Der Linke ist Alterspräsident des neuen Bundestages

Anwalt Ulbrich: Stoppt Gysi den gigantischen Wählerbetrug?

von RA Tobias Ulbrich (Kommentare: 9)

Gregor Gysi könnte die Abstimmung des alten Bundestages zum kriegerischen Billionendeal unterbinden.© Quelle: X/Gregor Gysi, Screenshot

Kommende Woche sollen zwei Sondersitzungen des alten Bundestages und dann noch die Abschlusslesung am 18.3.2025 stattfinden, bevor dann über den Wahnsinn der möglicherweise Billionenschulden für Krieg abgesegnet wird. Wie ist das überhaupt möglich, wenn der alte Bundestag doch aufgelöst ist? Wie könnte man das Vorhaben stoppen?

Von Anwalt Tobias Ulbrich

1. Möglichkeit:

Einstweiliger Rechtschutz vor dem Bundesverfassungsgericht, weil der alte Bundestag, der bereits am 27.12.2024 aufgelöst wurde und gar nicht mehr existiert, noch drei Verfassungsänderungen durchpeitschen soll, die im neuen Bundestag, der schon gewählt ist, nicht möglich wären.

Der einstweilige Rechtschutz würde sich darauf richten, es dem Bundestagspräsidenten zu untersagen, weitere Sitzungen und Lesungen mit dem alten Bundestag abzuhalten, weil dieser im aufgelösten Stadium über keine demokratisch legitimierten Befugnisse mehr verfügt, weil diese mit dem Tag der Auflösung beendet waren.

Die Bundesverfassungsbeschwerde im einstweiligen echtschutz müsste spätestens Montag eingereicht werden.

Weiterlesen nach der Werbung >>>

Ihre Unterstützung zählt

Mit PayPal

2. Möglichkeit:

Rechtsanwalt Gregor Gysi müsste als Alterspräsident derjenige sein, der den neuen Bundestag einfachzur konstituierenden Sitzung früher lädt. Wenn der neue Bundestag zusammenkommt, gibt es keinen alten Bundestag mehr und es gibt keine Verfassungsänderung.

Die hauptsächliche Funktion des Alterspräsidenten ergibt sich aus § 1 Abs. 2 GO-BT. Darin hießt es bis zum Jahre 2017:

„In der ersten Sitzung des Bundestages führt das an Jahren älteste oder, wenn es ablehnt, das nächstälteste Mitglied des Bundestages den Vorsitz, bis der neugewählte Präsident oder einer seiner Stellvertreter das Amt übernimmt.“

Am 1. Juni 2017 wurde mit Beschluss des Bundestages der § 1 Abs. 2 GO-BT dahingehend geändert, dass künftig nicht mehr das lebensälteste Mitglied des Bundestages als Alterspräsident vorgesehen wird, sondern das am längsten dem Bundestag angehörende Mitglied, das auch dazu bereit ist, die Sitzung zu leiten.

Dieses älteste, ab der 19. Wahlperiode das am längsten dem Deutschen Bundestag angehörende Mitglied wird im nachfolgenden Abs. 3 Satz 1 des § 1 GO-BT als „Alterspräsident“ bezeichnet. Das Amt des Alterspräsidenten ist somit zunächst allein auf die Leitung der konstituierenden Sitzung beschränkt, die Einladung der gewählten Abgeordneten zur konstituierenden Sitzung erfolgt durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages der jeweiligen Wahlperiode zuvor.

Dem Alterspräsidenten werden Leitungsbefugnisse bzw. Konstituierungskompetenzen zugestanden, die sonst dem Bundestagspräsidenten zustehen.

GregorGysi kommt damit diese Rolle zu.

Die Ordnungsgewalt steht ihm insoweit zu, als sie für die Durchführung der Wahl des Bundestagspräsidenten erforderlich ist. Mit § 8 („Sitzungsvorstand“) Abs. 2 Satz 2 GO-BT kommt dem Alterspräsidenten auch eine Rolle als Stellvertreter des aktuellen Bundestagspräsidenten zu.

Wenn also rabulistisch über Krieg oder Frieden durch den bereits durch den Bundespräsidenten aufgelösten alten Bundestag entschieden werden soll, so kann und darf sich der bereits aufgelöste Bundestag gar nicht neu konstituieren, um das Grundgesetz zu ändern, da dies das Hausrecht des neuen "Alterspräsidenten" verletzt, der allein darüber entscheidet, wie sich der neue Bundestag konstituiert, nicht aber ein aufgelöster Haufen von Abgeordneten, der meint, den Bundestag dafür missbrauchen zu dürfen, sich nach der Auflösung erst selbst neu konstituieren zu können, um das alleinige HAUSRECHT des neuen Bundestages zu verletzen.

Gem. Art. 40 Abs. 2 GG hat der Präsident des Bundestages und damit automatisch auch der bereits neue Alterspräsident des neuen Bundestages das Hausrecht im Bundestag.

Deklariert der Alterspräsident im Rahmen seines Hausrechts, dass der bereits neu gewählte Bundestag nicht durch Sitzungen des bereits aufgelösten Bundestages besudelt werden darf, indem – nicht mehr Bundestagsabgeordnete – zusammenkommen dürfen, die über keinerlei demokratische Legitimation mehr verfügen, dann dürften der Entscheidung des "Alterspräsidenten" Bindungswirkung zukommen, da er über das Hausrecht alle dort zusammenkommenden Abgeordneten nach Hause schicken kann, ggf. kann er sie auch zwangsweise aus dem Bundestag entfernen lassen. Dafür würde ich an Stelle von Gysi auch direkt mit genug Polizei und Ordnungskräften Sorge tragen.

Wenn also Gysi sein Handwerkszeug versteht, wird er einen Weg finden, die Lesungen und die Abstimmung des alten Bundestages zu unterbinden, weil alle drei Lesungen und die Abstimmung eine Verletzung seiner ihm zustehenden Rechte darstellen, als Alterspräsident für ein sachgerechte Konstituierung des neuen Bundestages zu sorgen und damit die Umsetzung des Wählerwillens. Sicher kann und darf kein Alterspräsident daran mitwirken, dass ein bereits aufgelöster Bundestag noch einmal in den Räumen "seines" neuen Bundestages zusammenkommt, um unter Umgehung der Neukonstituierung des demokratisch gewählten Bundestages nun den aufgelösten Bundestag statt dessen "neu zu konstituieren" um noch das Grundgesetz zu ändern, um Krieg führen zu können.

Ich hoffe, dass GregorGysi etwas Sinnstiftendes einfällt. Klagebefugt wäre er als "Alterspräsident" im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auch. Das sollte er auch dringend als dritter Mann im Staate (auch wenn nur kurz) dennoch als Organklage im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht tun.

Neben dem Unterbinden der Altzusammenkunft, steht GregorGysi auch das Recht zu, den neuen Bundestag früher zu konstituieren: Er lädt alle neuen Bundestagsabgeordneten zu konstituierenden Sitzung am 17.3.2025 und Friedrich Merz und sein Vorhaben der Verfassungsänderung ist auch Geschichte.

Hier dürfte nur eine Rolle spielen, dass die Bundestagsverwaltung, da noch fest in alter Hand, nicht mitspielen dürfte. Die Ladungen zur konstituierenden vorzeitigen Sitzung müssten dann eigenständig durch den Alterspräsidenten raus. Wo ein Wille ist, ist dann auch ein Weg, auch das wird machbar sein.

Wer noch mehr Ideen hat – nur raus damit....

Ihre Unterstützung zählt

Mit PayPal

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Kommentare