DPolG-Boss Teggatz will mit Scholz sprechen: Bundespolizei braucht endlich Rechtsgrundlage

Brandbrief an den Bundeskanzler: Machen Sie die Massenmigration endlich zur Chefsache

von Alexander Wallasch (Kommentare: 6)

"Lieber Herr Scholz ..."© Quelle: Heiko Teggatz / Twitter (X), Screenshot, Bildmontage Bertolt Willison

Bundespolizei-Gewerkschaftsboss Heiko Teggatz wendet sich jetzt direkt an den Bundeskanzler. Olaf Scholz wäre gut beraten, endlich mit den Fachleuten zu sprechen.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
Lieber Herr Scholz,

Seit Monaten befindet sich die Bundesrepublik Deutschland in der schwersten Migrationskrise seit dem Jahr 2015. Bereits im Monat August war die Anzahl der in Deutschland gestellten Anträge auf Asyl auf dem höchsten Niveau seit den Jahren 2015/2016. Auch die Feststellungen der Bundespolizei an den Grenzen unserer europäischen Nachbarstaaten erreichte im Vergleich zu den Vorjahresmonaten ein Rekordhoch.

Leidtragende dieser Entwicklung sind die Länder und Kommunen, die für eine menschenwürdige Unterbringung dieser Menschen verantwortlich sind. Die Erfahrungen aus den Vorjahren belegen deutlich, dass in den nächsten Wochen und Monaten mit einem weiteren Anstieg der irregulären Migration nach Deutschland zu rechnen ist.

Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) legt fest, dass auf Binnengrenzkontrollen innerhalb der Schengenvertragsstaaten grundsätzlich zu verzichten ist. Dieses hohe Gut der europäischen Reisefreiheit gilt es zu schützen, um die Freizügigkeit innerhalb Europas zu wahren.

Unter bestimmten Voraussetzungen lässt der Schengener Grenzkodex (SGK) ausnahmsweise zu, dass Kontrollen an den Schengen Binnengrenzen für einen bestimmten Zeitraum wieder eingeführt werden. Das Bundesinnenministerium macht von dieser Ausnahme an der deutsch- österreichischen Grenze seit 2015 Gebrauch. Letztmalig wurde diese „Notifizierung“ durch Frau Ministerin Faeser im Mai 2023 für ein weiteres halbes Jahr verlängert.

Seit Monaten fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft die Einführung temporärer Grenzkontrollen auch an den Grenzen zu Polen, der Tschechischen Republik und der Schweiz. Es ist zu beobachten, dass sich die Migrationsrouten nach Deutschland über diese Länder verlagert haben oder neue Migrationsrouten über Osteuropa hinzugekommen sind. Durch diesen formellen Akt der Notifizierung dieser Grenzen würde der Status dem an der Grenze zu Österreich gleichgestellt und die Bundespolizei wäre als Grenzbehörde legitimiert, Grenzkontrollen durchzuführen.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass Grenzkontrollen oder andere Maßnahmen, die einer so genannten Ersatzkontrolle gleichkommen, an den Schengen Binnengrenzen mit europäischem Recht nicht vereinbar sind.

Jedwede polizeiliche Maßnahme, die über Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung hinausgeht, wäre rechtswidrig. Eine öffentliche Diskussion darüber, ob und in welcher Art kontrolliert wird, ob bilaterale Abkommen mit unseren europäischen Nachbarstaaten geschlossen werden oder ob die Sicherheitsbehörden hierfür ausreichend Personal zur Verfügung stellen können, halte ich derzeit für absolut entbehrlich. Über all diese Themen darf gerne diskutiert werden, wenn durch eine Notifizierung die rechtlichen Voraussetzungen für Binnengrenzkontrollen geschaffen sind.

Da sich Frau Bundesinnenministerin Faeser nach wie vor nicht überwinden konnte, die Grenzkontrollen nach Polen, zur Tschechischen Republik und zur Schweiz bei der Europäischen Kommission anzumelden, möchte ich Sie herzlich bitten, dieses Thema zur Chefsache zu erklären und von Ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen. Meine Kolleginnen und Kollegen brauchen dringend eine mit dem europäischen Recht vereinbare Rechtsgrundlage, um an unseren Grenzen nicht nur kontrollieren, sondern auch grenzpolizeilich tätig werden zu dürfen.

Sehr gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch in dieser Angelegenheit jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Teggatz

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