Eine juristische Polemik von RA Dirk Schmitz

Der „innere Erich“ – DDR-Justiz beim Bundesverwaltungsgericht

von RA Dirk Schmitz (Kommentare: 8)

Man erinnere sich: Die DDR war echte Demokratie, sozialistische.© Quelle: Archiv der DDR / Ebay

Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass Beamte auch dann bestraft, sanktioniert oder aus dem Staatsdienst entfernt werden dürfen, wenn sie Corona-Verschwörungsideologien verbreiten. Wie kompliziert wird es da, wenn die Regierung selbst Verbreiter so einer Ideologie ist?

Von Rechtsanwalt Dirk Schmitz M.A.

Das Strafgesetzbuch der DDR drohte in § 106 („Staatsfeindliche Hetze“) an:

(1) Wer mit dem Ziel, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln, Schriften …, die die staatlichen, politischen, ökonomischen oder anderen gesellschaftlichen Verhältnisse der Deutschen Demokratischen Republik diskriminieren, … herstellt, verbreitet oder anbringt; … ; Repräsentanten … der Deutschen Demokratischen Republik oder die Tätigkeit staatlicher oder gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen diskriminiert; … wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

An diese traurigen Rechtszeiten scheint das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit einer aktuellen, bislang kaum beachteten Entscheidung (Az. 2 WD 11.22) erneut anzuknüpfen.

Was ist passiert?

Corona-Leugnung und Staatskritik werden in dem Urteil auf eine Stufe mit Rechtsextremismus gestellt. Wer eine solche Gesinnung an den Tag lege, kann seine Position im Staatsdienst oder Teile seines Gehaltes verlieren. Sei es als Lehrerin, als Polizistin oder auch als Soldat; das gilt auch für Pensionäre. Schon das Beklagen einer „aufkommenden Diktatur" ist im grün-roten Deutschland disziplinarrechtlich gefährlich. Die entsprechende Entscheidung des BVerwG ist bereits im Juni 2023 ergangen, aber unbeachtet geblieben und erst jetzt in der Juristenzeitung breiter kommuniziert worden. In dem Fall geht es um einen pensionierten Hauptmann der Bundeswehr.

„Ich schäme mich für diesen Staat, dem ich über 30 Jahre treu gedient habe", hatte der Mann im April 2020 bei Facebook gepostet, angesichts von politischen Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung, zum Beispiel Versammlungs- und Kontaktverboten. „Was lassen wir mit uns machen? Das ist das wahre Gesicht einer aufkommenden Diktatur."

„Wie wahr",  möchte man sagen.

Das Bundesverwaltungsgericht - konkret: der 2. Wehrdienstsenat - hat nun entschieden, dass solche und ähnliche Kritik einen Verstoß gegen die dienstliche Pflicht zur Verfassungstreue darstellen würden. Der Staat dürfe den Ex-Offizier sanktionieren, indem er dessen Ruhegehalt kürzt. Dies gilt auch für die Frage, ob eine Äußerung feindseliger Art vorliegt, d. h. auf eine Diffamierung, Delegitimierung oder Demontage eines demokratisch legitimierten Staatsorgans gerichtet ist.

Dabei äußert das Gericht ziemlich offen feuchte Träume eines woke-grünen Realsozialismus. Der „innere Erich“ der Herren in Karmesinrot lässt grüßen: Unter den Talaren Muff von 1000 Jahren, nein von nur rund 40 Jahren (1949 – 1989).

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Die Ansicht der DDR-Erben beim BVerwG:

„Überzeugte Demokraten in der Bevölkerung, die den Vorwurf (der sukzessiven Errichtung einer Diktatur, Anm. des Verfassers) ernst nehmen, stehen vor der Frage, ob sie moralisch verpflichtet und nach Art. 20 Abs. 4 GG berechtigt sind, Widerstand gegen die Abschaffung der Demokratie zu leisten und gegen die Bundesregierung vorzugehen. Damit wird eine Delegitimierung der Bundesregierung bewirkt. Dies ist auch als objektiv feindselige Betätigung zu werten ..“ (Rdnr. 32 des Urteils)

Dabei ist gerade eine solche Argumentation der Verwaltungshengste Delegitimierung unsere Demokratie vom Feinsten. Was die Herren getrunken haben, ist unklar. Aber es ist bestimmt zu viel und schlechter Fusel. Denn eine „Delegitimierung der Bundesregierung“ als objektiv feindselige Betätigung gegen die Demokratie zu werten, ist abwegig.

SPDGRÜNEFDP delegitimieren sich nicht erst seit den Corona-Maßnahmen täglich selbst. Und die Gleichsetzung dieser Regierung mit „der Demokratie“ ist gelebter Faschismus

Das Leipziger BVerwG – in nicht nur räumlicher Nähe zur Karl-Marx-Universität mit kommunistischen Bekenntnisfächern und „gesellschaftlicher Arbeit“ – moniert schließlich „Appelle, die der frühere Soldat an die Internetnutzer und an seine Kameraden richtet, die Freiheitsrechte zu verteidigen, sich von dieser Diktatur nicht unterkriegen zu lassen, sich an den Soldateneid zu erinnern und einen Krieg zu führen, den man mit Mut gewinne …“ (Rdnr. 30 des Urteils)

„Bravo“ möchte man dem Ex-Hauptmann zurufen. Denn „Krieg“ bedeutet für ihn nicht, die Bundesregierung zu erschießen. Denn auch die „Tötung auf Verlangen“ ist strafbar.

Der Betroffene meint natürlich einen politischen Krieg gegen Schwachsinn und Selbstbereicherung unfähiger Politiker; „Kakistokratie“, Herrschaft der Schlechtesten. Das ist zwischenzeitlich auch der Mehrheit der Deutschen klar. Nur noch 23 Prozent der befragten Wähler unterstützen den Schwachsinn – und das BVerwG, lebendiger Teil dieser „Kakistokratie“.

Nochmal das BVerwG:

„Diese Aussagen des früheren Soldaten lassen sich nicht auf eine polemisch-überspitzte Kritik an der Corona-Politik der Bundesregierung reduzieren. Denn sie enthalten darüber hinaus den Vorwurf, die Bundesregierung strebe unter Bruch der Verfassung eine Diktatur an. Dass dieser Vorwurf mehr als eine einmalige überspitzte Polemik ist, ergibt sich schon aus der ständigen Wiederholung seiner These, man stehe am Anfang einer Diktatur.“ (Rdnr. 27 des Urteils)

Genau das ist der Kern der derzeitigen Auseinandersetzung, einer ernstzunehmenden Diskussion über Meinungsfreiheit in Deutschland. Es geht indem Diktaturvorwurf (noch) nicht um Gefängnis, sondern Ausschluss von Teilhabe, Beförderungen, Schöffenämtern, staatlichen Leistungen – und nun Ruhegehaltskürzungen.

Man erinnere sich: Die DDR war echte Demokratie, sozialistische.

Das BVerwG:

„Für die Ernsthaftigkeit seiner Diktatur-These spricht auch deren Begründung mit einer im Internet kursierenden Verschwörungstheorie. Danach wird die an sich nicht besonders gefährliche COVID-19-Pandemie genutzt, die Bevölkerung einzuschüchtern und zu überwachen, die Demokratie auszuschalten …“ (Rdnr. 28 des Urteils)

Ja, das ist völlig an den Haaren herbeigezogen. Nur dank Lauterbach und Spahn leben wir noch – und haben teil an Berliner Minister-Villen.

Die Lösung. Wie meinte Berthold Brecht?

Nach dem Aufstand des 17. Juni
Ließ der Sekretär des Schriftstellerverbands
In der Stalinallee Flugblätter verteilen
Auf denen zu lesen war, daß das Volk
Das Vertrauen der Regierung verscherzt habe
Und es nur durch verdoppelte Arbeit
zurückerobern könne. Wäre es da
Nicht doch einfacher, die Regierung
Löste das Volk auf und
Wählte ein anderes?

Natürlich unter Beachtung des demokratischen Wahlrechtes. Darüber wacht schließlich das BVerwG.

Dirk Schmitz M.A., seit 1991 Rechtsanwalt, langjähriger ehrenamtlicher Richter, Kommunikationswissenschafter, engagierter Verteidiger, derzeit im Kryptowährungsprozess “Onecoin” vor dem Landgericht Münster. Schmitz sieht durch den Zeitgeist Meinungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit gerade in Masken- und Impfzeiten in Gefahr. Als “alter Liberaler” ohne FDP-Hintergrund steht Schmitz für Bürgerrechte und “die Freiheit des Andersdenkenden”. Sein dem Philosophen Voltaire zugeschriebener Leitspruch lautet: „Obwohl ich völlig anderer Meinung bin als Sie, würde ich mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.“

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