Skandalöse Argumentation der Einstellung: Zu viele Tatverdächtige

Verrat der Reichsbürger-Razzia an die Medien: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

von RA Dirk Schmitz (Kommentare: 9)

"Eine zielführende Begrenzung des Kreises der potentiellen Täter, der sich aus einer Vielzahl von Personen zusammensetzt, ist nicht möglich."© Quelle: Youtube / Stuttgarter Nachrichten Screenshot

Der Einsatz tausender Beamter bei einer großen Anzahl von Hausdurchsuchungen zu den „Reichsbürger-Razzien“ wurde von zahlreichen Pressevertretern begleitet. Wer hat aus den Ministerien, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Geheimnisverrat begangen?

Was ich Ihnen im Folgenden berichte, ist ein ungeheuerlicher Justizskandal, wie ich ihn als gestandener Jurist so noch nicht erlebt habe. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat sich geweigert, die Täter in ihren eigenen Reihen zu ermitteln, die eine Straftat begangen haben – als in großem Stil Medienvertreter über die sogenannten Reichsbürger-Razzien vorab informiert wurden.

Am 7. Dezember 2022 führten Strafverfolger an zahlreichen Orten im gesamten Bundesgebiet Haussuchungen durch, die zu diversen Festnahmen und Beschlagnahmen wegen eines angeblich „kurz bevorstehenden Umsturzversuches“ führten.

Relevante Waffenfunde konnten bei den Durchsuchungen nicht verzeichnet werden, dafür waren umso mehr Medienvertreter live an nahezu allen Eingriffsorten präsent.

Noch am Tag der Durchsuchungen veröffentlichte die Presse vielfältige Berichte über einen angeblichen „Putsch von rechts“. Aufnahmen von Verhaftungen wurden fotografiert, unter anderem Heinrich Xlll., Prinz Reuß, gegen den der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren u.a. wegen „Verdachts der Bildung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ führt.

Bomben-, Granaten-, Pistolen- und Gewehrdepots waren beim Prinzen wie auch bei allen weiteren Durchsuchungen nicht zu finden gewesen. Die Medien vor Ort hatten zum Teil schon Wochen vor dem Zugriff Informationen erhalten. Aber woher? Von unbekannter Ministeriumsseite? Denn einzelne Polizeibeamte vor Ort sind als Täter ausgeschlossen, da die Presse und Kameras an vielen Eingriffsorten gleichzeitig auftauchte.

Es geht um den dringenden Verdacht des Geheimnisverrats, der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und von Persönlichkeitsrechten.

Am 25.12.2022 erstatteten Rechtsanwalt Dr. Michael Heuchemer und ich Strafanzeige gegen Unbekannt insbesondere wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und besonderer Geheimhaltungspflichten. Anlass für unsere Strafanzeige waren die vorab erfolgten Informationen zahlreicher Presseorgane und ihrer Vertreter vor dem Durchsuchungsgeschehen.

Unser Vorwurf lautete, dass staatliche Stellen in rechtswidriger und strafbarer Weise Medienvertreter über bevorstehende Ermittlungs- und Zugriffsmaßnahmen informiert haben. Und wenn diese den Vorwurf ernst nehmen sollten, auch Leib und Leben der Beamten gefährdet haben.

Der Generalbundesanwalt hat unsere und weitere Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe weitergegeben mit dem Hinweis, dass als mögliche Täter „Personen aus verschiedenen Ermittlungs- und weiteren Behörden mit unterschiedlichen Dienstorten in Betracht kommen“.

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Jetzt, über ein Vierteljahr später, wurde uns schriftlich mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe das Ermittlungsverfahren eingestellt hat. Die Begründung dafür ist mehr als skandalös: Demnach gäbe es bei den an den Durchsuchungen beteiligten Institutionen zu viele Personen, die als mutmaßliche Täter in Frage kämen. Im Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Karlsruhe heißt es dazu wörtlich:

„Denn eine zielführende Begrenzung des Kreises der potentiellen Täter, der sich aus einer Vielzahl von Personen zusammensetzt, ist nicht möglich. An der Vorbereitung und Durchführung der in Rede stehenden Maßnahmen, die am 07.12.2022 in mehreren Bundesländern vollzogen wurden, waren zahlreiche Personen aus Behörden des Bundes (zum Beispiel Mitarbeiter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, des Bundesministeriums der Justiz, des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat) sowie aus Behörden mehrerer Bundesländer beteiligt. Darüber hinaus kam im Zusammenhang mit dem Vollzug der Maßnahmen eine große Anzahl an Polizeikräften zum Einsatz. Vor diesem Hintergrund sind Ansatzpunkte für Erfolg versprechende Ermittlungen nicht gegeben.“

Aber damit nicht genug. Denn die zahlreichen Pressevertreter wären ja theoretisch ebenfalls in der Lage zu berichten, wer die Straftaten begangen und sie über die bevorstehenden Durchsuchungen informiert hat. Dazu heißt es weiter im Einstellungsbescheid:

"Auch die im Zusammenhang mit den Veröffentlichungen beteiligten Medienvertreter können für Ermittlungen nicht fruchtbar gemacht werden, da diese zum Schutz ihrer Informanten über ein Zeugnisverweigerungsrecht (…) verfügen, das durch das Beschlagnahmeverbot (…) abgesichert ist. Zudem hat der Gesetzgeber den (…) genannten Personen (…) eine privilegierte Stellung eingeräumt.“

Damit endet die Erklärung der Ablehnung weiterer Ermittlungen im Schreiben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe.

Eine solch rechtlich, moralisch und politisch verkommene Begründung habe ich persönlich noch nie erhalten. Mein persönlicher Eindruck: Es handelt sich bei vielen Staatsanwaltschaften zwischenzeitlich um Erfüllungsgehilfen rot-grüner Wunschvorstellungen und nicht mehr um unabhängige Organe der Rechtspflege.

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt ist eine Ohrfeige für den Rechtsstaat durch einen Oberstaatsanwalt. Das ist Rechtsverweigerung. Mit dieser Argumentation kann jede Strafermittlung wegen Vergewaltigung, Körperverletzung oder Mord eingestellt werden, wenn keine konkreten Verdächtigen benannt werden und weil eine große Zahl potentieller Personen in Frage kommt.

So absichtlich naiv kenne ich Staatsanwälte sonst nicht. Im konkreten Fall sind nur wenige Personen beim Generalbundesanwalt, der Polizei und den Ministerien über alle Maßnahmen informiert. Davon haben nur wenige vertraulichen Zugang zu Journalisten.

Es geht nicht darum, dass ausnahmsweise zu einem Medienvertreter durchgestochen wurde, sondern konzertiert von der Führungsebene dieses Landes geheime Ermittlungen im Vorfeld ausgeschlachtet wurden, um einer schlappen Ampel-Politik „Drive“ zu verleihen.

Ich hätte als guter Staatsanwalt direkt im Büro und dem Netzwerk der Möchtegern-Innenministerin ermittelt. Aber das wäre heute wohl beruflicher Selbstmord. Folge dem Interesse und Du findest den Täter. Da fallen Buschmann und der Generalbundesanwalt aus.

Aber kommen wir zum angeführten Aussageverweigerungsrecht für Journalisten. Dieses Recht ist vor allem keine Aussageverweigerungspflicht. Es gibt noch mutige Medienvertreter, denen das auch stinkt. Man liebt den Verrat, nicht den Verräter. Darüber hinaus endet die StPO-Privilegierung der Presse, wenn ein konkret Verdächtiger bekannt wird.

Als Jurist richte ich das Wort auch an den unterzeichnenden Oberstaatsanwalt:

Sie sind nicht verpflichtet, die Verräter aus den Ministerien zu schützen. Erledigen Sie einfach Ihren Job. Vielleicht haben Sie auch ein Eigeninteresse als Staatsbürger. Mit der Einstellungsverfügung delegitimieren Sie den Staat, den Sie vertreten. Ich weiß aus persönlichen Gesprächen, dass viele Kollegen in den Staatsanwaltschaften engagiert und unabhängig tätig sind – und bleiben wollen – aber mehr und mehr politisch eingeengt werden.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Dirk Schmitz M.A., Rechtsanwalt

Übrigens hatte auch Rechtsanwalt Jochen Lober (er vertritt die Beschuldigte Dr. Birgit Malsack-Winkemann) Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt wegen „Verdachts des Geheimnisverrats, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und von Persönlichkeitsrechten pp“.

Zur Begründung der Strafanzeige trägt Lober u.a. vor, dass die in den frühen Morgenstunden des 7.12.2022 erfolgte Durchsuchung des Wohnhauses von Beginn an von Pressevertretern vor Ort mit Kameraeinsatz begleitet worden sei. Der Anzeigeerstatter weiß, dass Vertreter der Presse bereits vor dem 7.12.2022 im Rahmen von sogenannten „Hintergrundgesprächen“ Informationen über Einzelheiten des Ermittlungsverfahrens erlangt haben müssen, und dass dieser Informationsfluss auch nach dem 7.12.2022 seine Fortsetzung fand.

Dazu ebenfalls von Interesse: Der Europäische Gerichtshof hatte bereits 2019 geurteilt, das deutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig gegenüber der Exekutive sind. So dürfen deutsche Staatsanwaltschaften nach dieser Entscheidung keinen Europäischen Haftbefehl mehr ausstellen, da die Gefahr einer Einflussnahme durch die Exekutive bestehe, so durch die Bundesinnenministerin oder ein Justizministerium.

Hier allerdings erleben wir eine Rechtsverweigerung durch politisch abhängige Staatsanwaltschaften wie in Zeiten des Dritten Reiches und der DDR – wenn es links und grün passt und es vermeintlich gegen „fortschrittliche Kräfte“ wie „unsere“ wahlkämpfende Bundesinnenministerin Faeser geht, scheint nunmehr jedes Mittel recht.


Zum Autor:

Dirk Schmitz M.A., seit 1991 Rechtsanwalt, langjähriger ehrenamtlicher Richter, Kommunikationswissenschafter, engagierter Verteidiger, derzeit im Kryptowährungsprozess “Onecoin” vor dem Landgericht Münster. Schmitz sieht durch den Zeitgeist Meinungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit gerade in Masken- und Impfzeiten in Gefahr. Als “alter Liberaler” ohne FDP-Hintergrund steht Schmitz für Bürgerrechte und “die Freiheit des Andersdenkenden”. Sein dem Philosophen Voltaire zugeschriebener Leitspruch lautet: „Obwohl ich völlig anderer Meinung bin als Sie, würde ich mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.“ Lieblingsautoren: Ernst Jünger und Nicolás Gómez Dávila (“Das Leben ist die Guillotine der Wahrheiten”), aktuelles Buch: Giorgio Agamben, Homo sacer – Die souveräne Macht und das nackte Leben.

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