Der Staatsvirologe wollte das nicht auf sich sitzen lassen und hatte Wiesendanger diese Behauptung zunächst per gerichtlichem Eilbeschluss untersagen lassen. Letzten Freitag hat das Landgericht Hamburg dann in der darauffolgenden Verhandlung pro Drosten entschieden. Wiesendanger will in Berufung gehen.
Nicht ganz unwichtig am Rande zu wissen: Der Vorsitzende Richter betonte, dass seine Zivilkammer nicht darüber zu entscheiden habe, welche Ursprungsthese richtig sei.
Das Interview im Cicero vom 2. Februar 2022, um das es bei der einstweiligen Verfügung von Drosten ging, ist längst offline gestellt worden. Hier hatte der Hamburger Nanowissenschaftler schon in der Überschrift die These aufgestellt: „Herr Drosten hat Politik und Medien in die Irre geführt“.
Es ging um die Frage, die seit Beginn der Pandemie durch viele Foren, die Sozialen Medien und etliche Köpfe geistert: „Stammt das Coronavirus aus dem Labor?“
Beim Urteil, gegen das der Hamburger Nanowissenschaftler nun in die zweite Runde gehen will, handelt es sich – ins Juristendeutsch übersetzt – um eine „äußerungsrechtliche Streitigkeit“. Das klingt marginal, aber würde man sich wegen sowas vor Gericht treffen, wenn es nicht um mehr gehen würde?
Nach Wiesendanger sogar um sehr viel mehr, um „Äußerungen im Zusammenhang mit einer der entscheidendsten Fragen der Menschheit in den vergangenen hundert Jahren“. Es stellt sich die große Frage, wo die Ursachen dessen zu finden sind, was den gesamten Globus seit über zwei Jahren auf Trab hält: „Aus dem Labor oder nicht – Woher stammt das Coronavirus?“
Mit der Klärung der Herkunft des Virus könnte gleichsam die Ursache identifiziert und damit dann möglicherweise auch Verantwortlichkeiten für diesen weltweiten, noch nie gehabten Ausnahmezustand festgemacht werden. Um dann gegebenenfalls nicht nur dessen Symptome mildernd zu behandeln, sondern die Ursachen bekämpfen und bestenfalls ausmerzen zu können.
Aber fangen wir von vorne an. Von vorne meint hier nicht diesen nun vor Gericht gelandeten Konflikt der beiden Wissenschaftler, sondern was zu dazu geführt hat.
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Auslöser des Konflikts der beiden Wissenschaftler war ein weltweit vielbeachteter Text, erschienen kurz nach Ausbruch der Pandemie in der renommierten Fachzeitschrift „The Lancet“, in dem 27 Virologen behaupteten, das Coronavirus stamme definitiv nicht aus einem Labor.
Auch Staatsvirologe Drosten von der Charité hatte seine Unterschrift daruntergesetzt. Die Wissenschaftler hatten hier das Labor-Szenario vom wie auch immer entflutschten Virus als Verschwörungstheorie dargestellt, mit dem dazu passenden Platz in der unwissenschaftlichen Ecke.
Diese Sichtweise wurde nachfolgend in harmonischem Gleichklang von nahezu allen Wissenschaftlern übernommen und wuchs sich, von den großen Medien unhinterfragt verbreitet, zum Diffamierungs-Narrativ mit zunehmender allgemeiner Akzeptanz aus.
Dieses Einvernehmen zwischen Wissenschaft und Medien und der jetzt auch von Wissenschaftlern strapazierte Begriff der „Verschwörungserzählungen“ heizte die Gerüchteküche nicht nur in den Sozialen Alternativmedien an: Ob es sich bei Wuhan nicht doch um eine Hexenküche handeln würde, deren brodelndem Kessel – unabsichtlich oder nicht – Unheilbringendes entwichen sein könnte?
Das und das Ergebnis seiner eigenen Studie (unten dazu mehr) brachte den Hamburger Nanowissenschaftler Wiesendanger dazu, sich in einem Cicero-Interview zu äußern, welches dann ziemlich schnell durch den Offline-Modus (weg)gesperrt wurde:
„Ja, so etwas hat es vermutlich noch nie gegeben, dass eine Gruppe von mehr als zwanzig Vertretern eines Fachgebiets, nämlich der Virologie, die Öffentlichkeit derart in die Irre führt. Mitunterzeichner dieser Stellungnahme war ja auch Christian Drosten – wider besseres Wissen übrigens.“
Zur Kollegenschelte kam Medienschelte über deren Gleichschaltung bzw. unkritische Berichterstattung hinzu, wobei er aber auch dafür eine Teilverantwortung den „lieben Kollegen“ zuschrieb:
„Sie [die Medien] wurden regelrecht fehlgeleitet durch die bereits erwähnte Stellungnahme in der Fachzeitschrift ‚Lancet‘.“
Basis für dieses Hineingrätschen in den gemütlichen Konsens der Virologen mit angeschlossenem Mediengleichschritt war Wiesendangers „Studie zum Ursprung der Coronavirus-Pandemie“. In dieser war der Hamburger Professor zu der Schlussfolgerung gekommen: Höchstwahrscheinlich stamme SARS-CoV-2 aus einem Labor in Wuhan.
Nicht wissenschaftliche, sondern eher praktische Unterstützung dieser These fand sich mit dem Bekanntwerden einer Telefonkonferenz (1. Februar 2020) mit weltweit führenden Virologen als Teilnehmer, auch Drosten von der Berliner Charité darunter, bei der es unter anderem um die mögliche Herkunft von SARS-CoV-2 ging.
Zu diesem frühen Zeitpunkt, als die Virus-Verbreitung noch nicht als Pandemie bezeichnet wurde, sollen sich die konferierenden Virologen noch uneinig gewesen sein. Mehrere von ihnen favorisierten den Laborunfall, etwa im Verhältnis „70 : 30 oder 60 : 40“, so Wiesendanger im Interview mit der NZZ.
Dann wurden E-Mails bekannt, das amerikanische Öffentlichkeitsgesetz/Freedom of Information Act machte dies möglich, aus denen hervorging, dass Anthony Fauci und Francis Collins, Verantwortliche der US-Gesundheitsbehörde (NIH) und auch Teilnehmer dieses Meetings im Nachhinein versuchten, einen möglichen Laborunfall herunterzuspielen.
Darauffolgend erschienen zwei Veröffentlichungen von Meeting-Teilnehmern in Fachpublikationen, im „Lancet“ und in "Nature Medicine", mit großem Einfluss auch auf die öffentliche Meinungsbildung, in denen die Wuhan-These als Verschwörungstheorie abgetan wurden.
Mittlerweile erregt ein neuer Recherchebericht zum Ursprung des Coronavirus Aufsehen, wie Focus berichtet, in der sich die These vom Laborunfall als eine durchaus logische Variante darstellen wird. (auf Englisch erschienen von der US-Forscherin Alina Chan und Wissenschaftsautor Matt Ridley in ihrem Buch „Viral“ / Harper Collins Verlag).
So viel zur Vorgeschichte. Dass Drosten die Gesellschaft über den Ursprung der Corona-Pandemie gezielt getäuscht habe, inklusive Irreführung und Vertuschung, darf Wiesendanger nun also nicht mehr äußern.
So will es das Landgericht Hamburg, das die einstweilige Verfügung, die Christian Drosten Anfang März gegen Wiesendanger erwirkte, jetzt bestätigte.
Obwohl, nur zu Teilen, denn laut „Legal Tribune Online“ darf Wiesendanger weiterhin behaupten, dass Drosten eine „Desinformationskampagne“ betrieben und „Unwahrheiten“ von sich gegeben habe. Diese Aussagen würden durch das Gericht als legitime Meinungsäußerungen eingestuft.
Das ist alles so kniffelig, dass man Mühe hat, zu begreifen, was Wiesendanger nun sagen darf und was nicht, was das Gericht zu sagen erlaubt und was Drosten nicht mehr hören wollte.
Interessant ist aber auf jeden Fall, dass es hier nicht um eine Beleidigung oder ähnliches geht, sondern um eine Interpretation dessen, was Drosten nun gesagt hat oder nicht. Und um die Frage, ob das Gesagte so oder so interpretiert werden darf. Das lässt vor allem einen Schluss zu, gegen den Drosten jetzt hoffentlich nicht wieder klagen will: Christian Drosten zeigt sich hier auf erstaunliche Weise dünnhäutig.
Irgendwie passt dann auch dazu, dass der Charité-Virologe Ende April seinen Rücktritt aus dem Experten-Gremium, welches die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung aus- und bewerten soll, verkünden ließ – er sich also nicht an der Aufarbeitung auch der eigenen Mitverantwortung beteiligen wird.
Aktuell zieht er sich allerdings zurück von diesem Rückzug, und tritt mit einem ziemlich überheblich anmutenden Tweet in Sachen Corona wieder in Erscheinung:
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Ob Wiesendanger oder Drosten: Die Vielzahl an Indizien, die für einen nicht natürlichen Ursprung sprechen, lassen sich nicht wegleugnen für die, die sich mit dem Thema ernsthaft auseinandersetzen. Genauso wenig, dass der überstrapazierte Begriff der Verschwörungserzählung für abweichende Meinungen oder Thesen immer mehr aufzuweichen scheint.
Was hier allerdings auch nicht unerwähnt bleiben darf: Wenn das Corona-Virus aus dem Labor entwichen ist, was sagt das eigentlich über seine Gefährlichkeit aus? Unterstützt das am Ende nicht sogar die rigorosen Maßnahmen rund um den Erdball? Wenn es ein Laborvirus ist, kann man dann noch von einer harmlosen Erkältung sprechen? Hier sind also auch die Corona-Maßnahmenkritiker gefragt, A und B zusammenzubringen, ohne sich zu verbiegen.
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Kommentar von Frank Danton
Man könnte sich vorstellen, das der Richter bei seiner Begründung ähnlich gedacht hat wie Sie es hier ausformulieren. Es womöglich juristisch nicht relevant, aber, so ist das in angelsächsischen Ländern, manchmal hilft es sich die Vorgeschichte zu einem Komplex anzusehen um sich dem Täter und seine Tat im richtigen Kontext zu nähern. Der Anfang der Corona Geschichte ging do in etwa so: zuallererst wurde von Drosten behauptet es gäbe keine Pandemie und wer dies behauptet sei ein Rechter. Als die ersten Fälle in Deutschland ankamen behauptete Drosten es nütze nichts die Grenzen nach China zu schliessen. Die Zeit verging und das Virus breitete sich aus. Drosten sprach dann von einer Zoonose, obwohl diese wesentlich unwahrscheinlicher war als ein Laborunfall. Man wusste zwar noch nichts von der Furin Spalte, aber man wusste von den erkrankten Ärzte aus dem Wuhan Labor, und das die Fledermäuse, die diesen Virus tragen, tausend Kilometer von Wuhan leben. Die Logik und die Kausalität, wenn auch nicht erwiesen, sprach gegen Drosten. Dann sagte Drosten es sei wiedersinnig Masken zu tragen. Das revidierte er und empfahl selbstgemachte Masken zu benutzen, da die Regierung den Bestand der OP Masken ins Ausland verschenkt hatte. Irgendwann hörte man von ihm das man doch lieber OP Masken oder FFP2 Masken aufziehen sollte, obwohl auch diese Empfehlung ohne Evidenz daherkam. Drosten wollte auf keinen Fall für diagnostische Zwecke den PCR Test einsetzen. r sagte selbst das dies viel zu Fehlerhaft sei und nur die Inzidenzen künstlich hochtreiben würde und nichts über das Infektionsgeschehen aussagt. Wie jeder weiß ist es dann Drosten der diesen Test zum Goldstandart erhebt und all seine schlechten Erfahrungen, mit diesem diagnostisch nicht zugelassenen Verfahren, wegwischt. Drosten sagte, das die Impfung nicht nötig ist und wenn überhaupt sollten nur die vulnerablen Gruppen geimpft werden. Später sagte er nur die Impfung aller Menschen würde das Virus ausrotten. Wieder später sagte er, das Virus könne man nicht ausrotten. Drosten sprach davon, das Lockdowns keinen Erfolg machen gegen die Verbreitung. Möglicherweise weil Dr. Ionnidis noch Gehör fand zu dieser Zeit. Kurze Zeit später stand Drosten voll hinter den Schulschliessungen, Lockdowns und restriktiver Quarantäne. Zwischendurch wollte mal jemand die Doktorarbeit von Drosten lesen. Alle drei Exemplare waren aber auf ziemlich skurrile Art und Weise nicht auffindbar. Als dann eine auftauchte konnte man darin Daten lesen die unmöglich aus der Zeit stammen konnten als Drosten sie angeblich abgegeben hatte. Wenn man für die letzten 2,5 Jahre jemanden finden wollte der die personifizierte Wiedersprüchlichkeit darstellt, dann steht Drosten exemplarisch für diese. Vor einem anständigen Gericht, in dem er angeklagt würde, würde man ihm kaum irgendetwas glauben was er vorbringt. Was aber der o.g. Richter hätte feststellen müssen ist, das Drosten eine Gefahr ist für den medizinisch-wissenschaftlichen Bereich. Ähnlich wie Spahn, Wieler und Lauterbach verbindet er nämlich sein marionettenhaftes Dasein mit einer Portion Irrationalität die dem Staat, der Gesellschaft und der Medizin immensen Schaden zufügt.