Oder kurz und knackig: Ansteckende Dummheit trotz Maske? Nein, die Maske braucht es nicht, dass Lauterbach sich um Kopf und Kragen redet.
Und als wäre dieses folgenlose (weil ihm keiner folgen kann), dissonante Wortsuchorchester des Ministers nicht genug Selbstschämtortur, offenbart Lauterbach unabsichtlich seinen Impfstatus. Ausgerechnet, denn gerade erst hatte sein Ministerium diesen zu Lauterbachs Privatsache erklärt. Aber privat werden wir später.
Der Reihe nach: Gleich zu Konferenzbeginn ging es um eine Nachfrage zur Verkürzung des Zeitraumes, in dem jemand als frisch geimpft gilt, der sich mit dem am 23. September zu verabschiedenden Infektionsschutzgesetz auf 3 Monate verkürzen soll.
Nach diesen 3 Monaten verlieren dann auch alle Impf-Folgsamen ihre erspritzten Privilegien. Wir berichteten gestern zum Thema. Statt hier die Gelegenheit zu nutzen, Klartext zu reden, ergießt sich aus dem Munde des Gesundheitsministers ein abgehackter Wortstrudel, der die Zuhörer in Trance fallen lässt, die anwesenden Journalisten jedenfalls bleiben sprachlos zurück.
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Keine einzige Nachfrage zum Wirrwarr-Sprech des Ministers. Der Wortsalat so desaströs, dass wir ihn hier zur Verdeutlichung im Originalton transkribiert haben.
Karl Lauterbach im O-Ton zur Verkürzung des „Frisch-geimpft-Status“ auf 3 Monate und zu den geplanten Zertifikats-Kontrollen zum Beispiel in Restaurants:
„Somit die drei Monate sind erst mal unsere Schätzung auf der Grundlage der Daten, die wir haben, dass man für drei Monate auch vor Ansteckung geschützt ist. Vor schwerem Verlauf ist man viel länger geschützt. Aber dass man dafür drei Monate hat, dann quasi im Ersatz einer Maske, weil man wahrscheinlich vor Ansteckung geschützt ist, die Maske nicht tragen muss. Das ist die Logik dieses, also dieser Vorgehensweise. Also es hat nichts damit zu tun. Die Impfung gilt nur für drei Monate. Es hat nichts damit zu tun, dass man sich alle drei Monate impfen lassen muss. Das ist einfach nur von dem, was wir bisher wissen. Ist man für drei Monate auch vor Ansteckung geschützt? Ist ein zweiter Punkt. Der wird immer vorgetragen. Der ist auch nicht unbegründet. Den kann man aber in den Griff bekommen. Und zwar ist das jetzt zu kompliziert. Also können denn beispielsweise die Restaurants das schaffen, dass die, wenn jemand reinkommt, tatsächlich prüfen hat, der ist der frisch geimpft ist, der frisch getestet? Ist der frisch genesen? Schaffen die das? Die Antwort ist: Sie haben es auch in der Vergangenheit geschafft. Wir haben ja auch bei drei G, bei zwei G plus und so haben wir ja diese Prüfungen gemacht. Die Prüfungen sind ja gelernt, sie werden nur jetzt vereinfacht. Wie werden die vereinfacht werden. Vereinfacht, indem einfach, schlicht und ergreifend für alle drei Merkmale, die es da gibt, also eine grüne Farbe, dann auf den Zertifikaten erscheinen. Also man muss sich das wie folgt vorstellen.“
Lauterbach hält zur Verdeutlichung sein eigenes Smartphone mit gut sichtbarem QR-Code in die Kamera:
„Hier sehen Sie ja blaue Zertifikate. Wenn das jetzt noch ein Drei-Monats-Pass wäre, was bei mir jetzt nicht ist, aber wenn das noch einen drei Monats Pass wäre oder eine Drei-Monats-Genesenen-Also-Bestätigung oder ein frischer Test von gestern, dann werden wir hier … hätten wir hier immer eine grüne Farbe, sodass man beim Reinkommen das Handy zeigen kann, zeigt die CBA und schon ist die Kontrolle möglich. Es wird auch vorgetragen. Ja, wie will man das denn dann drinnen kontrollieren? Stichproben. Also wenn die Leute reingekommen sind, wie geht das dann? Da kann man, wenn man wirklich Stichproben machen will, kann man sagen: Können Sie mir noch gerade noch mal Ihren Test zeigen, ihr grünen, ihr grünes, also Ihren grünen Nachweis? So wäre das auch drinnen relativ einfach kontrollierbar.“
Ein verwirrendes Beispiel mit noch verwirrender Rhetorik – und ein fettes Eigentor: Der Gesundheitsminister hat mit dem demonstrativen Vorzeigen seines QR-Codes vorgeführt, wie das geht, wenn einer nicht im Slalomlauf jedem Fettnäppfchen ausweichen will, sondern wie man es schafft, auf einer Fettrutschbahn die trockene Stelle zu umglitschen.
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Was war passiert? Findige Cracks haben den von Lauterbach in die Kamera gehaltenen Impfnachweis gescannt und gecheckt, was der Minister nicht sagen wollte:
Lauterbach wurde zuletzt vor 271 Tagen geimpft, also Mitte November 2021, vermerkt als „Auffrischungsimpfung“. Ob die Impfung im letzten November die dritte oder vierte Impfung des Gesundheitsministers war, ist auf seinem CovPassCheck nicht ersichtlich, aber im Netz türmte sich direkt eine Spekulations -und Empörungswelle auf.
Der Minister also, der keine Auskunft über seinen eigenen Impfstatus geben wollte, nach dem Motto: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht in Details zu medizinischen Angelegenheiten gehen können“, nahm Sonderrechte für sich in Anspruch, die er dem einfachen Volk nicht zubilligt, und outet aus Versehen, dass er mutmaßlich keine vierte Impfung hat, zumindest nicht in seinem Zertifikat.
Das wirft in der Tat Fragen auf. Eine offizielle und verdächtig verkniffen wirkende Antwort dazu kam kein paar Stunden später (man stelle sich diesen Ein-Satz-Tweet als Resultat einer mehrstündigen Krisensitzung vor) via Twitter aus dem Gesundheitsministerium:
Der nach eigener Angabe viermal geimpfte Lauterbach, Verfechter der lückenlosen Impfstatus-Registrierung mit QR-Codes, Impfpässen und Corona-Apps, registriert also seinen eigenen Status nicht, währenddessen er genau das der gesamten Bevölkerung abverlangt.
Kurz und bündig: Mittlerweile ist Lauterbachs Pleiten- und Pannenkonto – mit Pech hat das ja alles nichts mehr zu tun – pickepackevoll.
Lauterbachs Anwesenheit immerhin sorgte für eine gewisse Irritation bei den maskierten Altmedienvertretern: Hatte sich der Minister mit seinen Aktivitäten und Auftritten in dieser Woche über die Berliner Quarantäne-Regeln hinweggesetzt?
Denn erst vor gut einer Woche hatte der vierfach Geimpfte angegeben, positiv auf Corona getestet zu sein und sich deshalb in Quarantäne begeben. Die aktuellen Berliner Regeln besagen nun, dass man zwölf Tage in Quarantäne bleiben muss. Aber auch, dass man sich nach fünf Tagen freitesten kann.
Nun das große ABER: Aber dafür muss man zwei Tage symptomfrei sein. Und fast so, als ob sich nun ein Grundmisstrauen eingeschlichen hat ob der Corona-Ehrlichkeit des Ministers, auch hier skeptische Rückfragen zu seinem persönlichen Quarantäne-Zeitplan:
Aber zurück zum Infektionsschutzgesetz und dieser fragwürdigen Pressekonferenz-Simulation. Während zum Anfang der Pandemie der R-Wert (Reproduktionswert: Wie viele Personen steckt eine infizierte Person im Durchschnitt an) alle Maßnahmen durch Zahlen und Statistiken stützen und rechtfertigen sollte, hatte der bald ausgedient und die Inzidenz musste dafür herhalten.
In der Epidemiologie drückt Inzidenz, die im letzten Jahr das Maß aller Dinge war, aus, wie häufig neue Erkrankungen über einen bestimmten Zeitraum auftreten. Man könnte auch von Neuinfektionsrate sprechen. In Deutschland war die "Sieben-Tage-Inzidenz" das Maß aller Maßnahmen, und besagte, wie viele Neuinfektionen es in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohner gab.
Bei aller Kritik, gerade auch, weil genau genommen diese Inzidenz nur angibt, wie viele Menschen bei einem PCR- oder Antigen-Test positiv getestet wurden, war der Inzidenzwert (und vor seinem Sinken/Ausdienen auch der R-Wert) immerhin eine Richtlinie, die zur Rechtfertigung von Maßnahmen genommen wurde.
Ein Maßstab, eine Richtschnur. Im neuen Infektionsschutzgesetz fällt diese weg, was auch Befürchtungen nach sich zieht, dass damit Willkür beim Erlassen von Maßnahmen Tür und Tor geöffnet werden könnten, da es keine zahlenbasierten Kriterien für deren Durchsetzen mehr gibt.
Das ist einer der vielen Kritikpunkte am Entwurf des neuen Gesetzes.
Lesen Sie einfach selbst, mit welcher gestotterten Scheinargumentation der Gesundheitsminister hier herumeiert und nichts Verständliches oder gar Logisches herausbringt, schnallen Sie sich an und behalten Sie einen klaren Kopf:
„…dass die Bundesländer sich …..sie dann sich auf irgendwelche Grenzwerte verständigen. Aber ich würde davon abraten. Aber wir haben diesmal, also wir haben sehr, sehr viele Parameter, die beachtet werden müssen. Wir haben erst zum einen tagesgenaue Daten. Das haben wir bisher nie gehabt. Wir haben tagesgenau, wie viel Intensivbetten belegt, wie viele frei, wie viele Peripher-Betten, wie viele frei? Dann haben wir das Abwasser-Monitoring, dann haben wir die sogenannten Sentinel-Praxen. Das sind diese Lungen-Praxen, die wir auswerten. Dann haben wir darüber hinaus die Inzidenz und wir haben die Sterblichkeit und wir haben darüber hinaus, die hoffentlich wenigstens, aber ich glaube, dass wir uns dem auch nähern können, die Long-Covid-Patientendaten. Aber das letzte ist der neunte Punkt, der ist noch unsicher. Aber wir haben dann acht Daten und ich persönlich kann Ihnen sagen, dass Sie aus acht unterschiedlichen Daten nicht irgendwie einen Score bilden können, der dann sagt, ab da gilt es in dem Sinne. Und daher glaube ich, ist dieser Gedanke, dass wenn man so viele gute Daten hat, dass man dann sich auf ein oder zwei Daten begrenzt, die zu quantitativ, also dann zusammenzufassen, also ich glaube, dass es nicht funktionieren wird. Und wie gesagt, ich warte daher auf die Vorschläge nächste Woche. Ich habe da noch keinen brauchbaren Vorschlag. Das ist immer schnell gesagt. Vieles ist ja plausibel, was man so in der Politik so hört. Vieles ist plausibel, aber bei näherem Nachdenken dann falsch. Und das ist so ein Beispiel. Das erstmal plausibel klingt: Dann lass uns doch mal ein paar Zahlen da nennen, dann machen wir es daran doch fest, und so weiter. Aber dann, wenn man dann anfängt, was sollen denn die Zahlen sein? Dann klingt es schon nicht mehr so schlau.“
Das klingt alles nicht mehr so schlau, da hat der Minister Recht.
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Kommentar von Uwe Seeber
Dieses Gestammel unter einen Bundeskanzler Helmut Schmidt und Lauterbach wäre nur noch für das Abwasser- Monitoring zuständig.
An vorderster Front.
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Kommentar von Arno Nühm
Danke für den QR-Code, Karl-Adolf! Ich habe ihn gleich mal gespannt und werde ihn bei der nächsten 2G-Kontrolle vorzeigen.