Oder präziser: Wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz eine politische Partei als „Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ einstuft, führt dies unabhängig von deren politischer Ausrichtung regelmäßig zur „waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit“ ihrer Mitglieder gemäß § 5 Waffengesetz.
Auf der Website des VG Düsseldorf heißt es, dass das Gericht die Klagen zweier Mitglieder der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) gegen den Widerruf ihrer Erlaubnisse zum Besitz von Schusswaffen abgewiesen habe.
Die Kläger, ein Ehepaar, seien somit verpflichtet, die in ihrem Besitz befindlichen erlaubnispflichtigen Schusswaffen und gleichgestellten Waffenteile (in einem Fall 197, im anderen Fall 27 Stück) sowie zugehörige Munition abzugeben oder zu vernichten.
In einem Schreiben des AfD-Bundesvorstandes an die Mitglieder äußert sich nun erstmalig die Parteispitze und verspricht jegliche Unterstützung für die beiden betroffenen Parteimitglieder, und weist darauf hin, dass die beiden Beschlüsse in ihrer pauschalen Aussage vergleichbaren Urteilen anderer Verwaltungsgerichte widersprächen. Daher habe der Bundesvorstand der AfD beschlossen, unverzüglich Rechtsmittel zu prüfen bzw. vorzubereiten. Für Mitglieder, die von behördlichen Repressalien betroffen seien, wurde eine Meldestelle eingerichtet.
Auch das OVG Weimar hat in Bezug auf die AfD festgestellt, dass „weder aus dem Einstufungsbericht vom März 2021 noch aus dem zusammenfassenden Vermerk des Verfassungsschutzes vom 23. Mai 2022 sich die Feststellung einer kämpferisch-aggressiven Haltung ergibt“.
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Ihre Unterstützung zählt
Eine pauschale waffenrechtliche Unzuverlässigkeit ihrer Mitglieder festzustellen sei selbst bei Titulierung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ durch Innenministerium und nachgeordneter Behörden nicht ausreichend. Zusätzlich müssten die Waffenbehörden konkrete Nachweise für eine aggressiv-kämpferische Haltung der Partei liefern. „In unserem Fall“, so das Schreiben der Bundesgeschäftstelle, könne dies nicht gelingen, da die AfD solche Bestrebungen nicht verfolge.
Ein Verfahren zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse setze immer einen konkreten Einzelfall voraus. Maßgeblich sei die Einschätzung der Behörde in Bezug auf die gesamte Persönlichkeit des einzelnen Waffenbesitzers.
Meinungsverbrechen bedeuten Waffenentzug.
Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass die Verfassungsschutzämter den Rahmen persönlicher Meinungsäußerungen im öffentlichen Raum, wie beispielsweise in sozialen Medien wie Facebook, seit einiger Zeit enger auslegten. Die AfD-Spitze rät „grundsätzlich jedem Erlaubnisinhaber (von Waffen) zur Mäßigung in Ton und Inhalt“.
Unbedachte Äußerungen könnten von der Waffenbehörde gegen den jeweiligen Waffenbesitzer verwendet werden, weshalb solche Äußerungen vermieden werden sollten.
Heißt übersetzt: Macht es den Verfassungsfeinden nicht zu einfach. Dahinter steckt die Gewissheit: Verständnis für Meinungsfreiheit kann man nicht bei jenen voraussetzen, die an schwangere Männer, an eine schmelzende Erde und an mehr als zwei Geschlechter glauben. Man kann in der Tat kein Verständnis für Augenmaß und Realitätssinn voraussetzen, wenn flächendeckend Messerverbotszonen gefordert werden, um der Messer-Männer Herr zu werden.
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Kommentare
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Kommentar von Carl Peter
Na Prima, dachte ich, es ist ihnen wieder eingefallen:
“Frieden schaffen, ohne Waffen!”
Alle jetzt?
Leider Nein - wieder mal nur die AfD, und jetzt muss das doch mal wirklich jedem auffallen, dass die Verdummung einer ganzen Bevölkerung wirklich grenzenlos sein soll.
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Kommentar von Sven Korte
Wer in Deutschland eine Waffenbesitzkarte sein Eigen nennen kann, der wurde mehrere Jahre lang auf Herz und Nieren überprüft, der wurde geschult und hat sich als verantwortungsbewusster Bürger gezeigt. Warum soll ich nun meine Waffen abgeben, nur weil ich politisch eine andere Meinung verfolge, als es der Ampel-Regierung lieb ist? War da nicht auch mal was mit dem Grundgestz, dass niemand aufgrung seiner politischen Ansichten Verfolgung oder Nachteile erleiden darf? Ach ja, das war ja vor der Amtszeit der Ampel, die sich laut Herrn Scholz selber als "Regime" bezeichnet ...
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Kommentar von Alfonso Kerner
Waffenverbot für AfD-Mitglieder
Da kann man ja allen jungen Männern empfehlen dringend eine AfD-Mitgliedschaft zu erwerben, denn wer keine Waffe in den Händen halten darf, der muss dann auch wohl nicht an die Kriegsfront gegen die Russen ziehen, da ja sonst befürchtet werden muss, dass er in die falsche Richtung schießt.
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Kommentar von .TS.
@Schwar Zi: Richtig, und es ist nicht nur Einschüchterung sondern sorgt tatkräftig dazu daß sich Jäger und Schützen, üblicherweise keine den rotGrünen sonderlich nahestehende Gruppe, zukünftig überlegen werden ob sie für politische Mitsprache ohne faule Kompromisse ihr Steckenpferd oder gar Lebensunterhalt riskieren wollen.
Auch Sicherheitskräfte, Soldaten und Polizisten sind von diesem Urteil betroffen da es ihre Einsatzmöglichkeiten erheblich einschränkt.
Während das Urteil bei kleinen Gruppen einer handvoll Leute bei denen man hohe Identifikation mit den übrigen Mitgliedern annehmen kann noch angemessen wäre ist es bei einer so gemischten großen Organisation mit zehntausenden Mitgliedern von denen nur ein geringfügiger Teil mit kontroversen Aussagen aufgefallen ist während der Großteil bürgerlich gemäßigt bleibt nichts anderes als Sippenhaft und Schikane bis hin zum Berufsverbot für unbequeme Ansichten.
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Kommentar von Bernhard Rossi
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
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Kommentar von Perry Moppins
Willkommen in der woken McCarthy-Reverse-Ära, sage ich da nur.
Spiegeln wir doch mal die Vorgänge, praktischerweise gibt die politische BRD-Realität uns das Material dazu:
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/polizei-findet-waffen-in-antifa-tourbus/
Vermutlich wollten die Antifanten uns, Jägern und Hegern gleich, hier vor pöhsen Wölfen schützen? Vor Grauen Wölfen vielleicht
sogar? Man weiß es nicht, oder soll es nicht wissen wollen.
Wer lesen kann hat in den letzten Jahren genügend davon mitbekommen, wer und was hier in der BRD mit Waffen, schweren Waffen etc pp
unterwegs ist, und das meist völlig unbehelligt. Aber dem Publikum wird was von "Schießbefehl an der Bundesgrenze gegen harmlose
Migranten" eingetrichtert, von den pöhsen Natziehs. Die pöhsen Natziehs sind es bestimmt auch, die hier die Kripo-Hitlisten von
schweren Verbrechen mit Waffengebrauch anführen, hahaha.
Spielt alles keine Rolle mehr. Das Thema ist durch, die transenatlatische Hegemonie bricht überall zusammen. Mit was wollen die
denn noch einen 3. WK in der Ukraine anzetteln, die Lagerbestände des Westens sind leergeschossen und Russland produziert für eine
kinetische Kriegführung die nötigen Mittel ratzfatz nach, schneller als die NATO gucken kann, das weiß auch jeder. Und selbst wenn,
China wird Russland zur Seite stehen gegen die alte unipolare Hegemonie, die Türkei wird in BRICS gehen, Ende Gelände. Die
Globalisten werden in Frankreich und Großbritannien rausgeschmissen, in den USA sind die Linken geliefert, alles absehbar.
Darauf einen Düjardäng, peng!
Oder einen Jägermeister.
Isch over, wie der Rollifahrer sagte.
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Kommentar von Schwar Zi
Sportschützen und Jäger sind genau wie die Mehrheit der Veteranen eher konservativ eingestellt. Dies ist ein offenes Geheimnis. Und was man hier macht, ist pure Einschüchterung. Getreu dem alten maoistischen Motto: Bestrafe einen, erziehe hundert.
Ich frage mich manchmal, wenn man den politischen Gegner mit derart fragwürdigen Methoden bekämpft, ist man dann völlig blind? Denkt man nie darüber nach, was es bedeuten würden wenn z.B. Höcke vorm EuGH Recht bekommt? Dann wäre ja dies ein klares Zeichen das die deutsche Justiz in Bezug auf ihn nicht unabhänig und neutral ist.
Und in Bezug auf die Waffen, denken Juristen nicht über unsere deutsche Geschichte nach? Oder wissen Juristen heute nicht mehr das die Weimarer Republik ein liberales Waffenrecht hatte, ein Waffenrecht welches nach 1949 als Basis für das Waffenrecht der BRD galt. Und das es 1933 die Nationalen Sozialisten waren, die sofort das Waffenrecht änderten um den politischen Gegner zu entwaffen? Sieht man hier keine Parallelen?
Und was passiert, wenn die AfD eines Tages in Regierungsverantwortung kommt? Denkt man nicht darüber nach, dass die von der Ampel beschlossenen Gesetze so auf sie selbst zurück fallen könnten? Ist der Hass auf das Konservative, auf das Libertäre so groß?
Und was ist mit den Mitarbeitern in der Justiz? Nach 1989 konnten diese sich heraus winden...anderes Land...doch was wäre in diesem Fall?
Ich verstehe dieses Land nicht mehr. Ich erkenne dieses Land nicht wieder!
Beste Grüße aus Mitteldeutschland.