„Rückerlangung der Widerstandsfähigkeit unseres Landes“

Der Teflon-Mann: CDU-Abgeordneter rechtfertigt Zustimmung zur Grundgesetzänderung

von Gregor Leip (Kommentare: 7)

"Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben."© Quelle: Bundestag.de, Screenshot

Wie konnten es Bundestagsabgeordnete mit ihrem Gewissen vereinbaren, kommende Generation so hoch zu verschulden, Deutschland hochzurüsten gegen Russland und weitere Milliarden für immer noch mehr Migration freizuschaufeln? Der CDU-Abgeordnete Carsten Müller versucht Antworten.

Von Gregor Leip

Der Braunschweiger Anwalt und CDU-Politiker Carsten Müller ist seit zwanzig Jahren mit einer Unterbrechung im Deutschen Bundestag vertreten. Auch er hat für die Änderungen des Grundgesetzes und die Schuldenaufnahme in Billionenhöhe gestimmt. Auf Anfrage unsere Autors Gregor Leip erklärt er warum.


Vielen Dank für Ihre Mail vom 15. März 2025.

Dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h) habe ich nach einem langen und sorgfältigen Abwägungsprozess zugestimmt.

Ich habe zugestimmt, weil das Sondervermögen zur Stärkung der Bundeswehr notwendig ist, um die Widerstands- und Verteidigungsfähigkeit unseres Landes wiederherzustellen. Die Mittel des Sondervermögens werden die Leistungsfähigkeit der Bundeswehr aber auch der deutschen und europäischen Wehrindustrie maßgeblich steigern, sowie den Zivil- und Bevölkerungsschutz deutlich verbessern.

Daneben ist es dringend erforderlich, Strukturen und Prozesse zu modernisieren. Insgesamt ermöglicht die gesetzliche Regelung die dafür erforderlichen Mehrausgaben für Verteidigungsaufwendungen, Ausgaben für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten oberhalb von 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Diese Bereiche sind nach in Kraft treten der Grundgesetzänderung aus der Schuldenregel des Grundgesetzes ausgenommen.

Die zweite wichtige Säule der Gesetzesänderung ist die Anpassung der Schuldenbremse für die Länder. Den Ländern ist nun, analog zur Bundesebene, eine jährliche Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestattet.

Der schwierigste Aspekt war für mich die dritte Säule des Änderungsgesetzes: das Sondervermögen Infrastruktur mit bis zu 500 Mrd. EUR. Mit einem Bewilligungszeitraum von zwölf Jahren werden damit zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 ermöglicht. Ein Teilbetrag des Sondervermögens in Höhe von 100 Mrd. EUR kommt den Ländern und Kommunen für eigene Investitionen zugute. Weitere 100 Mrd. EUR aus dem Sondervermögen werden dem Klima Klima- und Transformationsfonds zugeführt. Hinsichtlich des Sondervermögens für Infrastruktur kann ich zahlreiche Bedenken nachvollziehen, die sich in Sorgen hinsichtlich der resultierenden Zins- und Tilgungslasten äußern.

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Gerade deswegen sind diese Mittel konsequent zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands einzusetzen. Entsprechend sind umfangreiche und strukturelle Reformen einzuleiten, die einen effizienten Einsatz der Mittel des Sondervermögens sicherstellen. Die Konsolidierungsanstrengungen und -erfolge des Bundeshaushaltes dürfen durch das Sondervermögen zur Infrastruktur nicht unterlaufen werden.

Die Kritik an Investitionen im Bereich des Klimaschutzes sind für mich weniger nachvollziehbar. Durch den neuen Art. 143h Abs. 1 Grundgesetz wird die Rechtslage nicht geändert. Bei dem neuen Artikel handelt es sich um eine rein finanzverfassungsrechtliche Vorschrift, die auf das Sondervermögen begrenzt ist. Daraus ergibt sich kein neues oder geändertes Staatsziel. Bereits seit über 30 Jahren ist der Schutz der „natürlichen Lebensgrundlagen“ in Art. 20a Grundgesetz als Staatszielbestimmung genannt. Das ist bereits heute geltendes Recht. Das kritisierte Ziel der Klimaneutralität für Deutschland bis 2045 ist im Klimaschutzgesetz des Bundes fixiert und kann dort weiter ausgestaltet oder verändert werden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Wie die Mittel des Sondervermögens in den nächsten zwölf Jahren konkret bewilligt werden, entscheidet der Gesetzgeber, also die Mehrheit im Bundestag, im Rahmen der ausstehenden Bundesgesetzgebung und der künftigen Haushaltsaufstellungen. Welcher Anteil dabei auf „Infrastruktur“ und welcher Anteil auf „Klimaneutralität“ entfällt, kann vom Gesetzgeber frei festgelegt werden.

Ich habe am Ende zugestimmt, weil die Notwendigkeit zur Rückerlangung der Widerstandsfähigkeit unseres Landes unstrittig ist. Aber Geld allein löst kein Problem. Deshalb lässt sich die Entscheidung für mich in den nächsten Jahren nur rechtfertigen, wenn wir Reformen und Erneuerungen unseres Staatswesens durchsetzen, mit denen wir wieder handlungsfähig wird. Diesem Anspruch muss eine zukünftige Bundesregierung und die sie tragende Mehrheit im Bundestag gerecht werden. Dafür werde ich mich in dieser Legislaturperiode einsetzen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller
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Carsten Müller
Mitglied des Deutschen Bundestages
Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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