Justiz delegitimiert diesen Staat

Gruppenvergewaltigung einer 15jährigen durch muslimische Gewalttäter – Keine Haftstrafen

von RA Dirk Schmitz (Kommentare: 6)

Verständnis des Gerichts für die Täter wegen Erziehungsgedankens des JGG.© Quelle: NDR Screenshot

RA Dirk Schmitz über einen Justizskandal: Unsere woke Justiz entwickelt sich mehr und mehr in eine Rechtsprechung „gegen das Volk“ in dessen eigenem Namen.

Eine 15-Jährige wurde in einem Stadtpark von mehreren jungen Migranten 70 Minuten lang vergewaltigt. Das Hamburger Landgericht hat am Dienstag die Urteile gesprochen. Acht der neun Täter müssen jeweils 60 Sozialstunden leisten. Der Prozess dauerte eineinhalb Jahre. Mindestens einer der Anwälte will gegen das Urteil vorgehen. Vier der Täter bekamen eine "Vorbewährung". Das bedeutet: Das Gericht beobachtet ihre Entwicklung in den nächsten sechs Monaten.

"Vergeltung und Sühne haben im Jugendstrafrecht keinen Platz", erklärte der Sprecher des Landgerichts gegenüber dem NDR. Berücksichtigt worden sei die Fähigkeit und die Bereitschaft, sich mit dem begangenen Unrecht auseinanderzusetzen, so der Sprecher weiter. Die allerdings sei nicht sehr ausgeprägt gewesen. Das Landgericht bestätigt demnach, dass die Angeklagten kein eigentliches Schuldgefühl hatten und spricht acht von neun der zur Tatzeit 16- bis 20-Jährigen frei.

Zur Tat selbst: Die 15-Jährige war angetrunken und soll deshalb ihren Willen nicht klar geäußert haben können. Sie soll nicht klar gesagt haben, dass sie nicht hintereinander von neun Migranten in einem Gebüsch in einem Park vergewaltigt werden will, den sie auf dem Weg nach Hause durchqueren musste.

RA Dirk Schmitz über den Fall:

Zwei Fragen:

Ist es Hetze, einer Richterin das „Gleiche“ zu wünschen, oder ist es Teil eines Rechtssatzes aus dem Alten Testament der Bibel:

„Entsteht ein dauernder Schaden, so sollst du geben Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, Brandmal um Brandmal, Beule um Beule, Wunde um Wunde.“ (Exodus 21,23–25 LUT)?

Ist es Angriff auf den Rechtsstaat, wenn “das Volk” wegen solcher Schandurteile die Richterschaft angreift? Ist es Angriff auf die Richterschaft, wenn diese verbal zur Verantwortung gezogen wird?

Eine Dritte Gewalt, die den Satz im “Im Namen des Volkes” nicht mehr als Auftrag empfindet, sondern als Legitimation für juristischen Schutz der Angreifer, delegitimiert diesen Staat.

Dieses Gericht sollte sich schämen, anstatt zu jammern.

Dass es auch anders geht, zeigt ein Fall gegen einen nun von mir vertretenen 16-jährigen Biodeutschen in Offenburg. Dort ordnen eben ein Amts- und ein Landgericht Daueruntersuchungshaft lange vor Prozess wegen Wiederholungsgefahr (!) an, weil ihm in acht von ihm bestrittenen Fällen Einbrüche in unbewohnte Nebengebäude vorgeworfen werden.

Fallabwandlung: Was wäre passiert, wenn er mit seinen deutschen Freunden ein syrisches Mädchen vergewaltigt hätte?

Möchte man meinem Mandanten gewünscht haben, seine Staatsbürgerschaft zu ändern und sich an einem deutschen Mädchen vergangen zu haben – wegen des geringeren Strafmaßes?

Unsere woke Justiz entwickelt sich mehr und mehr in eine Rechtsprechung „gegen das Volk“ in dessen eigenem Namen.

Ausländische, insbesondere kürzlich zum großen Teil illegal eingewanderte Straftäter erhalten faktische Privilegien vor Gericht durch Entschuldigungsgründe (Traumatisierung, Familie, Umgang, Gruppendynamik pp.), die Deutschen nicht zugebilligt werden.

In islamischen Ländern gilt in stärkerem Maße als bei uns das Prinzip der Gastfreundschaft. Wer dieses Recht mißbraucht, kann dort mit keiner Gnade, geschweige denn mit Privilegen, rechnen.

Diese regelhaft ausländischen Straftäter brauchen eine kultursensible, kulturaffine Antwort, auch von unserer Justiz. Kurz: Mißbrauch der Gastfreundschaft ist dramatisch strafschärfend. Grüße an das Hamburger Landgericht.

Dirk Schmitz M.A., seit 1991 Rechtsanwalt, langjähriger ehrenamtlicher Richter, Kommunikationswissenschafter, engagierter Verteidiger, derzeit im Kryptowährungsprozess “Onecoin” vor dem Landgericht Münster. Schmitz sieht durch den Zeitgeist Meinungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit gerade in Masken- und Impfzeiten in Gefahr. Als “alter Liberaler” ohne FDP-Hintergrund steht Schmitz für Bürgerrechte und “die Freiheit des Andersdenkenden”. Sein dem Philosophen Voltaire zugeschriebener Leitspruch lautet: „Obwohl ich völlig anderer Meinung bin als Sie, würde ich mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.“

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