Die Legalisierung institutioneller Korruption?

Staatlich finanzierte Medien: Das „Wahrheitsministerium“ rückt immer näher

von Martin Schwab (Kommentare: 4)

Wenn sich die Regierenden und ihre Parteien eine ihnen genehme Berichterstattung erkaufen.© Quelle: Pixabay/Maklay62

Ein neuer Vorstoß der SPD zielt darauf, regierungstreuen Journalismus mit Steuergeldern zu prämieren. Juristisch könnte sich dieser Vorstoß aber als Eigentor erweisen.

Von Prof. Dr. Martin Schwab

Um „Desinformation“ zu bekämpfen, schlägt die SPD jetzt vor, „zuverlässige“ Medien staatlich zu finanzieren, wie die „B.Z.“ gestern berichtete.

Wenn dieser Vorschlag Gesetz wird, darf man sehr gespannt sein, wie der Begriff „zuverlässig“ definiert wird. Vermutlich erhofft sich die SPD eine Rechtsanwendung des Inhalts, dass „zuverlässig“ jenes Medium ist, das brav die Losungen der Regierungsparteien und ihrer Repräsentanten verbreitet.

Sollte sich diese Vision verwirklichen (siehe dazu aber noch unten), wäre der Vorstoß der SPD nichts Geringeres als die Legalisierung von institutioneller Korruption in den Medien. Denn dann dürften sich Regierende und ihre Parteien die ihnen genehme Berichterstattung erkaufen - und das auch noch mit Steuergeld.

Nun unterhält die SPD bekanntlich eine eigene Medien-Holdinggesellschaft, unter deren Dach zahlreiche Lokalzeitungen vereint sind (unter anderem die „Neue Westfälische“, die in Bielefeld verbreitet wird). Wozu sollen jetzt partei- und regierungstreue Medien aus Steuermitteln durchgefüttert werden? Geht der SPD-Medienholding etwa gerade das Geld aus?

Weiterlesen nach der Werbung >>>

Ihre Unterstützung zählt

Mit PayPal

Für die herrschende politische Kaste kann der Vorschlag der SPD, wenn er denn Gesetz werden sollte, zum Eigentor werden. Denn dann müssen Behörden und Gerichte jenen Medienportalen, denen die Förderung wegen „Unzuverlässigkeit“ verweigert wird, begründen, warum jene Medienportale unzuverlässig sind. Wenn angebliche Desinformation der Grund für die Einordnung als „unzuverlässig“ sein soll, kann das betroffene Medienportal den Nachweis antreten, dass es die Wahrheit berichtet hat.

Und mehr noch: Die Medienportale stehen zueinander im geschäftlichen Wettbewerb. Wenn der Staat also einzelnen Medien Förderung gewährt und anderen nicht, begründet dies einen staatlichen Eingriff in den Wettbewerb. Die Förderung des einen Mediums bedeutet zwangsläufig die Benachteiligung des anderen. Ein Medienportal, dem die Förderung verweigert wurde, kann daher den Zuwendungsbescheid an ein von der Förderung begünstigtes Medienportal anfechten mit der Begründung, jenes Medienportal sei seinerseits unzuverlässig, weil es Desinformation verbreite.

Um das einmal auf ein konkretes Fallszenario herunterzubrechen: Angenommen, Alexander-Wallasch.de, Auf1-TV, Demokratischer Widerstand, Epoch Times, multipolar, NiUS und Tichys Einblick (um nur einige exemplarisch herauszugreifen) beantragen die Förderung, und diese wird ihnen wegen „Unzuverlässigkeit“ verweigert, während dem Tagesspiegel, dem SPIEGEL, dem „stern“ und dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (die sich allesamt in den vergangenen Jahren stramm auf Regierungslinie bewegt haben) Fördergelder bewilligt werden.

Dann könnte z.B. Alexander-Wallasch.de den an den Tagesspiegel gerichteten Fördergeldbescheid anfechten mit der Begründung, der Tagesspiegel habe in konkreten Artikeln nachweislich Desinformation verbreitet und sei daher in Wirklichkeit nicht zuverlässig, sodass Fördergelder an den Tagesspiegel den Wettbewerb rechtswidrig zum Nachteil von Alexander-Wallasch.de verzerrten.

Auf diese gerichtlichen Auseinandersetzungen freue ich mich jetzt schon.

Ihre Unterstützung zählt

Mit PayPal

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Kommentare