Eine 15-Jährige wurde in einem Stadtpark von mehreren jungen Migranten 70 Minuten lang vergewaltigt. Das Hamburger Landgericht hat am Dienstag die Urteile gesprochen. Acht der neun Täter müssen jeweils 60 Sozialstunden leisten. Der Prozess dauerte eineinhalb Jahre. Mindestens einer der Anwälte will gegen das Urteil vorgehen. Vier der Täter bekamen eine "Vorbewährung". Das bedeutet: Das Gericht beobachtet ihre Entwicklung in den nächsten sechs Monaten.
"Vergeltung und Sühne haben im Jugendstrafrecht keinen Platz", erklärte der Sprecher des Landgerichts gegenüber dem NDR. Berücksichtigt worden sei die Fähigkeit und die Bereitschaft, sich mit dem begangenen Unrecht auseinanderzusetzen, so der Sprecher weiter. Die allerdings sei nicht sehr ausgeprägt gewesen. Das Landgericht bestätigt demnach, dass die Angeklagten kein eigentliches Schuldgefühl hatten und spricht acht von neun der zur Tatzeit 16- bis 20-Jährigen frei.
Zur Tat selbst: Die 15-Jährige war angetrunken und soll deshalb ihren Willen nicht klar geäußert haben können. Sie soll nicht klar gesagt haben, dass sie nicht hintereinander von neun Migranten in einem Gebüsch in einem Park vergewaltigt werden will, den sie auf dem Weg nach Hause durchqueren musste.
RA Dirk Schmitz über den Fall:
Zwei Fragen:
Ist es Hetze, einer Richterin das „Gleiche“ zu wünschen, oder ist es Teil eines Rechtssatzes aus dem Alten Testament der Bibel:
„Entsteht ein dauernder Schaden, so sollst du geben Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, Brandmal um Brandmal, Beule um Beule, Wunde um Wunde.“ (Exodus 21,23–25 LUT)?
Ist es Angriff auf den Rechtsstaat, wenn “das Volk” wegen solcher Schandurteile die Richterschaft angreift? Ist es Angriff auf die Richterschaft, wenn diese verbal zur Verantwortung gezogen wird?
Eine Dritte Gewalt, die den Satz im “Im Namen des Volkes” nicht mehr als Auftrag empfindet, sondern als Legitimation für juristischen Schutz der Angreifer, delegitimiert diesen Staat.
Dieses Gericht sollte sich schämen, anstatt zu jammern.
Dass es auch anders geht, zeigt ein Fall gegen einen nun von mir vertretenen 16-jährigen Biodeutschen in Offenburg. Dort ordnen eben ein Amts- und ein Landgericht Daueruntersuchungshaft lange vor Prozess wegen Wiederholungsgefahr (!) an, weil ihm in acht von ihm bestrittenen Fällen Einbrüche in unbewohnte Nebengebäude vorgeworfen werden.
Fallabwandlung: Was wäre passiert, wenn er mit seinen deutschen Freunden ein syrisches Mädchen vergewaltigt hätte?
Möchte man meinem Mandanten gewünscht haben, seine Staatsbürgerschaft zu ändern und sich an einem deutschen Mädchen vergangen zu haben – wegen des geringeren Strafmaßes?
Unsere woke Justiz entwickelt sich mehr und mehr in eine Rechtsprechung „gegen das Volk“ in dessen eigenem Namen.
Ausländische, insbesondere kürzlich zum großen Teil illegal eingewanderte Straftäter erhalten faktische Privilegien vor Gericht durch Entschuldigungsgründe (Traumatisierung, Familie, Umgang, Gruppendynamik pp.), die Deutschen nicht zugebilligt werden.
In islamischen Ländern gilt in stärkerem Maße als bei uns das Prinzip der Gastfreundschaft. Wer dieses Recht mißbraucht, kann dort mit keiner Gnade, geschweige denn mit Privilegen, rechnen.
Diese regelhaft ausländischen Straftäter brauchen eine kultursensible, kulturaffine Antwort, auch von unserer Justiz. Kurz: Mißbrauch der Gastfreundschaft ist dramatisch strafschärfend. Grüße an das Hamburger Landgericht.
Dirk Schmitz M.A., seit 1991 Rechtsanwalt, langjähriger ehrenamtlicher Richter, Kommunikationswissenschafter, engagierter Verteidiger, derzeit im Kryptowährungsprozess “Onecoin” vor dem Landgericht Münster. Schmitz sieht durch den Zeitgeist Meinungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit gerade in Masken- und Impfzeiten in Gefahr. Als “alter Liberaler” ohne FDP-Hintergrund steht Schmitz für Bürgerrechte und “die Freiheit des Andersdenkenden”. Sein dem Philosophen Voltaire zugeschriebener Leitspruch lautet: „Obwohl ich völlig anderer Meinung bin als Sie, würde ich mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.“
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Kommentar von Karl Eduard
Frage an den Experten: Warum werden solche "Richter" nicht namentlich mit Bild und Adresse in allen nichtstaatlichen Medien an den Pranger gestellt? Bei Bürgern die nicht das sagen oder meinen was der Staat wünscht haben die Staatsmedien auch keine Skrupel alle persönlichen Daten zu veröffentlichen.
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Kommentar von Bernhard Rossi
Der Prozess dauerte eineinhalb Jahre? Erschreckend!
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Kommentar von Eugen Karl
Acht Täter wurden freigesprochen, und was geschah mit dem neunten? Warum erfährt man das nicht?
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Kommentar von Lieschen Müller
Bei einem Richter, der ein solches „Urteil“ ausspricht, frage ich mich, ob bei ihm nicht jegliches Rechtsempfinden gewaltig in Schieflage geraten ist. Dass es in diesem Fall noch dazu von einer Frau kam, macht es in meinen Augen noch ungeheuerlicher.
Jeder Richter weiß, dass die „tollen Jungs“ mit solchen Witz-„Urteilen“ geradezu animiert werden, weiterzumachen. Sie sollen ihre "Reue"vor Gericht ja auch deutlich zum Ausdruck gebracht haben.
Es war auch ganz sicher kein Urteil „im Namen des Volkes“. In meinem definitiv nicht, und ganz bestimmt auch nicht im Namen von anderen normal denkenden Mitbürgern, bei denen Herz und Verstand noch ungetrübt und an der richtigen Stelle sind.
Es ist eine Schande, wie Mädchen, Frauen diesem Abschaum wissentlich und willentlich ausgeliefert und durch derartige „Urteile“ noch einmal nachträglich in den Allerwertesten getreten werden.
Anne Meier-Göring soll schon einmal so ein haarsträubendes „Urteil“ gefällt haben, als sie im November 2016 drei Asylbewerber nach Silvesterübergriffen freigesprochen und ihnen außerdem noch je 4.600 Euro für erlittene Untersuchungshaft zugesprochen habe.
Ich kann gar nicht so viel frexxen, wie ich koxxen möchte!
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Kommentar von Hans-Joachim Gille
Herr RA Schmitz, das Urteil hat auch mit Leuten, wie Ihnen zu tun. Die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD) hat nicht umsonst über Jahrzehnte Stipendien an weibliche Jura-Studenten mit Doppelnamen verteilt & diese nach dem II. Staatsexamen in die Justiz verfrachtet. Konservative oder rechte Juristen gingen lieber in die Wirtschaft. Deswegen ist dieses Urteil der Normalzustand, der übliche rassistische Angriff auf das Deutsche Volk. Es ist unglücklich, daß Sie die entscheidenden Kapitel des Exodus zur Rechtsprechung zitieren, welche das Rechtswesen der frauenfeindlichen antiken Hebräer regeln, inklusive der 10 Gebote & des Kapitel 22... "Du sollst die Zauberinnen nicht leben lassen". Das Römische Kirchenrecht hatte sich leider im 16. Jahrhundert bei uns durchgesetzt. Es regelt Straftaten zwischen Täter & Staat, nicht wie in den meisten Urkulturen, auch den Hebräern, zwischen Täter & Opfern, ersteres immer den Beigeschmack des ungerechten Urteils, der Auflösung zwischen Täter & Opfer vermeidend. Ein gerechtes Urteil wäre es gewesen, daß die Täter dem Opfer eine Rente von 2.500 Euro über 15 Jahre mit Inflationsausgleich zahlen zu müssen. Aber so wünscht natürlich jeder der linken Richter-Schlampe die Pest an den Hals, logisch oder? Im Grund bräuchten wir gar keine Juristen, die Bürger könnten die Ämter ohne die Spitzbuben (Soldatenkönig über Juristen) ausfüllen. Jeder weiß, was Recht & Unrecht ist. Oder sind Sie nicht der Meinung, daß Herr Wallasch ein besseres Urteil gesprochen hätte?
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Kommentar von F. Lo
Aus der BILD-Zeitung: „Und zuletzt hält der Richter den jungen Männern ihr Verhalten vor Gericht zugute: 'Auch wenn sie kein Geständnis abgelegt haben, so haben einzelne Angeklagte [!] in der Hauptverhandlung durchaus zugehört, Interesse gezeigt, es sind Ansätze für eine positive Entwicklung da.' 'Fast alle [!] hätten seit drei Jahren keine Straftaten mehr begangen [?] – es gab seitdem nur vereinzelt Vorfälle, wie Beleidigung, Cannabis-Besitz und Fahren ohne Führerschein.'“ Gut, es geht nicht um Vergeltung. Aber man sollte doch schon erwarten können, dass Jugendliche bei einer schweren Straftat KONSEQUENZEN spüren. Wie will man sonst verhindern, dass das Gleiche noch einmal passiert? Und „(haben) durchaus zugehört, Interesse gezeigt, …“ ist doch wohl ein Witz.
Nein, eine Bedrohung der Richterin ist ein No Go. Aber es ist auch gefährlich für die Gesellschaft, wenn die Bevölkerung eine zu lasche Bestrafung nicht als Erziehung verbucht und den Glauben an den Rechtsstaat verliert. Rechtsstaat ist eben nicht nur, keine Richter zu bedrohen.