Einigkeit und Recht und Vielfalt

Der zweite antifaschistische Staat auf deutschem Boden

von Parviz Amoghli (Kommentare: 7)

Die Beseitigung der letzten symbolischen Grundlagen Deutschlands© Quelle: Pixabay / drhorstdonat1

Nun geht es also der Nationalhymne an den Kragen. Überraschen sollte uns das nicht. Schließlich ist das Lied der Deutschen der letzte Ausdruck nationaler Identität, den der polit-mediale Komplex noch nicht in den Dreck getreten hat.

Das freilich wird sich in der nächsten Zeit ändern. Diesen Schluss lässt jedenfalls der Titel des neuesten, anlässlich der EM erstellten Propagandawerkes der ARD zu: „Einigkeit und Recht und Vielfalt“.

Unschwer vorherzusehen, dass dies in naher Zukunft die Parole sein wird, unter der der zweite antifaschistische Staat auf deutschem Boden, nach den wirtschaftlichen, politischen und kulturellen, nun auch die letzten symbolischen Grundlagen Deutschlands zu beseitigen versucht.

Die derzeit betriebene Vergewaltigung der Nationalhymne ist allerdings keineswegs ein Einzelfall irgendwelcher randständiger, bunter Fanatiker. Vielmehr geht es um einen breit orchestrierten Anschlag auf das von den moralisch besseren Kreisen zutiefst verachtete Lied der Deutschen.

Erinnern wir uns an den Festakt zum 75. Geburtstages des Grundgesetzes Ende Mai 2024, als die Schauspielerinnen Katharina Thalbach und Andreja Schneider die Kinderhymne von Berthold Brecht als Alternative zum Text von Hoffmann von Fallersleben zum Vortrag brachten – auf Einladung und unter dem Jubel der höchsten Repräsentanten der Bunten Republik.

Dieser erste, vom politischen Establishment vorgetragene Angriff auf die Nationalhymne findet derzeit mit „Einigkeit und Recht und Vielfalt“ seine journalistische Fortsetzung. Dabei ist allerdings die Stoßrichtung eine andere. Während der Geburtstag des Grundgesetzes der Entwertung der Hymne diente, geht es nun um die symbolische Verankerung der „Vielfalt“ als Staatsräson.

Als Hoffmann von Fallersleben das Lied der Deutschen 1841 textete, beschrieb er einen deutschen Idealzustand, in seiner geographischen Ausdehnung (1. Strophe), kulturellen Eigenart (2. Strophe) und politischen Verfasstheit (3. Strophe). „Einigkeit und Recht und Freiheit“ stellen dabei ergänzende Grundsätze dar, deren Geltung sich auf alle gesellschaftlichen Ebenen bezieht.

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Das hat nicht immer geklappt, wie wir mit Blick auf die deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert wissen. In der alten Bundesrepublik allerdings waren diese drei Prinzipien nach der Katastrophe des III. Reichs jedoch handlungsleitend. Aus Einigkeit erwuchs ein gemeinsames Recht als Garant für Freiheit. Das Ergebnis ist bekannt. Solange sich die Regierenden daran hielten, war die Bundesrepublik ein demokratisches Erfolgsmodell.

Wenn jetzt die Bunte Republik aktuell versucht, dieses freiheitliche Triptychon aufzubrechen, legen ihre Vertreter damit ein Bekenntnis ab hinsichtlich der Abschaffung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, des Rechtsstaates und der Freiheit.

Das zeigt nicht alleine die bezeichnende Ersetzung der Freiheit durch Vielfalt. Dies ließe sich zur Not noch lautmalerisch begründen. Bedeutender ist der unauflösbare Widerspruch, den die Vielfalt zur Einigkeit und dem Recht darstellt. Warum, wird klar, wenn wir uns vor Augen halten, wie Vielfalt früher genannt wurde: Multikulturalismus.

Eine Gesellschaft, die sich aus verschiedensten, absolut gleichwertigen Kulturen zusammensetzt, kennt keine Einigkeit und auch kein gemeinsames, alleiniges Recht.

Oder anders gesagt: Vielfalt ist nicht nur eine ethnische, kulturelle oder sexuelle Angelegenheit, sondern meint insbesondere auch eine Vielfalt an Rechtsverständnissen. Was das für den Rechtsstaat bedeutet, können wir schon heute beobachten. Zum Beispiel dann, wenn ein Justizapparat die Empörung über eine Vergewaltigung strenger bestraft als die Tat an sich und so die Staatsräson „Vielfalt“ in Urteile übersetzt.

Daher ist es nicht allein eine ästhetische Frage, ob die Mächtigen die Nationalhymne zu schleifen versuchen. Es geht um mehr. Nämlich darum, den Regierenden in ihrem Kampf gegen die Regierten Paroli zu bieten. Und sei es nur dadurch, gemeinsam und bei passender Gelegenheit die ursprüngliche deutsche Nationalhymne zu singen. Was, nebenbei bemerkt, auch einer schönen deutschen Tradition entspricht. Denn nirgendwo auf der Welt ist die Nationswerdung derart eng mit dem Gesang verbunden wie hierzulande. Daran sollten wir uns in Zeiten der Abschaffung Deutschlands erinnern.

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