Gerade erst hat der Berliner Ex-Abgeordnete Marcel Luthe mächtig Dampf gemacht und nach dem Chaos bei den Wahlen im letzten Herbst in Berlin „nicht nur eine Wiederholung, sondern eine strafrechtliche Aufarbeitung“ gefordert und als Basis dafür 67 Aktenordner mit Niederschriften, über 20.000 Seiten, von über 2.200 Wahllokalen angeführt.
Der Aufreger und Auslöser für die neueste Aktivität des Ex-FDP-Mannes braucht diesmal nicht so viel Papier, sondern passt auf eine A4-Seite: Eine im Intranet der Charité an die Mitarbeiter verschickte Einladung zum Sommerfest, Motto „Zusammen ein Ganzes“.
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Dieses Party-Motto ist, gelinde gesagt, irreführend für das Fest, das Anfang Juli in der Berliner Kulturbrauerei ausgerichtet wird, denn es sollen nur vollständig geimpfte oder genesene Mitarbeiter Zutritt haben, wie in der Einladung zu lesen ist.
On top, und das erscheint nun wirklich over the top, müssen die noch einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest vorlegen. Gegen diese 2G+-Regel geht jetzt die GGG vor.
Das ist die Good Gouvernance Gewerkschaft, die Luthe, jetzt bei den Freien Wählern aktiv, Anfang des Jahres gegründet hat – gerade auch, um gegen konkrete Fälle wie diesen vorzugehen, und mit dem übergeordneten Ziel, restriktiven Corona-Maßnahmen und drohender Impfpflicht in Betrieben etwas entgegenzusetzten.
Für ihre Mitglieder an der Ausgrenzer-Klinik fordert die Gewerkschaft nun in einem 3-seitigen Schreiben an den Charité-Vorstandsvorsitzenden Heyo Kroemer, diese Party-Regeln aufzuheben, da sie gegen das seit 2020 geltende Diskriminierungsverbot verstoßen würden. Auch der Test als Einlass-Voraussetzung sei unzulässig – da die Kulturbrauerei als Partylocation eben nicht eine Einrichtung wie ein Krankenhaus oder Pflegeheim sei, welche laut Infektionsschutzgesetz solche Tests verlangen können.
Luthe, der noch in der letzten Legislatur-Periode für die FDP im Berliner Abgeordnetenhaus saß, ist sich sicher,
„…dass die landeseigene Charité hier nicht absichtlich chronisch Kranke, Schwerbehinderte und Schwangere diskriminiert, was ein klarer Verstoß gegen Deutschlands erstes Antidiskriminierungsgesetz wäre. Dies gilt umso mehr, als dass diese willkürliche Ausgrenzung von Mitarbeitern bei einer Betriebsfeier auch arbeitsrechtlich ohnehin unzulässig ist und auch kein Recht besteht, geschützte Gesundheitsdaten zur Teilnahmevoraussetzung zu machen. Die Charité ist ja kein Kleinstaat, sondern wird sich sicher an geltendes Recht halten."
Das wird sich zeigen. Im Schreiben wird mit Fristsetzung dazu aufgefordert, diese "willkürliche Ausgrenzung von Mitarbeitern" zu überdenken, andererseits würden rechtliche Schritte eingeleitet. Dieses „andererseits“ ist genau jetzt, denn Ablauffrist dafür ist der heutige Donnerstag. Wir bleiben dran und berichten.
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Kommentar von Stefan Meschkank
In Studentenzeiten war ich auf jeder Party dieser Stadt, ob im Med-Club oder in der Kongresshalle. Ich habe meinen Weg gefunden, als Begleiter von Blind Lemmon Jack.