„Nicht strafbar gemacht“: Sauter und Nüsslein dürfen Maskendeal-Millionen behalten

Freispruch für bayrische Moral-Bankrotteure: Masken-Mafia ist gar keine Mafia

von Gaia Louise Vonhof (Kommentare: 2)

Moralisch ist das drei Etagen unter dem Gully. CSU-Generalsekretär Martin Huber meint zu den Maskendeals seiner Unionskollegen: „Juristischer Freispruch macht moralische Schuld nicht wett."© Quelle: Pixabay / Alexandra_Koch / moerschy / Bildmonatge Alexander Wallasch

Dass Recht und Gerechtigkeit auf unterschiedlichen Blättern Papier stehen, ist eine Binsenweisheit. Und auch Rechtsprechung und Gerechtigkeitsempfinden. Letzteres dürfte nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) bei vielen Bürgern empfindlich getroffen sein, denn die CSU-Politiker Georg Nüßlein und Alfred Sauter verlassen frei und gewissermaßen entlastet, dafür mit prall gefüllten Maskendeal-Konten den Gerichtssaal.

Sie dürfen die Millionen, die sie Anfang der Pandemie mit Provisionen für Maskeneinkäufe der Regierung gemacht haben, behalten. Das ist jetzt amtlich, der Bundesgerichtshof (BGH) stellte fest: Sie haben sich durch dieses Abkassieren nicht strafbar gemacht. Der Vorwurf der Bestechlichkeit sei nicht haltbar.

Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte zuvor Beschwerde eingelegt gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts München vom letzten Herbst. Die Beschwerde wurde mit dem Urteil aus Karlsruhe jetzt verworfen. Diese Entscheidung des BGH kann nicht mehr angefochten werden.

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Die CSU-Abgeordneten Sauter und Nüßlein hatten am Anfang der Corona-Pandemie beim Ankauf von Masken durch die Bundesregierung und die bayerische Staatsregierung emsig vermittelt – und sich das üppig vergüten lassen.

Von 2 Millionen Euro ist hier die Rede. Das Geld floss über Firmenkonstrukte, die eindeutig erkennbar machten, an wen das Geld adressiert war: Eine GmbH, bei der Nüßlein die Geschäftsführung innehat, kassierte 690.000 Euro und über 1,2 Millionen ging wohl an eine Firma, die eindeutig Sauter zugeordnet werden konnte.

Was für den bürgerlich-herkömmlichen Moralkompass und bei einem laienhaften juristischen Verständnis nach Bestechlichkeit aussieht und womöglich wie Amtsmissbrauch oder Vorteilsnahme im Amt wirken könnte, ist es aber nicht laut BGH-Urteil.

Die beiden Politiker bekamen von höchster und in letzter Instanz bescheinigt, dass sie sich nicht strafbar gemacht hätten. Eine derartige Aktivität von Politikern falle nicht unter das Verbot der Bestechung oder Bestechlichkeit von Mandatsträgern. Die Erklärung dafür:

Die Politiker hätten die zu diesem Gewinn führende Tätigkeit nicht im Parlament selbst ausgeführt: „Allein die Vereinbarung zwischen den Beteiligten, dass sich der Mandatsträger bei außerparlamentarischen Betätigungen auf seinen Status beruft, um im Interesse eines Privatunternehmers Behördenentscheidungen zu beeinflussen, erfüllt dieses Merkmal nicht“, entschied der BGH.

Die weitere Argumentation: Dass Abgeordnete außerhalb der politischen Arbeit ihren Einfluss geltend machten, werde vom Paragrafen 108e des Strafgesetzbuches nicht erfasst.

Das Geld können die beiden Volksvertreter jetzt also behalten.

Auch im laienhaften Juraverständnis ausgedrückt könnte man hier sagen: Hier half so etwas wie eine Gesetzeslücke, dass die Herren Politiker sich die Taschen füllen konnten, und das ungestraft bzw. legitimiert durch Gerichte und Gesetze.

Nüßlein, der vormals mit CSU-Mandat im Bundestag saß, trat aus der CSU aus, Sauter gab als Landtagsabgeordneter alle Parteiämter zurück, blieb aber in der Partei.

Immerhin gibt es in Bayern einen Masken-Untersuchungsausschuss. Das Thema Korruption, Bereicherung und Masken-Deals ist allerdings kein bayerisches, sondern müsste bundesweit aufgearbeitet werden, Hinweise, Gründe und Anlässe, das Thema Masken-Mafia endlich anzugehen, gibt es genug. Dementgegen gibt es im Bundestag bislang keinen Untersuchungsausschuss in dieser Angelegenheit.

Im bayrischen Untersuchungsausschuss machten weder Sauter noch Nüßlein eine Aussage zur Maskenaffäre. Sie beriefen sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht, eine Errungenschaft des Rechtsstaats, die ihnen zustehe.

Dafür sagte aber letzte Woche der ehemalige Gesundheitsminister Spahn (CDU) vor diesem Untersuchungsausschuss aus, oder zumindest sagte er überhaupt etwas im Gegensatz zu den beiden CSU-Politikern, indem er vor dem Ausschuss einräumte, dass „einige wenige … möglicherweise aus Eigennutz“ gehandelt hätten. Und: „Ich finde es einfach schäbig, dass da in der Krise sich bereichert wird.“

Deutlicher und klarer formuliert CSU-Generalsekretär Martin Huber, was er von all dem hält. Und damit liegt er näher am Gerechtigkeits- und Rechtsempfinden der Menschen in diesem Land, die all diese Maskendeals indirekt mit ihren Steuergeldern mitfinanziert haben: „Der juristische Freispruch macht die moralische Schuld nicht wett."

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