Marcel Luthe schreibt heute auf X:
Neues vom Bundesverfassungsgericht in der Causa Merzschulden und der nach unserer Überzeugung grundgesetzwidrigen Beschlussfassung darüber durch den 20. Deutschen Bundestag Wochen nach der Wahl des 21. Bundestages:
Der Senat teilt insoweit auf unsere Anhörungsrüge freundlicherweise ausdrücklich mit, dass das letzte Wort über unsere Organklage für Joana Cotar noch nicht gesprochen ist, über dem eitel Sonnenschein der übergroßen Koalition das Damoklesschwert der Entscheidung in der Hauptsache schwebt, sprich: Das noch ausstehende Urteil.
Gleiches gilt für die gegen diesen "Beschluss" anhängige Verfassungsbeschwerde vom 20.3.2025 durch uns, vertreten durch mich als betroffenen Bürger, denn ich hielte es für einen gravierenden Fehler, angesichts der historischen Trageweite dieses Beschlusses in mehrfacher Hinsicht nicht jeden Hebel in Bewegung zu setzen.
Die Schriftsätze zum Nachlesen finden Sie weiterhin unter http://gg-gewerkschaft.de/merzschulden.

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Kommentar von Schwar Zi
Hatte nicht das BVerfG zum späteren Zeitpunkt entschieden, dass Merkels südafrikanischer Eingriff rechtswidrig war? Nun, sie war längst keine Kanzlerin mehr, als die Entscheidung gefallen ist. Schon praktisch, oder? Auswirkungen hatte es natürlich auch in Thüringen keine.
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Kommentar von Adam Fischer
Beim BVerfG qualmen derzeit die Köpfe nach einer glaubwürdigen Urteilsbegründung für die Ablehnung der Organbeschwerde und Verfassungsklage von Marcel Luthe und Joana Cotar. Die Judikative in Deutschland ist längst durch die Parteien unterwandert worden, das Rechtsstaatsprinzip ist obsolet.
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Kommentar von .TS.
Mal sehen wann es zu besagtem "späteren Zeitpunkt" kommt. Bis dahin wird ein Großteil der Billionenschuldensumme wohl längst verplempert worden sein, nach uns die Sintflut, und egal wie das Urteil am Ende ausfällt wird es uns trotz allem längst angerichteten Schaden als Beweis der funktionierenden "Demokratie" gepriesen werden.