Hat der alte Bundestag grundgesetzwidrig für die Schuldenbillionen gestimmt?

Organklage und Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht: Noch keine Entscheidungen

von Bertolt Willison (Kommentare: 3)

Die Schuldenmacher sollten den Geldhahn nicht zu weit aufdrehen.© Quelle: Joanacotar.de/Luthe.de, Screenshot

Während in den Koalitionsverhandlungen schon fleißig die neuen Schuldenbillionen verteilt werden, sind die Klagen von Joana Cotar und Marcel Luthe vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die skandalöse Mehrheitsbeschaffung durch den abgewählten Bundestag noch nicht entschieden.

Marcel Luthe schreibt heute auf X:

Neues vom Bundesverfassungsgericht in der Causa Merzschulden und der nach unserer Überzeugung grundgesetzwidrigen Beschlussfassung darüber durch den 20. Deutschen Bundestag Wochen nach der Wahl des 21. Bundestages:

Der Senat teilt insoweit auf unsere Anhörungsrüge freundlicherweise ausdrücklich mit, dass das letzte Wort über unsere Organklage für Joana Cotar noch nicht gesprochen ist, über dem eitel Sonnenschein der übergroßen Koalition das Damoklesschwert der Entscheidung in der Hauptsache schwebt, sprich: Das noch ausstehende Urteil.

Gleiches gilt für die gegen diesen "Beschluss" anhängige Verfassungsbeschwerde vom 20.3.2025 durch uns, vertreten durch mich als betroffenen Bürger, denn ich hielte es für einen gravierenden Fehler, angesichts der historischen Trageweite dieses Beschlusses in mehrfacher Hinsicht nicht jeden Hebel in Bewegung zu setzen.

Die Schriftsätze zum Nachlesen finden Sie weiterhin unter http://gg-gewerkschaft.de/merzschulden.

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