Von Prof. Dr. Martin Schwab
Um „Desinformation“ zu bekämpfen, schlägt die SPD jetzt vor, „zuverlässige“ Medien staatlich zu finanzieren, wie die „B.Z.“ gestern berichtete.
Wenn dieser Vorschlag Gesetz wird, darf man sehr gespannt sein, wie der Begriff „zuverlässig“ definiert wird. Vermutlich erhofft sich die SPD eine Rechtsanwendung des Inhalts, dass „zuverlässig“ jenes Medium ist, das brav die Losungen der Regierungsparteien und ihrer Repräsentanten verbreitet.
Sollte sich diese Vision verwirklichen (siehe dazu aber noch unten), wäre der Vorstoß der SPD nichts Geringeres als die Legalisierung von institutioneller Korruption in den Medien. Denn dann dürften sich Regierende und ihre Parteien die ihnen genehme Berichterstattung erkaufen - und das auch noch mit Steuergeld.
Nun unterhält die SPD bekanntlich eine eigene Medien-Holdinggesellschaft, unter deren Dach zahlreiche Lokalzeitungen vereint sind (unter anderem die „Neue Westfälische“, die in Bielefeld verbreitet wird). Wozu sollen jetzt partei- und regierungstreue Medien aus Steuermitteln durchgefüttert werden? Geht der SPD-Medienholding etwa gerade das Geld aus?
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Für die herrschende politische Kaste kann der Vorschlag der SPD, wenn er denn Gesetz werden sollte, zum Eigentor werden. Denn dann müssen Behörden und Gerichte jenen Medienportalen, denen die Förderung wegen „Unzuverlässigkeit“ verweigert wird, begründen, warum jene Medienportale unzuverlässig sind. Wenn angebliche Desinformation der Grund für die Einordnung als „unzuverlässig“ sein soll, kann das betroffene Medienportal den Nachweis antreten, dass es die Wahrheit berichtet hat.
Und mehr noch: Die Medienportale stehen zueinander im geschäftlichen Wettbewerb. Wenn der Staat also einzelnen Medien Förderung gewährt und anderen nicht, begründet dies einen staatlichen Eingriff in den Wettbewerb. Die Förderung des einen Mediums bedeutet zwangsläufig die Benachteiligung des anderen. Ein Medienportal, dem die Förderung verweigert wurde, kann daher den Zuwendungsbescheid an ein von der Förderung begünstigtes Medienportal anfechten mit der Begründung, jenes Medienportal sei seinerseits unzuverlässig, weil es Desinformation verbreite.
Um das einmal auf ein konkretes Fallszenario herunterzubrechen: Angenommen, Alexander-Wallasch.de, Auf1-TV, Demokratischer Widerstand, Epoch Times, multipolar, NiUS und Tichys Einblick (um nur einige exemplarisch herauszugreifen) beantragen die Förderung, und diese wird ihnen wegen „Unzuverlässigkeit“ verweigert, während dem Tagesspiegel, dem SPIEGEL, dem „stern“ und dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (die sich allesamt in den vergangenen Jahren stramm auf Regierungslinie bewegt haben) Fördergelder bewilligt werden.
Dann könnte z.B. Alexander-Wallasch.de den an den Tagesspiegel gerichteten Fördergeldbescheid anfechten mit der Begründung, der Tagesspiegel habe in konkreten Artikeln nachweislich Desinformation verbreitet und sei daher in Wirklichkeit nicht zuverlässig, sodass Fördergelder an den Tagesspiegel den Wettbewerb rechtswidrig zum Nachteil von Alexander-Wallasch.de verzerrten.
Auf diese gerichtlichen Auseinandersetzungen freue ich mich jetzt schon.
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Kommentar von Winfried Bähring
An .TS.:
Sie haben natürlich Recht.
Es verhält sich übrigens genauso wie bei den skandalösen Coronamaßnahmen- und „Impf“schadens-Urteilen, wo eine „zuverlässige“ Gerichtsbarkeit ohne Zulassung von (weiteren) Beweisanträgen sich ja einzig und allein auf genau diese Art „zuverlässige, weil unabhängige Experte-Meinung“ z.B. aus dem allerdings weisungsgebundenen, weil dem BGM unterstellten RKI und PEI gestützt hat.
Aber sehen wir die Sache doch einmal positiv:
Je mehr systemkonforme Urteile eine Judikative zugunsten der Legislative fällt, umso weniger Vertrauen wird die Bevölkerung in eine Regierung setzen, die Gesetze und Verordnungen gegen die Bürgerinteressen erläßt und sie durch ihre gleichgerichtete Feigenblatt-Justiz legalisiert.
Und da diese Streitfälle auch mediale Aufmerksamkeit erhalten werden, kann der Bevölkerung nicht weiter gänzlich verheimlicht werden, was in den demokratischen „Werte“-Gesellschaften des Westens spätestens seit Beginn der MENSCHENGEMACHTEN Corona-Krise ganz offen betrieben wird:
Nämlich die gezielte Erosion des demokratischen Rechtsstaates durch die von der Executive initiierte Gleichrichtung von Judikative und Medien, die ihre wichtige Rolle als UNABHÄNGIGE dritte und vierte Gewalt nicht vehement verteidigt bzw. behauptet haben,
Ganz im Gegenteil haben sie diese als tumbe Erfüllungsgehilfen in einer fatalen Kombination aus Feigheit und Verantwortungslosigkeit weggeworfen (Opportunismus in Reinkultur und damit ein aktuelles Beispiel von selbstverschuldeter Delegitimierung).
Entspannen wir uns also (ein wenig) und genießen, wie sie sich in ihrer trauten Gemeinschaft zwar langsam aber unaufhaltsam selbst den Ast absägen, von dem sie immer noch glauben, sicher darauf zu sitzen (oder mit den Worten von Prof. Schwab: "Freuen wir uns drauf").
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Kommentar von Max Meier
PS (Korrektur): Nur Anwälte können sich auf gerichtliche Auseinandersetzungen (und die ihnen zustehenden Honorare) freuen, meinte ich.
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Kommentar von Max Meier
Nur Anwälte können sich naturgemäß auf gerichtliche Auseinandersetzungen und die ihnen zustehenden Honorare. Anfechten kann man vieles, aber staatstreue Richter wissen, was von ihnen erwartet wird und werden jede noch so hanebüchene Begründung anführen. Spätestens nach der Pandemie sollte das klar sein. Man kann man immer vor Gericht ziehen, aber die Repräsentanten der Behörden und staatlich administrierten Medien gehen überhaupt kein persönliches Risiko ein und sitzen immer am längeren Hebel. Man selbst wird pleite sein, wenn man sich am laufenden Band vor Gericht wehren muss. Rechtsstaat war einmal ...
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Kommentar von .TS.
Gerichtliche Auseinandersetzungen?
Gern, allerdings wird sich die Freude aufgrund der alles andere als unabhängigen Justiz hierzulande die ungeprüft die Aussagen von ebenso alles andere als unabhängigen "Experten" übernimmt doch sehr in Grenzen halten solange das korrupte Kartell weiter die Oberhand behält.