Eine gute Freundin richtet Hochzeiten im alten Schloss ihrer Familie aus. Zum Vorgespräch kam ein junges Paar, die Frau war hochschwanger. Meine Freundin fragte: „Und, was wird es denn?“ Das Paar antwortete wie aus einem Guss: „Das kann es sich später selbst aussuchen.“ Was nur wie eine weitere Anekdote aus dem traditionsreichen Haus klang und uns zum Lachen brachte, scheint inzwischen wie selbstverständlich seinen Weg in die Gesellschaft gefunden zu haben, wird durch Gerichte legitimiert und bald auch gesetzlich festgeschrieben.
Wer sich bis jetzt noch für tolerant hielt und dachte, jeder soll nach seinem Gusto glücklich werden, der erfährt immer öfter, dass diese Toleranz schon lange nicht mehr ausreicht und aus sich heraus schon diskriminiert.
Als Firma bekommt man sein Fehlverhalten durch gerichtlich verhängte Strafen verbrieft: Erst kürzlich zwang ein „nicht-binärer“ (also irgendwie Berlin, irgendwie metrosexuell) Bahn-Nutzer die Deutsche Bahn vor Gericht, da er oder sie sich nicht angemessen angesprochen fühlte mit der begrenzten Auswahlmöglichkeit von „Mann“ und „Frau“ im Buchungsformular bei der Deutschen Bahn.
Das reichte nicht aus, er sah sich durch die fehlenden Auswahlmöglichkeiten bei der Bahn weit mehr als nur diskriminiert, und zog vor Gericht. Die Person verlangte, dieser psychisch traumatisierenden Zumutung nicht länger ausgesetzt zu werden, und obendrauf 5.000 Euro Schmerzensgeld. Die Neue Zürcher Zeitung schrieb nach dem Urteil:
„Die Bahn teilte mit, sie baue ihre elektronischen Buchungssysteme derzeit ohnehin um, wobei eine «gendergerechte Ansprache-Option ein wesentlicher Baustein» der neuen Plattform sein werde. Allerdings wollte sich das Verkehrsunternehmen dafür ein Jahr länger Zeit lassen. Jetzt muss es die Option schneller schaffen.“
Kurz gesagt: Der Kläger bekam am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt tatsächlich recht. Die Bahn muss jetzt der Person zwar nicht die angestrebten 5.000 Euro, aber immerhin 1.000 Euro für die erlittene Diskriminierung bezahlen und in Zukunft nichtbinären Personen ermöglichen, ohne die Entscheidung zwischen "Herr" und "Frau" online ein Ticket erwerben zu können.
Ihre Unterstützung zählt
Zudem wurde verfügt, dass die Bahn ihren Schriftverkehr ab sofort und das Buchungssystem dann ab nächstem Jahr umstellen muss.
Bild wollte nach dem Urteil vom OLG übrigens wissen, ab wann man hier als Person als „nicht-binär“ gelte und bekam die Antwort: Ein „verfestigtes Selbstverständnis“ reiche aus, ein im Pass eingetragenes „divers“ sei nicht nötig.
Was hier so schwammig und für jemanden mit einem „normalen“ Rechts- und/oder einem aus der Biologie entlehnten Geschlechterverständnisses willkürlich klingen mag, soll alsbald in die Gesetzesbücher einziehen:
So stellten Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesfamilienministerin, und Marco Buschmann (FDP), Bundesjustizminister, letzte Woche die Eckpunkte des neuen Selbstbestimmungsgesetzes vor, das bis zum Jahresende durch das Kabinett bestätigt werden soll.
Das Gesetz soll unter anderem Geschlechtsänderungen beim Amt vereinfachen und das seit den 1980ern geltende Transsexuellengesetz ersetzen, nachdem Geschlechtseintrag und Vorname aktuell nur per Gerichtsbeschluss geändert werden können, und wofür als Grundlage zwei Sachverständigengutachten eingeholt werden müssen.
Auch für Änderungen beim Standesamt werden momentan noch ein ärztliches Attest oder eine eidesstattliche Versicherung verlangt. Das sei, so die Grünen-Politikerin Paus, „für die Betroffenen entwürdigend“.
Nach dem neuen Gesetz müssen dann keine Gutachten mehr zur sexuellen Identität oder ein ärztliches Attest als Voraussetzung für eine solche Änderung vorgelegt werden.
Was das OLG Frankfurt hier als „verfestigtes Selbstverständnis“ bezeichnet und auch als hinreichende (Teil-)Grundlage für dieses Urteil sieht, soll dann im neuen Gesetz mittels eines festgelegten Zeitraums konkretisiert werden.
Hier ist für Änderungen des Geschlechtseintrages oder auch des Namens eine einjährige Sperrfrist vorgesehen. Beide sollen mindestens für ein Jahr gelten mit der Erklärung, dass damit die Ernsthaftigkeit der Entscheidung sichergestellt werden soll.
Ihre Unterstützung zählt
Auch Minderjährige sind in diesem Gesetzesentwurf bedacht: Bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderung beim Standesamt erklären. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen die Erklärung selbst abgeben, allerdings noch mit Zustimmung der Eltern.
Wie manche Eltern – wie das eingangs erwähnte Brautpaar – jede kindliche oder pubertäre Wandlungsstufe und Schwankung in der Selbstwahrnehmung ihres Sprösslings im neuen gesetzlichen Rahmen wahrscheinlich mitsurfen werden, kann man sich jetzt schon jetzt vorstellen.
In Zukunft geht bestimmt noch mehr: Dann kommen bald weitere auf den Plan, die für sich in Anspruch nehmen, zum Beispiel „genderfluid“ zu sein, und verklagen den nächsten Konzern, weil sie sich nicht berücksichtigt und also diskriminiert fühlen.
Sie wissen nicht, was das ist, eine genderfluide Person? Bei genderfluiden Personen ändert sich die Geschlechtsidentität über einen Zeitraum oder auf bestimmte Situationen bezogen, steht im queer-Lexikon.net, wobei das Geschlecht zwischen allen möglichen wechseln kann.
Aber bestimmt gibt’s dann auch dafür schon einen Gesetzentwurf in der Schublade, der aufgrund des möglichen situationsbezogenen Identitätswechsels die einjährige Sperrfrist aussetzt und das Geschlecht a lá Minute gerichtsfest macht.
Wenn man sich schon so elementare Dinge wie das Geschlecht dann einfach 1 x im Jahr umschreiben lassen kann, dann geht bestimmt bald auch noch mehr, in anderen, nicht so elementaren Bereichen.
Denn manchmal, wenn ich bei meiner Freundin vorm Schloss in ihrem gepflegten Park bei einem Kaffee am Seeufer sitze, möchte ich auch am liebsten die Identität wechseln.
Dann wäre ich gerne ab sofort adelig wie meine Freundin, und jeder, der mich nicht mit „Frau Gräfin“ anspricht oder in einem Buchungsformular die passende standesgemäße Anrede bereithält, wird verklagt, bis ich dadurch dann auch irgendwann das Geld für den Kauf meines eigenen Schlößchens zusammenhabe.
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Zur Anmeldung
Kommentare
melden
Kommentar von Hildegard Hardt
Also die "spätrömische Dekadenz" war dagegen noch vernunftbegabt! Was in deutschen Behörden betrieben wird, ist eine Narrenposse ohnegleichen, die wohl in kaum einem anderen Land solche Auswüchse zeitigt. Das "Land der Dichter und Denker" hat sich endgültig verabschiedet!
melden
Kommentar von Arno Nühm
Wenn ich mir mein Geschlecht immer wieder neu aussuchen darf, gilt das doch bestimmt auch für andere Eigenschaften meines Körpers?
Ich fühle mich eigentlich jünger als ich bin. Um genau zu sein fühle ich mich heute als 2-jähriger. 2-jährige fahren in der Bahn kostenlos, also werde ich mich nicht nur weigern, eine Fahrkarte zu kaufen, sondern die Bahn auf Schmerzensgeld verklagen, wenn sie etwas dagegen hat! Dieses Gericht wird mir garantiert recht geben.