Die große Verschleierung einer wissentlich massenhaften schweren Körperverletzung

Vorsätzlich: Die Bundesregierung will Impfschäden als Long Covid verkaufen

von Alexander Wallasch (Kommentare: 4)

Nach Beginn der Impfkampagne explodierten die Long-Covid-Fälle© Quelle: Pixabay/ Domihattenberger

Grundsätzliche Dinge kann man gar nicht oft genug wiederholen: #LongCovid ist deutlich wahrscheinlicher ein #Impfschaden als Folge einer Infektion.

Von Felix Perrefort via X

Die laut #RKIDokumente angeworbene Medizin-Influencerin Natalie Grams influenct seit Juni 2024 im Namen von „Long Covid“ und ME/CFS. CFS steht für Chronisches Fatique-Syndrom, das Grams nach dem Jahreswechsel 23/24 nach ihrer zweiten Infektion bekam: „Mein Körper hat so getan, als hätte er das Virus vorher nie gesehen“, sagte sie der FAZ.

Da sie für den Booster warb, ist zu erwarten, dass sie selbst mindestens dreimal geimpft ist. Im Folgenden lege ich in fünf Schritten dar, warum wesentlich mehr dafür spricht, dass #NatalieGrams exemplarisch an einem verkannten Impfschaden leidet und nicht an „Long Covid“.

1. Um das für einen Etikettenschwindel sprechende Hauptargument gleich vorwegzunehmen: Während das Corona-Virus seit der Wuhan-Variante bis zu Omikron harmloser wurde, ist Long Covid gerade umgekehrt dazu stetig bedeutsamer geworden, und dies erst nach Beginn der Impfkampagne, argumentierte ich nach einem Austausch mit Thomas Maul (Dank an ihn) unter der Überschrift: „Der große Etikettenschwindel“, Achgut 30.03.23.

2. Ich argumentierte weiter: Seit etwa 2022 wurde das Thema ‚Long Covid‘ zunehmend präsenter, scheinen sich die mit Long Covid assoziierten Fälle tatsächlich zu häufen. Deutlich naheliegender, als dass ein mit der Zeit schwächer werdendes Virus konträr dazu stärkere Folgeschäden zeitigt, wäre also eine andere Ursache, die bekanntlich sehr ähnliche Langzeitsymptome hinterlässt.

3. Ein Blick in die Zulassungsstudie von Pfizer/BioNTech zeigte nämlich: Insgesamt waren schwerwiegende systemische Ereignisse „bei weniger als 2 Prozent der Impflinge nach jeder Dosis“ gemeldet worden, jedoch – und diese Zahlen lassen nun aufhorchen – „mit Ausnahme von Fatigue (bei 3,8 Prozent) und Kopfschmerzen (bei 2,0 Prozent) nach der zweiten Dosis.“ Nach der zweiten Dosis ist demnach mit Fatigue und Kopfschmerzen im Sinne „schwerer systemischer Ereignisse“ bei immerhin 3,8 Prozent bzw. 2 Prozent der Impflinge zu rechnen.

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4. Mein Fazit war: Nun gibt es randomisiert-kontrollierte Daten zwar nicht für die Boosterimpfung, da ihr keine eigene Zulassungsstudie zugrunde liegt. Da die genannten Beschwerden nach der zweiten Dosis jedoch häufiger als nach der ersten auftreten, liegt es zumindest nahe, dass diese Leiden mit jeder weiteren Dosis häufiger und stärker werden und in Kombination mit einer unmittelbaren Infektion nach dritter/vierter Impfung über Wochen oder Monate chronisch werden könnten, sprich zu einem chronischen Fatique-Syndrom (CFS). Das ist bisher zwar nicht unbedingt bewiesen, aber doch viel wahrscheinlicher, als dass Omikron zu einer größeren gesellschaftlichen Krankheitslast führt als die Wuhan-Variante.

5. Diese Argumentation ist notwendig eine Spekulation, die dem von Regierung und #RKI verschuldeten Umstand geschuldet ist, keine randomisiert-kontrollierten Vergleichsstudien (höchste Evidenzstufe) durchgeführt zu haben. Wenn Natalie Grams im Kokettieren mit einer Impfpflicht aber in ihrer Kolumne bei „Spektrum“ sagte, „eine Opposition von einem Drittel Impfverweigernden mit hoher Faktenresistenz“ könnte man sich „nicht leisten“, dann würde ich ihr im Verbund mit ernstgemeinten Genesungswünschen entgegenhalten: Wir Kritiker hatten und haben die Fakten im Sinne stringenter Argumentation, aber auch alltäglicher Offensichtlichkeit sehr viel eher an unserer Seite. Denn wo sind die ungeimpften „Long Covid“-Fälle, denen es geht wie Natalie Harms (oder Margarete Stokowski)? Wo sind all die Opfer ihrer eigenen „Faktenresistenz“?

Abschließend: Sogar vollkommen losgelöst von diesen Fragen, war eines jederzeit klar: Direkter wie indirekter (2G) Impfzwang war immer verfassungswidrig, da unverhältnismäßig. Er beruhte auf massiven wissenschaftlichen Unsicherheiten, war also nicht hinreichend „geeignet“. Allein damit war eine der Bedingungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht erfüllt.

Nie wieder darf so ein Staatsverbrechen in Betracht gezogen werden.

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