Pressemitteilung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft
Staatsanwaltschaft erhebt Anklagen im Zusammenhang mit dem Wurf einer Handgranate auf dem Friedhof in Altbach
"Im Zusammenhang mit den seit dem 20.07.2022 vorgefallenen schweren Gewalttaten und Schussabgaben in der Region Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ende September bzw. Anfang Oktober in zwei weiteren Verfahren Anklage erhoben.
Zunächst hat die Staatsanwaltschaft gegen einen 23-jährigen iranischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des versuchten Mordes, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der gefährlichen Körperverletzung und des unerlaubten Ausübens der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe Anklage zum Landgericht Stuttgart – Schwurgericht – erhoben.
Dem 23 Jahre alten Angeschuldigten, der mutmaßlich der den Räumen Stuttgart-Zuffenhausen und Göppingen zuzuordnenden rivalisierenden Gruppe nahestehen soll, wird zur Last gelegt, am Mittag des 09.06.2023 im Rahmen einer Trauerfreier auf dem Friedhof in Altbach absichtlich zum Nachteil von Mitgliedern oder Sympathisanten der anderen Gruppe eine Handgranate gezündet und diese in Richtung des auf dem Vorplatz der Aussegnungshalle versammelten und ihm großenteils den Rücken zukehrenden Teils der Trauergemeinde geworfen zu haben, in deren Mitte sie explodieren sollte. Durch glückliche Umstände wurde der Sprengkörper abgelenkt und landete etwa 30 Meter von dem Vorplatz entfernt, wo er explodierte. Die dabei freigesetzten Stahlkugeln verletzten der mutmaßlichen vorgefassten Absicht des Angeschuldigten entsprechend mindestens 15 Trauergäste teils schwer.
Die zweite Anklage betrifft das anschließende Geschehen: Nach dem Wurf der Handgranate soll der 23jährige Angeschuldigte zu einem vor dem Friedhof auf ihn wartenden Taxi, das ihn zurück zum Bahnhof Göppingen bringen sollte, gerannt und hierbei von zahlreichen Personen der Trauergemeinde verfolgt worden sein. Noch bevor das Taxi losfahren konnte, sollen sie dieses umstellt haben.
In der Folge sollen unter anderem fünf 19 bis 21 Jahre alte Männer, davon zwei mit deutscher, zwei mit türkischer und einer mit georgischer Staatsangehörigkeit, die mutmaßlich der dem Raum Esslingen zuzuordnenden Gruppe angehören, dem 23 Jahre alten Mann noch im Taxi sitzend mehrere Faustschläge und Tritte versetzt und ihn sodann aus dem Taxi gezerrt haben. Dem auf dem Boden neben dem Fahrzeug Liegenden sollen sie mit bedingtem Tötungsvorsatz in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken entsprechend dem gemeinsamen Tatplan – auch als er bereits das Bewusstsein verloren hatte – weitere Faustschläge und Fußtritte, auch gegen den ungeschützten Kopf, zugefügt und ihn hierdurch schwer verletzt haben. Herbeigerufenen Rettungssanitätern sollen sie mit dem Tode ge-droht und diese so von Rettungsmaßnahmen abgehalten und ihre Angriffe auf den 23-Jährigen fortgesetzt haben, bis mehrere Polizeibeamte eintrafen.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen die fünf Angeschuldigten u.a. Anklage wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen versuchten Totschlags und der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung zum Landgericht Stuttgart – Jugendkammer – erhoben.
Die Angeschuldigten in beiden Verfahren befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung der Hauptverfahren und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden."
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Kommentar von Lieschen Müller
Jedem, der auch nur über einen Funken Verstand verfügt, musste bewusst gewesen sein, was passieren würde, wenn wir uns ein buntes Zuwanderer-Gemisch mit all seinen Problemen, Animositäten, Streitereien, verschrobenen Ansichten ins Land holen. Dazu wäre nicht einmal der Blick nach Schweden nötig gewesen. Aber insbesondere Merkel & Co haben es nicht nur zugelassen, dass dieser Terror in Deutschland Fuß fasst, nein, das reichte ihnen nicht, sie haben den Zustrom sogar noch gefördert. Und eine offenbar völlig enthirnte „Ampel“, allen voran Faeser, die „Beschützerin“ der Bevölkerung, setzte diese Zuwanderungsoffensive fort. Trotz abertausender „Einzelfälle“, die es seit Jahren gibt, trotzdem sie wissen, dass es sich um Wirtschaftsmigranten und kaum noch um Flüchtlinge handelt.
Dass Vorfälle, wie der oben beschriebene, die Massen an Straftaten bis hin zu eiskaltem Mord, die Vorfälle an Silvester auf der Kölner Domplatte, die Vorfälle mit dem Party-Volk in Stuttgart usw., die netten „Massen-Zusammenkünfte“ zwischen Syrern und Libanesen, die vor Begeisterung überschäumenden Silvesterfeiern und, und, und stattfinden können, haben wir Politikern zu „verdanken“, die genau diese Zustände haben wollten und wollen. Nicht zu vergessen jene linksrotgrünen Bessermenschen, die das auch noch bejubelten.
Ob die derzeitigen Beteuerungen, JETZT ABER etwas unternehmen zu wollen, jemals umgesetzt werden, glaube ich erst, wenn Zigtausende dieser hochbrisanten „Geschenke“ dorthin zurückgebracht wurden, wo sie hingehören. UND die Grenzen so gesichert werden, dass sie auch nicht mehr zurückkehren können.
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Kommentar von Schafokalypse bald
Ich sage mal so: ich für mich erkenne ein durchgängiges Prinzip darin, daß ein "Staat" Spaltung, Haß und Gewalt nicht verhindert, sondern im vollkommenen Gegenteil extrem heranzüchtet und fördert, und am Ende immer ein Geld / Bank / Schuldgeschäft, auch: Gerichtsurteil genannt, steht, an dem immer nur der Moloch dieses "Staates" hinzugewinnt und sich die Taschen füllt. Zur Erinnerung: Gerichtsbarkeit und "öffentliche Sicherheit" durch die "Polizei" sind Services (Dienste), die der Steuerzahler bezahlt, die uns allen in Rechnung gestellt werden und den Moloch nähren. Interessanter-, oder konsequenterweise fördert der Moloch niemals ähm wie hieß es noch "Eingkeit und Recht und Freiheit"? oder sagen wir, eine friedliche Gesellschaft homogener Werte. Er würde sich ja auch das gut laufende Geschäft kaputtmachen und könnte uns nichts in Rechnung stellen.
Dazu paßt das, was wir gerade über Klaus Ernst lesen konnten:
"Die Halbierung der Altersrente für amtierende Bundestagsabgeordnete wegen laufender Abgeordnetenentschädigungen ist verfassungskonform. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch entschieden (Aktenzeichen B 5 R 49/21 R). Gegen einen entsprechenden Bescheid der Deutschen Rentenversicherung hatte der Bundestagsabgeordnete Klaus Ernst (Die Linke) geklagt, dessen Altersrente in Höhe von 50 Prozent ruht, weil er als Mitglied des Deutschen Bundestages eine monatliche Abgeordnetenentschädigung erhält.
Nachdem das Sozialgericht Würzburg in erster Instanz seine Klage abgewiesen hatte, wendete sich der 68 Jahre alte Politiker mit einer sogenannten Sprungrevision direkt an das Bundessozialgericht. Ernst sieht in der Ruhensregelung im Abgeordnetengesetz einen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Eigentumsgarantie sowie gegen die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und die geschützte Freiheit des Abgeordneten."
https://web.de/magazine/panorama/gericht-halbierung-rente-abgeordnete-verfassungskonform-38778864
Herrlich dreist finde ich das schon, wie man innerhalb des system-Kartells aufs Abgreifen zielt, ohne eine Sekunde über wirkliche Gerechtigkeit nachzudenken. Wenn Räuber und Betrüger Gesetze machen würden, die auf den ersten blick 'legal' erscheinen sollen, wie würden die wohl aussehen?
Ha ha ha - Gleichbehandlungsgrundsatz, ja da bin ich auch dafür, wir sollten alle die gleiche monatliche Entschädigung wie Klaus Ernst erhalten, grundsätzlich, dann könnte man von Gleichbehandlung sprechen. Mein voller Ernst!
Was für ein Schmierentheater, alles zusammen!
Zeit für den Vorhang!