„Recht ist, was dem (queeren) Volke nützt!“ oder wie Mao sagt: „Bestrafe Einen, erziehe Hundert …“ – was auf das chinesische Sprichwort zurückführt: „Ein Huhn töten, um den Affen Angst einzuflößen.“
Danach handelt die Berliner Justiz in unheiliger Kooperation mit grünen Staatsanwälten und des juristischen Lesens, des einfachen Rechnens und des nichtmagischen Denkens unkundigen woken Amtsrichtern des Amtsgerichts Tiergarten.
So wurde der „Student Julian Andrat“ dort per Strafbefehl wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) zu 120 Tagessätzen (ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft) à 70 Euro, insgesamt also zu 8.400 Euro verdonnert.
Das Gericht hat allerdings eine verdammte Dienstpflicht, den Antrag eines Strafbefehls ernsthaft zu prüfen und nicht einfach „dumm“ durchzuwinken.
Hat das Gericht keine Bedenken, ohne Hauptverhandlung zu entscheiden, so erlässt es den Strafbefehl und stellt ihn dem Angeklagten zu.
Hat das Gericht allerdings Bedenken, ohne Hauptverhandlung zu entscheiden (z.B. wegen der Bedeutung der Sache oder um Nebenumstände aufzuklären), so wird es eine Hauptverhandlung anberaumen.
Hält der Richter den Beschuldigten nicht für hinreichend rechtlich oder tatsächlich verdächtig, lehnt er den Erlass des Strafbefehls ab.
Hier stinkt schon die Tagessatzberechnung. Denn das Gericht geht - die Akten geben kein höheres Einkommen her - von 2.100 Euro Monatsnetto aus, was einem Brutto von etwa 3.150 Euro entspricht. Offensichtlich schwachsinnig: Denn durchschnittliche „Einnahmen“ eines deutschen Studenten liegt derzeit bei etwa 1.100 Euro pro Monat oder 36,60 Euro pro Tag. Dieses hätte sich einem Amtsrichter aufdrängen müssen.
Qualitativ ist dieser Richter unter „Jura-Anfängern“ angesiedelt:
In der Sache sagt die ständige Rechtsprechung – hier die wohl jüngste - zum Fall „Neger“ des OLG Hamm (OLG Hamm, Beschluss vom 15.06.2023 - 5 ORs 34/23):
Nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB macht sich strafbar, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.
Diese Tatbestandsalternative knüpft an Art. 1 Abs. 1 GG an und schützt damit den unverzichtbaren Kernbereich der menschlichen Persönlichkeit (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 Ws 75/06 -, Rn. 18, juris m.w.N.).
Das Angreifen der Menschenwürde anderer stellt hierbei ein einschränkendes Merkmal des Tatbestands dar, dem nicht die Funktion eines erweiterten Ehrschutzes zukommt (Fischer, 70. Aufl. 2023, § 130 StGB Rn. 12). Obwohl die Menschenwürde im Verhältnis zur Meinungsfreiheit nicht abwägungsfähig ist, steht das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG einer zu weiten Auslegung des Tatbestandsmerkmals Menschenwürde entgegen (BVerfG NJW 2001, 61, beckonline).
Bloße Beleidigungen … reichen daher nicht aus, auch nicht jede ausgrenzende Diskriminierung. Vielmehr werden vom Tatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB nur besonders massive Schmähungen, Deformierungen und Diskriminierungen erfasst, durch die den Angegriffenen ihr ungeschmälertes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft bestritten wird und sie als "unterwertige" Menschen gekennzeichnet werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 Ws 75/06 -, Rn. 19, juris).
Entscheidend ist daher der Kontext, in welchem die Begriffe fallen (Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. Dezember 2019 - 1/19 -, Rn. 38, juris). So können die Worte insbesondere auch genutzt werden, um über ihre Verwendung und ihre Verwendbarkeit zu sprechen und damit als inhaltliche Stellungnahme zu einer politischen Debatte beitragen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.10.2018 - 1 W 41/18 - bei juris; Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. Dezember 2019 - 1/19 -, Rn. 38, juris)
Letzteres ist hier der Fall. Soweit eine straffreie Deutungsmöglichkeit des Satzes besteht, darf die zur Bestrafung führende Interpretation nicht zugrunde gelegt werden.
Weiterlesen nach der Werbung >>>
Ihre Unterstützung zählt
Der konkrete Vorwurf an Julian Adrat:
„Ihnen wird Folgendes zur Last gelegt: Am 9.3.2023 gegen 11:37 Uhr verlinkten Sie auf Twitter unter Verwendung Ihres Nutzernamens Julian Adrat eine Folge Ihres Podcasts ,Adrats Podcast' mit den Worten ,Der Transgenderismus gehört ausgerottet. Wie der Kommunismus. Wie der Nationalsozialismus. Mit Haut und Haar.' Der Tweet enthielt einen Link auf die Podcastfolge mit einem Vorschaubild und den Worten ,#187 Transgenderismus AUSROTTEN?! Wie?'“
Zugegeben: Das Wort „ausgerottet“ hat in der deutschen Sprache eine ausgesprochen negative Konnotation. Und politisch-taktisch hätte der Autor dieses Beitrages das Wort nicht gebraucht, da es von der Kernaussage des „Gewollten“ ablenkt. Diese Kernaussage ist, dass der Transgenderismus eine gefährliche Ideologie ist wie Kommunismus oder Nationalsozialismus. Es ist nach unserer Verfassung erlaubt, das politische Ziel der „Ausrottung“ (also im Sinne von unwirksam machen) des Transgenderismus mit friedlichen Mitteln anzustreben.
Das darf in der harten politischen Auseinandersetzung gebraucht werden. „Volksverhetzung“ liegt nicht vor, wenn sich Mitglieder von LGBTQ ++++ „mikro-aggressiv“ traumatisiert fühlen. Es geht nicht um die Anzahl Anzeigender!
Interessant ist, dass selbst die „Betroffenen“ nicht behaupten, Julian Adrat habe konkrete Menschen „ausrotten“ wollen. So schreibt queer.de (hier in vier längeren Auszügen):
- „In "Adrats Podcast" macht der 32-Jährige schon seit Längerem Stimmung gegen queere Menschen. Im März brachte er jedoch das Fass zum Überlaufen: "Transgenderismus gehört ausgerottet. Wie der Kommunismus. Wie der Nationalsozialismus. Mit Haut und Haar", lautete sein Resümee der 187. Folge.“
- „Auf Twitter erklärten mehrere Personen, sie hätten Anzeige wegen Volksverhetzung gestellt. Auch Sven Lehmann, der Queerbeauftragte der Bundesregierung, schaltete sich ein und kritisierte auf Twitter den Audio-Streamingdienst Spotify: "Das hier ist Volksverhetzung!", schrieb der grüne Bundestagsabgeordnete. "Warum bekommt so jemand eine Plattform bei Euch?!" Der Podcast wird auch von anderen Portalen wie Apple oder Amazon Music verbreitet.“
- „In seiner 187. Folge bezog sich Adrat auf die Forderung des US-Kommentators Michael Knowles, den "Transgenderismus" zum "Wohle der Gesellschaft" auszurotten (queer.de berichtete). Adrat stimmte in seinem Podcast Knowles, den er als "großartig" und "ein Mensch mit Herz" beschrieb, vollständig zu. Er selbst habe erfahren müssen, dass "Transgenderismus" in der Grundschule seiner Töchter "fester Bestandteil jeder Konversation" sei. Es bräuchte "eine Menge Mut", sich dagegen zu stellen.“
- „In seinen Attacken gegen queere Menschen und sogenannte "toxische Weiblichkeit" verwendet Julian Adrat oft eine extrem provokative Sprache. In einem Tweet beklagte er sich etwa darüber, dass die katholische Synodalversammlung gleichgeschlechtliche Paare segnen will – darin setzte er Homosexuelle mit Missbrauchspriestern gleich und bezeichnete sie als pervers ("Perverse waren und sind am Missbrauch schuld. Jetzt wollen sie Perverse segnen. Das ist die Logik derer, die an mehr als zwei Geschlechter glauben und dass Männer schwanger werden").“
Genau das, worüber sich queer.de hier erregt, ist allerdings (noch) in Deutschland erlaubt. Und ich meine, das ist auch gut so.
----------
Autor Dirk Schmitz M.A., seit 1991 Rechtsanwalt, langjähriger ehrenamtlicher Richter, Kommunikationswissenschafter, engagierter Verteidiger, derzeit im Kryptowährungsprozess “Onecoin” vor dem Landgericht Münster. Schmitz sieht durch den Zeitgeist Meinungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit gerade in Masken- und Impfzeiten in Gefahr.
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Zur Anmeldung
Kommentare
melden
Kommentar von Carl Peter
Der vom Hitlerismus gleichsam entsetzte wie enttäuschte Philosoph Adorno hatte es befürchtet. Die Wiedererlangung einer deutschen Hochkultur schien ihm ausgeschlossen - der vernichtete deutsche Geist war ihm nur noch fähig genug, fürderhin ausschließlich Hitlerstücke zu entwerfen.
Die jungen deutschen Nachgeborenen waren in heller Aufregung, welch scheussliches Erbe sie nun bis in alle Ewigkeit plagen sollte.
Eine Vergangenheit, die nicht vergeht, nannte es der in aller ererbten Anrüchigkeit denkende Historiker Nolte, und ich bekam die Gewißheit, alles Deutsche landet nun schlussendlich im Hitlertopf.
Kein schöner Start ins Leben, für einen jungen Aufmüpfigen und seiner nach jeglicher nachgeburtlich fordernden Freiheit des menschlichen Geistes.
Will man kein irgendwas, steckt man schon im Hitlertopf.
melden
Kommentar von Aks
Wohin kann man spenden?
melden
Kommentar von Deutsche
Es wird ja immer toller im "besten Deutschland aller Zeiten".
Alleine daß es in Deutschland einen Queer-Beauftragten gibt, halte ich für - gelinde gesagt - überraschend. (Das muß man inzwischen wohl so vorsichtig formulieren.)
Ich weiß übrigens immer noch nicht, was "queer" eigentlich ist. Hätte das in die Abitur-Prüfung gehört??
melden
Kommentar von .TS.
Hochgradig fragwürdig ist die Höhe der Strafe: Effektiv 4 Monate nur für die Strafe abzuarbeiten kann man angesichts einer Äußerung die insgesamt weder eine konkrete Aufforderung noch eine persönliche Beschuldigung ist einzig als vorsätzliche Schikane betrachten.
melden
Kommentar von August Klose
Ich möchte dem Herrn Adrat gern eine kleine Spende zukommen lassen. Geht das über Ihr Konto, Herr Wallasch?
melden
Kommentar von F. Lo
§ 130 StGB: „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, ...“
Zugegeben, das Wort „ausrotten“ ist vor dem Hintergrund deutscher Geschichte hart und sehr unglücklich. Allerdings hat Herr Andrat ja nicht Menschen ausrotten wollen, insofern trifft das Gesetz m. E. wortwörtlich nicht zu, sondern er hat ein gedankliches Modell abgelehnt, dies offenbar auch gewaltfrei, nur verstanden als Bestandteil öffentlicher Diskussion. Das sollte man schon unterscheiden in Zeiten, in denen man Mitbürger – in persona – als „Nazis“/Nazipartei oder „Rechtsextreme“ bezeichnen darf, ohne dass das irgendwelche juristische Folgen hätte.
Ich muss sagen, dass ich es auf jeden Fall besser finde, sich weniger provokativ auszudrücken. Man kann das Gleiche, Gemeinte auch sachlicher formulieren. Allerdings vertritt die Queer-Community ihre Anliegen normalerweise auch sehr laut und kompromisslos und zieht nicht in Erwägung, dass nicht jedermann/frau ihre Ansichten teilt oder halbnackte Männer auf dem CSD sexy findet. Wer etwa dem rigorosen SPD-Slogan „Trans*Frauen sind Frauen“ kritisch gegenübersteht, macht „Stimmung gegen queere Menschen“. „In der Grundschule Lemförde (Landkreis Diepholz) haben Eltern … einen gemeinsamen kostenlosen Kinobesuch der Schüler*innen verhindert, bei dem der ARD-Fernsehfilm 'Einfach Nina' gezeigt werden sollte. Dieser handelt von einem achtjährigen trans Mädchen aus Berlin.“ Klar, das waren laut queer. de lauter „transphobe Eltern“, was sonst. Manchmal prallen halt Weltanschauungen hart aufeinander. Das muss man in einer Demokratie in gewissen Grenzen aushalten.
melden
Kommentar von hans
… die bpb, Bundeszentrale für politische Bildung schreibt; 'Die Ausdrücke ausmerzen und Ausmerzung dagegen wurden nach 1945 durchweg als nicht belastet wahrgenommen und in ihrer früheren Bedeutung "tilgen, ausrotten, eliminieren" problemlos weiterverwendet. Dies führte wohl auch dazu, dass die NS-Bedeutungsfacette in deutschen Wörterbüchern nicht belegt ist.'
… möglich, dass der Richter mit einem 'Kugelschreiber' liiert ist. Seine Sache. Aber die Behauptung der Transideologen es gäbe 72 ff Geschlechter, hat mit Menschenwürde, wie sie im Art 1,1 GG formuliert ist, was zu tun? Absolut NIX!
Nach Art. 3 Abs. 2, GG sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Von sozialen Konstrukten und von widernatürlichen oder sonstigen Ideologien lese ich nix im GG.
'Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.' George Orwell
melden
Kommentar von Peter Löcke
Was will der Genderismus wirklich? Darüber machte sich die Historikerin und Journalistin Dale O'Leary bereits 1997 (!) in ihrem Buch "The Gender Agenda" Gedanken. O'Leary war als Beobachterin der Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking vor Ort, als die Idee des Genderismus geboren und in die "Pekinger Aktionsplattform" gegossen wurde. In der bunten Verpackung geht es beim Gendern immer um mehr Geschlechtergerechtigkeit. Hört sich toll an. Der gefährliche Inhalt sieht jedoch anders aus. Die langfristige Gender-Ideologie fasste O'Leary in 5 Thesen zusammen. Im Jahr 1997.
1. In der Welt braucht es weniger Menschen und mehr sexuelle Vergnügungen. Es braucht die Abschaffung der Unterschiede zwischen zwischen Männern und Frauen.
2. Da mehr sexuelle Vergnügen zu mehr Kindern führen kann, braucht es den freien Zugang zu Verhütung und Abtreibung für alle und Förderung homosexuellen Verhaltens, da es dabei nicht zur Empfängnis kommt.
3. In der Welt braucht es einen Sexualkundeunterricht für Kinder und Jugendliche, die zu sexuellem Experimentieren ermutigt, es braucht die Abschaffung der Rechte der Eltern über ihre Kinder.
4. Die Welt braucht eine 50/50 Männer/Frauen-Quotenregelung für alle Arbeits- und Lebensbereiche. Alle Frauen müssen zu möglichst allen Zeiten einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
5. Religionen, die diese Agenda nicht mitmachen, müssen der Lächerlichkeit preisgegeben werden.
Man kann die warnenden Thesen von 1997 ja mal mit der Wirklichkeit von 2023 vergleichen. Vor allem die Punkte 1, 3 und 4.
Julian Adrat soll wegen Genderkritik zur Kasse gebeten werden? Wahnsinn. Was ist eigentlich, wenn auf deutschen Straßen eine Regenbogenflagge geklaut wird? Ermittelt dann die Polizei? Dann ermittelt oftmals zusätzlich der Staatsschutz.
melden
Kommentar von Enthor Grundbacken
Also, ganz ehrlich? Herr Adrat hat hiermit nicht nur einen, sondern mehrere ‚Böcke geschossen‘. Er ist sich dessen vermutlich bewusst.
Ich kann die Aufgeregtheit also grundsätzlich verstehen.
Dennoch sollten wir ‚die Bälle flach halten‘. Es gibt wichtigere Themen, um die wir uns kümmern müssen.