Lauterbachs Giftschrank steht weit offen – Rette sich wer kann!

Neues Gesetz kommt: Erspritzte Privilegien, Masken für alle und Impfen im Drei-Monats-Takt

von Gaia Louise Vonhof (Kommentare: 2)

Spätestens dann werden die bislang Folgsamen am eigenen Leibe erfahren, dass sie nicht durch ihre Spritzwilligkeit ihre vermeintliche Freiheit zurückgekauft haben.© Quelle: Pixabay / pixundfertig, YouTube / DER SPIEGEL I Montage Alexander Wallasch

Lauterbachs neues „vollständig geimpft“ sollen bald vier mRNA-Spritzen im Jahr sein. Das und weitere Maßnahmen wie eine flächendeckende Maskenpflicht, wahlweise auch für Menschenansammlungen unter freiem Himmel, sollen ins neue Infektionsgesetz (IfSG) geschrieben werden.

Am 23. September wird die Aktualisierung des neuen IfSG verabschiedet, in welchem der Umgang mit der Corona-Situation im Herbst und Winter und wahrscheinlich darüber hinaus für die deutsche Bevölkerung festgeschrieben werden soll. Das will gut vorbereitet sein.

So stellte Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) in Abstimmung mit Justizminister Buschmann (FDP) am vergangenen Mittwoch den aktualisierten Gesetzentwurf vor.

Er selber begab sich, wie sein Ministerium jetzt bekannt gab, am Donnerstag in Quarantäne, trotz 4-facher Impfung wurde er positiv auf Corona getestet, leichter Verlauf.

Nun appelliert Minister Lauterbach aus dem Homeoffice heraus an alle, auf einen ausreichenden Impfschutz zu achten, damit Infektion und schwere Verläufe so weit wie möglich verhindert werden können. Das Verspritzen der mRNA-Stoffe scheint auch beim neuen Corona-Gesetz im Mittelpunkt der Bestrebungen zu stehen.

Aber worum geht’s? Will Lauterbach gegen jetzt ganz persönliche Erfahrungen Infektionen verhindern oder doch nur die gepreppten Bestände der Impfstoff-Millionenkäufe unters Volk bringen? Bis zur Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes im September 2022 müssen die Neuerungen noch durchs Bundeskabinett gewunken und dann als Gesetzesänderung beschlossen werden, bevor sie in Kraft treten.

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Es sind frostige Zeiten, die auf uns zukommen. Lauterbach bringt sie direkt im Kurznachrichtendienst Twitter inklusive grafischer Aufbereitung unters Volk:

Der Entwurf zum neuen Infektionsschutzgesetz vergleicht die Corona-Situation im Herbst und Winter mit einer Autofahrt bei Winter-Wetter und steigert sich von Winterreifen-Symbolik bis hin zu Schneeketten: Da hat sich der Bundesgesundheitsminister was Feines ausgedacht: Statt nur einfache Sprache à la Außenministerin Baerbock jetzt on top noch plumpe Bild-Symbolik, um ein weiteres Corona-Maßnahmenpaket zu platzieren.

Die Strategie gibt das Bild „Winterreifen“ aus für ein Standardmaßnahmen-Paket von O bis O (Oktober bis Ostern) mit festen Corona-Regeln wie Maskenpflicht in Innenräumen, Restaurantbesuche mit Corona-Test, aber diesmal ohne Lockdown.

Die optionale Verschärfungsvariante, hier „Schneeketten“ genannt, besagt im Wesentlichen, dass die Länder auch auf Maskenpflicht und 1,5 Meter Abstand im Freien pochen können.

Der Clou: Für keine der Maßnahmen werden Richtwerte angegeben, der R-Wert ist Vergangenheit, Inzidenz vergessen, Zahlen und Fakten adé.

Die Länder können Maßnahmen „nach Ermessen“ einsetzen, es sind keine klaren Entscheidungskriterien festgelegt – Willkür ist damit Tor und Tür geöffnet. Wer weiß also, ob die Schneeketten demnächst schonmal im Hochsommer angelegt werden müssen, einfach, weil dieses Infektionsschutzgesetz das möglich macht?

Wer jetzt schon die Faust in der Tasche ballt und sofort eine Demonstration anmelden will gegen solche Corona-Maßnahmen und das neue Gesetz, oder auch gegen die erwarteten utopischen Gas-und Energiepreise, der sei kurz an Innenministerin Faesers Worte erinnert: „Wir sind vorbereitet, auch auf mögliche neue Protestgeschehen.“

Lauterbachs offenbar unter Panik-Autopilot erstellte Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes beinhaltet einen Skandal, der fast wie ein Nebenbei-Fakt mit untergejubelt wird:

Denn Ausnahmen von der fast flächendeckenden Masken-und Testpflicht im Winter, die sich durch alle Lebensbereiche ziehen wird, soll es nur noch für frisch Geimpfte geben, was dann so viel bedeutet – und das ist die eigentliche Ungeheuerlichkeit, dass deren letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegen darf. Das heißt im Klartext: Um am sozialen Leben irgendwie teilhaben zu können, wird der Gang zur Spritze von nun ab im 3-Monats-Rhythmus erfolgen müssen. Es sei denn, zweite Ausnahme, man hat einen Genesenen-Nachweis, und der gilt pauschal auch nur 90 Tage.

All diejenigen, die bis jetzt jede Impfung mitgenommen und dabei den Beipackzettel zum mRNA-Stoff ausgeblendet haben, vielleicht, weil sie in blindem Autoritätsvertrauen an den Schutz der Impfung glaubten, oder um endlich ihr altes Leben wiederzubekommen oder auch nur dafür, „dass endlich alles vorbei ist“, können sich gleich wieder den nächsten Piks holen.

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Spätestens dann werden die bislang Folgsamen am eigenen Leibe erfahren, dass sie nicht durch ihre Spritzwilligkeit ihre vermeintliche Freiheit zurückgekauft haben wie versprochen, sondern diese nur geleast haben, und alle drei Monate die nächste Rate zahlen müssen.

Sie wurden aufs Glatteis geführt, und müssen jetzt an die Dauer-mRNA-Infusion, um sich die vormals erspritzten Privilegien zu erhalten. Kein Wunder vielleicht, dass sich in der Regierung die Sorge um einen heißen Herbst verbreitet – dabei aber bitte Ursache und Wirkung nicht verwechseln!

Hier ein kurzer Überblick der anvisierten Regeln:

Bundesweit verpflichtend:

  • Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr.
  • Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.

Regeln, die den Ländern optional obliegen:

  • Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr.
  • Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
    (Ausnahmen sind Testung, Impfung oder Genesenennachweis (beides 3 Monate) bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in gastronomischen Einrichtungen und beim Sport)
  • Verpflichtung zur Testung in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Asylbewerber-Unterkünfte, Hafteinrichtungen, Kinderheime) sowie in Schulen und Kindertageseinrichtungen.
  • Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr
  • Hygienekonzepte bei Veranstaltungen
  • Mindestabstand von 1,5 m im öffentlichen Raum.
  • Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen
  • Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Die Ausnahmeregelung für genesene, frisch geimpfte oder getestete Personen gilt dann nicht.

Dieses Infektionsschutzgesetz scheint, zumindest was den letzten Punkt angeht, auch ein Demonstrationsschutzgesetz zu sein. Hier sollen allerdings nicht die Demonstrationen an sich geschützt werden, was in einer funktionierenden Demokratie eine Selbstverständlichkeit wäre, sondern das Gesetz schützt die Regierenden vor demokratischen Meinungsäußerungen in Form von Demonstrationen.

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