Von Prof. Dr. Martin Schwab
Der Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar hatte durch eine Eilentscheidung auf der Grundlage des § 1666 Abs. 4 BGB die Durchsetzung der Masken- und Testpflicht für Kinder an einer Schule in Thüringen untersagt. Das LG Erfurt hatte ihn dafür wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der BGH hat die Revision von Christian Dettmar nun mit Urteil vom 20.11.2024 – 2 StR 54/24 zurückgewiesen. Christian Dettmar ist ab sofort seinen Job los.
Was sind die Gründe für die Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH)?
Die schriftliche Urteilsbegründung liegt aktuell noch nicht vor. In einer Pressemitteilung des BGH heißt es:
„Das Landgericht hat zutreffend als Rechtsbeugung gewertet, dass der Angeklagte […] bei der von ihm verdeckt mit vorbereiteten und gelenkten Einleitung eines Kindesschutzverfahrens in elementarer Weise gegen Verfahrensvorschriften verstieß und die Auswahl mit seiner vorgefassten Rechtsauffassung übereinstimmender Sachverständiger vor Einleitung des Verfahrens heimlich über seine private E-Mail-Adresse vornahm. Diese Verfahrensverstöße wiegen in ihrer Kombination derart schwer, dass es im konkreten Fall weder auf die Motive des Angeklagten noch darauf ankommt, ob die Endentscheidung materiell rechtskonform war. Der Angeklagte handelte zum Vorteil der das Kindesschutzverfahren anregenden Eltern und zum Nachteil des Freistaats Thüringen.“
Warum handelt es sich um ein Fehlurteil?
Unterstellt man, dass die Pressemitteilung auch zugleich den Kern der tragenden Urteilsgründe repräsentiert, ist Folgendes zu kritisieren:
1. Der BGH hat die Struktur eines Kindeswohlverfahrens nach § 1666 Abs. 4 BGB nicht verstanden. Für ein solches Verfahren gilt das Prinzip „Wo kein Kläger, da kein Richter“ gerade nicht. Ein Richter kann vielmehr von Amts wegen tätig werden. Das wird er immer nur dann tun, wenn der Sachverhalt, von dem er Kenntnis erlangt, nach seiner Einschätzung das Kindeswohl gefährdet. Im Kindeswohlverfahren ist ein Richter also gerade nicht unbefangen.
Wenn Christian Dettmar also ganz von sich aus tätig werden durfte, durfte er auch an entsprechenden Verfahrensanregungen betroffener Eltern und Kinder mitwirken. Dass das Urteil von Christian Dettmar gerade nicht von vornherein feststand, lässt sich daran ablesen, dass die Staatsregierung von Thüringen Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten hatte – zwar binnen einer kurzen Frist, aber Christian Dettmar durfte erwarten, dass die Regierung für die Notwendigkeit solcher diese Einschnitte in das Leben der Kinder wissenschaftliche Evidenz auf Knopfdruck liefern konnte. Sie hätte auch selbst Sachverständige benennen und deren Beauftragung anregen können. Allein – sie tat dies alles nicht.
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2. Der BGH verkennt, wie schwierig es angesichts permanenter medialer Hasspropaganda gegen „Corona-Leugner“ war, sich überhaupt als Verfahrensbeteiligter an ein Gericht zu wenden oder sich mit einem Sachverständigengutachten gegen die Narrative der Corona-Politik zu exponieren. Da musste vor Verfahrenseröffnung die Bereitschaft geeigneter Fachleute abgefragt werden, und ebenso musste ermittelt werden, welche Eltern und deren Kinder sich überhaupt einem solchen Verfahren zu stellen bereit waren.
3. Der BGH fragt ausdrücklich nicht, ob die Maßnahmen an den Schulen tatsächlich das Kindeswohl gefährdet haben. Damit rückt er von seinen bisherigen rechtlichen Maßstäben ab. Bisher hatte der BGH bei Verfahrensverstößen immer danach gefragt, ob bei korrektem Verfahren eine andere Entscheidung hätte herauskommen können. War das nicht der Fall, schied eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung aus.
Hätte der BGH dies auch im Fall von Christian Dettmar zugrunde gelegt, hätte er – wenn er denn meinte, dass eine Verletzung von Verfahrensvorschriften vorlag – das Urteil des LG Erfurt aufheben und den Fall an das LG Erfurt zurückverweisen müssen. Das LG Erfurt hätte dann feststellen müssen, ob das Kindeswohl tatsächlich durch die Masken- und Testpflicht an den Schulen gefährdet war. Nach allem, was wir heute wissen, gibt es daran keinen Zweifel.
Welches Signal geht vom Urteil des BGH aus?
Es besteht die Gefahr, dass jetzt bei sämtlichen Richtern, die aktuell noch über Corona-Bußgelder, Corona-Verordnungen, Impfschäden, aber auch über Äußerungsdelikte im Zusammenhang mit Corona (z.B. Impfen-macht-frei-Posts) befinden, die Angst umgeht, dass sie ebenfalls ihren Job los sind, wenn sie gegen das Regierungsnarrativ entscheiden.
Daher mein Appell an die Richterschaft in Deutschland: Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie die RKI-Protokolle heranziehen und dazu Fachleute des RKI als Zeugen laden, die diese ganzen Ungereimtheiten dann erklären müssen. So, wie es jüngst dasVG Osnabrück (Vorlagebeschluss an das BVerfG vom 3.9.2024 – 3 A 224/22) gemacht hat. Dann zerbröseln die Narrative vor Gericht von ganz alleine – ohne dass jemand es wagen wird, Ihnen Rechtsbeugung vorzuwerfen: Denn Sie haben sich dann ja schließlich aus einer seriösen Quelle informiert!
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Kommentare
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Kommentar von Claudia Reich
Ich wünschte, dieser Albtraum würde irgendwann enden.
Mein Rechtsempfinden wird immer aufs Neue erschüttert und ich habe inzwischen Angst. Nicht weil ich mir etwas zu Schulden habe kommen lassen, sondern weil ich anderer Meinung bin und ab und an einen Leserkommentar schreibe oder informative youtube-Beiträge like.
Ich habe Angst, dass mir das eines Tages auf die Füsse fällt. Ich bin nicht aus Heldenholz gemacht.
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Kommentar von Claudia Reich
Und wie geht es nun weiter für diesen Richter? Kann er nochmal Widerspruch/Revision einlegen oder ist für ihn hiermit alles zu Ende?
Mir ist jedesmal schlecht und zum Heulen zu Mute, wenn ich solche Geschichten lese - und gleichzeitig weiß, dass die Corons-Täter nicht nur straffrei bleiben, sondern Beförderungen und Medaillien bekommen...
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Kommentar von .TS.
Die konkrete Begründung dürfte aufschkußreicher sein. Aber auch so sieht es stark danach aus daß hier mal wieder nicht in der eigentlichen Sache sondern an der Seite vorbei entschieden wurde. Auch eine Form von Arbeitsverweigerung. Ist ja nur ein kleiner Kollege der nun wirtschaftlich in die Röhre gucken darf.
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Kommentar von winfried klemm
Eine Hure macht im allgemeinen das, was der Freier von Ihr erwartet und der Lude vor der Tür auch!
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Kommentar von Rolf Oetinger
...und wieder eine Chance verpasst. Diesmal der BGH. Nchdem bereits jetzt von Gesdundheitspolitikern ausgesprochen wurde, dass die Mapnahmen im Freien udn überh
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Kommentar von Judith Panther
Nur nochmal zur Bestätigung der letzten beiden Sätze von Prof. Schwab in diesem Beitrag:
https://fassadenkratzer.de/2024/11/20/rki-bestatigt-die-geleakten-krisenstab-protokolle-sind-unverandert-und-vollstandig/
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Kommentar von Palmström
Seltsam, das Wohlergehen des Freistaates Thüringen (eigentlich Regierung Bodo Ramelow) steht über dem Kindeswohl. Da Kinder Menschen sind, gelten für sie die im GG zugesicherten Rechte. Und wenn das Kindeswohl durch einen übergriffige Regierung gegen deren unsinnigen Zwangsmaßnahmen verteidigt werden muß, ist zu Recht und nicht zu Unrecht gehandelt worden.
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Kommentar von Franz Schlappack
Zitat BGH: "...Der Angeklagte handelte zum Vorteil der das Kindesschutzverfahren anregenden Eltern und zum Nachteil des Freistaats Thüringen."
Dieser Satz sagt alles aus was man wissen muss. Ein Richter darf nicht gegen den Staat entscheiden. Ein Gericht das so unverdeckt sagt, das ein Bürger nie eine Chance haben wird gegen den Staat wenn es um Ideologisierte Themata geht. Weiter muß man dem BGH gesunden Menschenverstand absprechen, rechtlich kann ich das nicht beurteilen, denn es ist doch so das ein Familiengericht bei Involvierung von Kindern, deren Schutz oberstes Begehr sein sollte. Wenn nun die Eltern der Kinder einen Schutz der Kinder vor dem Staat und des ausführenden Organen sehen, ein Richter das auch so sieht, ist es doch dessen oberste Pflicht, zu Ungunsten des Freistaates zu entscheiden.
Nun ein paar ungeschliffenere Wort. Dieses Land hat fertig! Der Staat (die Partei) hat immer Recht kenn ich aus meiner Jugend vor 1990 in der DDR. die Moralische Verkommenheit eines solchen Satzes ist einer wirklichen Demokratie unwürdig. In einem Solchen Fall wie vor dem Familiengericht ist das Gericht Abwehr gegen Politiker die legitime Organe des Staates für Ideologie mißbrauchen, zu Ungunsten der schwächsten und unser aller Zukunft. Dem BGH kommt gleiche Aufgabe zu, tut er das nicht, und kommt er nicht seiner Aufgabe nach, die Bevölkerung und dessen Diener in Person von Herrn Dettmar zu schützen, bezweifele ich das wir in diesem Bereich auch nur einen Deut besser sind als in der DDR. Jeder Beamte ist Diener des Volkes und hat ausschließlich dem Volke zu dienen über alle Ideologie und persönliche Meinung hinweg, will er dies nicht ist er kein Demokrat. Schlimmer noch wenn ich Amt und Person verschmelze wie es heute in Unmode gekommen ist, ist das genau die Art Bündelung, die der für mich der Kristallisationspunkt für Diktatur und Faschismus sind. Allein wir werden es nicht ändern. Wie ich hier schreibe würde ich von vielen nicht einmal dummen Menschen, wie im Film Idiocracy, als schwuchtelig und überheblich wahrgenommen. Es ist nun einmal so das wir in einer sprachlich degenerativen Phase der Deutschen Sprache sind. Komplexe Sprache wird doch von vielen nicht mehr verstanden.
Die Dimension eines doch noch recht einfachen Satzes zu erkennen, sind doch zu viele Menschen nicht mehr in der Lage zu erkennen. Auch kenn ich viele die einem Herrn Wallasch oder einem Prof. Dr. Schwab auch wenn sie sich noch so klar ausdrücken, nur schwer folgen können. Darum gilt mein Dank um so mehr Herrn Wallasch und allen die hier auf seinem Portal schreiben. Steter Tropfen hüllt den Stein, das was wir hier lesen tragen wir in die Welt zu Freunden, Bekannten und Kollegen gerade zu denen die hier nie lesen würden und sich mit diesen Thematiken nur beschäftigen, wenn wir das gelesene zu ihnen tragen.
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Kommentar von Hans Hoffmeister
Der BGH ist inzwischen mit dem politischen Establishment fusioniert, die Gewaltenteilung funktioniert nicht mehr in Deutschland.
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Kommentar von Manfred Sonntag
Wer die RKI-Protokolle und deren Inhalt kennt und trotzdem solche Urteile fällt, der tritt in die Fußtapfen einer Gesinnungsjustiz. Historisch ist dieses Urteil das Menetekel des Untergangs von Wissenschaft, Freiheit und Demokratie. Schon an der verbrecherischen Wannseekonferenz waren in der Mehrzahl Akademiker, beteiligt. Ein vorauseilender Gehorsam und Ausschaltung jeglicher menschlichen Gefühle gegenüber den Opfern der Willkürherrschaft sind dazu notwendig gewesen. Dem BGH dürfte sicher nicht entgangen sein, dass auch Deutsche an der Entwicklung der Biowaffe Corona mit seiner tödlichen Furinspalte (incl. Spikeproteinen) beteiligt waren (z.B.: Drosten, Uniklinik Essen). Dieses Urteil ist die Fortsetzung der Kungelei zwischen Politikern der Regierungen und dem BGH zu Zeiten Merkels und zeigt sehr deutlich den Verfall der westlichen Welt.