Die Bienenkönigin des ZDF hat Honig im Kopf

Böhmermann mit den Fingern im Honigtopf – Aber allergisch gegen Bienengift

von Alexander Wallasch (Kommentare: 11)

Ein Imker siegt vor Gericht – Der ZDF-Moderator geht in Revision© Quelle: Youtube ZDF Magazin Royal v. 03. 11. 2023 Screenshot

Jan Böhmermann machte sich über einen Dresdner Imker lustig; dieser schlage aus dem Insektensterben Kapital. Der Imker nimmt als Retourkutsche einen Böhmermann-Honig ins Programm, der TV-Moderator verklagt daraufhin den Bienenmann. Aber das Gericht gibt dem Imker Recht und Böhmermann keine Ruhe.

Kennt wer jemanden, der jemanden kennt, der Jan Böhmermanns Sendung schaut? Zuletzt war zu lesen, welche obszön hohen Honorare der TV-Unterhalter aus den Zwangsgebührentopf erhält. Nun benimmt sich je nach Charakter unterschiedlich, wer einen vollen Futternapf vor sich weiß. Jan Böhmermann verklagt einen Imker in zweiter Instanz, weil der in erster gewonnen hatte.

Hier die Vorgeschichte: Auch das renommierte Juristenportal „Beck-Aktuell“ nahm sich der Sache an und berichtete über ein Urteil des Landgerichts Dresden vom 08. Februar 2024. Jan Böhmermann hatte sich Anfang November 2023 in einer Sendung mit dem Sterben von Insekten beschäftigt und sich dabei über einen sächsischen Imker und dessen Image- und Produktwerbung lustig gemacht. Der Imker nutzt seine Chance und tat es dem Spötter gleich: Pieks, war eine Honigsorte mit Böhmermann-Porträt im Portfolio.

Der ZDF-Moderator hatte dem Imker exemplarisch ein „Beewashing“ vorgeworfen, er vermarkte seinen Zuchtbienenhonig quasi auf dem Rücken des Aussterben von Wildbienenarten. Böhmermann nennt es „Beewashing“ als eine Form des „Greenwashing“ – sprich der Schaffung einer positiven Wahrnehmung um drei Ecken herum für ein aktuell mit einem negativen Image behaftetes Produkt.

Was machte der Imker aus Sachsen? Er klebte bienenfleißig ein paar Böhmermann-Porträts auf seine Honiggläser mit dem Ergebnis, dass der jetzt ungefragt vor dem süßen Saft abgebildete Quatsch-Moderator auf Verbot samt einstweiliger Verfügung klagte.

Das Landgericht in Dresden (EV 3 O 2529/23t) bewertete den Schutz Böhmermanns allerdings nicht höher ein als die schutzwürdigen Belange der verspotteten Bioimkerei. Nach dem Kunsturheberrechtsgesetz dürften Bildnisse auch ohne Einwilligung des Betroffenen veröffentlicht werden, „wenn sie im Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind und berechtige Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden“, schreibt Beck-Aktuell.

Die Richterin befand, dass der Imker ein Bild von Böhmermann nutzen dürfe „als Erwiderung der satirisch aufbereiteten Veröffentlichung" seines Namens und Bildes. Böhmermann müsse Reaktionen derer in Kauf nehmen, die er verspottet. Zwar erfülle das Bildnis Böhmermanns auf den Honiggläsern auch kommerzielle Zwecke, aber es gebe gleichsam seinerseits „auf humorvolle Art eine satirische Meinungsäußerung“ wieder, befand die Richterin.

So weit, so amüsant. Hier kann man sich allenfalls kopfschüttelnd fragen, was Böhmermann geritten haben mag, deutsche Gerichte mit seinen Eitelkeiten und seiner Gier zu belästigen. Aber damit ist die Geschichte nicht zu Ende, denn Jan Böhmermann hat jetzt Revision angekündigt.

Bemerkenswert auch, dass dem ZDF-Politspaßvogel gleich die üblichen Verdächtigen zur Seite sprangen, als gäbe es nichts Wichtigeres zu berichten. Böhmermanns Netzwerke reichen weit, der Spiegel titelte also: „Fehde mit Jan Böhmermann – Imker nimmt bei Spendenkampagne mehr als 30.000 Euro ein“. Sollte hier der Eindruck entstehen, der Imker sei einfach nur geldgierig, wo er sich lediglich gegen ausufernde Prozesskosten wappnen wollte? Denn Geld wird er brauchen, wenn der geschlagene Böhmermann sich nicht geschlagen gibt und in die nächste Runde geht.

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Aber offenbar ist auch die Böhmermann-Gemeinde nicht unendlich belastbar, was die Großmannssucht ihres Helden angeht. Das ZDF zog bereits den Schwanz ein, behauptete, ihr teuerstes Pferd im Stall mache da sein eigenes Ding und lies verbreiten: „Das ZDF ist in keiner Weise an diesem Rechtsstreit beteiligt“. Inhaltlich ist das natürlich ein ziemlicher Klamauk, denn der Rechtstreit nahm nun Mal seinen Anfang in einer ZDF-Sendung. Der Tagesspiegel befand: Das ZDF habe durchaus und ursächlich etwas damit zu tun.

Aber damit nicht genug, die Zeitung fällte ein eindeutiges Urteil:

„Allerdings verblüfft die Ansage aus Mainz nicht. Wenn es Ärger um und mit Böhmermann gibt, steckt der Sender seinen Kopf in den Sand. Nie wird Verantwortung für das übernommen, was in der Sendung passiert. Ob dem ZDF klar ist, dass diese Haltung nicht durchzuhalten sein wird?“

Ja, es wird einsamer um Böhmermann. Erst klemmt der Arbeitgeber, dann eine Reihe von ihm gewogenen linken Zeitungen und zuletzt auch noch der vergessene Stefan Niggemeier mit seinem Portal „Übermedien“, der jetzt aus der Versenkung auftauchte, um sich ausgerechnet an einem ideologisch engen Weggefährten sauber zu machen. Niggemeier twittert:

„Ich finde es erbärmlich, wie @JanBoehm anderen Satire verbieten will. Und das @ZDF macht sich ‘nen schlanken Fuß.“

Aber auch der Pressespiegel zur Causa Honigmann liest sich verheerend für Böhmermann. Er hat in seiner etablierten Blase den Nadelstich an der falschen Stelle angesetzt und es hat „Peng“ gemacht.

Der Vierte Senat des Oberlandesgerichts Dresden (OLG) soll sich weiter mit dem Bienenstreit befassen, weil Böhmermann es so will. Seine Anwälte haben Berufung gegen das erste Urteil des Landgerichts eingelegt. Aber was soll das alles? Ist Böhmermann ein schlechter Verlierer? Haben die Gerichte nichts anderes zu tun?

Die Bedeutung des Falles für Böhmermann selbst erschließt sich nicht auf Anhieb. Eine Idee könnte sein, dass er fürchtet, dass dieser Fall für ihn zur Zäsur werden kann. Bei der Menge an Menschen, die der Moderator regelmäßig bloßstellt oder brandmarkt, wären noch viele Honiggläser mit dem Konterfei des sinkenden Sterns bedruckbar.

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