Sie nannten das Altfallregelung, Bleiberechtsregelung oder Härtefallregelung. Dadurch wurde die Zahlenbilanz frisiert, und sie wurden das unangenehme Thema los, ohne das eigentliche Problem, dass die Leute nicht freiwillig Deutschland verlassen, lösen zu müssen. Wäre es nicht schön, wenn das auch in anderen Rechtsgebieten möglich wäre? Zum Beispiel eine Art Amnestie für Leute, die jahrelang vorsätzlich keine Steuern zahlten?
Am 6. Juli hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung eines „Chancen-Aufenthaltsrechts“ beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nach der Sommerpause im Parlament beraten werden. Dieses „Chancen-Aufenthaltsrecht“ greift die Idee einer Altfallregelung auf, geht aber wesentlich weiter.
Innenministerin Nancy Faeser erklärte dazu: „Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht schaffen wir einen Perspektivwechsel. Wir wollen, dass Menschen, die gut integriert sind, auch gute Chancen in unserem Land haben.“ Von dieser Regelung könnten rund 137.000 der 242.000 geduldeten Ausländer erfasst werden.
Werfen wir einmal einen Blick in den Gesetzentwurf der linken Bundesregierung. Nach dem „Chancen-Aufenthaltsrecht“ in § 104c des Aufenthaltsgesetzes soll geduldeten Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn sie sich am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben.
Der Ausdruck „soll … erteilt werden“ bedeutet in der Rechtssprache, dass ein Aufenthaltstitel grundsätzlich erteilt werden muss, wenn er beantragt wird und die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen. Geduldete Ausländer sind solche, die sich eigentlich illegal in Deutschland aufhalten, die aber nicht abgeschoben werden können, weil sie zum Beispiel ihre Reisepässe vernichtet haben, über ihre Identität täuschten, der Heimatstaat sich weigert, sie zurückzunehmen, keine Reiseverbindungen bestehen oder sie wegen Krankheit oder anderen persönlichen Gründen nicht abgeschoben werden können.
Hierbei handelt es sich in Masse um abgelehnte Asylbewerber. Kurzum: Diese Leute müssen nach einem langen Asylverfahren und ausländerrechtlichen Verfahren Deutschland verlassen, tun es aber nicht.
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Nach dem Gesetzentwurf sollen sie nach fünf Jahren einen sicheren Aufenthaltstitel erhalten, wobei die Zeiten für das Asylverfahren (gestatteter Aufenthalt) anzurechnen sind. Da das Asylverfahren in Deutschland derzeit locker knapp vier Jahre dauert (derzeit durchschnittlich 7,0 Monate Verwaltungsverfahren, 27,5 Monate erstinstanzliches und 11,1 Monate zweitinstanzliches Verfahren in Berlin), kann der abgelehnte Asylbewerber nahezu unmittelbar nach dem langen Asylverfahren seine „Chancen-Aufenthaltserlaubnis“ abholen, ohne dass die deutschen Behörden überhaupt versuchen konnten, ihn abzuschieben.
Im Unterschied zu anderen Ausländergruppen soll die „Chancen-Aufenthaltserlaubnis“ an Geduldete auch dann erteilt werden, wenn bestimmte allgemeine Erteilungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. So kann die „Chancen-Aufenthaltserlaubnis“ auch erteilt werden, wenn der Ausländer von Sozialleistungen lebt und er über seine Identität getäuscht hat. Strafrechtliche Verurteilungen bis zu 90 Tagessätzen (gleich drei Monaten) stehen dem Chancen-Aufenthaltsrecht nicht entgegen.
Auch kommt es nicht auf deutsche Sprachkenntnisse an. Ein geduldeter Ausländer ist also nach Auffassung der Innenministerin und der Bundesregierung schon dann „gut integriert“, wenn er kein Deutsch spricht, von Sozialleistungen abhängig ist, Straftaten begangen hat und über seine Identität und die Asylgründe getäuscht hat. Ein bemerkenswertes Verständnis von guter Integration.
Das Chancen-Aufenthaltsrecht wird für ein Jahr erteilt. Anschließend soll das Aufenthaltsrecht nach § 25b (Aufenthaltsrecht bei nachhaltiger Integration) gewährt werden. Damit wird der Aufenthalt dauerhaft legalisiert. Das gesamte Asylverfahren wird damit zur Farce. Egal wie das Asylverfahren ausgegangen ist und ob es überhaupt beendet wird, der Ausländer kann hierbleiben.
Die Erleichterung der illegalen Einwanderung nach Deutschland, die Verhinderung von Abschiebungen und die massenhafte Legalisierung des Aufenthalts von geduldeten Ausländern ist seit vielen Jahren eine Herzensangelegenheit der Linken. Es geht dabei nicht um Humanität oder um den Schutz von Menschenrechten.
Die Leute, um die es hier geht, bedürfen unseres Schutzes nicht und sind durch das feinmaschige Netz des Asylverfahrens gefallen, weil sie nicht verfolgt wurden, weil sie über ihre Identität und die Asylgründe getäuscht und gelogen hatten.
Humanität ist für politische Linke immer nur Vorwand. Ihnen geht es um die Destabilisierung der bürgerlichen Gesellschaft und um ein neues sozialistisches Staatswesen. Für die Linke, die Migranten und die Asylindustrie ist es eine Win-Win-Win-Situation. Die Linke kommt mit der massenhaften Migration ihrem Ziel, die verhasste bürgerliche Gesellschaft des Grundgesetzes umzugestalten, wieder einen Schritt näher, die Migranten erhalten den Aufenthaltstitel und die Asylindustrie verdient sich reich.
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Der nächste Schritt der Linken wird die weitere Auflösung des Staatsangehörigkeitsrechts sein. Nach dem Koalitionsvertrag soll das Staatsangehörigkeitsrecht so geändert werden, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nach fünf Jahren und bei „besonderen Integrationsleistungen“ bereits nach drei Jahren besteht. Dabei soll die mehrfache Staatsangehörigkeit grundsätzlich hingenommen werden.
Da wir nun wissen, wer sich für ein „Chancen-Aufenthaltsrecht“ nach dem Verständnis der linken Bundesregierung „gut integriert“ hat, können wir auch den Maßstab der Regierung für besondere Integrationsleistungen erahnen.
Ein fließender Übergang von der illegalen Einwanderung in die deutsche Staatsangehörigkeit bei Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeiten. Dann haben wir fast das, was die fanatischen Linken schon früh forderten: Jeder der ins Land kommt, soll Deutscher sein. Wenn Sie glauben, dass das eine naive Ausländer- und Einbürgerungspolitik ist, dann täuschen Sie sich. Das Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts ist nur ein Mittel, um den verhassten bürgerlichen Staat des Grundgesetzes in ihrem Sinn umzubauen.
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Kommentar von Christine Siber-Graaff
Das Problem, welches wir in Deutschland beim Thema Migration haben, ist aus meiner Sicht die Verzerrung der Ebenen, die seitens der Regierenden über Jahrzehnte hinweg vorgenommen worden ist.
Wir Deutschen erkennen das Ausländerrecht im Grunde nicht mehr als das, was es auf der Sachebene tatsächlich immer gewesen ist, nämlich Ordnungs - und Sicherheitsrecht.
Ausländerrecht wird in Deutschland als Vergebungs - und Erlösungskult betrieben, um einen teilweise erlebten und teilweise politisch übergestülpten Schuldkomplex zu bedienen, den Deutschland seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges scheinbar nicht zu überwinden in der Lage ist.
Die Folgen einer solchen Verzerrung, oder Überkompensierung, werden derzeit mehr als deutlich. Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung wünscht sich eine andere Migrationspolitik. Die politisch ideologisierte Regierung ignoriert diese Tatsache jedoch und fördert damit im Grunde genau das, was sie meint durch ihre Willkommenspolitik "auszumerzen" - neue Ressentiments gegen Menschen mit Migrationshintergrund.
Dazu wird es führen, es kann ja nicht ernsthaft davon ausgegangen werden, daß sich die Bürger für die Ewigkeit mit ansehen werden, wie sich einige wenige "Gäste" hier in ungezügelten Gewaltexzessen gegenüber einheimischen Mädchen und Frauen darstellen.
Das kann nicht funktionieren aus meiner Sicht.
Es geht letztlich darum, den Bürgern klar zu machen, dass eine Ausländerpolitik, die im Einklang mit unserem Interesse an innerer Sicherheit steht nicht bedeutet, dass man zu dem wird, wovor die Deutschen so große Angst haben.
Was hier seitens der Regierung betrieben wird, ist keine Manipulation mehr, das bewegt sich inzwischen deutlich im Bereich des emotionalen Missbrauchs und ist daher nichts anderes als seelische Gewalt an den Bürgern.
Für mich sind daher nicht nur Teile der hier lebenden Migranten tickende Zeitbomben, sondern auch weite Teile der Bevölkerung, nämlich dann, wenn "die eine Tat" geschieht, die den Geduldsfaden zum reissen bringt und eine solche wird es geben.
Ist dann die Regierung nicht zur Stelle, wovon ich einmal ausgehen würde, sehen wir Zuständen entgegen, die von Selbstjustiz und Chaos geprägt sein werden.
Um am Schluß will es dann wieder keiner gewesen sein und niemand hat von irgendetwas gewusst.
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Kommentar von Hildegard Hardt
Das Problem besteht allerdings darin, Ex-Kanzlerin A. Merkel die Voraussetzungen für dieses Verfahren bereits mit der Unterzeichnung des Globalen Migrationspaktes im Dezember 2018 geschaffen hat; es ist also nicht ausschließlich eine Erfindung der Linken sondern auch bei den Grünen findet es große Zustimmung.
Eigentlich sollte aber in diesem Zusammenhang eine weitere Frage zur Debatte stehen: Integration beschränkt sich lediglich auf den Arbeitsmarkt, die Unterkunft, den Schulbesuch von Kindern der Neubürger und das war es. Schon bei der Anerkennung des deutschen Rechtssystems treten die ersten Schwierigkeiten auf, denn die Scharia steht z. B. im Ehe-, Erbschafts- und Erziehungsrecht immer an erster Stelle.
Das wird von Gerichten begünstigt, die in der Regel auf "Eingewanderte" mehr Rücksicht nehmen als auf deutsche Bürger. -
Wenn Menschen nach Deutschland kommen und hier auch für immer bleiben wollen, wäre nicht eine "Integration" zielführend sondern eine Assimilation, die auch kulturelle Wert einschließt und damit eine Verschmelzung mit der Tradition der neuen Heimat. Leider wird heute darauf kein Wert mehr gelegt.
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Kommentar von hans
… bemerkenswert ist, dass Annalena Kobold überhaupt erwähnt ‘aus dem Völkerrecht zu kommen’ und wie sie selber 2020 sagt, der zweite ‘grüne Vorsitzende’ lediglich aus ‘m Dorf kömmt und nur Bauer und Kuhmelker ist. Und weiter herself; ‘Wie Schewegewara sagte, Solidaridität ist die Zärtlichkeit unter den Völkern.’ – denn Völkerrecht ist ja eigentlich sowas von ‘rechts und Nazi’ überhaupt.
Deutschland ist kein Einwanderungsland und sollte und muss es auch nicht sein. Es gibt keinen einzigen Grund für (Massen)Einwanderung. Das ist ein Fakt. Einwanderung, in welches Land auch immer, ist Privatsache und sollte die Ausnahme bleiben.
Allein die Zerstörung der kulturellen und religiösen Identität Deutschlands und Europas, die über 2'000 Jahre gewachsen ist - schon der Versuch - fällt unter die UN-Konvention für Völkermord und ist strafbar.
‘Es macht sich also schon jemand des Völkermordes schuldig, der lediglich beabsichtigt, also den Vorsatz hat, eine Menschengruppe zu vernichten. Ist eine der Taten von Artikel II a bis e der Konvention tatsächlich durchgeführt worden in Vernichtungsabsicht, dann ist es unerheblich, ob oder wie viele Mitglieder der Gruppe wirklich vernichtet worden sind. Letztendlich braucht man für die Strafbarkeit das ‘Ziel’ nicht erreicht zu haben.’
Kultureller Völkermord, Ethnozid, bezeichnet den (gewollten) Versuch, die kulturelle Identität – Kultur, Religion, Wirtschaftsweise und Herrschaftsform oder die Sprache, (Gendern zum Beispiel.) – einer bestimmten ethnischen Gruppe zu zerstören, ohne jedoch ihre Angehörigen (sofort) zu töten.
… ich verlange Rechtsstaatlichkeit. In den Fragen zum Asyl nach Deutschland ist das Art. 16a, GG und Dublin II.