Entwicklungen in unserem Land und da ich davon ausgegangen bin, dass wir in einem freien Land leben, in dem man seine Meinung öffentlich kundtun darf, habe ich mich der Meinungsfreiheit bedient, weil in dieser Meinungsfreiheit der Kern der politischen Freiheit liegt und damit die freiheitlich demokratische Grundordnung darstellt.
Als in meiner Nachbarstadt Kandel am 27. Dezember 2017 ein 15-jähriges Mädchen in einer Drogerie von ihrem Ex-Freund, einem abgelehnten afghanischen Asylbewerber, durch einen Messerangriff getötet wurde, war ich entsetzt. Genauso entsetzt war ich über die Reaktion des dortigen Bürgermeisters, der sich mehr Sorgen um eine angebliche Ausländerfeindlichkeit machte als um das getötete Mädchen.
Sein Verhalten machte mich so wütend, dass ich ein Zeichen setzen wollte und mich für eine Plakataktion entschloss.
Viele Menschen wurden darauf im Internet aufmerksam und schlossen sich meinem Protest an. Es entstanden daraus große Demonstrationen mit mehreren tausenden Teilnehmern in Kandel. Aus meiner Einzelaktion folgte eine großflächige Reaktion … „Kandel ist überall – Frauenbündnis Kandel – Myriam die Stimme von Kandel“
Als Lehrerin war ich in verschiedenen Bundesländern und Städten tätig gewesen mit durchaus positiven Resonanzen seitens des Dienstherren. Es gab nie Beschwerden über mich, beim Großteil der Schüler und Eltern war ich sehr beliebt. Alle Schulen, Kollegen, Schüler und auch Eltern waren immer sehr zufrieden mit mir. Es gab nie Beschwerden über mich, im Gegenteil, ich wurde oft gelobt und von den Schülern geliebt.
Als ich im Jahr 2020 in meine Heimatstadt versetzt wurde, ging allerdings eine regelrechte Hetzkampagne der dortigen linken Aktivisten gegen mich los wegen meinem oben genannten politischen Engagement und meinen weiteren kritischen Äußerungen während der Corona Zeit, zum Beispiel habe ich in den sozialen Medien veröffentlicht, dass Maskenzwang für Kinder für mich ein Verbrechen ist. Zudem bin ich seit 2013 AfD Mitglied und war vor Jahren in Landau AfD-Stadträtin, bis ich wegen gewalttätigen Drohungen mein Amt niedergelegt habe.
Ich wurde aufgrund der Hetzkampagne in 2020 vom Unterricht entfernt und die Behörde hat (vielleicht auch auf Druck der Presse?) ein Disziplinarverfahren gegen mich eingeleitet. Im letzten Jahr fand ein Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht in Trier statt. Das Urteil von Trier ist meiner Meinung nach, und nach Meinung einiger Juristen, eindeutig politisch motiviert: „Entlassen wegen falscher Meinung!“
Gegen dieses Urteil legte ich Berufung ein. Schließlich habe ich mir nichts vorzuwerfen, keine Straftaten, keine Dienstvergehen, NICHTS! Ich soll entfernt werden wegen meiner privaten Meinung, die ich außerhalb meines Berufes öffentlich geäußert habe.
Nun findet ein öffentliches Gerichtsverfahren (OVG) zur mündlichen Verhandlung am Mittwoch, den 5. Juni 2024, um 10:00 Uhr, im Sitzungssaal E009, vor das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz, statt.
(Aktenzeichen: 3 A 10684/23.OVG)
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Die Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut und ich bin bereit, dafür alle Gerichtswege zu beschreiten: Sollte ich beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz keine Gerechtigkeit erfahren, so werde ich weiter gehen zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig, danach gibt es noch den Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und zuletzt folgt der Europäische Gerichtshof.
Mein Juristenteam ist der Meinung, dass das Urteil vom VG in Trier in 2023 im Kern auf einem völligen Verkennen des Grundrechts der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG und auch dem Art. 10 EMRK (EU-Recht) beruht, denn diese rechtlich verankerte Meinungsfreiheit steht jedem Menschen zu, auch einem Beamten bei außerdienstlicher politischer Tätigkeit. Die hier zu beurteilende Entfernung aus dem Dienst (Beamtenverhältnis) durch Gerichtsurteil als Disziplinarstrafe wegen außerdienstlicher, strafloser Meinungsäußerungen ist unzweifelhaft ein derartiger Eingriff in den Schutzbereich des Art.10 I EMRK.
Diese Grundsätze gelten für alle Menschen, auch für Beamte. Ein Staat kann zwar rechtmäßigerweise seinen Beamten aufgrund ihres Status eine Pflicht zur Zurückhaltung auferlegen, doch sind Beamte Individuen und kommen so in den Schutz des Art.10 EMRK (EGMR NJW 1996,375/377). Bei der vorgesehenen „Notwendigkeitsprüfung“ gibt Art.10 II EMRK einen gewissen Beurteilungsspielraum. Bei Meinungsäußerungen mit politischem Inhalt lässt Art.10 II EMRK indes kaum Platz für Beschränkungen (EGMR NJW 2015, 1501). Denn das Recht auf freie Meinungsäußerung stellt eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft dar und ist einer der Grundvoraussetzungen für ihre Fortentwicklung und für die Selbstverwirklichung eines jeden.
Der Prozess ist öffentlich und jeder interessierte Pressevertreter und auch Bürger kann daran teilnehmen.
Herzliche Freiheitsgrüße
Myriam K.
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Kommentar von Lehrer
Ich wurde ebenfalls vom Linksregime in Mainz aus dem Beamtenstatus als Lehrer geworfen. Die "Argumentation", wenn man das sinnlose Gestammel des Trierer Richters G. in seiner Urteilsbegründung so nennen mag, war sehr ähnlich zu der, mit der gegen die Kollegin K. zu Felde gezogen wurde: "Schwerwiegende Verletzung der Grundpflichten des Beamten", "Neutralitätspflicht in besonderem Maße verletzt", "Verhöhnung von Volksvertretern", "Keine Gewähr für die Verfassungstreue". etc. etc.
Meine "Verfehlung" war übrigens, dass ich die irrsinnigen "Corona"-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen (insbesondere jener in RLP) öffentlich kritisiert habe. Die Herrschaften mögen es offenkundig nicht, wenn man sie verbal mit Sachargumenten angreift. Da wird dann das Dienst"recht" gegen den missliebigen Beamten mal eben zu Letztschlagswaffe. Voraussetzung ist natürlich, dass die Justizvasallen entsprechend mitspielen. Was aber offenkundig der Fall ist. Man erkennt dabei immer wieder: Existenzvernichtung (oder der untaugliche Versuch derselben) wird von Linken immer noch sehr gerne genutzt.
Hat aber in meinem Fall nicht funktioniert. Es gibt nämlich genug Beschäftigungsmöglichkeiten an Privatschulen außerhalb des Staatsdienstes. Ich hatte zum Zeitpunkt dieser Justizposse nämlich bereits einen Anschlussvertrag in der Tasche und diesen Staatsvasallen am VG Trier ziemlich deutlich gesagt, was meine Position ist. OK, die Pension ist futsch, aber egal...
Ich bin heute sehr glücklich, dass ich heute für meine Leistung als Pädagoge bezahlt werde und nicht für meine (überdies niemals vorhanden gewesene) Folgsamkeit dem kaputten Linksstaat gegenüber "alimentiert" werde. Es fühlt sich einfach besser an.
Der Kollegin drücke ich die Daumen, dass sie das Regime in Mainz in die Knie zwingt. Und wenn das nicht gelingen sollte: Lehrer aller Schularten werden händeringend auch außerhalb des Staatsschul(un)wesens dringend gesucht.
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Kommentar von .TS.
Wünsche der Dame viel Erfolg, eine starke Unterstützerschar welche ihr den Rücken freihält und einen restlos gefüllten Gerichtssaal.
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Kommentar von Wilhelm Hacketau
Ich bin selbst seit über 25 Jahren Beamter und konnte mir bislang nicht ansatzweise vorstellen, zu welchen Niederträchtigkeiten dieser Linksstaat mit seinen ehrlosen Erfüllungsgehilfen im Stande ist. Jeder Richter, der sich einen kleinen Tropfen Berufsehre bewahrt hat, wird sofort erkennen, dass die Vorwürfe eine Farce sind. Denn das genaue Gegenteil ist der Fall : Frau K hat lediglich das getan, wozu sie auch durch Ihren Amtseid, den übrigens jeder deutsche Beamte ablegen muss, verpflichet ist, nämlich sich aktiv für Recht und Freiheit einzusetzen ! Das vorinstanzliche Urteil ist daher aufzuheben, Frau K ist zu rehabilitieren und rückwirkend zu befördern. Ich wünsche ihr bei Ihrem Gang durch die Instanzen viel Mut und einen langen Atem. Auf die Hilfe ihrer Unterstützer kann sie sicher zählen. Höchste Zeit, dass dieses Land wieder vom Kopf auf die Füße gestellt wird !
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Kommentar von Neli Heiliger
Korrektur : Nun findet ein öffentliches Gerichtsverfahren (OVG) zur mündlichen Verhandlung am Mittwoch, den 5. Juni 2024, um 10:00 Uhr, im Sitzungssaal E009, vor das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz, statt.
(Aktenzeichen: 3 A 10684/23.OVG)
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Kommentar von Neli Heiliger
Mit dem bitterbösen Berufsverbot machte man sie mundtot…
Myriam Kern ist engagierte Kinderschützerin, ich bin mit ihr zum Mahnwache bei vielen Kindesmissbrauch Prozesse gestanden…
Solidarität mit Medienopfer und Kinderschützerin Myriam Kern. Angemeldete Mahnwache für 05.06.2024 Deinhatdpassage 1, 56068 Koblenz ab 9:00
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Kommentar von Frank Steinwender
Moin' Wallsch!
Bei meinem ersten Kommentar hier bei Ihnen haben Sie sich auf den Schlips getreten gefühlt, aber jetzt möchte ich Ihnen mal echt Respekt zollen, daß Sie hier auf Ihrem Portal dieser tapferen Frau ein Forum bieten!
Über den speziellen bechriebenen Fall kann ich mir kein Urteil erlauben, aber ich kenne einige Eltern schulpflichtiger Kinder und ein paar Lehrer (soweohl von der kritischen, als auch von der gruseligen Sorte) und deshalb, kann ich Ihnen nur beipflichten, daß es keinen Grund gibt die Ausführungen der Lehrerin anzuzweifeln.
Gruß FSt
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Kommentar von Alfonso Kerner
Demokratie ist eine Herrschaftsform bei die Bürger so eingelullt werden, dass sie glauben sie hätten irgendwelche Mitspracherechte, dabei bestimmen auch hier nur wenige Personen darüber, was zu geschehen hat.
Die Justiz ist stets festes Bestandteil des jeweiligen politischen Systems, sie ist also eine Abteilung in der gleichen Firma. Deshalb ist es doch ganz logisch, dass sich die Richter so verhalten, wie sie es tun.
Der Kundenservice in einem großen Unternehmen der Wirtschaft steht doch auch nicht auf der Seite der Kunden sondern vertritt die Interessen der Unternehmensführung.
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Kommentar von Enthor Grundbacken
Viel Erfolg! Gott sei mit Ihnen!
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Kommentar von Matthias P.
Korrektur:
neben einigen kleinen anderen Fehlern habe ich ein Wort vergessen, wodurch der Satz unverständlich wird:
In der 5. Zeile des 2. Absatzes muss es heißen: "Nichteinschreiten GEGEN linksradikale Lehrer"
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Kommentar von Matthias P.
Laut Presseberichten soll die Lehrerin Kollegen zur "Befehlsverweigerung" aufgerufen haben, indem sie ihnen erzählt habe, diese dürften "illegale, rechtswidrige Anweisungen nicht ausführen", was wohl nicht zutreffend ist, denn der Beamte unterliegt der Remonstrationspflicht. Ansonsten bin ich auch der Ansicht, dass ein Beamter trotz beamtenrechtlicher Mäßigungspflicht, in sachlicher Form seine (verfassungskonforme) Meinung öffentlich muss sagen dürfen, allerdings soll die Lehrerin es wohl auch (ebenfalls nach Presseberichten) an dieser Sachlichkeit vermissen lassen haben.
Man kann diesen Fall von außen nicht beurteilen, weil unbekannt ist, was sie denn nun überhaupt gesagt hat. Es entsteht aber der Eindruck, auch bei mir, dass mit zweierlei Maß gegen Beamte vorgegangen wird: Sollten radikale, typisch "linke" Inhalte, selbst im Unterricht, verbreitet werden, geschieht oft gar nichts, bei Verbreitung der Gegenmeinung schon. Leider kann man sich gegen ein Nichteinschreiten linksradikaler Lehrer nicht oder nur sehr schwer wehren: Man müsste ja vor Gericht geantragen, unter diesen Umständen nicht verpflichtet zu sein, den Unterricht zu besuchen. Ein Unternehmen mit geringen Erfolgsaussichten bei vollem Kostenrisiko mit dem zusätzlichen Risiko, hinterher einen schlechten Stand in der Schule zu haben.
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Kommentar von E T
*Meinungsfreiheit*
Die Frage ist, warum alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Berufsverbote gegen AfD Mitglieder durzusetzen. Das hat Schmidt-Denter in einer umfangreichen Identitätsstudie ermittelt.
*U. Schmidt-Denter: Die Deutschen und Ihre Migranten, Ergebnisse der Europäischen Identitätsstudie*
Schmidt-Denter kommt zum Ergebnis, dass die Deutschen in ihrer Mehrheit kein positives Nationalbewusstsein haben. Es fehlt Ihnen die Empathie zur eigenen Bevölkerung. Mit demokratischen Mitteln finden sie deshalb keine Mehrheiten mehr. Apelle an ihr demokratisches Gewissen helfen da nicht. Es fehlt die Fähigkeit zur Demokratie.
Schmidt-Denter kommt allerdings auch zu dem Ergebnis, dass Unpatrioten ein geringes Selbstbewusstsein haben anfällig für psychische Erkrankungen sind. Wenn es gelingt dieses zum Thema zu machen, könnte man die Unpatrioten spalten.
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Kommentar von A. L.
Leider ist Trier für uns viel zu weit, um aktiv am Gerichtsgeschehen teilzunehmen, aber ich wünsche Miriam K. alles Gute. Danke für ihr Durchhaltevermögen.
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Kommentar von Marcel Best
Ich meide Kandel möglichst, seit die Stadt nach diesem Mord bunt wurde. Es ist nicht weit von hier und ich kannte dort einige Leute. auch Zeugen. Ja, der Boden in dem Markt war nach der Tat bunt. Sehr bunt sogar. Ich möchte den Leuten nicht begegnen, die dem Täter so viel Sorge entgegen brachten. Der Lehrerin drück ich die Daumen, ich bin ihr wohl mal begegnet. Alles Gute!
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Kommentar von Paul Mittelsdorf
Unter dem Strich: Setzt man sich für das Recht auf körperliche Unversehrtheit und demonstriert gegen das Töten von Kindern, verliert man in diesem Land seine Arbeit. Diese Gesellschaft ist moralisch am Boden und noch weiter unten. Umso tapferer sind diejenigen, die ihren Anstand bewahren.
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Kommentar von Akimo
Richter sind jetzt Systemschergen