Geklagt hatten dort zwei Soldaten der Luftwaffe, die sich durch die COVID-19-Impfung als durchzuführende Basisimpfungen in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt fühlen.
Vertreten wurden die Soldaten unter anderem von der in coronakritischen Kreisen hinlänglich bekannten Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner. Als Zeugen waren für die Klägerseite keine Geringeren als Prof. Sucharit Bhakdi, Datenanalyst Tom Lausen und Pathologe Prof. Arne Burkhardt geladen.
Am kommenden Dienstag wird die Verhandlung ab 10 Uhr fortgesetzt. Und man kann sagen, die Situation hat sich in den wenigen Wochen zwischen diesen Terminen kaum verbessert, auch bei der Bundeswehr häufen sich die Inzidenzen und Krankheitsfälle.
Interessant dürfte es werden, wenn ab Dienstag auch Vertreter des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts zur Sache aussagen. Die wurden nämlich vom Bundesverwaltungsgericht dazu geladen.
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Was ist jetzt für einen Vorbericht interessant? Von Anwältin Bahner bekamen wir den Hinweis auf ein 29-seitiges Schriftstück, das sie gerade erst an das Bundesverwaltungsgericht geschickt hatte.
Unter Aktenzeichen 235/2022 sandte Bahner dem Gericht am vergangenen Freitag eine Replik zum Schriftsatz des Bundesverteidigungsministeriums (Beschwerdegegner) vom 22.5.2022, die am Dienstag mit auf dem Verhandlungstisch liegen dürfte. Mindestens einer der Bundeswehranwälte muss also recht schnell lesen, was Frau Bahner erwidert hat.
Im Schriftstück an das Gericht heißt es gleich zu Beginn, es sei ja „zwischenzeitlich hinlänglich bekannt, dass geimpfte Personen sehr wohl – oftmals sogar sehr viel schwerer – an Corona erkranken, als nicht geimpfte Personen“.
Weiter möchte Bahner wissen, ob zwei an Corona verstorbene Soldaten geimpft oder ungeimpft gestorben sind. Wenn sie ungeimpft gestorben sind, dann ist das für Bahner noch lange kein Hinweis auf eine Gefährlichkeit von COVID-19, sondern sie schreibt wörtlich:
„Es könnte nämlich sein, dass sie durch die Behandlung verstorben sind – etwa wenn sie (wie leider in vielen Kliniken üblich) künstlich beatmet worden sind, was für die Kliniken zwar eine Menge Geld einbringt, jedoch häufig ein Todesurteil für die Patienten ist.“
Befremdlich findet die Anwältin, dass es keine Informationen darüber geben soll, ob die verstorbenen Soldaten geimpft waren oder nicht. Da deren Namen nicht genannt wurden, sei auch die Idee einer ärztlichen Schweigepflicht kein überzeugendes Argument:
„Weshalb es plötzlich einer Entbindung von der Schweigepflicht bedarf, um einen weiteren – wesentlichen – Aspekt der Beurteilung der Todesursache zu erfahren, erschließt sich der Unterzeichnerin als Fachanwältin für Medizinrecht nicht.“
Bahner fragt also in durchaus auch für den Laien nachvollziehbarer Logik weiter:
„Wieso kann das Bundesverteidigungsministerium für die zwei Soldaten öffentlich bekannt geben, dass diese 'an oder mit Corona' verstorben seien, nicht jedoch den Impfstatus angeben?“
Das Fazit zu diesem Aspekt in der Replik von Beate Bahner ist eindeutig:
„Die Verweigerung dieser Angabe verfestigt bei den Prozessbevollmächtigten die Annahme, dass der Beschwerdegegner auch weiterhin konsequent versucht, etwaige Impfschäden oder gar Todesfälle – nach, aufgrund oder im Zusammenhang mit der Covid-Impfung – zurückzuhalten.“
Bahner bittet das Gericht, den Beschwerdegegner zu verpflichten, Auskunft über den Impfstatus der Soldaten zu erteilen.
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Weiter möchte die Anwältin wissen, wie lange es tatsächlich braucht, eine Impfnebenwirkung zu melden. Die Bundeswehr soll mitteilen, „wie dies rein praktisch in der Umsetzung und technisch funktioniert und welche zeitliche Dauer die Meldung einer Impfnebenwirkung tatsächlich erfordert“.
Dieses 29-seitige Schreiben hat es tatsächlich in sich. So weist Bahner darauf hin, dass es den Prozessbevollmächtigten zu Ohren gekommen sei, „dass es auch bei der Bundeswehr ähnlich kompliziert ist, Impfnebenwirkungen zu melden und dass die Bundeswehrärzte oftmals noch nicht einmal wissen, wie und wo sie melden sollen“.
Besonders irritierend: Die Anwältin will wissen, warum Impfnebenwirkungen bei der Bundeswehr „offensichtlich nicht“ an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet werden:
„Die vollständige Unterlassung von Meldungen an das Paul-Ehrlich-Institut durch die Bundeswehr lässt damit eine noch höhere Untererfassung von Impfnebenwirkungen vermuten, als dies bereits dargestellt wurde.“
Bis sie mittels neuer Fakten vom Gegenteil überzeugt werden kann, bestreitet Bahner ausdrücklich „dass es eine klare und leicht handhabbare Weisung an die Impfärzte der Bundeswehr zur Meldung von Impfnebenwirkungen gibt“.
Und die Anwältin der Soldaten beklagt, dass wichtige Zahlen nicht mitgeteilt werden: Für das Jahr 2021 sei die Angabe des Impfstatus im Zusammenhang mit den angeblichen Long-Covid-Fällen selbstverständlich zwingend. Aber nichts passiert, so Bahner:
„Diese Zahlen werden seit Wochen angefordert, die Bundeswehr hat diese bis heute nicht vorgelegt.“
Und so geht das seitenweise weiter. Diese Replik ist journalistisch kaum in allen Punkten bewertbar, dieses Papier ist ausdrücklich für das Gericht und den Beschwerdegegner gefertigt. Aber es spiegelt den scharfen Sachverstand von Beate Bahner und gibt Hinweise auf eine möglicherweise recht lässige Art des Umgangs mit den Fakten und Akten seitens der Bundeswehr.
So argumentieren die Anwälte der Bundeswehr/des Verteidigungsministeriums beispielsweise mit einer Studie, die Bahner so kommentiert:
„Wenn und soweit hier tatsächlich eine Studie durchgeführt wird, so ist bei einem hierauf spezialisierten Krankenhaus doch anzunehmen, dass von den angeblich 6.000 vom Beschwerdegegner genannten Long-Covid-Fällen bei der Bundeswehr nicht nur 33 Patienten an dieser Studie teilnehmen.“
Beate Bahner erinnert in ihrer Replik daran, dass der Beschwerdegegner behauptet hätte, „er habe ‚eigene Daten‘ aus dem Bereich der Bundeswehr, wonach Long Covid bei Ungeimpften häufiger sei als bei Geimpften“.
Aber diese Daten fehlen laut Bahner: „Genau diese Daten wurden erneut nicht vorgelegt und werden daher erneut erbeten.“
Unter Punkt 4 heißt es zu den von der Bundeswehr angegebenen tausenden Long-Covid-Fällen: „Die angeblichen 6.000 Long-Covid-Fälle erweisen sich als frecher Fake.“ Bahner hat nachgeschaut und fand nur „insgesamt 587 Fälle im Jahr 2021“.
Ohne Nachweis des Gegenteils geht die Anwältin davon aus, dass die an Long-Covid erkrankten Soldaten „allesamt mindestens einmal geimpft waren und die Symptome daher Impfnebenwirkungen sind und nicht etwa Folgeerscheinung einer vorherigen Corona-Erkrankung.“
Die Vertreter der Bundeswehr hatten vor Gericht behauptet, so Bahner, dass es 6.000 Long-Covid-Fälle bei nicht geimpften Soldaten gebe, die angeblich durch die Impfungen erheblich reduziert worden seien.
Interessant ist das vor allem deshalb, weil die Bundeswehr hier ihre Corona-Impfungen unter anderem damit begründet, dass man die Long-Covid-Fälle reduzieren wollte. Bahner rechnet nach und kommt auf „96 % aller Erkrankungsfälle bei der Bundeswehr, die nicht durch Covid, und auch nicht durch Long-Covid verursacht wurden, sondern andere Krankheitsursachen haben“. Der Effekt der Impfung kann hier demnach nur ein geringer sein, so zumindest entlang der nicht abwegigen Argumentation.
Unter 4.6 kritisiert Bahner „schamlose irreführende Modellierungen und Hochrechnungen“ des Beschwerdegegners. Dieser Absatz ist geradezu ein Trommelfeuer der Anklagen:
„Höchst unseriös ist jedoch die Hochrechnung auf 6.000 Fälle, die es nachweislich nicht gab. Wer in dieser Weise modelliert, entlarvt sich als unglaubwürdig und unwissenschaftlich. (…) Die Zahlen waren schon damals unglaubwürdig, heute erweisen sie sich als nachweislich falsch und irreführend, was vor einem höchsten Gericht schon einige Dreistigkeit verlangt. (…) Die offensichtlich falsch behauptete Zahl von 6.000 Long-Covid-Fällen hätte bezogen auf die gesamten Erkrankungsfälle in den Jahren 2020 und 2021 indessen 45 % aller Erkrankungsfälle ausgemacht und wäre daher durchaus bedenklich gewesen. Tatsächlich waren es nur 4 Prozent. (…) Der Beschwerdegegner erdreistet sich – trotz Kenntnis konkreter anderslautender Erhebungen – also gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht, eine um 1.100 Prozent höhere Erkrankungszahl an Long-Covid Patienten in der Bundeswehr zu behaupten, als tatsächlich erfasst wurden. Dies zeigt, mit welch unlauteren Methoden der Beschwerdegegner hier arbeitet, um dem Gericht und den Beschwerdeführern weis zu machen, dass Long-Covid eine ernstzunehmende Erkrankung sei, der nur mit einer Covid-Impfung begegnet werden könne.“
Und Anwältin Beate Bahner gibt dem Gericht gleich einen Wink mit, wie sie selbst auf so etwas reagieren würde, wenn sie Richterin wäre: „Die Unterzeichnerin wäre höchst erbost über solche falschen Angaben, wenn sie im Richtergremium sitzen würde.“
Im weiteren Verlauf der Replik bezieht sich Beate Bahner unter anderem auch auf Kritik der Bundeswehr an Studien und vergleicht diese mit den Studien, auf die sich der Beschwerdegegner stützt. Auch hier fällt Bahners Kritik vernichtend aus:
„Es zeigt sich jedoch auch hier, dass die Bundeswehr ganz offensichtlich in das-selbe Horn bläst wie die (zumeist von internationalen Geldgebern und Stiftungen gesponsorten) Massenmedien: nämlich der Versuch eines Verrisses jedweder ernstzunehmenden Kritik andersdenkender Wissenschaftler.“
Die Anwältin möchte weiter wissen: „Wie also erklärt der Beschwerdegegner eine Erhöhung der Infektionszahl um 2.722 Prozent seit Beginn der Pflicht der Covid-Impfung, die doch angeblich eine Schutzwirkung gegen Infektionen entfalten soll?“
Punkt 7.2 der Replik trägt die Überschrift: „Wirre Aussagen des RKI“. Und auch zu Sinn und Zweck der Impfungen macht Bahner keine Gefangenen und orientiert sich schlicht an den vorliegenden Zahlen der Pandemiejahre und stellt diese nebeneinander:
- „Im Jahr 2020 waren monatlich 263 Soldaten erkrankt, dies entspricht – bezogen auf eine hochgerechnete Zahl von 200.000 Bundeswehrsoldaten – einem Prozentsatz von 1,58 %.
- Im Jahr 2021 mit Beginn der Impfkampagne erhöhte sich die monatliche Zahl der Erkrankungen auf 841 Soldaten monatlich, mithin auf einen Prozentsatz von beachtlichen 5,42 %.
- Im Jahr 2022, bei einer Durchimpfungsquote von mindestens 94% aller Soldaten, erhöhte sich die Erkrankungszahl schon in viereinhalb Monaten bis Stand 17. Mai 2022 auf 51.631 Erkrankungen. Dies ergibt für das Jahr 2022 eine monatliche Erkrankungszahl von 11.474 erkrankten Soldaten.“
Ein weiterer Hinweis von Bahner zum Erfolg der mRNA-Impfungen: Die Krankheitsquote sei bei der Bundeswehr von 1,58 % in 2020 auf 68,83 % in 2022 gestiegen. Bahner rechnet nach und stellt fest: „Dies ist eine Erhöhung der Krankheitsfälle um 4.360 Prozent!“
Ein Fazit von Bahner lautet demnach:
„Ganz offensichtlich nutzt die Impfung nichts, im Gegenteil scheint die ‚Schutzimpfung‘ die Fallzahlen explodieren zu lassen. In jedem Fall scheint sie zumindest keinerlei Wirkung für mögliche ‚Varianten‘ zu haben.“
Beate Bahner möchte vom Beschwerdeführer Erklärungen in Form von konkreten Zahlen, „welche die mantraartig behauptete Schutzwirkung der Impfung darlegen“.
Abschließend verweist Bahner noch auf den Straftatbestand der Sabotage und er Körperverletzung. Wer Soldaten weiterhin zur Impfung nötigt, der mache sich strafbar, so Beate Bahner. Die Bundeswehr handle hier nicht fahrlässig, sondern mit Vorsatz. Und dann – man muss es so nennen – schießt Bahner aus allen ihr zur Verfügung stehenden Rohren:
„Es geht zugleich um Mittäterschaft, Anstiftung und Beihilfe für alle Vorgesetzten und verantwortlichen Bundeswehrangehörigen, die ‚auf Befehl‘ die Covid-Impfung weiterhin durchsetzen. Spätestens jetzt müsste die Bundeswehr SOFORT alle Covid-Impfungen aussetzen, um die strafrechtliche Verantwortung nicht weiter zu vertiefen. Die Bundesverteidigungsministerin müsste dies aufgrund ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht auf der Stelle tun – und zwar ohne eine gerichtliche Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht!“
Am Dienstag berichtet alexander-wallasch.de wieder aus dem Gerichtssaal.
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Kommentar von Hildegard Hardt
Ein kleiner Nachtrag: Für juristisch Interessierte ist die Homepage von Beate Bahner zu empfehlen. Dort sind alle zum Verfahren gehörende Schriftsätze in voller Länge vorhanden.
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Kommentar von Hildegard Hardt
Danke für die umfangreiche Berichterstattung, die deutlich belegt, wie umfangreich mit Corona manipuliert wird. Ein kleiner "Fehler" ist Frau Bahner allerdings unterlaufen: Nur zu BEGINN der Impfungen wurde von einer "Schutzwirkung" gesprochen; als die Gegenstimmen zu laut wurden, einigte man sich darauf, daß die Impfung lediglich "einen schweren Verlauf verhindere", der eine Hospitalisierung notwendig machen würde.
Was die Zeugenschaft von Prof. Sucharit Bhakdi und Prof. Arne Burkhardt anbelangt, so ist gerade Ersterer leider so "verbrannt", daß das Gericht seine Reputation anzweifeln wird. Man darf auf die voreingenommene Zeugenvernehmung gespannt sein, die sicher in die weitere Berichterstattung Eingang finden wird.
Frau Bahner wünsche ich viel Erfolg, sie ist eine hervorragende Fachanwältin!