Marcel Luthe zieht vor das Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen Bundestag und Bundespräsident: War die Grundgesetzänderung rechtswidrig?

von Bertolt Willison (Kommentare: 7)

„Parlamentshistorisch ist das, was SPD, Grüne und CDU/CSU getan haben, einmalig und ein frontaler Angriff auf das Demokratieprinzip."© Quelle: Luthe.de, Screenshot

Marcel Luthe lässt nicht locker. Seine aktuelle Verfassungsbeschwerde vom 20. März 2025 richtet sich gegen die am 18. März 2025 verabschiedete Änderung des Grundgesetzes (BT-Drucksache 20/15096), die nach seiner Auffassung vor dem neuen und nicht vor dem alten Bundestag zur Abstimmung gestellt wurde und dort die erforderliche Mehrheit durch die stimmberechtigten neu gewählten Parlamentarier nicht erreichte.

Luthe argumentiert, dass die Entscheidung des Bundestages verfassungswidrig zustande gekommen sei, da der 21. Deutsche Bundestag an diesem Tag bereits konstituiert war und somit der 20. Bundestag keine Gesetzgebungsbefugnis mehr hatte. In seinem Post auf X, in dem er die Verfassungsbeschwerde öffentlich zugänglich macht, betont er dabei die historische Einzigartigkeit des Vorgangs: „Parlamentshistorisch ist das, was SPD, Grüne und CDU/CSU getan haben, einmalig und ein frontaler Angriff auf das Demokratieprinzip.“

Die Beschwerde, zu finden im Volltext auf der Homepage der Good Governance Gewerkschaft, stützt sich auf die Annahme, dass die Mitgliedschaft im neuen Bundestag automatisch mit der ersten Sitzung nach der Wahl erworben wird. Die Wahl des 21. Bundestages fand am 23. Februar 2025 statt, und das amtliche Endergebnis wurde am 14. März 2025 durch den Bundeswahlausschuss festgestellt. Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 BWahlG erlangen die gewählten Abgeordneten ihre Mitgliedschaft mit der Eröffnung der ersten Sitzung nach der Wahl.

Am 18. März 2025 wurde eine Sitzung des Bundestages abgehalten, an der laut Protokoll etwa 400 Abgeordnete des 21. Bundestages anwesend waren, also eine Mehrheit der neuen Parlamentarier. Diese Abgeordneten handelten auch als Mitglieder des Bundestages, indem sie beispielsweise Redebeiträge hielten und abstimmten. Die Sitzung wurde von Bärbel Bas eröffnet, die ebenfalls Mitglied des neuen Bundestages war.

Gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GG endet die Wahlperiode des alten Bundestages mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages. Da die Sitzung am 18. März 2025 stattfand und von einer Mehrheit der neuen Abgeordneten besucht wurde, war sie faktisch die erste Sitzung des 21. Bundestages. Damit hörte der 20. Bundestag auf zu existieren, und seine bisherigen Mitglieder waren nicht mehr legitimiert, Gesetze zu verabschieden.

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Die Abstimmung über die Änderung des Grundgesetzes (BT-Drucksache 20/15096) fand somit in einer Versammlung statt, die bereits der 21. Bundestag war. Das Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages, das nach Art. 79 Abs. 2 GG erforderlich ist, hätte sich folglich auf die Mitglieder des 21. Bundestages beziehen müssen. Da dies nicht der Fall war, fehlte die verfassungsmäßig erforderliche Mehrheit, um das Gesetz wirksam zu verabschieden. Luthe hebt hervor, dass es sich um eine juristische Pionierfrage handelt: „Die hier zentralen Rechtsfragen sind noch nie gerichtlich entschieden worden. Diese Gelegenheit wollen wir nun geben.“

Die Verfassungsbeschwerde fordert daher die Feststellung, dass der Beschluss des Bundestages vom 18. März 2025 nicht zustande gekommen, nichtig oder schwebend unwirksam ist. Zudem wird eine einstweilige Anordnung gegen den Bundespräsidenten beantragt, damit dieser das Gesetz nicht ausfertigt.

Zusammenfassend argumentiert die Verfassungsbeschwerde, dass der Bundestag in einer verfassungswidrigen Zusammensetzung abgestimmt hat, da der 21. Bundestag am 18. März 2025 bereits konstituiert war und der 20. Bundestag damit automatisch seine Legitimität verlor. Dies wäre ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip des Art. 20 GG, da ein Parlament ohne ausreichende Legitimation keine Verfassungsänderung beschließen darf.

Marcel Luthe macht deutlich, dass es für ihn eine Frage der Verantwortung ist: „Ich will mir nicht später vorwerfen müssen, nicht alles unternommen zu haben, uns und unsere Kinder und Enkel vor Krieg, Hyperinflation und Massenarbeitslosigkeit zu schützen.“

Die Verfassungsbeschwerde finden Sie hier als PDF.

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