Keine blau rauchenden Colts

Nur die Knarre löst die Starre – Waffenverbot für alle AfD-Mitglieder

von Julian Adrat (Kommentare: 7)

Jäger mit AfD-Parteibuch müssen auf Wild verzichten© Quelle: jackmac34

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, AfD und Knarren im Schrank passen nicht zusammenpassen. Eine politische Entscheidung? Soll hier vor den Wahlen suggeriert werden, die AfD sei potentiell bereit, die Ampel auch ohne Wahlen zu verjagen? Die AfD wehrt sich.

Oder präziser: Wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz eine politische Partei als „Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ einstuft, führt dies unabhängig von deren politischer Ausrichtung regelmäßig zur „waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit“ ihrer Mitglieder gemäß § 5 Waffengesetz.

Auf der Website des VG Düsseldorf heißt es, dass das Gericht die Klagen zweier Mitglieder der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) gegen den Widerruf ihrer Erlaubnisse zum Besitz von Schusswaffen abgewiesen habe.

Die Kläger, ein Ehepaar, seien somit verpflichtet, die in ihrem Besitz befindlichen erlaubnispflichtigen Schusswaffen und gleichgestellten Waffenteile (in einem Fall 197, im anderen Fall 27 Stück) sowie zugehörige Munition abzugeben oder zu vernichten.

In einem Schreiben des AfD-Bundesvorstandes an die Mitglieder äußert sich nun erstmalig die Parteispitze und verspricht jegliche Unterstützung für die beiden betroffenen Parteimitglieder, und weist darauf hin, dass die beiden Beschlüsse in ihrer pauschalen Aussage vergleichbaren Urteilen anderer Verwaltungsgerichte widersprächen. Daher habe der Bundesvorstand der AfD beschlossen, unverzüglich Rechtsmittel zu prüfen bzw. vorzubereiten. Für Mitglieder, die von behördlichen Repressalien betroffen seien, wurde eine Meldestelle eingerichtet.

Auch das OVG Weimar hat in Bezug auf die AfD festgestellt, dass „weder aus dem Einstufungsbericht vom März 2021 noch aus dem zusammenfassenden Vermerk des Verfassungsschutzes vom 23. Mai 2022 sich die Feststellung einer kämpferisch-aggressiven Haltung ergibt“.

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Eine pauschale waffenrechtliche Unzuverlässigkeit ihrer Mitglieder festzustellen sei selbst bei Titulierung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ durch Innenministerium und nachgeordneter Behörden nicht ausreichend. Zusätzlich müssten die Waffenbehörden konkrete Nachweise für eine aggressiv-kämpferische Haltung der Partei liefern. „In unserem Fall“, so das Schreiben der Bundesgeschäftstelle, könne dies nicht gelingen, da die AfD solche Bestrebungen nicht verfolge.

Ein Verfahren zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse setze immer einen konkreten Einzelfall voraus. Maßgeblich sei die Einschätzung der Behörde in Bezug auf die gesamte Persönlichkeit des einzelnen Waffenbesitzers.

Meinungsverbrechen bedeuten Waffenentzug.

Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass die Verfassungsschutzämter den Rahmen persönlicher Meinungsäußerungen im öffentlichen Raum, wie beispielsweise in sozialen Medien wie Facebook, seit einiger Zeit enger auslegten. Die AfD-Spitze rät „grundsätzlich jedem Erlaubnisinhaber (von Waffen) zur Mäßigung in Ton und Inhalt“.

Unbedachte Äußerungen könnten von der Waffenbehörde gegen den jeweiligen Waffenbesitzer verwendet werden, weshalb solche Äußerungen vermieden werden sollten.

Heißt übersetzt: Macht es den Verfassungsfeinden nicht zu einfach. Dahinter steckt die Gewissheit: Verständnis für Meinungsfreiheit kann man nicht bei jenen voraussetzen, die an schwangere Männer, an eine schmelzende Erde und an mehr als zwei Geschlechter glauben. Man kann in der Tat kein Verständnis für Augenmaß und Realitätssinn voraussetzen, wenn flächendeckend Messerverbotszonen gefordert werden, um der Messer-Männer Herr zu werden.

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