Die Analyse hat sofort begonnen. Die Sichtung aller zugänglichen Informationen ist weit fortgeschritten. Eine intensive Auswertung schließt sich bereits an, erweitert um die Analyse einer Reihe hochvertraulicher Mitteilungen. Der Staatstrojaner „KIVI“ steht dabei im Zentrum unserer Ermittlungen.
Es geht um nicht weniger als die Verteidigung der Grundrechte und des Datenschutzes. Schon heute veröffentlichen wir hier einen Fragenkatalog für den Bundesdatenschutzbeauftragten und die Länderdatenschutzbeauftragten im Entwurf.
Wir werden sukzessive weitere Teile veröffentlichen. Wir garantieren echten „Sprengstoff“. Der Skandal ist noch größer, als wir zunächst vermutet hatten.
Was ist „KIVI“?
„KIVI“ ist ein KI-gestütztes Werkzeug-Tool, das von der Medienanstalt NRW in Zusammenarbeit mit der Condat AG für alle 14 deutschen Landesmedienanstalten entwickelt wurde. Der Name setzt sich aus "KI" für Künstliche Intelligenz und „VI" für „vigilare" (lateinisch für „bewachen") zusammen.
Welchen Zweck erfüllt dieses Wächter-Werkzeug?
„KIVI“ wird eingesetzt, um Social-Media-Plattformen und potentiell alle erreichbaren Webseiten zu überwachen, um so vermeintliche Rechtsverstöße und „falsche Meinungen“ zu identifizieren.
Fragen vorab:
Haben AfD, BSW und Linksparteien geschlafen, als die Datenkrake „KIVI“ zum Leben erweckt wurde? Welche oppositionellen Aktivitäten gab es? Außer einer Anfrage einer AfD-Landtagsfraktion nur gähnende Leere und Desinteresse. Gibt es bei den etablierten Parteien keine grundrechts- und datenschutzsensiblen Politiker, die noch bereit sind, für unsere Meinungsfreiheit zu kämpfen?
Für was werden Datenschutzbehörden auf Landes- und Bundesebene bezahlt?
Die Einschränkung der Bürgerrechte ist alarmierend. Insider wissen schon länger, dass mit dieser Spionagesoftware schon heute umfangreich und in naher Zukunft flächendeckend das gesamte Internet von Deutschland aus in Deutschland wie im gesamten Ausland nach „verdächtigen Inhalten“ abgegriffen werden soll. Im Visier sind auch englisch- und arabischsprachige Webseiten und Plattformen.
Erhebliche politische und rechtliche Auseinandersetzungen mit ausländischen Anbietern sind vorprogrammiert. Insbesondere in den USA durch X, Facebook, Instagram, TikTok und Telegram.
Mit „KIVI“ startet Deutschland in die nächste internationale Konfrontation. Das alles, um die „beste Demokratie aller Zeiten“ gegen Abweichler aller Art „zu schützen“.
Unsere Zwischenergebnisse sind bereits so besorgniserregend für die Meinungs- und Medienfreiheit in Deutschland, dass alle freien Medien und privaten Nutzer des Internets diesen Angriff als Angriff auf sich selbst empfinden müssen.
Dies gilt ausdrücklich nicht nur für „rechte Medien“ und „Verdächtige“, sondern für jeden Einzelnen, der kritisch über diesen Staat und seine Vorfeldorganisationen kommuniziert.
Erste wichtige Erkenntnis:
Technische Fragen der KI-Nutzung dieses neuen Staatstrojaners und ihre Umsetzung sind dramatisch wichtiger als die Frage der konkret und wechselhaft verfolgten Inhalte. Denn die Zuordnung einer Plattform zu einer „Blacklist“ oder einer „Whitelist“ ist nur ein Knopfdruck von der Diktatur entfernt.
Es geht um nicht weniger als die Verhinderung eines KI-gesteuerten Überwachungsstaates, der den gesamten politischen Kommunikationsraum kontrolliert. Das ist exakt, was gezielt intransparent gerade mit „KIVI“ passiert.
Hierbei stellen sich Fragen der Daten- und Vorratsdatenspeicherung. Ein richtig verstandener gesetzlicher Datenschutz muss „KIVI“ zur „Chefsache“ erklären. Es gilt zu beweisen, das „DatenschutzBEHÖRDEN“ nicht ein Widerspruch in sich sind.
Auszüge aus dem uns vorliegenden Gutachten:
Die Landesmedienanstalten in Deutschland verwenden ein Tool mit „künstlicher Intelligenz“ namens „KIVI“, um nach eigenen Angaben rechtswidrige und jugendgefährdende Inhalte im Internet zu bekämpfen.
Handelt es sich bei diesem Tool wirklich um „KI“ oder ist das nur eine Marketingformulierung?
Der Begriff KI wurde in den letzten drei Jahren vor allem durch „generative AI“ geprägt – das sind Systeme, die Bilder und Texte erstellen (ChatGPT, DallE, Stable Diffusion etc). Diese Systeme haben mittlerweile weitreichende Fähigkeiten und sind sogar in der Lage, autonom verschiedenste Aufgaben erledigen.
„KIVI“ ist derzeit noch nicht mit diesen modernen KIs vergleichbar. Es basiert auf DenseNN (Klassifizierung mittels „Deep learning), dem Naive-Bayes-Verfahren und einer Sammlung von kommerziellen Bilderkennungs- und Klassifizierungstools wie dem Amazon-Dienst „Rekognition“.
„KIVI“ ist daher derzeit eher eine rückgekoppelte, stochastische Algorithmik als eine KI. Die Landesmedienanstalten verwenden „KIVI“, um automatisiert sukzessive flächendeckend das Internet zu durchsuchen und um Inhalte zu markieren. Diese müssen anschließend gesichtet und ausgewertet werden. Das kann durch Menschen - oder auch wieder KI-generiert - geschehen.
Das scheint derzeit auch der „Bottleneck“ („Flaschenhals“) bei den Landesmedienanstalten zu sein. Hier arbeitet nach vertraulichen Informationen der Staat mit Unterstützung der Staatskanzleien, wesentlich finanziert durch Rundfunkgebühren, an einer KI-Lösung. Angeblich laufe das Tool „nur eine Stunde am Tag“, weil es zu viele Treffer gebe, um sie in einem realistischen Zeitraum zu bearbeiten.
Überwachung und Missbrauch
„KIVI“ stellt ein illegales Verfahren der Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung dar.
„KIVI“ stellt unerlaubtes Profiling und Diskriminierung der „Prüflinge“ dar. Das KI-gestützte Tool kann prinzipiell Profile über Personen erstellen, die erlaubte wie unerlaubte rechtswidrige Inhalte teilen. Das kann zu Fehlklassifikationen führen und Personen fälschlicherweise als Täter markieren.
Der Einsatz für nicht vorgesehene Zwecke: Eine naheliegende missbräuchliche Nutzung des Tools durch eigene Mitarbeiter oder andere Akteure (z. B. staatliche Behörden, Staatsanwaltschaften wie Verfassungsschutz oder staatsnahe Organisationen (Correctiv pp.)) führen zielgerichtet zur Einschränkung der Meinungsfreiheit und zu unrechtmäßiger Massenüberwachung.
Was passiert, wenn die KI-Lösung zeitnah „online“ geht und kontinuierlich alle Rohdaten, die „KIVI“ auswirft, weiter und feiner auswertet und automatisiert „zur Anzeige“ bringt, kann sich jeder Experte vorstellen. Technisch ist dies bereits zeitnah möglich.
Was bedeutet das im Detail?
„KIVI“ baut auf die Smart Media Engine („KI-basierte Content-Discovery-Lösung“) der Condat AG auf, ergänzt durch „externe Funktionen“.
https://web.archive.org/web/20250215130858/https://www.condat.de/loesungen/smart-media-engine/
Alle 14 Landesmedienanstalten nutzen „KIVI“ koordiniert unter Federführung der Landesmedienanstalt NRW. Seit Einführung seien angeblich nur (?) 40.000 Funde mit „KIVI“ überprüft. Stand 7.2.2025: Mehr als 8.600 Verfahren wegen Rechtsverstößen eingeleitet „dank dem Spionagetool“.
https://web.archive.org/web/20250215125926/https://www.medienanstalt-nrw.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2025-02/fuer-mehr-sicherheit-im-netz.html
Seit Launch bis Juli 2024 wurden mehr als 11.600 angebliche Straftaten überprüft und gemeldet.
Die aktuelle Weiterentwicklung von „KIVI“ wird durch die Staatskanzlei NRW gefördert. Es gibt Anfragen aus anderen europäischen Ländern, die dieses Tool ebenfalls nutzen möchten.
Es gibt in „KIVI“ für Inhalte 3 Oberkategorien, 6 Kategorien & 10 Unterkategorien:
Unter anderem Hassrede, Gewalt/Menschenwürde, Politischer Extremismus, Volksverhetzung, Holocaustverleugnung, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Jugendschutz, Pornographie, Realbildpornographie, Hentai-Pornographie, offensichtlich schwere Jugendgefährdung, Entwicklungsbeeinträchtigung, Selbstgefährdung, Erotik, Drogenverherrlichung, Werbung, Kennzeichnungspflichtige Werbung, Werbung mit Jugendschutzproblemen.
Auffällig ist die vorsätzliche Mischung von offensichtlichen Straftaten mit „Gesinnung“.
Die Bewertungsabstufungen des Inhalts lauten: „Absolut unzulässig", „Relativ unzulässig", „Entwicklungsbeeinträchtigend", „Werbung Jugendschutz", „Werbung Kennzeichnung", „Kein Verstoß"
Die offiziell eingeräumten dauerhaft gescannten Plattformen sind: VKontakte, X (ehem. Twitter), Telegram, TikTok, Youtube, BitChute, GETTR.
Besonders delikat: GETTR ist nahezu eine reine US-Plattform, Gründer ist der ehemalige Sprecher Donald Trumps, der diesem politisch nahesteht.
https://web.archive.org/web/20250215110404/https://www.medienanstalt-nrw.de/“KIVI“.html
Leistungsmerkmale von „KIVI“:
„KIVI“ führt automatisierte und regelmäßige Internetsuchen durch, um sämtliche gewünschten Inhalte zu identifizieren. Dabei werden Suchbegriffe auf Basis eines Wissensmodells definiert und kontinuierlich aktualisiert. Das Tool ist in der Lage, dezidierte Suchen in sozialen Netzwerken durchzuführen und dabei auch Reichweiteninformationen wie Follower-Zahlen oder Retweets zu berücksichtigen. Dies ermöglicht eine gezielte Analyse von Social-Media-Inhalten.
„KIVI“ kann spezifische, im Tool hinterlegbare URLs direkt crawlen (automatisiert auslesen) und analysieren. Dies ist besonders „hilfreich“ für die gezielte Überwachung bestimmter Plattformen oder Anbieter (wie z.B. alexander-wallasch.de; achgut.com pp.).
Neben Texten kann „KIVI“ auch multimediale Inhalte wie Bilder, Videos und Audiodateien analysieren. Hierbei kommen externe Dienste für Bild- und Videoanalysen zum Einsatz, z. B. Reverse Image Search oder die Zerlegung von Videos in Keyframes, die sich außerhalb der EU befinden. Die KI lässt ihre Daten auch im Ausland bearbeiten.
Das Tool ist offiziell in der Lage, täglich mehr als 10.000 Seiten zu durchsuchen, was eine erhebliche Zeitersparnis gegenüber manuellen Prozessen darstellt. Informelle Mitteilungen sprechen aktuell von einem technischen Potential von mehr als 1.000.000 Seiten, die aber – solange die avisierte Auswertungs-KI nicht in Betrieb ist – nicht genutzt werden kann.
„KIVI“ nutzt semantische Fingerabdrücke, um Inhalte unabhängig von Sprache oder Dokumenttyp zu analysieren und zu klassifizieren. Dadurch können verwandte Inhalte effizient erkannt werden, selbst wenn sie in unterschiedlichen Sprachen oder Formaten vorliegen. Bekannte Anbieter rechtswidriger Inhalte oder Plattformen, die gezielt durchsucht werden sollen, können auf eine Blacklist gesetzt werden, während vertrauenswürdige Quellen auf einer Whitelist geführt werden (wie z.B. der Zentralrat der Muslime). „KIVI“ wird laut des Entwicklers Condat AG durch tägliches Feedback von Mitarbeitern kontinuierlich verbessert. Das System lernt aus Vorgaben und bestätigten Verstößen, passt seine Algorithmen entsprechend an.
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Ihre Unterstützung zählt
Ursprünglich auf deutschsprachige Inhalte spezialisiert, wurde „KIVI“ mittlerweile auch für englische und arabische Inhalte weiterentwickelt, um eine breitere Abdeckung zu erreichen. Externe Machine-Learning-Dienste werden integriert, insbesondere für die Analyse multimedialer Inhalte wie Videos und Bilder, um beispielsweise die Erkennungsrate zu verbessern.
Die Durchsuchung sei derzeit – so die Condat AG – auf öffentlich zugängliche Inhalte beschränkt; geschützte oder private Bereiche (z. B. geschlossene Foren) würden nicht direkt erfasst werden. Die Aktualität der Ergebnisse hängt von den Indizierungsintervallen der verwendeten Suchmaschinen ab, die bis zu zwei Wochen betragen können. Externe Dienste zur Analyse können zusätzliche Kosten verursachen und sind nicht immer präzise genug (z. B. bei der Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Nacktbildern).
https://fragdenstaat.de/anfrage/allowlist-des-ki-verfahrens-“KIVI“/
https://web.archive.org/web/20250215110404/https://www.medienanstalt-nrw.de/“KIVI“.html
Fehlende Transparenz und Bias
Algorithmische Intransparenz: KI-Systeme treffen Entscheidungen, deren Logik für Nutzer oder Betroffene nicht oder schwer nachvollziehbar ist. Dies betrifft insbesondere die Klassifikation von Inhalten als rechtswidrig oder unproblematisch. Bias in der Analyse: Algorithmen könnten voreingenommene Ergebnisse liefern, insbesondere wenn sie auf unzureichend diversifizierten Trainingsdaten basieren. Das kann dazu führen, dass bestimmte Gruppen oder Inhalte überproportional häufig als problematisch eingestuft werden.
Externe Anbieter: Die Integration externer KI-Dienste (z. B. zur Bild- oder Videoanalyse) birgt Risiken hinsichtlich der Kontrolle über die Datenverarbeitung und der Abhängigkeit von Drittanbietern.
Aufgrund dieser dramatischen Zwischenergebnisse ergeben sich folgende Fragen, die von den Betreibern wie den Datenschutzbehörden beantwortet werden müssen:
Technisch
• Welche Arten von KI-Funktionalitäten kommen zum Einsatz?
• Welche externen Dienste werden von „KIVI“ genutzt? Wurden diese Dienste auf Datenschutzkonformität und Zuverlässigkeit geprüft?
• Welche expliziten KI-Modelle & -Services werden zur Erkennung und Kategorisierung von Inhalten genutzt?
• Auf Grundlage welcher Daten wurden und werden die KI-Modelle trainiert?
• Wie wird sichergestellt, dass die KI-Algorithmen zuverlässig zwischen rechtswidrigen und unproblematischen Inhalten unterscheiden können, insbesondere bei mehrdeutigen oder kontextabhängigen Aussagen?
• Welche Maßnahmen gibt es, um die Anzahl von falsch-positiven und falsch-negativen Ergebnissen zu minimieren?
• Wie wird verhindert, dass das System durch fehlerhafte Trainingsdaten oder unzureichendes Feedback falsche Muster erlernt?
• Welche Sicherheitsmaßnahmen schützen die IT-Infrastruktur vor Cyberangriffen oder Datenlecks?
• Wo werden die im Zusammenhang mit „KIVI“ oder verknüpften Services erhobenen Daten jeweils (zwischen-)gespeichert und verarbeitet?
• Mit welchen Maßnahmen wird der Schutz von Persönlichkeitsrechten durch „KIVI“ technisch realisiert?
• Welche automatisierten Funktionalitäten bietet „KIVI“?
• Werden "do-not-crawl" policies (robots.txt) von Webseiten vom Crawler respektiert?
• Welche manuell ausführbaren Funktionalitäten bietet „KIVI“?
• Wie wird technisch zwischen Urheberschaft und sog. Reposting unterschieden?
• Wie wird sichergestellt, dass nur notwendige Daten verarbeitet und keine sensiblen Informationen ohne rechtliche Grundlage gespeichert werden?
• Gibt es Mechanismen zur Überprüfung der Durchsuchungsergebnisse durch unabhängige Stellen?
• Welche Maßnahmen verhindern den Missbrauch des Tools für Zwecke außerhalb des ursprünglichen Anwendungsbereichs (z.B. Überwachung ohne Rechtsgrundlage)?
• Sind die Algorithmen frei von Vorurteilen und Diskriminierung? Werden bestimmte Gruppen oder Personen überproportional häufig überwacht oder falsch klassifiziert?
• Welche user-agents werden für das Crawling genutzt?
• Welche IP-Adresse(n) verwenden die eingesetzten crawler?
• Welche Accounts werden bei der Durchsuchung entsprechender Portale genutzt (z.B. welcher Telegram-Account tritt öffentlichen Gruppen bei?)
Organisatorisch
• Welche Personengruppen, Behörden und andere Dritte haben Zugriff auf „KIVI“ direkt oder auf Inhalte, die mithilfe von „KIVI“ erstellt werden?
• Wer hat die Fachaufsicht über „KIVI“? (zielt auf das Thema nötige Staatsferne); wer ist das persönlich und namentlich? Wie ist dies transparent gemacht?
• Wieviel Geld wurde bislang in „KIVI“ investiert?
• Wie hoch sind die Betriebskosten einschließlich externer Dienste?
• Wie sehen die Verträge mit der Condat AG aus. Vorlage der Verträge.
• Wer entscheidet über die Durchführung „manueller Durchsuchungen“?
• Das offizielle hier vorliegende Handbuch „KIVI“ spricht von drei Ursprüngen für Vorfälle „Automatische Recherche“, „Beschwerde“ und „Manuelle Recherche“. Wer kann diese Beschwerden einbringen?
• Auf welchen rechtlichen Grundlagen werden die Inhalte von „KIVI“ kategorisiert?
• Gibt es ein Rechtsgutachten zum Betrieb von „KIVI“? Wie werden Datenschutzrecht und Freiheitsrechte dort beurteilt? Das Gutachten ist vorzulegen. Wenn kein Gutachten besteht, läuft diese Software im rechtsfreien Raum.
• Auf welcher tatsächlichen und rechtlichen Grundlage werden manuelle Durchsuchungen von Internetinhalten durchgeführt?
• Auf welcher rechtlichen Basis erfolgt das automatische Crawling von Webseiten und Social-Media-Profilen?
• Auf welcher Rechtsgrundlage werden personenbezogene Daten von Dritten durch die Condat AG verarbeitet und gespeichert?
• Wer hat die Aufsicht über die von der Condat AG gespeicherten personenbezogenen Daten?
• Wie wird die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie Wahrung der Rechte der Betroffenen durch die LMA sichergestellt?
• Welche Weisungen sind bisher durch die LMA an die Condat AG erfolgt im Rahmen von Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung?
• Wie viele Ersuchen zwecks Berichtigung oder Löschung der Daten durch Betroffene wurden bisher durch die Condat AG an die LMA gemeldet? Wie wurde mit diesen Ersuchen verfahren?
• Wie viele Fälle der jeweiligen Ober- & Unterkategorien wurden bisher erfasst? Wie viele wurden jeweils an staatliche Stellen weitergeleitet?
• Welche wesentlichen Änderungen technischer oder organisatorischer Maßnahmen wurden bisher durchgeführt?
• Welche Prozesse gibt es bei den LMA, die auf Grundlage der von „KIVI“ erfassten Inhalte ausgelöst werden (z.B. Versenden von Hinweisschreiben etc.)?
• Welche Websites sind auf der Whitelist? Welche auf der Blacklist? Wurden die Inhaber hierüber informiert?
• Wer entscheidet über das White- bzw. Blacklisting von Websites? Welche Dienstanweisungen und Ordnungen gibt es hierzu?
• Welche URLs sind bisher manuell durchsucht worden (wie z.B. alexander-wallasch.de)?
• Wie viele Inhalte wurden von den automatisch durchsuchten Plattformen bisher jeweils erfasst?
• Wie viele der erfassten Inhalte wurden bisher gerichtlich als rechtswidrig bestätigt?
• Was ist die Definition von "relativ unzulässig"? Wie wird mit solchen Inhalten typischerweise verfahren?
• Wer ist verantwortlich für manuelle Recherchen und nach welchen Regelungen werden diese durchgeführt?
• Wie und wo werden rechtswidrige Inhalte verwaltet, bei denen alleine der Besitz strafbar ist?
• Welche und wie viele URLs sind derzeit für automatische Durchsuchungen (Crawling) hinterlegt?
• Was ist der derzeitige Inhalt der „KIVI“-Stichwortliste (Keywords) für automatische Durchsuchungen?
• Wie viele automatische und manuelle Durchsuchungen finden derzeit monatlich statt?
• Wie wird mit Anbietern, Seiten und Inhalten umgegangen, die zwar potenziell rechtswidrig sind, aber aus anderen Ländern stammen und unter deren Rechtsprechung fallen?
• Wer trägt die Verantwortung für Fehlklassifikationen durch das Tool? Zu welchen Folgen und rechtlichen Konsequenzen kommt es, wenn Inhalte fälschlicherweise als rechtswidrig gemeldet werden?
• Wie gestaltet sich exakt und Prozessverlauf die Zusammenarbeit mit der Polizei (einschließlich Landeskriminalämter und BKA)? Wie ist die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaften pp.) geregelt?
• Gibt es eine Zusammenarbeit und Datenweitergabe an das Bundesamt für Verfassungsschutz oder die Landesämter? Wenn ja: Wie findet sie exakt statt?
• Welche Prozesse existieren insoweit zur Übergabe solcher Fälle?
• Die Identifikation potenziell rechtswidriger Inhalte können auch rechtmäßige Meinungsäußerungen erfassen. Wie wird sichergestellt, dass keine Weitergabe entsteht?
• Da „KIVI“ von einem externen Anbieter entwickelt und betreut wird (Condat AG) -wie wird gewährleistet, dass der Anbieter keinen unangemessenen Einfluss auf den Betrieb des Tools hat?
• Werden Internetnutzer darüber informiert, dass ihre Inhalte analysiert werden?
• Es wird gefordert, die Kriterien und Algorithmen offenzulegen, nach denen Inhalte kategorisiert oder als rechtswidrig eingestuft werden.
• Wie können Betroffene regelhaft außer über eine Formalauskunft nach Datenschutzrecht erfahren, ob sie oder ihre Inhalte erfasst wurden?
• Wie können Betroffene automatisiert ihr Recht auf Berichtigung oder Löschung ihrer Daten gemäß Art. 16 und 17 DSGVO ausüben?
Wir warten auf eine mediale Diskussion und Reaktionen der Landesmedienanstalten wie der Datenschützer. Die Internet-Gemeinde wird nicht schweigen.
Rechtsanwalt Dirk Schmitz M.A.
Dank Ihrer und Eurer großzügigen Hilfe können wir uns jetzt aufrecht und selbstbewusst zur Wehr setzen. Wir müssen nicht einknicken. Ihr habt gerade Auszüge eines umfassenden Gutachtens gelesen. Eure Unterstützung hat diese Gegenwehr überhaupt erst möglich gemacht. Das war der erste große Schritt vorwärts! Weitere werden folgen. Bitte unterstützt diesen Kampf weiter. Es geht um alles.
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Kommentar von Thomin Weller
"1979 gründete der Ingenieur Pedro Schäffer (Schaeffer) mit Kommilitonen aus der TU Berlin die kleine Software-GmbH Condat."
TU Berlin ist das Stichwort.
In alter Tradition der Zwangsarbeit hat die Familie Reimann in ihrer Alfred_Landecker_Foundation einen Kriegsverbrecher den das Militär zu gerne vor ein Militärgericht stellen würde J. Fischer und finanzieren umfangreich CeMAS Lamberty, die Kahane Sekt aber vor allem die TU Berlin mit dem KI Projekt
"Decoding Antisemitism: Eine KI-gestützte Untersuchung von Hassrede und -bildern im Internet"
das jetzt wohl staatstragend Zwangsarbeit automatisierte Zensur durchführt.
https://api-depositonce.tu-berlin.de/server/api/core/bitstreams/7613a12e-3726-4284-b3fe-0b85a6088221/content
Spannend dabei,
In Zusammenarbeit mit dem HateLab der Universität Cardiff und dem Digital Humanities Department am King’s College London Gefördert durch die Alfred Landecker Foundation.
Neuartig sind KI gestütze Räuberbanden.
Buch Paul Erker "Die chemische Fabrik Joh. A. Benckiser im Nationalsozialismus"
Seit über 100 Jahren ist das Braune in Deutschland das Bestimmende.
David de Jong neues Buch "Braunes Erbe"
Ishay Landa "Der Lehrling und sein Meister. ..Die Nazis waren Hyperkapitalisten."
Die Paper Mill Fake Fabrik DFG ist auch dabei.
https://www.nachdenkseiten.de/?p=72641
Es würde mich nicht wundern wenn diese Internetseite ein Test- Lernobjekt für die KI ist.
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Kommentar von Peter
Immer ruhig bleiben, die zerlegen sich bald selbst. DerDieDas BähbockIn hat ja gerade angekündigt, dass man erst nach der Wahl das grösste Diktatokratie Paket für "die Ukraine" (also= zur Aufrechterhaltung des Tiefen EU-Staates) schnüren will. Intelligent, das jetzt schon erwähnen, sehr schlau, chapeau.
1/
Global Government Affairs
@GlobalAffairs
Germany submits the highest number of legal demands for user data to X within the European Union, with ~87% of these requests targeting speech-related offenses. X believes that these legal demands for user data are unlawful and has taken cases in both German federal and state courts challenging the lawfulness of the government's overreach into our users’ privacy and freedom of expression.
https://x.com/GlobalAffairs/status/1891593848771707233
Deutschland stellt innerhalb der Europäischen Union die meisten rechtlichen Forderungen nach Nutzerdaten an X, wobei ~87 % dieser Forderungen auf Straftaten im Zusammenhang mit Meinungsäußerungen abzielen. X ist der Ansicht, dass diese rechtlichen Forderungen nach Nutzerdaten rechtswidrig sind und hat sowohl vor deutschen Bundes- als auch vor Landesgerichten gegen die Rechtmäßigkeit des Eingriffs der Regierung in die Privatsphäre und die Meinungsfreiheit unserer Nutzer geklagt.
2/
Ein Nutzer namens "Mehdi Hasan" verlinkt JD Vance in einem Beitrag und schreibt:
"Hey @ JDVance, ich weiß, Sie sind damit beschäftigt, den Europäern Vorträge über Meinungsfreiheit zu halten, aber haben Sie das gesehen?"
Dabei bezieht er sich auf einen anderen Beitrag, bei welchem es heißt:
„Präsident Trumps Entscheidung, den Zugang von AP-Reportern einzuschränken, ist ebenso ein Kampf um den Golf von Amerika wie ein Protest gegen das, was Berater des Weißen Hauses als jahrelange liberale Wortwahl bezeichnen, die das einflussreiche Stilbuch von AP in den Mainstream-Medien verbreitet hat“
Darauf antwortet JD Vance:
„Ja, Dummkopf. Ich denke, es gibt einen Unterschied zwischen der Verweigerung eines Sitzplatzes für einen Reporter im Presseraum des Weißen Hauses und der Inhaftierung von Menschen wegen abweichender Meinungen. Letzteres ist eine Bedrohung der Redefreiheit, ersteres nicht. Ich hoffe, das hilft!“
https://x.com/JDVance/status/1891553587970380152
3/
Orwell-Staat revisited:
Die Kinderpornofunktion im Staatstrojaner, 2015
https://blog.todamax.net/2015/die-kinderpornofunktion-im-staatstrojaner/
Die sterbende Diktatur schlägt um sich.
4/(
Zur allgemeinen Erheiterung hier noch eine satirische Rand (nicht = RAND) Notiz:
Denken wir einfach mal so, Deutschland wäre tatsächlich nicht souverän, und bis jetzt unter dem Diktat der Amerikaner. Hups, da sehen wir doch gerade, dass eben diese USA jetzt der BRD volle Breitseite an den orwell-diktatorischen Karren fahren, na sowas. Was kann das wohl bedeuten? Was bedeutet es wohl, wenn Elon Musk öffentlich darauf hinweist, dass die NATO (ähm, ja, ehemals das Tool des US-CfR, Europa militärisch hegemonial zu steuern) sich überlebt hat? -> BRD -> NATO -> EU, alle werden bald aufgelöst sein.
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Kommentar von Hans Hoffmeister
KIVI und die drei Staatsanwälte sowie deren polizeiliche Erfüllungsgehilfen in der 60minutes-Reportage beschreiben den totalitären Gesinnungsstaat erschöpfend.
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Kommentar von Carl Peter
War der verschwundene "Amerikaner" schon das Nachbild für einen fliehenden Europäer?...Versuchen Trump und Vance als Postindianer, die alte Schuld dieser alten europäischen Siedlungspolitik im Bewusstsein der heutigen Europäer weiter wach zu halten?...Dass also die Mehrheit der amerikanischen Siedler europäische Wurzeln hat?...Dass für die Plackerei der Neubesiedelung eines Kontinents das schwarze Arbeitssklaventum erzwungen wurde?...Könnte man sagen das Schlechteste von Europa hat in Amerika Fuß gefasst?
Kein Chinese wird sich damit beschäftigen, daß "Amerika" die größte Kolonie Europas ist, oder Europa einen eher leidenschaftslosen Fortschrittsglauben pflegt - der Chinese braucht heute keine chinesische Mauer als Brandmauer gegen eine Okkupation.
Dass grade in Deutschland das nivellierte Miteinander der Menschen als Publikum, als eine Drehbuchgesteuerte anonyme Öffentlichkeit vorherrscht, die letztlich zu ununterscheidbarer Verantwortungslosigkeit und fehlender Entscheidungsbereitschaft führt - für den chinesischen gläubigen Massenmenschen völlig undenkbar.
Das Individuum ist die Masse - dort in China.
Der Begriff "Brandmauer" in Deutschland ist auch überhaupt nicht zutreffend, sondern vernebelt alarmistisch, dass es sich um das Abstecken von "Claims" handelt - um Schürfrechte an Bürgerrechten und deren vermeintlichen Eigentumsrechten.
Sowas verfinge nicht im heutigen China, auch nicht mehr im heutigen Russland und den künftigen Brics-Staaten - und jetzt wollen sogar Musk, Trump und Vance die Masse der Amerikaner als ein einziges Individuum, der Lonesome Cowboy Bill ist nun über den Horizont hinausgeritten und verschwunden.
Auch dem alten deutschen Parteien-Kartell schwebt sowas vor, wie Habeck unlängst angedeutet hat - nur ein Drehbuch dafür konnte er noch nicht vorlegen, und für die europäische Zerrissenheit ist eine von der Leyen zuständig, die jetzt nicht mehr in der Lage scheint, die monarchistische Vorherrschaft über die alte Kolonie Amerika überhaupt nur im Ansatz zu behaupten, sollen jetzt Inder den Frieden in der Ukraine bewahren?
Sie wird vor dem souveränen Trump-Amerika kuschen müssen, denn was ist schon der Einzelne und sein Eigentum?
Die Zukunft gehört den Massenmenschen und ihrer Massenwürde!
Das ist der "künstliche' Schamanismus der Vereinten Nationen.
Und damit bin ich aufgewachsen und gesellschaftspolitisch darauf vorbereitet worden, und das schon vor etlichen Jahrzehnten - bei mir warens vor allem Elias Canetti, Jean Baudrillard und Vilém Flusser, mit denen ich mich wie am roten Faden tief ins Labyrinth einer Menschwerdung wagte.
Mit Beginn der Massenmigration war es dann soweit, das Labyrinth förderte nur mich selbst als Ungeheuer wieder zu Tage - im Labyrinth gings inzwischen zu, wie am taghellen Himalaya, aber meine Flucht endete dann auch wieder nur in Menschenparks.
Zum Gedenken an einen früh verstorbenen "Mit-Patienten" und seiner Erkenntnis: "Alles was sich die Menschen ausdenken, wird existieren."
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Kommentar von .TS.
Würde ja gerne schreiben was ich dazu denke, aber dann müßte ich wegen Computersabotage durch KIVI-Score-Überlauf-Absturz schon einen griffbereiten Bademantel parat haben.