Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach textete seinerzeit die Regeln als O bis O-Regeln, sprich Oktober bis Ostern, an: Das Standardmaßnahmen-Paket mit festen Corona-Regeln wie Maskenpflicht in Innenräumen, Restaurantbesuchen mit Corona-Test, aber diesmal ohne Lockdown.
Es wird zwar Ausnahmen von der fast flächendeckenden Masken-und Testpflicht im Winter geben, aber nur noch für „frisch Geimpfte“. Was bei der Gelegenheit gleich mit untergejubelt werden soll, ist , dass deren letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegen darf. Was bedeutet: Wer am sozialen Leben teilhaben will, muss sich von nun an alle 3 Monate spritzen lassen.
Darüber hinaus können die Länder Maßnahmen nach Ermessen einführen, auch auf Maskenpflicht und 1,5 Meter Abstand im Freien bestehen.
Im neuen Infektionsschutzgesetz ist der Freifahrtschein für Willkür gleich mit eingebaut. Dieser Freifahrtschein ist eigentlich eine Lücke, die Ignoranz von Zahlen und Richtwerten, die Tür und Tor für Willkür öffnet:
Für keine der Maßnahmen müssen Richtwerte als Basis genommen, sie müssen nicht mehr durch eine Sachlage oder Zahlenbasis legitimiert werden. Der R-Wert ist Vergangenheit, die Inzidenz scheint keine Rolle mehr zu spielen, wenn es darum geht, irgendwelche Maßnahmen nach Lust und Laune einzuführen.
Ihre Unterstützung zählt
Sachliche Argumentationen und Zahlenbasis scheinen für das Infektionsschutzgesetz keine Rolle mehr zu spielen, weder innerhalb dessen Gestaltung noch grundsätzlich. Denn es gibt mittlerweile eine Studie, selbst von der Bundesregierung in Auftrag gegeben, die beachtenswerte Zwischenergebnisse aufzeigt in Bezug auf die Fragestellung, wie viele Menschen in der Bundesrepublik bereits grundimmunisiert sind gegen Corona.
Wie jetzt Bild und andere berichten, ist nach diesen Zwischenberichten längst die Herdenimmunität erlangt, auch wenn dieser Zwischenbericht erst ein vorläufiges Ergebnis zeigt, welches erst zum Monatsende veröffentlicht werden soll – die Pandemie ist demnach vorbei, its over!
Diese Studien-Ergebnisse, und auch die Zwischenergebnisse, zeigen hier eine klare Tendenz, müssten also in die Abstimmung über das Infektionsschutzgesetz und dessen inhaltliche Gestaltung einbezogen werden, denn das sind wichtige Informationen für die Parlamentarier, um informierte Entscheidungen zum Wohle der Bevölkerung zu treffen – statt dessen werden sie aber marginalisiert als unwichtiger Zwischenbericht und zurückgehalten, eben von dieser Regierung, die sie eigentlich als „Entscheidungshilfe“ beauftragt hat.
Die Ergebnisse sollen erst nach der heutigen Abstimmung zum Infektionsschutzgesetz zum Einsatz kommen. Ein weiterer Skandal, zu vielen anderen hinzu, den die AfD-Chefin Alice Weidel gestern in der Generaldebatte des Bundestages auf den Punkt brachte:
„In den meisten Ländern wird das Corona-Virus bereits wie ein saisonales Grippevirus behandelt, ohne Maßnahmen-Chaos, Maskenzwang und Impf-Nötigung. Das Gesetz, das Sie (…) zur Abstimmung stellen wollen, macht den Ausnahmezustand zur Dauereinrichtung und die Grundrechtseinschränkung zum Regelfall. (…)
Und aber vielleicht, und das ist so meine Vermutung, wollen Sie ja jetzt schon eine Handhabe sich sichern, um Demonstrationen gegen Ihre Politik durch die Hintertüre des Infektionsschutzes zu verbieten. Frau Faeser lässt ja gar keine Gelegenheit aus, um regierungskritische Demonstrationen in die Rechtsradikalismus-Ecke zu stellen.“
Hier sei kurz an Innenministerin Faesers Worte erinnert: „Wir sind vorbereitet, auch auf mögliche neue Protestgeschehen.“
Das alles wird aber immer mehr Menschen nicht abhalten, gegen diesen Maßnahmen-Irrsinn, der sich ausweitet in eine Wirtschafts- und Wohlstandskrise bis hin zu breitflächiger Existenzvernichtung, auf die Straße zu gehen.
Heute, am Donnerstag, gibt es ab 10 Uhr vorm Bundestag in Berlin eine Demo gegen die Abstimmung über das IfSG, am morgigen Freitag ab 10 Uhr einen Umzug durch Mitte zu den Ministerien und zum Bundesrat.
Wir halten Sie auf dem Laufenden, alexander-wallasch.de wird zeitnah berichten.
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Kommentar von Arno Nühm
Langsam muss doch auch der letzte im Tiefschlaf verweilende normale Mensch merken, dass diese reGIERung versucht, einen leichten Husten in eine Massenpanik zu verwandeln. Wie kann man jemand wie Karl Lauterbach frei herumlaufen lassen?
Entweder man unterstellt, er macht das absichtlich, dann gehört er in den Hochsicherheitstrakt eines Gefängnisses für Terroristen. Oder man unterstellt, dass er tatsächlich wahnsinnig ist und seinen eigenen Lügen glaubt, dann gehört er in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik.
So oder so ist er eine Gefahr für die Menschheit, wenn er frei rumläuft.
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Kommentar von Hildegard Hardt
Und ob sich Nancy Faeser vorbereitet hat! Das TerFüKdoBW steht schon in den Startlöchern und wartet nur auf den Einsatzbefehl.
Sollte es hart auf hart kommen, greift man auf den Vertrag von Lissabon zurück, der ausdrücklich den Einsatz von Schußwaffen erlaubt, wenn "die öffentliche Ordnung gefährdet ist". - Es kann durchaus sein, daß die Demonstrationen im August 2021 ein Spaziergang waren gegen das, was uns jetzt bevorsteht.
Aber das Recht mußte schon immer hart erkämpft werden.