Journalistischer Sündenfall: Whistleblower ausgeliefert

Kendzia und Hemmerling – Wenn es sich um Agenten des Verfassungsschutzes handelt, sind sie enttarnt worden

von Martin Schwab (Kommentare: 3)

Ein Whistleblower lieferte die entscheidenden Hinweise© Quelle: Pixabay/ viarami

Neuer Tiefpunkt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR): Nicht einmal der Quellenschutz ist im dortigen Journalismus mehr gewährleistet. Und die beiden Delinquenten sind alte Bekannte.

Von Prof. Dr. Martin Schwab

Am 9.12.2024 berichtete Apollo News exklusiv über massive Missstände im Thüringer Verfassungsschutz, insbesondere über die Machenschaften des Behördenchefs Stephan Kramer. Die Enthüllungen machen einmal mehr deutlich, wie weit sich deutsche Verfassungsschutzbehörden von ihrem gesetzlichen Auftrag entfernt haben: Politischer Aktivismus statt Frühwarnsystem.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass ein Insider sich zuvor den MDR-Journalisten Ludwig Kendzia und Axel Hemmerling hatte anvertrauen wollen – und von diesen sodann bei seiner eigenen Behörde verraten wurde. Dies wiederum berichtete Apollo News am 10.12.2024 (Titel des Berichts: „Schwerer Bruch des journalistischen Ehrenkodex: MDR lieferte Insiderquelle an den Verfassungsschutz aus“).

Als ich die Namen Ludwig Kendzia und Axel Hemmerling las, leuchtete bei mir sofort eine Alarmlampe auf: Eben diese beiden Journalisten melden sich – gemeinsam mit einem weiteren MDR-Journalisten, nämlich Bastian Wierzioch – in unregelmäßigen Abständen mit Beiträgen zum Strafverfahren gegen Prinz Reuß u.a. zu Wort. Exemplarisch seien hier genannt:

  • Tagesschau vom 19.7.2023, „Die Nähe der ‚Reichsbürger‘ zu Russland“.
  • Tagesschau vom 9.2.2024, „Hinweise auf weitere Russland-Kontakte der ‚Gruppe Reuß‘“.
  • Tagesschau vom 18.6.2024, „Die Netzwerke der Verschwörer“.
  • Tagesschau vom 30.7.2024, „Hinweise auf weitere geheime Reuß-Gruppe“.

Diese Beiträge sind durchgängig durch folgende Merkmale charakterisiert:

  • Ludwig Kendzia et al. hatten Einblick in die Ermittlungsakten. Wer ihnen diesen Einblick gewährt hat, wird natürlich nicht offengelegt – aber sie schreiben selbst, dass sie von den Verteidigern der jeweils von der Berichterstattung betroffenen Beschuldigten keine Antworten erhalten haben. Von dort kann also die freizügige Offenlegung vertraulicher Ermittlungsakten nicht gekommen sein.
  • Die Beiträge sind stark tendenziös im Sinne einer medialen Vorverurteilung der Angeklagten. Selbst dort, wo pro forma noch auf die Unschuldsvermutung hingewiesen wird, macht jedenfalls der Duktus des übrigen Textes klar, dass die Autoren die jeweiligen Beschuldigten längst für überführt halten.
  • Die Beiträge enthalten mehrfach Framing gegen Kritiker der Corona-Maßnahmen („Corona-Leugner“, „Verschwörungserzähler“).
    Sowohl Rechtsanwalt Roman von Alvensleben, einer der Verteidiger von Heinrich XIII. Prinz Reuß, als auch ich selbst hatten in der Vergangenheit Presseanfragen von Ludwig Kendzia et al. erhalten, jeweils mit einem Fragenkatalog, der darauf schließen lässt, dass auch diesen Fragen persönliche Einblicke von Ludwig Kendzia et al. in die Ermittlungsakten zugrunde lagen.

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Der Generalbundesanwalt zeigt, obwohl Herr Kollege Roman von Alvensleben und ich das in der Hauptverhandlung in Frankfurt ausdrücklich gerügt haben, bis heute keinerlei Interesse, aufzuklären, ob es hier strafbare Indiskretionen aus Ermittlerkreisen gibt.

Wenn ich diese Erkenntnisse mit den neuen Recherchen von Apollo News verbinde, stellt sich für mich mit allem Nachdruck die Frage, ob Ludwig Kendzia und Axel Hemmerling wirklich mit einem journalistischen Auftrag unterwegs sind. Ich bitte alle, die diesen Text lesen, verstärkt darauf zu achten, worüber diese beiden Herren sonst noch so berichten, was sie berichten und wie sie es berichten.

Denn Ludwig Kendzia et al. werden aus Mitteln des Rundfunkbeitrags (vulgo ÖRR-Zwangsgebühren) bezahlt. Wir haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, ob Ludwig Kendzia und Axel Hemmerling im Auftrag der Wahrheit handeln oder ob sie stattdessen die staatliche Exekutive vor unbequemen Wahrheiten zu schützen versuchen.

Sollte sich Letzteres erweisen, kann sich dies wiederum auf die Beantwortung der Frage auswirken, ob wir zu Recht zu einem solchen Rundfunkbeitrag herangezogen werden oder nicht. Bekanntlich wird über die Frage, ob einseitige Berichterstattung sich auf die Beitragspflicht auswirkt, demnächst vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt.

Wenn der ÖRR in seinen eigenen Reihen keinen absoluten Quellenschutz mehr gewährleisten kann, wird sich in Zukunft niemand, der über exklusives Wissen von Missständen (welchen auch immer) verfügt, mehr den Journalisten des ÖRR anvertrauen. Investigativer Journalismus wird auf diese Weise unmöglich gemacht. Der ÖRR kann daher die Kernaufgabe des Journalismus, den Dingen auf den Grund zu gehen, nicht mehr erfüllen. Sollen wir für das journalistische Angebot des ÖRR trotzdem noch Gebühren zahlen müssen?

Sollte es sich bei Ludwig Kendzia und Axel Hemmerling um Agenten des Verfassungsschutzes handeln, sind sie durch Apollo News enttarnt worden. Wenn der ÖRR solche Agenten in seinen Reihen beschäftigt, wird er sich weiteren unbequemen Fragen stellen müssen.

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